Parlamentskorrespondenz Nr. 306 vom 08.04.2014

Vorlagen: Menschenrechte

UN-Kinderrechtskonvention, "Faire" Wirtschaftspolitik, EMRK, Schubhaftzentrum Vordernberg, CSR-Regeln

Wien (PK) – Menschenrechte machen die Grünen in fünf Entschließungsanträgen zum Thema. Gefordert werden darin die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die Ratifizierung des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und die Erarbeitung eines "Corporate Social Responsibility"-Kriterienkatalogs. Des Weiteren soll die Bundesregierung aus Sicht der Oppositionspartei die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu einem maßgeblichen Kriterium ihrer wirtschaftlichen Entscheidungen und Beschaffungsaufträge machen. Die Grünen sprechen sich außerdem dafür aus, aus den bestehenden Verträgen zur Vergabe von Dienstleistungen im Schubhaftzentrum Vordernberg an die private Sicherheitsfirma G4S auszusteigen.

Alle Kinderrechte in die Bundesverfassung

Das österreichische Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern setzt die UN-Kinderrechtskonvention nur teilweise um, bemängeln Tanja Windbüchler-Souschill sowie Alev Korun in einem Antrag (327/A(E)) und fordern diese vollständig verfassungsrechtlich zu verankern. Für Kinder in Österreich jedenfalls erfüllt sehen wollen die Grünen etwa das Recht auf Anerkennung als Rechtspersönlichkeit, das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung oder auf soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Freizeit, Spiel und gewaltfreie Erziehung. Für die Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes schlagen die Grünen die gesetzliche Verankerung eines externen Monitorings vor, auch Kinder- und Jugendorganisationen sollen in den Gesetzwerdungsprozess einbezogen werden.

"Faire" Wirtschaftspolitik betreiben

Die Bundesregierung soll ihr Wirtschafsgebaren an der Vereinbarkeit von Menschenrechten und Wirtschaft ausrichten und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu einem maßgeblichen Kriterium ihrer wirtschaftlichen Entscheidungen und Beschaffungsaufträge machen, so ein Vorstoß der Grünen (329/A(E)). Dieses Bekenntnis zur "fairen" Wirtschaftspolitik und Beschaffung würde Österreich als Standort für eine nachhaltige und menschenrechtsorientierte Wirtschaft etablieren und stärken, regt Menschenrechtsprecherin Alev Korun an.  

12. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifizieren

In einer weiteren Initiative fordern die Grünen die Ratifizierung des 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das ein generelles und umfassendes Diskriminierungsverbot statuiert und damit über die Regelung der Menschenrechtskonvention hinausgeht. (332/A(E)) Verletzungen des Diskriminierungsverbots könnten so vor den nationalen Gerichten sowie gegebenenfalls auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet werden.

Grundrechtsschutz im Schubhaftzentrum Vordernberg sicherstellen

Bedenken gegenüber der Auslagerung öffentlicher Sicherheitsaufgaben an die private Sicherheitsfirma G4S und dem damit verbundenen Rechtsschutz für Insassen im Schubhaftzentrum Vordernberg äußern die Grünen in einem weiteren Antrag (335/A(E)). Zur Argumentation ziehen die Grünen darin einen Zwischenbericht der Volksanwaltschaft heran, der festhält, dass der Betrieb eines Schubhaftzentrums zu den staatlichen Kernaufgaben gehört sowie das Fehlen gesetzlicher Regelungen über den Rechtsschutz für Insassen gegen Übergriffe privater Wachebediensteter als problematisch erachtet wird. Kritik äußern die Grünen auch gegenüber dem anhaltenden Tauziehen um die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Verträge mit G4S. Diese würden wesentliche Graubereiche beziehungsweise verfassungswidrige Auslagerungen von hoheitlichen Tätigkeiten aufweisen, konstatiert Alev Korun im Antrag. Deshalb fordern die Grünen, aus den bestehenden Verträgen zur Vergabe von Dienstleistungen im Schubhaftzentrum Vordernberg an die private Sicherheitsfirma G4S umgehend auszusteigen. Des Weiteren soll bis dahin für Schubhäftlinge eine gesetzliche Verankerung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes auch gegen rechtswidriges Handeln von privaten Sicherheitsleuten durch eine Novelle der Anhalteordnung sichergestellt werden.

Erarbeitung eines einheitlichen CSR-Kriterienkatalogs

Die Grünen vermissen ein einheitliches "Coporate Social Responsibility"-Konzept, das wesentlich zur Verbesserung menschenrechtlicher Standards in Österreich beitragen sowie willkürliche Selbstverleihung von CSR-Preisen vermeiden soll. In einem weiteren Initiative sprechen sie sich deshalb für Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines verbindlichen CSR-Kriterienkatalogs aus, der wirtschaftliche, ökonomische, soziale und menschenrechtliche Kriterien definiert. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe soll ferner die Schaffung eines extern zertifizierbaren CSR-Gütesiegels spätestens bis zum Jahr 2015 sein, geht es nach den Grünen. (356/A(E)) (Schluss) keg