Parlamentskorrespondenz Nr. 428 vom 15.05.2014

Bundesrat begrüßt Stärkung von Konsumentenrechten

Weitere Themen: Weisungsrecht des Justizministers und grenzübergreifender Zeugenschutz

Wien (PK) – Der Bundesrat beschäftigte sich heute auch mit Justizthemen. Am Beginn stand das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das schließlich mit Mehrheit angenommen wurde. Damit soll der Konsumentenschutz bei Haustürgeschäften, Werbefahrten und im Internetversand gestärkt werden.

Sowohl Bundesrat Christian Füller (S/St) als auch Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) hoben die nunmehr strengeren Konsumentenschutzregeln hervor, wobei die ÖVP-Mandatarin auch auf mögliche Schwierigkeiten für die Wirtschaft im Zusammenhang mit den umfangreichen Informationspflichten aufmerksam machte und an die Konsumentenschutzorganisationen appellierte, in der Anfangsphase "Augenmaß" walten zu lassen. Zustimmung zur Umsetzung der Richtlinie signalisierte auch Grünen-Bundesrat Efgani Dönmez (G/O). Von einem tragfähigen Kompromiss und einer wesentlichen Verbesserung für den Verbraucherschutz sprach Bundesminister Wolfgang Brandstetter, der ebenfalls für eine konstruktive Umsetzung in der Praxis plädierte. 

Seitens der FPÖ, die gegen die Vorlage stimmte, warnte Bundesrat Hermann Brückl (F/O) vor einer unklaren und überschießenden Regelung der Informationspflichten der Unternehmer, die seiner Meinung nach zu Problemen in der Praxis führen werde.

Expertengruppe denkt über Alternativen zum Weisungsrecht nach

Vor dem Hintergrund des Berichts über die in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 ergangenen Weisungen des Justizressorts betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter, das Papier zeige, dass man mit Weisungen keinerlei Probleme hab. Er erinnerte zudem an die Arbeiten der Expertengruppe über mögliche Alternativen zum Weisungsrecht und gab zu bedenken, substanzielle Änderungen würden einer Verfassungsmehrheit bedürfen.

In der Debatte über die Reform des Weisungsrechts begrüßte Bundesrat Christian Füller (S/St) die Einsetzung eines Weisenrats und sprach vor allem den Aspekt des Vertrauens in die Justiz an. Die Bundesräte Magnus Brunner (V/V) und Werner Herbert (F/N) traten für die Beibehaltung des Weisungsrechts beim zuständigen Bundesminister ein. Für die Grünen konnte sich Bundesrat Marco Schreuder (G/W) die Schaffung eines unabhängigen Generalstaatsanwalts unter parlamentarischer Kontrolle vorstellen.

Der Bericht, wonach im genannten Zeitraum insgesamt in 36 Fällen Weisungen erteilt wurden, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren bereits beendet worden war, passierte den Bundesrat einstimmig.

Engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zeugenschutzes

Der Bericht von Justizminister Wolfgang Branstetter zu aktuellen EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich wurde ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, ist auf EU-Ebene unter anderem geplant, bei Visaerteilungen und bei der Bewältigung des Migrationsdrucks enger zusammenzuarbeiten. Zudem stehen eine EU-Richtlinie zur Nutzung von Fluggastdaten für Strafverfolgungszwecke und Durchführungsbestimmungen für die neue Solidaritätsklausel in Katastrophenfällen zur Beschlussfassung an. Die Förderprogramme werden deutlich gestrafft: der Fonds für Innere Sicherheit und der Asyl- und Migrationsfonds sollen eine Reihe bestehender Fonds ablösen.

Einstimmig genehmigten die Bundesrätinnen und Bundesräte ein Übereinkommen, durch das die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zeugenschutzes verstärkt werden soll. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner betonte, die Initiative sei von Österreich ausgegangen. Bisher habe es keine einheitliche europaweite Grundlage gegeben, nun habe man ein Lücke schließen können. Nunmehr werde Sicherheitsorganen das Recht eingeräumt, gefährdete Zeugen im Zuge von Transporten grenzüberschreitend zu begleiten und zu schützen.  (Fortsetzung Bundesrat) hof/jan


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