Parlamentskorrespondenz Nr. 423 vom 14.05.2014

Bundesrat macht sich für österreichische Biobetriebe stark

EU-Ausschuss beschließt einstimmig Subsidiaritätsrüge

Wien (PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats griff heute abermals mit einstimmigem Votum zum Instrument der Subsidiaritätsrüge und untermauerte damit seine ernsten Bedenken gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf der EU, mit dem die bestehenden Bestimmungen zur ökologischen bzw. biologischen Produktion und Kennzeichnung von ökologischen bzw. biologischen Erzeugnissen einer weitreichenden Überarbeitung unterzogen werden sollen.

Die Bundesrätinnen und Bundesräte verweisen insbesondere auf die unterschiedlichen geographischen, klimatischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und halten daher nationale Spielräume für die Handhabung biologischer Produktion für unumgänglich. Eine EU-weite Regelung wird zwar nicht prinzipiell abgelehnt, der von der Kommission vorgelegte Vorschlag geht den Mitgliedern der Länderkammer jedoch zu weit und widerspricht ihrer Auffassung nach den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Einmal mehr kritisieren die Ausschussmitglieder die Fülle von geplanten delegierten Rechtsakten, die die Kommission in die Lage versetzt, detaillierte Regelungen zu einzelnen Aspekten von Produktion, Kennzeichnung, Vermarktung, Lagerung, Transport und Kontrolle zu erlassen. Das würde einerseits die Mitbestimmungsmöglichkeiten der EU-Länder einschränken, andererseits bliebe die Verordnung in ihrer tatsächlichen Wirkung sehr unbestimmt.

Inhaltlich stoßen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte daran, dass die Gewährung von Ausnahmen von den Produktionsvorschriften nur noch bei Katastrophenfällen vorgesehen sein soll. Sie machen geltend, dass Klimaverhältnisse, Katastrophenereignisse sowie Einschränkungen aufgrund geographischer und struktureller Gegebenheiten Ursache für plötzlich auftretende Engpässe bei biologischen Betriebsmitteln seien. Diese Gründe träten oft unvorhersehbar und nur gebietsweise in einem Mitgliedstaat auf. Deshalb sei eine gewisse Flexibilität durch nationale und regionale Vorgaben weiterhin notwendig und einer EU-weiten Vorschrift vorzuziehen.

Strikt werden auch die Regelungen hinsichtlich der Festlegung von Schwellenwerten abgelehnt. Die Agrarstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten seien zu unterschiedlich, wird hier ins Treffen geführt. Vor allem für Österreich befürchten die Ausschussmitglieder erhebliche Nachteile, da durch die kleinstrukturierten Grundstücksverhältnisse eine Kontamination nicht völlig ausgeschlossen werden könne. Ein Biobetrieb dürfe für eine nicht in seinem Einflussbereich liegende Wirtschaftsform eines Grundstücksnachbarn keineswegs bestraft werden, so die Kritik. Außerdem bestehen die LändervertreterInnen darauf, dass in Zeiten von Engpässen auch weiterhin eine zeitlich begrenzte Genehmigung für die Zulassung von nicht-biologischen Zutaten für verarbeitete Lebensmittel möglich sein soll, wie es auch die aktuelle Regelung erlaubt. Ebenso soll laut Antrag die Zulassung von konventionellem Saatgut bei Nichtvorhandensein von biologischem Saatgut von speziellen regionalen, für die Vermarktung notwendigen Sorten nach wie vor erlaubt sein.

Die Ausschussmitglieder dringen im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die im Jahr 2017 bereits laufende ÖPUL-Periode bis 2020 auch darauf, Übergangsfristen vorzusehen. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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