Parlamentskorrespondenz Nr. 268 vom 01.04.2014

Vorlagen: Verfassung und Geschäftsordnung

Wahl des österreichischen Mitglieds der EU-Kommission, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, Hearing für Regierungsmitglieder

FPÖ: Stärkste Partei bei Europawahlen soll EU-Kommissar stellen

Wien (PK) - Ein Antrag der FPÖ auf Änderung des Bundesverfassungs-Gesetzes zielt darauf ab, das Vorschlagsrecht für das österreichische Mitglied der EU-Kommission zur Gänze dem Nationalrat zu übertragen (293/A). Derzeit obliegt dieses Recht der Bundesregierung, wobei diese ein Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats herzustellen hat. Für die FPÖ ist diese Vorgangsweise intransparent und demokratiepolitisch bedenklich. Sie fordert eine Wahl durch den Nationalrat, das alleinige Vorschlagsrecht soll der bei den Europawahlen stimmenstärksten Partei zukommen. Vor der Wahl ist ein Hearing im Hauptausschuss vorgesehen.

Darüber hinaus drängt die FPÖ darauf, das Mitwirkungsrecht des Parlaments bei der Bestellung weiterer österreichischer VertreterInnen in EU-Organen, etwa im Europäischen Gerichtshof und im EU-Rechnungshof, wirksamer zu gestalten. Ohne die Befugnis, in sämtliche Bewerbungsunterlagen der BewerberInnen Einsicht zu nehmen, könnten die Mitglieder des Hauptausschusses den jeweiligen Vorschlag der Regierung nicht seriös bewerten, halten Klubobmann Heinz-Christian Strache und seine FraktionskollegInnen fest, und machen sich für eine entsprechende Bestimmung stark.

Untersuchungsausschuss als Oppositionsrecht: FPÖ nimmt neuen Anlauf

Die FPÖ nimmt einen neuen Anlauf zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats, um auch Oppositionsparteien die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu ermöglichen (306/A). Dem Antrag zufolge soll das Verlangen von zwanzig Abgeordneten eines Klubs für einen Untersuchungsausschuss ausreichen, wobei jeder bzw. jede Abgeordnete nur einen solchen pro Gesetzgebungsperiode initiieren dürfte. Damit würde die FPÖ zwei U-Ausschüsse und die Grünen einen U-Ausschuss innerhalb von fünf Jahren erzwingen können.

Was die Zusammensetzung der Untersuchungsausschüsse betrifft, nimmt die FPÖ den Hauptausschuss als Vorbild. Vorgesehen sind zwei Sitzungen pro Woche, spätestens nach einem Jahr soll ein Ergebnis vorliegen. Für Aktenanforderungen und Zeugenladungen sieht der Antrag die Unterstützung von zumindest drei Ausschussmitgliedern vor, der Ausschussobmann bzw. die Ausschussobfrau soll allerdings das Recht erhalten, missbräuchliche oder rechtswidrige Verlangen zurückweisen. Über Streitigkeiten zwischen dem Parlament und anderen Organen, etwa in Bezug auf Aktenschwärzungen, soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Der Vorschlag orientiere sich am faktisch Machbaren, heißt es von Seiten der FPÖ.

NEOS verlangen Hearing vor Ernennung von Regierungsmitgliedern

Geht es nach den NEOS, soll der Bundespräsident künftig neue Regierungsmitglieder erst nach einem Hearing im Nationalrat ernennen dürfen (348/A). Es sei notwendig, die fachliche Kompetenz der AmtsanwärterInnen zu prüfen, sind Abgeordneter Nikolaus Scherak und seine FraktionskollegInnen überzeugt. Gleichzeitig hätten diese die Möglichkeit, ihr fachliches Wissen unter Beweis zu stellen und damit die Glaubwürdigkeit der Politik zu erhöhen. Durch ein Hearing würde nach Ansicht der NEOS außerdem die Transparenz im Entscheidungsprozess steigen. (Schluss) gs