Parlamentskorrespondenz Nr. 382 vom 05.05.2014

Budgetbegleitgesetz - Die Maßnahmen im Überblick

552,6 Mio. € Budgetentlastung bis 2018, Effizienz, soziale Impulse

Wien (PK) - Mit einem Budgetbegleitgesetz 2014 will die Regierung durch Änderung zahlreicher Gesetze einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen setzen, die den Nettofinanzierungsbedarf (=Defizit) im Bundeshaushalt von 2014 bis 2018 um insgesamt 552,54 Mio. € vermindern. Der zeitliche Schwerpunkt der Einsparungen und Mehreinnahmen liegt in den Jahren 2014 (210 Mio. €) und 2015 (322 Mio. €). Das Gesetzespaket enthält Impulse zur Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zur Stärkung der Wirtschaft und der Familien, legt besonderes Augenmerk auf soziale Gerechtigkeit und unterstützt Studierende und ältere Menschen, heißt es in den Erläuterungen (53 d.B.).

Sonder-Wohnbauzuschuss wird um 96 Mio. Euro reduziert

Maßnahmen im Abschnitt "Finanzen" sollen den Finanzierungssaldo des Bundeshaushalts im Jahr 2015 um 275,69 Mio. € verbessern. Von 2016 bis 2018 rechnet der Finanzminister per Saldo mit Mehrauszahlungen von jeweils 20,3 Mio. €. Im Vordergrund steht die Verringerung des einmaligen Zweckzuschusses des Bundes an die Länder zur Finanzierung der Wohnbauförderung von 276 Mio. € auf 180 Mio. € und die Aufteilung des Betrages auf die Jahre 2015 bis 2018. 

Eine EU-Anpassung im Umsatzsteuergesetz trägt Richtlinien zum Mehrwertsteuersystem und zum Ort von Dienstleistungen Rechnung, die vorsehen, dass ab 2015 Telekomleistungen an dem Ort versteuert werden, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Unternehmen, die ihre Leistungen in anderen Mitgliedstaaten erbringen, wird mit einem EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop eine zentrale Stelle für Steuererklärungen und -zahlungen geschaffen. Diese Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen verbessern.

In der Bundesabgabenordnung wird die Umsatzgrenze pro Jahr für die Rechnungslegungspflicht von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 400.000 € auf 550.000 € angehoben.

Im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz werden die monatlichen Erklärungen durch eine neue Jahreserklärung ergänzt, die es den Beihilfenbeziehern erleichtert, Vorsteuerbeträge zu berichtigen. Auch der Kontrollaufwand für die Betriebsprüfer wird vermindert, doppelte Abgeltungen werden verhindert.

Nach Kritik des OECD-Weltforums zu Transparenz und Informationsaustausch am Amtshilfe-Durchführungsgesetz für steuerliche Zwecke wird das Gesetz an OECD-Standards angepasst. Die Zulässigkeit der seit Juli 2012 zum OECD-Standard zählenden "Gruppenanfragen" wird geregelt und das derzeit nur bei Bankauskünften vorgesehene Notifikationsverfahren beseitigt.

Im Bundeshaftungsobergrenzengesetz werden die Haftungsobergrenzen für Bundeshaftungen im Sinne des neuen Österreichischen Stabilitätspakts im Wesentlichen unverändert bis 2018 weitergeschrieben. 

Im Scheidemünzengesetz wird das Rückstellungsverbot für Rücklösungsverpflichtungen österreichischer Münzen auf beschädigte Scheidemünzen erweitert. Damit wird die dauerhafte Bindung von Mitteln im Unternehmen im Interesse des Aktionärs, der Republik Österreich, eingeschränkt. Die Umtauschverpflichtungen gegenüber der Nationalbank entfallen.

In Anlehnung an eine langjährige Regelung des Ausfuhrförderungsgesetzes soll auch das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz die Finanzierung des mittel- und langfristigen Haftungsmanagements aus Haftungsentgelten ermöglichen.

Eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes sieht vor, die Projektabwicklung österreichischer Beiträge zum internationalen Klimaschutz jener Stelle zu übertragen, die sich bereits im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (JI/CDM) bei Klimaschutzprojekten jenseits der österreichischen Grenzen bewährt hat. Überdies wird im Umweltkontrollgesetz klargestellt, dass das Umweltbundesamt den Bund nicht nur in der Umweltpolitik, sondern generell bei Vollziehungsaufgaben unterstützen darf.

Basisabgeltung für Bundestheater und Bundesmuseen wird erhöht

Sowohl für die Bundestheater als auch die Bundesmuseen sieht das Budgetbegleitgesetz ein Budgetplus vor. Die Basisabgeltung für die Bundestheater wird demnach ab heuer um 4,5 Mio. € auf 148,94 Mio. € erhöht. Die Bundesmuseen – inkl. Österreichischer Nationalbibliothek – erhalten um 0,5 Mio. € mehr Mittel (insgesamt ab 2014 108,15 Mio. €). 469.000 € davon entfallen auf die Museen, 31.000 € auf die Bibliothek.

Außerdem ist vorgesehen, für die den Bundesmuseen zugewiesenen Beamten ein eigenes Amt zu schaffen und den MuseumsdirektorInnen mehr Kompetenzen in dienstbehördlichen Angelegenheiten zu übertragen. Die Zahl der Mitglieder, die das Finanzministerium in den Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding entsenden kann, wird von einem auf zwei erhöht.

Höhere Studienbeihilfe für Studierende mit Kind

Eine Reihe von Änderungen sind im Bereich der Studienbeihilfe vorgesehen. Von den neuen Regelungen profitieren vor allem Studierende, die eigene Kinder haben oder aus kinderreichen Familien stammen. Auch für berufstätigte StudentInnen, verheiratete Studierende und DoktoratsstudentInnen sind Verbesserungen geplant. Im Vollausbau werden die Maßnahmen 5,72 Mio. € jährlich kosten.

Konkret ist in Aussicht genommen, den Studienbeihilfen-Zuschlag je betreuungspflichtigem Kind von 60 auf 100 € zu erhöhen und die für den Bezug von Studienbeihilfe maßgebliche Altersgrenze für Studierende mit Kindern generell auf 35 Jahre anzuheben. Außerdem werden Unterhaltsleistungen der Eltern für jüngere Geschwister stärker bei der Berechnung der Studienbeihilfe berücksichtigt, während Einkommen eines Ehepartners bzw. einer Ehepartnerin durch eine deutliche Anhebung des Sockelbetrags von 3.707 € auf 8.400 € eine geringere Rolle spielen werden.

Das Maximaleinkommen, das parallel zur Studienbeihilfe bezogen werden darf, wird von 8.000 € auf 10.000 € jährlich angehoben und damit an die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe angepasst. Anders als bisher gilt künftig allerdings eine Aliquotierung, das heißt, die Einkommensgrenze sinkt aliquot, wenn das Einkommen nicht über 12 Monate verteilt erzielt wird. Außertourliche Anträge auf Erhöhung der Studienbeihilfe, etwa wenn das Einkommen der Eltern aufgrund einer Pensionierung sinkt, werden in Hinkunft in jenem Monat wirksam, in welchem der Antrag gestellt wird, und nicht erst im darauffolgenden Monat.

Um zu verhindern, dass sich die ab Juli vorgesehene Erhöhung der Familienbeihilfe negativ auf die Studienbeihilfe auswirkt, die Studienbeihilfe also um den geplanten Erhöhungsbetrag sinkt, wird weiterhin nur die derzeitige Familienbeihilfe abgezogen. Neu sind außerdem die Ausweitung der maximalen Frist zwischen Abschluss des Bachelorstudiums und Aufnahme des Masterstudiums von 24 auf 30 Monate, Erleichterungen für DoktoratsstudentInnen beim geforderten Studiennachweis im 7. Semester, Verbesserungen bei kürzeren Studienaufenthalten im Ausland und flexiblere Regelungen für die Rückzahlung bereits erhaltener Förderungen.

Bei Leistungs- und Förderungsstipendien ist eine einheitliche Untergrenze von 750 € vorgesehen. Die Verteilung der entsprechenden Budgetmittel kann im Bereich der Fachhochschulen in Hinkunft flexibler erfolgen.

Familien- und Schulfahrtbeihilfe werden künftig monatlich ausgezahlt

Um Familien die Einteilung der finanziellen Mittel zu erleichtern, werden die Familienbeihilfe und die Schulfahrtbeihilfe ab September 2014 monatlich ausgezahlt. Die zusätzlichen Verwaltungskosten für diesen Schritt sollen aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden.

2 Mio. Euro minus für besondere Presseförderung

Bei der Presseförderung ist, wie aus den finanziellen Erläuterungen zum Gesetzentwurf hervorgeht, ein Minus von 2 Mio. € in Aussicht genommen. Erreicht werden soll dieses Einsparungsziel unter anderem durch ein zusätzliches Förderkriterium für den Bezug der besonderen Presseförderung, welche der Erhaltung der regionalen Vielfalt von Tageszeitungen dient und in diesem Sinn an Blätter ohne marktführende Stellung ausgezahlt wird. Voraussetzung für eine Förderung unter diesem Titel ist künftig nicht nur – wie schon bisher – eine maximale Verkaufsauflage von 100.000 Stück und ein maximaler Anzeigenumfang von 50 %, es müssen auch mindestens 12 hauptberuflich tätige JournalistInnen bei der Zeitung beschäftigt sein. Damit soll, wie es in den Erläuterungen heißt, der qualitätsfördernde Aspekt der Förderleistung betont werden.

Neu ist außerdem, dass Zeitungen und Zeitschriften künftig die Presse- bzw. die Publizistikförderung verlieren, wenn sie wegen Verhetzung oder einem Verstoß gegen das Verbotsgesetz rechtskräftig verurteilt wurden. Der Verlust der Förderwürdigkeit gilt jeweils für das Kalenderjahr, in dem die rechtskräftige Verurteilung erfolgt.

Förderung für Parteiakademien wird weiter gekürzt

Neu geregelt wird die Förderung der Parteiakademien. Unter anderem ist vorgesehen, die Jahresgesamtfördersumme künftig im Bundesfinanzgesetz festzulegen und nicht mehr wie bisher am Beamten-Gehaltsschema zu orientieren. Zudem soll der Aufteilungsschlüssel geändert werden. Das grundlegende Fördersystem – eine idente Grundförderung für alle Parteiakademien sowie ein von der Mandatsstärke im Nationalrat abhängiger Zusatzbetrag und ein Betrag für internationale politische Bildungsarbeit – bleibt allerdings gleich.

Die Umstellung der Förderung ist mit einem jährlichen Minus für die Parteiakademien insgesamt von 700.000 € verbunden. 2014 kommt zu diesem Betrag noch eine bereits in der Vergangenheit beschlossene Förderkürzung im Ausmaß von 550.000 € hinzu, so dass sich für heuer ein Gesamtminus von 1,25 Mio. € ergibt.

Inhaberaktien sollen weiter zurückgedrängt werden

Zentraler Punkt im Justizbereich ist die weitere Zurückdrängung von Inhaberaktien. Österreich trägt damit einer Anregung des Global Forum der OECD Rechnung. Inhaberaktien sind seit Anfang dieses Jahres zwar ohnehin nur noch bei börsennotierten Aktiengesellschaften und dort nur noch in Form einer Sammelurkunde zulässig, es fehlen aber Sanktionen, wenn automatisch in Namensaktien umgewandelte Inhaberaktien nicht in das Aktienbuch eingetragen werden. Einzige Konsequenz ist, dass nicht im Aktienbuch eingetragene Aktieninhaber bei Hauptversammlungen nicht stimmberechtigt sind.

Künftig müssen säumige Aktieninhaber auch mit vermögensrechtlichen Nachteilen rechnen, da laut Gesetzentwurf Dividendenansprüche mit Ablauf des Geschäftsjahrs verfallen sollen, in dem die Hauptversammlung den Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst hat. Außerdem werden ausgegebene Urkunden über nunmehr unzulässige Inhaberaktien gesetzlich ausdrücklich für kraftlos erklärt und können damit bis zur Eintragung ins Aktienbuch nicht mehr gehandelt werden. Für den Vorstand einer Aktiengesellschaft, dem die Führung des Aktienbuchs obliegt, sind im Falle eines Verstoßes gegen Verhaltenspflichten Zwangsstrafen vorgesehen.

Ziel der Zurückdrängung von Inhaberaktien ist die wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Bezirksgerichte Purkersdorf und Hietzing werden erst 2016 zusammengelegt

Die bereits beschlossene Integration des Bezirksgerichts Purkersdorf in das Bezirksgericht Hietzing wird um zwei Jahre verschoben. Sie soll statt am 1. Juli 2014 erst am 1. Juli 2016 erfolgen. Grund dafür ist ein kürzlich erfolgtes Urteil des Verfassungsgerichtshofs und der damit in Zusammenhang stehende Klärungsbedarf, was die Zusammenlegung von Bezirksgerichten über politische Bezirksgrenzen hinweg betrifft.

Weiters vorgesehen sind Adaptierungen bei Übersetzungsgebühren für Gerichtsdolmetscher. In der Rechtsanwaltsordnung werden jene Bestimmungen geändert, die die Frage der Stimmgewichtung von RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen in der Plenarversammlung regeln. Das Aufgabengebiet der Justizbetreuungsagentur wird ausgeweitet, etwa in Zusammenhang mit der Jugendgerichtshilfe und Controlling-Aufgaben. Dass viele Informationen nicht mehr im "Amtsblatt der Justizverwaltung" kundgemacht, sondern nur noch elektronisch im Justiz-Intranet veröffentlicht werden müssen, soll die Justizverwaltung entlasten.

Eingetragene Partnerschaften: Begründung außerhalb von Amtsräumen möglich

Im Personenstandsgesetz wird normiert, dass die Schließung eingetragener Partnerschaften auch außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde möglich ist. Damit wird einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen.

Erdgas- und Erdölgewinnung: Förderzinse werden angehoben

Durch eine Änderung des Mineralrohstoffgesetzes werden die Förderzinse für die heimische Erdöl- und Erdgasgewinnung angehoben. So ist für Rohöl ab 2014, abhängig vom jeweiligen Importwert, ein Förderzins zwischen 15 % und 20 % (derzeit maximal 14 %) und für Erdgas ein Förderzins zwischen 19 % und 22 % (derzeit maximal 19 %) zu zahlen. Damit will der Bund heuer Mehreinnahmen von 30,3 Mio. € und 2015 von 45,83 Mio. € lukrieren.

Tourismus: Fördermittel werden zum Teil umgewidmet

Zu einer teilweisen Umwidmung von Fördermitteln kommt es im Tourismusbereich. So kann die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) künftig auch zinsengünstige Investitionskredite auf Basis von Kreditoperationen bei der Europäischen Investitionsbank und anderen supranationalen Banken des Euroraums vergeben. Dafür stellt das Finanzministerium einen Haftungsrahmen in der Höhe von bis zu 250 Mio. €  zur Verfügung. Im Gegenzug wird der bisherige Haftungsrahmen für die ÖHT von 500 Mio. € auf 250 Mio. € halbiert.

Im Akkreditierungsgesetz wird klargestellt, dass Konformitätsbewertungsstellen, die Akkreditierungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr durchführen – etwa Laboratorien oder Prüfstellen – die Kosten ihrer eigenen Begutachtung möglichst selbst zu tragen haben. Die Behörde Akkreditierung Austria im Wirtschaftsministerium soll betroffenen Konformitätsbewertungsstellen vorschreiben können, die Gebühren und Honorare der behördlich mit einer Begutachtung betrauten Sachverständigen direkt und nicht mehr über die Akkreditierung Austria zu bezahlen. Damit will man den Verwaltungsaufwand reduzieren und dem internationalen Modell der Selbstkostentragung bei Akkreditierungsverfahren entsprechen.

Filmstandort Österreich wird mit jährlich 7,5 Mio. Euro gefördert

Um Österreich als attraktiven Filmstandort zu etablieren und die Kreativwirtschaft zu stärken, wird das bestehende Förderprogramm "FISA – Filmstandort Österreich" in einem eigenen Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich nachhaltig abgesichert. Gefördert werden sollen österreichische Produktionen, österreichisch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen sowie internationale Produktionen, deren Dreharbeiten zumindest teilweise in Österreich stattfinden. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um einen programmfüllenden Kinofilm handelt, der Förderwerber bereits einen erfolgreichen Referenzfilm produziert hat und der Film innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung in den Kinos angemessen kommerziell verwertet wird.

Für die Abwicklung des Förderprogramms sind jährliche Mittel von zumindest 7,5 Mio. € vorgesehen, erstmals werden sie 2014 budgetiert. Die Entscheidung über Förderanträge obliegt dem Wirtschaftsminister, ihr sollen Projektprüfungen durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) und die Austrian Business Agency (ABA) vorangehen. Zudem wird im Wirtschaftsministerium ein Beirat eingerichtet, dem auch mehrere FilmexpertInnen angehören sollen.

Klarstellungen bei Pflegekarenz und überbetrieblicher Lehrausbildung

Im Sozialbereich werden mit dem Budgetbegleitgesetz unter anderem verschiedene Klarstellungen in Bezug auf die Pflegekarenz und die überbetriebliche Lehrausbildung getroffen. So wird gesetzlich festgeschrieben, dass Personen, die sich zur vorübergehenden Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder schwerst kranker Kinder vom Arbeitslosen-Bezug abmelden, Pflegekarenzgeld in der gleichen Höhe wie zuvor Arbeitslosengeld erhalten, um aufwendige Neuberechnungen mit dem de facto gleichen Ergebnis zu vermeiden. Ausdrücklich wird außerdem normiert, dass Personen, die eine überbetriebliche Lehrausbildung in einer Ausbildungseinrichtung erhalten, nicht als Dienstnehmer im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten und Ausbildungsbeihilfen damit nicht steuer- und abgabenpflichtig sind.

56 Mio. € weniger für Aktivierungsbeihilfe, 20 Mio. € mehr für ältere Arbeitslose

Um mehr Geld für Maßnahmen zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu haben, wird die Aktivierungsbeihilfe rückwirkend ab Anfang 2014 nicht mehr aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Das bringt den finanziellen Erläuterungen zufolge einen reduzierten Transferaufwand in der Höhe von rund 56 Mio. € für 2014.

Gleichzeitig wird der Fördertopf für ältere Arbeitslose um 20 Mio. € aufgestockt: 2015 stehen statt maximal 100 Mio. € bis zu 120 Mio. € zur Verfügung. Die Förderobergrenze für 2014 (100 Mio. €) und für 2016 (150 Mio. €) bleibt gleich. Damit können über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 370 Mio. € - statt 350 Mio. € - für sozioökonomische Betriebe und andere Wiedereingliederungsbeihilfen ausgegeben werden.

Krankenkassen-Strukturfonds: Bund streicht für 2015 40 Mio. Euro

Um 40 Mio. € wird der Bundeshaushalt dadurch entlastet, dass der Bund anders als ursprünglich vereinbart im Jahr 2015 kein Geld mehr an den Krankenkassen-Strukturfonds überweist. Die letzte Dotierung erfolgt 2014. Dadurch stehen den Gebietskrankenkassen im kommenden Jahr um 40 Mio. € weniger an Einnahmen zur Verfügung.

Budgetwirksame Maßnahmen bei Sozialversicherungen

Die Bundesanstalt Statistik Austria wird von ihrer Verpflichtung enthoben, Rückstellungen für Abfertigungen ehemaliger Vertragsbediensteter zu bilden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bund, die von der Bundesanstalt jährlich zu zahlenden Abfertigungen zu refundieren. Das entlastet das Budget 2014 um 7 Mio. €. Ab 2015 werden dafür jährliche Zahlungen fällig, die für 2015 auf 197.400 €, für 2016 auf 416.972 € und für 2017 auf 498.514 € geschätzt werden.

Die Bereinigung von wechselseitigen Forderungen des Bundes an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes an den Bund bringt dem Budget 2014 einen Einmalerlös von 5,61 Mio. €. Es geht unter anderem um die Doppelzahlung von Versicherungsbeiträgen für BezieherInnen von Pensionsvorschüssen und Aufwendungen für BezieherInnen von Übergangsgeld.

Vorsorge für Bahnausbau 2015 bis 2019

Die Bundesregierung will den ÖBB-Rahmenplan für den Schienenausbau weiterentwickeln und die Schieneninfrastrukturoffensive fortsetzen. Dies macht in den Jahren 2015 bis 2019 finanzielle Zuschüsse des Bundes an die ÖBB-Infrastruktur AG notwendig. Daher hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundesgesetz vorgelegt (126 d.B.), das die Infrastrukturministerin ermächtigt, für Bahninvestitionen Vorbelastungen der Budgets 2015 bis 2019 mit insgesamt 39,445 Mrd. € zu genehmigen, 32,668 Mrd. € davon für Annuitäten, 6,777 Mrd. € für Zuschüsse. (Schluss) gs/rei/fru

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen im Menüpunkt "Parlament aktiv/Budget-Analysen" auf www.parlament.gv.at.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.