Parlamentskorrespondenz Nr. 238 vom 25.03.2014

EU-Ausschuss des Bundesrats: Verkehrspolitik muss lokal bleiben

Mitteilung an die EU pocht auf Einhaltung der Subsidiarität im Stadtverkehr; BundesrätInnen warnen vor Einsatz von Fracking

Wien (PK) – Mit einer mehrheitlich angenommenen Mitteilung verdeutlichte heute der EU-Ausschuss des Bundesrats die österreichische Haltung zu verkehrspolitischen Überlegungen der EU. Die Zuständigkeit lokaler bzw. regionaler Behörden für den städtischen Verkehr müsse erhalten bleiben, wird in dem Schreiben festgehalten. Hintergrund der Initiative war eine Mitteilung der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Verkehrsplanung in den Städten der Union.

Die umstrittene Gasfördermethode Fracking stand ebenfalls zur Debatte, wobei sich die BundesrätInnen angesichts des derzeitigen Stands der Technologie klar gegen eine Umsetzung aussprachen. In einer Empfehlung hat die Europäische Kommission Mindeststandards bei der Anwendung von Hydrofracking vorgelegt.

EU-Bundesrat "Best-practice Beispiel" bei Subsidiaritätsprüfung

Eingangs erwähnte Ausschussobmann Edgar Mayer (V/V) eine kürzlich veröffentliche Studie vom Ausschuss der Regionen, in der Österreich als Vorzeigeland bei der Subsidiaritätsprüfung hervorgehoben wird. Die EU lobe darin nicht nur die parlamentarische Subsidiaritäts(vor-)prüfung, insbesondere auch durch den EU-Ausschuss des Bundesrats, zeigte sich Mayer erfreut. Ebenfalls positiv erwähnt werde die gute Kommunikation zu Subsidiaritätsbelangen zwischen der Länderkammer und den Landtagen.

Bundesrat will Subsidiaritätsprinzip bei Verkehrsplanung gewahrt wissen

Europas Städte leiden an chronischer Verkehrsüberlastung, heißt es in einer Mitteilung zum "Urban Mobility Package" der Europäischen Kommission. Schätzungsweise 80 Mrd. € würden dadurch pro Jahr verpuffen. Mit dem Überschreiten der Emissionsgrenzwerte vielerorts werde auch der Luftqualität großer Schaden zugefügt, denn etwa 23% des gesamten CO2-Ausstoßes im Verkehr entfalle auf städtische Gebiete. Die EU empfiehlt deshalb eine Reihe von Vorkehrungen für nachhaltige Verkehrsplanungen.

Die Länderkammer unterstütze zwar die Anstrengungen der EU für intelligente urbane Verkehrssysteme, unterstrich Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V). Doch werde beim Stadtverkehr das Subsidiaritätsprinzip eindeutig schlagend, womit die Organisation der urbanen Mobilität lokal zu verankern sei. Die Mitteilung des Ausschusses zu dem unverbindlichen Papier der Kommission begründete der ÖVP-Bundesrat mit der Notwendigkeit, die österreichische Haltung unverzüglich in die Diskussion einzubringen, also noch ehe ein EU-Rechtsakt zum urbanen Verkehr geplant ist.

Die Mitteilung des Ausschusses wurde von ÖVP, SPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen und richtet sich an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und weitere zuständige Gremien. Die FPÖ wandte sich in der Diskussion gegen das Papier, da sie keine realen Konsequenzen daraus erwartet. Erst wenn ein Rechtsakt zu der Thematik vorliege, könne effektiv mithilfe des Subsidiaritätsprinzips gegengesteuert werden, meinten die Freiheitlichen Cornelia Michalke (F/V) und Gerd Krusche (F/St).

Kritisiert wird in der Ausschussmitteilung, dass der Kommissionsplan nur auf städtische Knoten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes abzielt. Die BundesrätInnen streichen darin überdies ihre Ablehnung einer Verknüpfung von EU-Förderungen in diesem Feld mit Kriterien, die von europäischer Ebene vorgegeben werden, hervor. Zum von der EU angesprochenen Koordinierungsbedarf bei Umweltzonen und City-Maut-Modellen hält der Ausschuss fest, hier wären vor allem für alle Kraftfahrzeuge, die von den Zufahrtsregelungen betroffen sind, einheitliche Kennzeichnungen angebracht.

EU-Kommission mobilisiert gegen Verkehrsbelastung der Städte

Das Kommissionsdokument zum Aktionsplan urbane Mobilität umfasst die Bereiche Stadtlogistik, Verbesserung von öffentlichen Verbindungen im urbanen Raum und Straßenverkehrssicherheit. Unfraglich wüssten die lokalen Gebietskörperschaften am besten, welche Lösungen am sinnvollsten für ihre spezifischen Verkehrsprobleme sind, stellt die EU-Kommission klar. Jedoch, fügt sie an, bedürfe es vermehrter Kooperation bei der Entwicklung von nachhaltigen Verkehrskonzepten, schon im Sinne eines wettbewerbsfähigen Binnenmarkts. Rund 85 Prozent des BIP der Union würden nämlich in Städten erwirtschaftet. Die Mitgliedsländer sollten folglich die urbane Mobilität in ihrem Hoheitsgebiet gründlich bewerten und daraus Schlüsse ziehen, wo Änderungen notwendig sind.

Verkehrstechnische Maßnahmen hätten unbedingt koordiniert unter Einbeziehung der lokalen, regionalen und nationalen Ebenen zu erfolgen, um einer Zersplitterung der Verkehrskonzepte vorzubeugen. Für die EU-weite Koordinierung der Maßnahmen und zum Erfahrungsaustausch hat die EU-Kommission eine europäische Plattform für langfristige Mobilitätsplanung in Städten eingerichtet. Zudem stellt sie, speziell für weniger entwickelte Regionen in der EU, finanzielle Hilfen in Aussicht. Generell will die EU Forschung und Innovation für intelligente Stadtplanung und umweltgerechte Kraftfahrzeuge vorantreiben, etwa im Rahmen der Civitas 2020 –Initiative, und den Austausch zur Verkehrsplanung mit länderübergreifenden Sachverständigengruppen forcieren. Konkret regt die Mitteilung der Kommission an, die Bevölkerung zu motivieren, Kurzstreckenfahrten in der Stadt mit dem Rad, durch Zufußgehen oder öffentliche Verkehrsmittel zu bewältigen. Nicht zuletzt solle die rasche Markteinführung von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen unterstützt werden, so die EU-Kommission.

Konzentration auf Städte ist für langfristiges Verkehrskonzept zu wenig

Die Überlegungen der EU für nachhaltige urbane Mobilität würden vom Ansatz her begrüßt, erfuhren die BundesrätInnen durch einen Experten des Verkehrsministeriums. Immerhin betreibe Österreich mit seinem Gesamtverkehrsplan schon seit Jahren eine Verkehrspolitik, die unter anderem dem öffentlichen Nahverkehr und dem nichtmotorisierten Verkehr in den Städten große Beachtung beimesse. In diesem Licht sei auch die Modernisierung des heimischen Schienennetzes zu sehen. Kritisiert werde an der Mitteilung allerdings, so der Experte weiter, dass die Europäische Kommission sich darin nur auf städtische Knoten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes beziehe. Demzufolge blieben etwa zwei Drittel der österreichischen Gesamtbevölkerung ausgespart, auch die Landeshauptstädte Bregenz, Eisenstadt und St. Pölten seien nicht von der Initiative erfasst. Wichtige Punkte der Stadtentwicklung wie Verkehrsvermeidung, Raumordnung oder Gesundheitsschutz berühre die Kommission kaum oder gar nicht, beanstandet das Ministerium außerdem.

Ein Experte des Städtebunds bekräftigte, die Bedeutung von kleinen bzw. mittelgroßen Städten und das Stadtumland dürfe bei einer nachhaltigen Verkehrsplanung nicht übersehen werden. Tatsächlich reiche urbane Mobilität über Stadtgrenzen hinaus, merkte Grünen-Bundesrätin Heidelinde Reiter (G/S) mit Verweis auf die PendlerInnen an. Sie warnte allerdings davor, aus Subsidiaritätsbedenken sinnvolle Entwicklungen im Verkehrsbereich aufzuhalten. Jedenfalls seien hier Maßnahmen auf EU-Ebene zu setzen, schon zwecks besserer Koordination. Gerd Krusche (F/St) mahnte indes, keinesfalls sollten EU-weite Regelungen die Verkehrspolitik bestimmen.

EU-Guidelines zur Verkehrspolitik würden durchaus Sinn machen, fand wiederum SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Trotzdem müsse man hier auf die Subsidiarität Bedacht nehmen, räumte er ein, das zeige sich beispielsweise an der unzureichenden Definition von Verkehrsknotenpunkten, die seitens der EU vorgenommen wird. Insgesamt sah Schennach im Aktionsplan der EU zur urbanen Mobilität gute Ansätze, um Antworten auf Zukunftsfragen der Verkehrspolitik zu finden. Angesichts des immer stärkeren Zuzugs in den urbanen Raum, sagte er, müssten ausreichend öffentliche Verbindungen zwischen Umland und Städten geschaffen werden, wobei auf sozial ausgewogene und gendergerechte Ausgestaltung von Tarifen und Verkehrsmitteln zu achten sei. Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) fügte an, ausschlaggebend für ein gutes Verkehrskonzept sei auch, daraus keine Nachteile für Gewerbe und Handel erwachsen zu lassen.

BundesrätInnen sehen EU-Vorgaben zum Fracking als unzureichend

Das Bestreben der EU, Europas Energieversorgung zu diversifizieren und lokale Energieressourcen besser zu nutzen, macht auch vor Fracking nicht Halt. Bei dieser Art der Gasförderung wird mittels Hochvolumen-Hydrofracking eine große Menge Wasser, Sand und Chemikalien in Tongesteine gepresst, um Schiefergas zu gewinnen. Durch eine Empfehlung zu Mindestgrundsätzen für Fracking in der EU will die Europäische Kommission nun Umwelt- und gesundheitliche Bedenken ausräumen. Die Mitgliedsstaaten sind demnach angehalten, innerhalb von sechs Monaten ihre jeweiligen Rechtsrahmen freiwillig an die Vorgaben anzupassen.

Österreichs Erwartungen, die Europäische Kommission werde konkrete Schritte zur sicheren Ausgestaltung von Fracking setzen, hätten sich aufgrund der Unverbindlichkeit der diesbezüglichen Empfehlung nicht erfüllt, erklärte eine Expertin des Umweltministeriums im Ausschuss. Im Detail schlägt die Kommission umfassende Prüfungen der Auswirkungen von Fracking-Vorhaben auf Gesundheit, Umwelt und Klima vor. In geschützten bzw. gefährdeten Gebieten, wo etwa die Gefahr von Erdbeben besteht, sollten Mitgliedstaaten das Fracking beschränken. Mindestabstände der Förderstätten zu Wohngebieten werden den EU-Ländern nahegelegt, insgesamt sei die Verwendung chemischer Stoffe so gering wie möglich zu halten und die besten verfügbaren Techniken einzusetzen, skizzierte die Expertin den Empfehlungskatalog. Aus dem Wirtschaftsministerium ergänzte ein Fachmann, für Österreich stelle die Aussendung der Kommission eine Checklist dar, weil die heimische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bereits den rechtlichen Rahmen für Fracking in Österreich biete.

Nicht übersehen werden dürften Fracking-Pläne in EU-Nachbarstaaten, die möglicherweise grenzüberschreitend negative Folgen für Österreich haben, gaben Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) zu bedenken. Die Bodenseeregion nannte Mayer als Beispiel für ein Gebiet, wo mit klaren EU-Bestimmungen bindende Vorgaben über die nationalen Grenzen hinaus nötig wären. Schennach erachtete im Moment ein Verbot des Fracking als zielführendste Lösung, zumal entscheidende Fragen wie die Entsorgung des Fracking-Wassers immer noch ungeklärt seien. Eine vorgeblich bessere Energieversorgung sei kein Argument für die Anwendung dieser Technologie. Solange gefährliche Chemikalien bei den Schiefergasbohrungen eingesetzt werden, betonte Cornelia Michalke (F/V), habe man vom Fracking Abstand zu nehmen. Sie erwähnte in dem Zusammenhang die katastrophalen Auswirkungen solcher Gasförderungen in den USA.

Heidelinde Reiter (G/S) stimmte den Kommentaren ihrer AusschusskollegInnen zu, hinterfragte aber, ob Österreich auf EU-Ebene sich noch gegen die Anwendung von Hydrofracking zur Schiefergasförderung durchsetzen kann. Grundsätzlich verfüge die EU über einen sichereren rechtlichen Rahmen zum Schutz von Umwelt und Mensch als die USA, wo Fracking bereits angewandt wird, informierte daraufhin die Vertreterin des Umweltministeriums. Bilaterale Gespräche – beispielsweise mit Süddeutschland – liefen gerade zu der Thematik. Neben Regelungen für Standortwahl und zur Risikobewertung empfiehlt die EU-Kommission regelmäßige Überwachungen und die Nachsorge von stillgelegten Bohranlagen. Die Öffentlichkeit müsse im Rahmen der Fracking-Arbeiten umfassend über die Qualität von Wasser, Luft und Boden informiert werden, hält sie weiters in ihrer Empfehlung fest. Ebenso kündigt die Kommission an, die Umsetzung der Mindestgrundsätze anhand von Berichten aus den Mitgliedsländern überprüfen zu wollen.

Gerd Krusche (F/St) führte ins Treffen, die Fracking-Technologie zur Schiefergasförderung sei zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht zu unterstützen. Per se wolle er Fracking aber nicht als schlecht bezeichnen. Sollte nämlich die Forschung eine sichere und umweltverträgliche Methode finden, müsse diese Art der Förderung von neuen Energieträgern durchaus überlegt werden; das verlange schon die sensible Versorgungslage, wie sie im Zuge der Ukraine-Krise augenscheinlich geworden sei. Der Experte des Wirtschaftsministeriums hatte zuvor über Forschungsarbeiten an der Montanuniversität berichtet, deren Ziel es ist, Fracking mit biologischen Mitteln zu entwickeln. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) rei


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