Parlamentskorrespondenz Nr. 326 vom 11.04.2014

Vorlagen: Finanzen

Solvabilität II - Regierungsentwurf zur risikoorientierten Versicherungsaufsicht

Wien (PK) – Eine Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes ermöglicht es der Finanzmarktaufsicht (FMA), eine Veranlagungsgemeinschaft per Bescheid auf eine andere Vorsorgekasse zu übertragen, wenn eine betriebliche Vorsorgekasse aufgelöst, die Konzession zurückgenommen oder zurückgelegt oder ein Konkurs eröffnet wird (100 d.B.). Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz dienen der Vorbereitung auf die Umsetzung der EU-Richtlinie "Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit - Solvabilität II". Diese Richtlinie zielt auf ein neues risikoorientiertes Aufsichtsregime für Versicherungen und Rückversicherungen ab 1. Jänner 2016. Der vorgelegte Entwurf stellt noch nicht die Rechtsgrundlage zur Umsetzung von "Solvabilität II" dar, er regelt vielmehr die strukturierte Vorbereitung auf deren Umsetzung. Basis dafür sind die "Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)". Aufsichtskollegien sollen eingerichtet, Koordinierungsvereinbarungen abgeschlossen und Notfallpläne erstellt werden. Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung des Gesetzentwurfs ergab, dass keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen zu erwarten sind. (Schluss) fru