Parlamentskorrespondenz Nr. 329 vom 14.04.2014

Vorlagen: Justiz

Grüne für Transparenz bei Konten und Lobbying, NEOS wollen objektive Stellenbesetzungen und Toleranz gegenüber Kinderlärm

Grüne wollen zentrales österreichisches Kontoregister

Wien (PK) – Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser beklagt die lange Dauer von Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität und sieht die Ursachen dafür weniger im materiellen Strafrecht, sondern vielmehr im Prozessrecht. So könne allein schon eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte zu erheblichen Verzögerungen führen, zumal die bloße Feststellung, ob eine einer Straftat verdächtige Person überhaupt ein Konto in Österreich führt, an ein aufwendiges Verfahren geknüpft sei. Nach der derzeitigen Rechtslage muss, wie Steinhauser erklärt, zunächst die Staatsanwaltschaft eine Anordnung an alle österreichischen Bankenzusammenschlüsse versenden, auf deren Grundlage dann die entsprechende Anfrage an die rund 3.500 heimischen Bankniederlassungen weitergeleitet wird. Zusätzlich erschwert werden die Ermittlungen noch durch das Rechtsmittelrecht, das sowohl den Bankenzusammenschlüssen als auch jeder einzelnen Bank gegen die Anordnung der Staatsanwaltschaft zusteht. Steinhauser fordert nun in einem Entschließungsantrag (315/A(E)) die Einführung eines zentralen österreichischen Kontenregisters zum ausschließlichen Zweck der Strafverfolgung sowie die Begrenzung des Rechtsmittelrechts bei Kontoöffnungen auf die jeweils betroffene verfügungsberechtigte Person.

Grüne verlangen vollständige Öffnung des Lobbyregisters

Die derzeitigen Bestimmungen im Lobbygesetz seien unzureichend, kritisiert Abgeordneter Albert Steinhauser und beanstandet dabei vor allem, dass nicht alle Abteilungen des Lobby- und Interessensvertretungs-Registers öffentlich zugänglich sind. So sei es sachlich nicht nachvollziehbar, dass gerade die interessantesten und wichtigsten Informationen über eine Lobbyingtätigkeit, nämlich der Auftraggeber und der Auftragsgegenstand, von der öffentlichen Einsicht ausgenommen werden. Bei der für die Einschau in die betreffende Abteilung A2 des Registers vom Gesetz verlangten Güterabwägung sei zu befürchten, dass das öffentliche Interesse an der Transparenz gegenüber den auf Artikel 8 MRK abgestellten  Interessen der Lobbyisten zu kurz komme, gibt Steinhauser zu bedenken und verlangt in einem Entschließungsantrag (316/A(E)) die allgemeine Einsehbarkeit der Abteilung A2 des Lobbying-Registers. Im Idealfall sollte jede Bürgerin und jeder Bürger auf elektronischem Weg und möglichst zeitnah zu den politischen Entscheidungen herausfinden können, für welches Gesetz welches Unternehmen welche Lobbyisten für wie viel Geld beschäftigt hat, fügt der Justizsprecher der Grünen an.

NEOS für mehr Transparenz bei der Besetzung von Leitungsposten

Zweifel hinsichtlich der Objektivität bei der Vergabe von Führungsposten in staatsnahen Unternehmen hegt NEOS-Mandatarin Beate Meinl-Reisinger. Problematisch sei dabei vor allem, dass die Postenvergabe freihändig durch eine einzige Person vorgenommen wird und inhaltlich nicht überprüft werden kann, kritisiert sie und drängt in einem Initiativantrag (345/A) auf eine Neuregelung des

Bestellungsvorgangs im Stellenbesetzungsgesetz. Grundsätzlich sollte demnach ein Vertrag über die ausgeschriebenen Stellen, der nicht unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zustande gekommen ist, nichtig sein. Darüber hinaus will Meinl-Reisinger dem Rechnungshof von Amts wegen Parteistellung einräumen. Der Rechnungshof als unabhängige Behörde hätte dadurch die Möglichkeit, den Besetzungsvorgang inhaltlich zu überprüfen und die Ausschreibungspflicht durchzusetzen, argumentiert die Antragstellerin.

NEOS wollen Duldung von Kinderlärm gesetzlich verankern

"Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, können nicht untersagt werden, sofern sie das ortsübliche Ausmaß nicht übersteigen". Mit diesem Textierungsvorschlag zu § 364 Abs. 2 AGBG (349/A) wollen die NEOS die Toleranz gegenüber Kinderlärm gesetzlich festschreiben. Abgeordneter Nikolaus Scherak erinnert an eine OGH-Entscheidung, der zufolge Kinderlärm grundsätzlich auf einer verkehrsüblichen und wirkungsgemäßen Nutzung einer Wohnung beruht, und meint, eine Verankerung dieser Rechtsprechung im Gesetz sei nun geboten.  (Schluss) hof