Parlamentskorrespondenz Nr. 317 vom 10.04.2014

Erhöhung der Familienbeihilfe ab Juli 2014 im Ausschuss beschlossen

Ministerin Karmasin kündigt Umstellung auf monatliche Auszahlung im Herbst an

Wien (PK) – Einstimmig beschlossen wurde in der heutigen Sitzung des Familienausschusses die Erhöhung der Familienbeihilfe ab Juli 2014, die von allen Fraktion grundsätzlich begrüßt wurde, für die VertreterInnen der Opposition aber viel zu gering ausfiel. Im einem ersten Schritt wird heuer die Familienbeihilfe um 4 %, in der Folge jedes zweite Jahr (bis 2018) um 1,9 % angehoben. Auch wenn sie sich noch mehr gewünscht hätte, zeigte sich Bundesministerin Sophie Karmasin erfreut darüber, dass in budgetär schwierigen Zeiten zusätzliche 830 Mio. € für diese wichtige Familienleistung bereitgestellt werden können.

Das Thema Familienbeihilfe stand auch Mittelpunkt von vier Entschließungsanträgen der Opposition. Die Grünen brachten Initiativen ein, die eine monatliche und frühere Auszahlung der Familienleistungen, mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderungen beim Bezug der Familienbeihilfe sowie eine Besserstellung der Freiwilligenarbeit zum Inhalt hatten; alle drei Anträge wurden mit S-V-Mehrheit vertagt. Abgelehnt wurde ein Antrag der Freiheitlichen betreffend "Stopp dem Familienbeihilfenexport ins Ausland". Die FPÖ-Mandatare wollten, dass diese Sozialleistung für Kinder, die im EU- bzw. EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Heimatland angepasst wird.

Weiters befassten sich die Mandatare mit Vorschlägen der NEOS und der FPÖ, bei denen es einerseits um die Zusammenführung aller familienbezogenen geldwerten Leistungen und andererseits um eine "echte Wahlfreiheit für unsere Mütter" sowie eine bessere Förderung der familieninternen Kinderbetreuung ging.

Erstmals substantielle Erhöhung der Familienbeihilfe seit 1999

Bundesministerin Sophie Karmasin erläuterte noch einmal die Eckpunkte des Entwurfs und wies u.a. darauf hin, dass der Behindertenzuschlag zur Familienbeihilfe im ersten Erhöhungsschritt überproportional, und zwar um 8,4 %, angehoben wird (87 d.B.). Ausdrücklich betonte sie zudem, dass das Schulstartgeld (100 € pro Jahr für 6- bis 15-Jährige) sowie der Mehrkindzuschlag (20 € monatlich ab dem 3. Kind) erhalten bleiben. Durch Bereitstellung von zusätzlichen Geldmitteln soll das Ziel, Perspektiven für Familien und damit eine familienfreundlichere Gesellschaft zu schaffen, erreicht werden. Positiv stand sie der Forderung der Grünen nach einer monatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe gegenüber. Die Umstellung koste zwar etwas, sei aber sicher sinnvoll, und soll daher im Herbst umgesetzt werden, kündigte die Ressortchefin an.

Die Erhöhung der Familienbeihilfe sei natürlich grundsätzlich zu begrüßen, erklärte Abgeordnete Daniela Musiol (G), falle jedoch sehr niedrig aus. Eine Familie mit einem einjährigen Kind erhalte zum Beispiel um ca. 4 € mehr im Monat. Außerdem vermisste sie strukturelle Änderungen, da man derzeit kaum überblicken könne, wer welche Leistungen wann bekommt.  

Musiol zeigte sich jedoch sehr erfreut darüber, dass die Ministerin das Anliegen der Grünen nach einer monatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe (127/A[E]) aufgegriffen hat und nun auch realisieren will. Ihrer Ansicht sollten aber sämtliche Familienleistungen in Hinkunft im Monat der Anspruchsberechtigung, und zwar spätestens bis zum 3. des Kalendermonats, ausbezahlt werden. In einem weiteren Antrag der Grünen wird darauf hingewiesen, dass es für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Durchlässigkeit zwischen Maßnahmen der so genannten Beschäftigungstherapie und sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen häufig zu Problemen kommt (318/A[E]). Falls die Arbeitsversuche nämlich scheitern, dann fallen oft Einkommensersatzleistungen (z.B. die erhöhte Familienbeihilfe) unwiederbringlich weg, gibt die G-Mandatarin zu bedenken. Es wäre daher ihrer Meinung nach notwendig, dass in solchen Fällen zumindest innerhalb einer Frist von fünf Jahren ein Wiederaufleben der (erhöhten) Familienbeihilfe ausdrücklich normiert wird.

Auch Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) wertete die Erhöhung der Familienbeihilfe nur als ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung. Viele Familien, vor allem mit mehreren Kindern, seien von Armut bedroht, argumentierte sie, hier müsse endlich mehr getan werden. Sie brachte daher auch einen Entschließungsantrag ein, in dem sie die gesetzliche Verankerung einer jährlichen automatischen Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflation forderte. Dieser Antrag wurde im Rahmen einer namentlichen Abstimmung nur von den Vertretern der Opposition unterstützt und galt somit als abgelehnt. Ihre Fraktionskollegin Barbara Rosenkranz wies auf das Pro-Kopf-Einkommen von Familien in Österreich hin, das mit jedem Kind drastisch sinke. Ministerin Karmasin habe zwar gute Ideen, wie man die Situation der Familien verbessern könne, in der Praxis werde aber fast nichts getan. Sie machte u.a. noch darauf aufmerksam, dass etwa in Frankreich Familien mit zwei oder drei Kindern fast keine Steuern mehr zahlen.

Wer würde sich nicht mehr Geld für die Familien wünschen, entgegnete Abgeordneter August Wöginger (V). Die FPÖ fordere ständig mehr Geld in allen Bereichen, sage aber nie dazu, wie das alles finanziert werden könne. Immerhin sei es gelungen, dass trotz der schwierigen budgetären Lage insgesamt 1,5 Mrd. € mehr für den Familienbereich (inklusive Ausbau der Kinderbetreuung) ausgeschüttet werden können, hob der ÖVP-Mandatar hervor. Wenn eine Familie mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre) nun jährlich um 822 € mehr an Familienbeihilfe bekommt, dann werde sie das sicher auch spüren. Außerdem soll man nicht vergessen, dass Österreich bei den Familienförderungen im europäischen Vergleich im Spitzenfeld liegt.

Auch wenn die Erhöhung eine sehr gute Maßnahme sei, so hätte man sich generell überlegen müssen, wie die Strukturen des Familienförderungssystems, das derzeit viele Parallelitäten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufweise, verbessert werden können, meinte Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger (N). Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern fließe zwar viel Geld zu den Familien, die Geburtenrate sei aber dennoch niedrig, gab sie zu bedenken. Außerdem sprach sie noch die dramatische Unterdotierung des Reservefonds zum Familienlastenausgleichfonds an, was auch in einem Rechnungshofbericht zum Ausdruck kam.

Der Abgeordnete Julian Schmid (G) erinnerte die Bundesregierung an das im Koalitionsübereinkommen vereinbarte Ziel, die Freiwilligenarbeit attraktiver zu gestalten (323/A[E]). Ein wichtiger Beitrag dazu wäre es, die Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung der Schule und dem (frühestmöglichen) Beginn eines Freiwilligenjahres sowie nach dem Ende des Freiwilligendienstes und dem Beginn einer Ausbildung zu ermöglichen. Dadurch würde eine Benachteiligung zwischen Teilnehmern von Freiwilligendiensten und jenen Schülern oder Zivildienern beseitigt, die die nach den Sommermonaten ein Studium beginnen; diese haben nämlich bereits jetzt schon Anspruch auf Familienbeihilfe in der Übergangszeit, gab Schmid zu bedenken.

Abgeordnete Angela Lueger (S) sprach von einer guten und wichtigen Maßnahme, die aufgrund der budgetären Zwänge leider nicht höher ausgefallen ist. Aus diesem Grund könne sie auch den Entschließungsantrag der Freiheitlichen nicht mittragen. Allerdings sei die Familienbeihilfe nur eine wichtige Säule der Familienpolitik, gab sie zu bedenken, zusätzliche Mittel fließen etwa auch in den Ausbau der Kinderbetreuung. Was den Antrag der Grünen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen betrifft, so schlug Lueger vor, noch Expertengespräche vor dem Beschluss im Plenum zu führen, da es ihrer Meinung nach auch darum gehe, diese Personengruppe darin zu bestärken, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In diesem Zusammenhang äußerte sich auch Abgeordneter Georg Strasser (V). Er schlug die Vertagung dieses G-Antrags vor, damit eine Lösung gefunden werden kann, die in der Praxis Sinn mache. - Alle drei in Verhandlung stehenden Anträge der Grünen wurden mit S-V-Mehrheit vertagt.

FPÖ kritisiert "Familienbeihilfenexport ins Ausland"

Für Kinder, die im EU- bzw. EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss derzeit die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden, geben FPÖ-Mandatare in einem Entschließungsantrag zu bedenken (199/A[E]). Beispielsweise betrage die Differenz der Familienbeihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 % unter denen von Österreich liegen, mehr als 100 € pro Monat. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU- bzw. EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land anzupassen. Dies wäre nicht nur sozial gerechtfertigt, sondern würde auch zu enormen Einsparungen (ca. 50 Mio. €) führen.

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) erinnerte daran, dass der frühere Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka im Jahr 2010 ebenfalls die Meinung vertreten habe, dass die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder den jeweiligen Lebenshaltungskosten angepasst werden soll. Es gehe dabei um rund 41.000 Kinder und ein Volumen von  50 Mio. €. Ihr Fraktionskollege Gernot Darmann war der Meinung, dass die Familien in Österreich dieses Geld dringend brauchen würden; die Mehrheit habe auch kein Verständnis für diese Regelung. Nach Auskunft von namhaften Experten wäre es möglich eine diskriminierungsfreie Lösung auszuarbeiten, die nicht gegen das EU-Recht verstößt.

Abgeordneter August Wöginger (V) erklärte dazu, dass es diesbezüglich Diskussionen auf EU-Ebene gebe, derzeit eine Änderung aber EU-rechtswidrig wäre. Man dürfe nicht vergessen, dass es auch viele österreichische Staatsbürger gibt, die in anderen EU-Staaten arbeiten. Die angesprochene Äußerung von Lopatka sei zudem in einem anderen Zusammenhang gefallen, merkte Wöginger an.

Abgeordnete Daniela Holzinger (S) sprach von einem diskriminierenden Antrag, der klar dem EU-Recht widerspreche. Die FPÖ solle zudem dazu sagen, dass bei einer Änderung des Systems auch österreichische Staatsbürger von Kürzungen betroffen wären. Bedenken hegte sie auch angesichts des bürokratischen Aufwands, da jährlich die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern erhoben werden müssten.

G-Mandatarin Aygül Berivan Aslan zeigte auf, dass der Anteil jener Kinder, die im Ausland eine Familienbeihilfe erhalten, bei weniger als einem Prozent liegt. Außerdem sei ihrer Ansicht nach der Vorschlag der FPÖ nicht wirklich zu Ende gedacht, da etwa in Luxemburg, Finnland und Schweden höhere Lebenshaltungskosten anfallen.

NEOS: Familienleistungs- und Kinderbetreuungssystem verbessern

Für die Zusammenführung aller familienbezogenen geldwerten Leistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Alleinerzieherabsetzbetrag) setzte sich Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger von den NEOS ein (359/A[E]). Derzeit gebe es in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene über 200 verschiedene Familienleistungen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führe, wie auch der Rechnungshof kritisch bemerkt habe, argumentiert sie. Anspruchsberechtigte sollten aber ohne Mühe erkennen können, welche Familienleistungen ihnen unter welchen Voraussetzungen zustehen. Die Zusammenfassung aller familienbezogenen geldwerten Leistungen auf Bundesebene zu einer einzigen, neuen Familienleistung wäre laut Meinl-Reisinger ein Schritt in Richtung größerer Transparenz.

Abgeordneter Hermann Lipitsch (S) konzedierte, dass das System der Familienleistungen schwer überschaubar sei, doch arbeite das Ressort seit der letzten Legislaturperiode an Maßnahmen der Vereinfachung, diese Vorschläge sollte man daher abwarten. Seitens der Grünen meinte Daniela Musiol, sie hoffe, dass Maßnahmen, die auch zu mehr Gerechtigkeit des Systems an Familienleistungen führen, bald umgesetzt werden sollten. ÖVP-Abgeordneter August Wöginger stellte fest, es müssten für eine solche Zusammenführung erst Grundlagen geschaffen werden, zumal es sich um Leistungen verschiedener Kategorien handle, nämlich um Transferleistungen einerseits und um steuerliche Maßnahmen andererseits.

Dieser Aspekt wurde auch von Bundesministerin Sophie Karmasin ins Spiel gebracht, die zudem unterstrich, dass seitens ihres Ressorts an Maßnahmen zu mehr Transparenz bei Familienleistungen gearbeitet werde. Grundsätzlich sei seit 2006 einen Wandel des Systems festzustellen, da die Sachleistungen weitaus stärker als die finanziellen Transferleistungen angewachsen sind. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich vertagt.

FPÖ will "echte Wahlfreiheit für unsere Mütter"

Zwei Anträge zur Kinderbetreuung der Freiheitlichen standen am Schluss der Tagesordnung. Sie wurden nur von der beantragenden Fraktion unterstützt, stießen jedoch auf teilweise vehement vorgetragenen Widerspruch aller anderen Fraktionen.

Aus freiheitlicher Sicht stehe eine echte Wahlfreiheit bei der Frage der Kinderbetreuung im Vordergrund, erklärte Abgeordnete Edith Mühlberghuber unter Bezugnahme auf den Entschließungsantrag ihrer Fraktion (291/A[E]). Familien sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder lieber zu Hause betreuen oder in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben wollen. Die Wahlfreiheit setze aber eine entsprechende materielle, arbeitsrechtliche sowie versicherungsrechtliche Absicherung voraus. Mühlberghuber meinte, das derzeitige System benachteilige vor allem Alleinerzieherinnen und forderte drei Maßnahmen: die Abschaffung der Teilungsregelung und die Ausdehnung des Kinderbetreuungsgeldanspruchs auf generell drei Jahre; die Verlängerung der Karenzzeit auf drei Jahre sowie die Ausweitung des Versicherungsschutzes für alle BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld auf drei Jahre.

Mit verschiedener Akzentsetzung lehnten die Abgeordneten der anderen Fraktionen die familienpolitische Stoßrichtung des freiheitlichen Antrags ab. Katharina Kucharowits (S) meinte, er zeige die Tendenz, Kinderbetreuung vor allem den Frauen zuzuschieben. Wünschenswert sei eine stärkere Väterbeteiligung, stimmte sie mit Claudia Durchschlag (V) überein, die im Antrag auch einen Widerspruch zur angestrebten Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes sah. August Wöginger (V) relativierte die Aussage der Freiheitlichen, wonach das Langzeitmodell des Kinderbetreuungsgeldes von der überwältigenden Mehrheit der Eltern in Anspruch genommen werde. Er lese aus den Daten ab, dass man über ein ausdifferenziertes System verfüge, das Wahlfreiheit gewährleiste.

Von den Abgeordneten der Grünen stellten Aygül Berivan Aslan und Daniela Musiol grundsätzlich das Langzeitmodell des Kinderbetreuungsgeldes in Frage, da es den Wiedereinstieg von Frauen ins Berufsleben erschwere. Auch Beate Meinl-Reisinger (N) fragte, ob die Freiheitlichen nicht eher einen ideologischen Ansatz verfolgten und anstrebten, Frauen aus dem Berufsleben auszuschließen. Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach sah es zwar grundsätzlich positiven, Eltern zu ermöglichen, sich drei Jahre der Erziehung der Kinder zu widmen, doch dürfe man nicht allein bei den Müttern ansetzen, wie es der Antrag mache.

Nachdem die Grüne Abgeordnete Musiol sich gegen die Verwendung des Begriffs "Wahlfreiheit" im freiheitlichen Sinn ausgesprochen hatte, merkte Barbara Rosenkranz an, der Begriff sei von den Freiheitlichen in den Neunziger Jahren in die familienpolitische Debatte überhaupt erst eingeführt worden. Ein Ergebnis der damals angestoßenen Diskussion sei das Kinderbetreuungsgeld. Sie wandte sich dagegen, die Langzeitvariante in Frage zu stellen; statt sie abzuschaffen, müssten vielmehr ihre erkennbaren Nachteile beseitigt werden. Rosenkranz stellte auch eine positive Korrelation zwischen dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Höhe der Geburtenrate in Abrede. Dem hielt Aygül Berivan Aslan (G) das Beispiel Schwedens entgegen, welches einen solchen Zusammenhang aus ihrer Sicht deutlich mache.

Freiheitliche für ein "Berndorfer" Fördermodell für familieninterne Kinderbetreuung

Die Bundesregierung solle Eltern von Kindern unter drei Jahren, die die Kinderbetreuung in der Familie erbringen, in ihrer wichtigen Leistung für die Gesellschaft besser finanziell zu unterstützen (305/A[E]), heißt es in einem weiteren F-Antrag. Die Höhe der Förderung sollte sich betragsmäßig an den Kosten eines Fremdbetreuungsplatzes orientieren, sagte Anneliese Kitzmüller (F). Ein solches Modell habe die Stadt Berndorf bereits erfolgreich eingeführt. Es gebe bereits Interesse anderer Gemeinden, analog zur Finanzierung von Fremdbetreuungsplätzen wäre daher auch eine Finanzierung eines solchen "Berndorf-Modells" durch Bund, Länder und Gemeinden im Wege einer 15a-Vereinbarung anzustreben.

Ablehnend äußerte sich SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker. Der Antrag enthalte eine Abwertung von Kinderbetreuungseinrichtungen, die auch wichtige Bildungseinrichtungen seien. Auch G-Abgeordnete Aslan meinte, es sei kein diskutables "Modell", wenn sich eine Gemeinde die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen sparen wolle. ÖVP-Mandatar Michael Hammer (V) sah keinen Bedarf an neuen Regelungen seitens des Bundes. (Schluss) sue/sox