Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 16.05.2014

Budgetausschuss stimmt Budgetentwürfen für 2014 und 2015 zu

Bundeskanzleramt und Parlament erhalten zusätzliche Mittel

Wien (PK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute Abend grünes Licht für die Budgets 2014 und 2015 gegeben. Nach fünftägigen Ausschussberatungen stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für die beiden von der Regierung vorgelegten Bundesfinanzgesetze. Abänderungen wurden noch beim Budget des Bundeskanzleramts und beim Parlamentsbudget vorgenommen, dadurch ändern sich auch die Schlusssummen geringfügig. Der Nationalrat wird nun am 21. Mai die Plenarberatungen aufnehmen, die Abstimmung über das Doppelbudget ist für Freitag, den 23. Mai anberaumt.

Die von den Koalitionsparteien heute vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsanträge sehen insbesondere zusätzliche Mittel für das Bundeskanzleramt in der Höhe von 10 Mio. € im Jahr 2015 vor. 5,14 Mio. € davon sollen für die Abdeckung des Personalaufwands beim neuen Bundesverwaltungsgericht herangezogen werden, die restlichen 4,86 Mio. € sind für den Personalaufwand in der Zentralstelle veranschlagt. Damit soll die Liquidität des Bundeskanzleramts sichergestellt werden, heißt es in den Erläuterungen.

Bereits am Dienstag hatten sich die sechs Nationalratsfraktionen auf eine Erhöhung der Budgetmittel für das Parlament geeinigt. Für die Bundesgesetzgebung werden damit sowohl 2014 als auch 2015 insgesamt knapp mehr als 160 Mio. € zur Verfügung stehen. Der überwiegende Teil der zusätzlichen Mittel, die insbesondere für die Vorbereitung der Parlamentssanierung benötigt werden und der Bildung eines sechsten Parlamentsklubs Rechnung tragen, stammt aus der Entnahme von Rücklagen, die in der Vergangenheit gebildet wurden. Dazu kommt ein echtes Plus von 1,71 Mio. € im Jahr 2014 und von 1,52 Mio. € im Jahr 2015, das sich, wie die zusätzlichen 10 Mio. € für das Bundeskanzleramt im Jahr 2015, auch im Bundesfinanzrahmengesetz niederschlagen.

Aufgrund der Erhöhung des Budgets des Bundeskanzleramts und des Parlamentsbudgets muss auch der Betrag für die Aufnahme von Finanzschulden entsprechend angepasst werden.

Vorerst keine Änderungen wurden beim Budget für Entwicklungszusammenarbeit vorgenommen. SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer äußerte aber die Hoffnung, bis zur Abstimmung des Doppelbudgets am kommenden Freitag im Plenum noch eine Lösung zu finden.

Beschlossen wurden die Bundesfinanzgesetze 2014 und 2015 mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Lediglich den Abänderungsantragen zum Parlamentsbudget stimmten auch die Oppositionsparteien zu. In einer einstimmig angenommenen Ausschussfeststellung machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass ab dem Jahr 2016 im Parlamentsbudget eine erhebliche Lücke droht, weil dann alle noch vorhandenen Rücklagen aufgebraucht sein werden.

Der Budgetentwurf 2014 sieht – unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge – nunmehr Einnahmen in der Höhe von 72,195 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 75,763 Mrd. € vor. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 3,57 Mrd. € bzw. 2,8% des BIP. 2015 soll der Abgang – bei Ausgaben von 74,714 Mrd. € und Einnahmen von 71,525 Mrd. € – auf 3,19 Mrd. € bzw. 1,5% des BIP sinken. Das gesamtstaatliche Defizit, berechnet nach Maastricht-Kriterien, wird für 2014 mit 2,7% und für 2015 mit 1,4% prognostiziert. Die Schuldenquote erreicht 2014 mit 79,2% einen neuen Höchststand und geht 2015 auf 77,6% zurück.

Parallel zu den Bundesfinanzgesetzen 2014 und 2015 (50 d.B. , 51 d.B. ) wurde, unter Berücksichtigung der erwähnten Abänderungen, mit SP-VP-Mehrheit auch ein neuer Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2015 bis 2018 beschlossen und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 an aktuelle Entwicklungen angepasst (52.d.B.). Die Gesetzesvorlage spiegelt den von der Koalition eingeschlagenen Budgetkonsolidierungskurs wider: durch Ausgabendisziplin soll ab 2016 ein strukturelles Nulldefizit erreicht und die öffentliche Gesamtverschuldung bis 2018 wieder in Richtung 70 % gedrückt werden. Mehr Geld ist unter anderem für den Bereich Wissenschaft vorgesehen.

Von den Abgeordneten stark in Anspruch genommen wurde auch heuer wieder die Möglichkeit, kurze schriftliche Budgetanfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder zu stellen. Insgesamt langten 2.244 derartiger Anfragen zu einzelnen Budgetposten ein. Sie müssen grundsätzlich innerhalb von vier Arbeitstagen beantwortet werden.

Das Budgetbegleitgesetz hat bereits vergangene Woche den Budgetausschuss des Nationalrats passiert (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 402/2014 ) und steht am Dienstag im Plenum des Nationalrats zur Abstimmung. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs