Parlamentskorrespondenz Nr. 516 vom 28.05.2014

Sonderpensionen werden künftig begrenzt

Sozialausschuss stimmt Gesetzentwurf nach Hearing mit breiter Mehrheit zu

Wien (PK) – BezieherInnen hoher Sonderpensionen müssen künftig mit Einkommenseinbußen rechnen. Nur eine Woche nach dem Einlangen im Parlament hat der Sozialausschuss des Nationalrats heute den Weg für das von der Regierung vorgeschlagene Sonderpensionenbegrenzungsgesetz geebnet. Trotz Dutzender negativer Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, vielfach von Einzelpersonen, und anhaltender Kritik von Experten stimmten SPÖ, ÖVP, Grüne und Team Stronach für den Gesetzentwurf. Damit dürfte auch die für das Gesetz im Plenum notwendige Zweidrittelmehrheit gesichert sein.

Die Kritik der Experten entzündet sich an ganz konträren Punkten, wie sich auch bei einem heute im Sozialausschuss abgehaltenen Hearing zeigte. Während etwa der Sozialforscher Bernd Marin das Gesetzespaket für viel zu zahnlos hält, ortet Hanspeter Hanreich, Experte für nationales und internationales Wirtschaftsrecht, einen unsachlichen und verfassungswidrigen Eingriff in bestehende Rechte einzelner Personen. Eine Gruppe von BezieherInnen einer Betriebspension würde de facto enteignet, argumentiert er. Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts, ist allerdings überzeugt, dass die Bestimmungen verfassungsrechtlich wasserdicht sind.

Von Seiten des Rechnungshofs wies Bruno Walter darauf hin, dass Empfehlungen, die vom Rechnungshof in der Vergangenheit ausgesprochen wurden, im Gesetz weitgehend berücksichtigt sind. Einem noch offenen Punkt betreffend die Sozialversicherungsträger trugen die Abgeordneten heute durch einen bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag Rechnung.

Die Opposition machte keinen Hehl daraus, dass sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätte. So drängte die FPÖ etwa auf eine verpflichtende Einbeziehung der Länder und Gemeinden. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker beantragte eine Nachschärfung bei den Pensionssicherungsbeiträgen und will Sonderpensionen langfristig überhaupt nur noch bis zur ASVG-Höchstpension erlauben. Auch die Grünen und das Team Stronach drängten auf stärkere Eingriffe in bestehende Pensionen, sie stimmten dem Gesetzentwurf letztendlich aber dennoch zu. Trotz einiger noch offener Fragen sei viel erreicht worden, hob Grün-Abgeordnete Judith Schwentner hervor. Die FPÖ ließ offen, ob sie dem Gesetzentwurf im Plenum des Nationalrats zustimmen wird.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies auf die Bedeutung des Beschlusses hin und äußerte sich zuversichtlich, dass die Länder dem Bund folgen und auf Basis der im Gesetzentwurf verankerten verfassungsgesetzlichen Ermächtigungen analoge Bestimmungen für den Bereich der Länder und Gemeinden beschließen werden. Der politische Druck sei so groß, dass es sich kein Bundesland erlauben werde können, das Gesetz zu ignorieren, betonte er. Zudem wies er auf politische Zusagen der Landeshauptleute hin.

In Form einer von den Grünen gemeinsam mit den Koalitionsparteien beantragten und mit S-V-G-T-N-Mehrheit gefassten Ausschussfeststellung bekräftigten die Abgeordneten ihre Erwartung, dass der Rechnungshof spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüfen wird, inwieweit die Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt wurden.

Künftige Sonderpensionen werden gedeckelt, bestehende Pensionen gekürzt

Der vom Sozialausschuss angenommene Gesetzentwurf sieht nicht nur eine Obergrenze für künftige Sonderpensionen aus öffentlichen und halböffentlichen Kassen in der Höhe der dreifachen monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 13.590 €) vor. Mit der Einführung progressiv gestaffelter Pensionssicherungsbeiträge werden auch bestehende Pensionen gekürzt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 486/2014). So wird ab Anfang 2015 für Pensionsteile über der einfachen Höchstbeitragsgrundlage (4.530 €) ein Sicherungsbeitrag von 5 % fällig, der in mehreren Schritten auf bis zu 25 %  – für Ruhe- und Versorgungsgenüsse über der dreifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – steigt. Zum Teil werden Beschäftigten mit Anspruch auf eine Sonderpension auch höhere Pensionsbeiträge vorgeschrieben.

Vom Gesetz umfasst sind neben dem Bund mehr als 70 Institutionen, darunter der ORF, die Sozialversicherungen, zahlreiche Kammern, der Verbund-Konzern, die Agrarmarkt Austria, die ÖIAG, die ASFINAG und die Bundesmuseen. Auch für Kreditinstitute, die aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung oder einer beherrschenden Stellung des Bundes der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, gelten die neuen Bestimmungen. Die Zahl der betroffenen Personen wird von der Regierung auf rund 9.600 geschätzt.

Sonderregelungen für die OeNB, AltpolitikerInnen und BeamtInnen

Für Beschäftigte bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) mit bestimmten Altverträgen sieht der Gesetzenwurf neben Pensionssicherungsbeiträgen und höheren Pensionsbeiträgen auch eine stufenweise Anhebung des Pensionsalters, längere Dienstzeiten, Pensionsabschläge bei Frühpension sowie geringere Pensionsanpassungen – analog zur allgemeinen Pensionserhöhung – vor. Zudem wird das so genannte Sterbequartal, das Hinterbliebene von PensionistInnen erhalten haben, für Todesfälle ab dem 1. Jänner 2015 ersatzlos abgeschafft.

AltpolitikerInnen sowie bestimmte öffentliche Funktionäre und Funktionärinnen, die bereits aufgrund der geltenden Rechtslage Pensionssicherungsbeiträge zahlen, müssen künftig höhere Beiträge leisten. Für Politikerpensionen unter der Höchstbeitragsgrundlage bleibt der Beitragssatz bei 8 %. Höhere Pensionssicherungsbeiträge sind auch für BeamtInnen, ÖBB-Bedienstete, Bundestheater-Bedienstete und VerfassungsrichterInnen mit sehr hohen Pensionen vorgesehen.

Mit einem von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrag wurde sichergestellt, dass im Bereich der Sozialversicherungen BezieherInnen höherer Dienstordnungspensionen nicht von der Neuregelung profitieren.

Insgesamt will die Regierung durch das Gesetzespaket, das 25 Gesetzesänderungen und zwei Sonderbestimmungen enthält, rund 7,1 Mio. € pro Jahr für das Budget lukrieren. Dazu kommen Mehreinnahmen für jene Institutionen, die Sonderpensionen auszahlen. Länder und Gemeinden sind von den Bestimmungen nicht direkt umfasst, die Länder können aufgrund einer im Gesetz verankerten verfassungsrechtlichen Ermächtigung aber analoge landesgesetzliche Regelungen für den Länder- und Gemeindebereich einführen.

Begründet wird das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) von der Regierung damit, dass die in einzelnen Pensionssystemen verankerten Sonderpensionsregelungen und die daraus resultierenden Unterschiede bei den Pensionsleistungen in der Bevölkerung auf immer weniger Akzeptanz stoßen. In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 1. Jänner 2015.

Wie umstritten das Gesetz ist, zeigt auch der Umstand, dass während des Begutachtungsverfahrens mehr als 250 Stellungnahmen im Nationalrat eingelangt sind.

Hanreich ortet unzulässigen Eingriff in Eigentumsrechte

Im Rahmen des Hearings bekräftigte Hanspeter Hanreich, Experte für Wirtschaftsrecht am Institut für Höhere Studien (IHS), seine bereits im Begutachtungsverfahren geäußerte Kritik am Gesetzentwurf. Es gehe ihm als Betroffenen und seinen Mitstreitern "nicht um irgendwelche Euros", sondern um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, sagte er. Seiner Meinung nach ist es verfassungsrechtlich und grundrechtlich bedenklich, wie mit einem Gesetz in Eigentum eingegriffen wird. Im Grunde beschneide der Gesetzgeber Betriebspensionen, die durch das Betriebspensionsgesetz besonders geschützt seien. Da die Pensionssicherungsbeiträge nicht dem Bund, sondern den betroffenen Unternehmen bzw. den Kammern zugute kommen, kann man seiner Auffassung nach von einer Enteignung sprechen.

Kritisiert wurde von Hanreich außerdem, dass der Verfassungsgerichtshof die Gesetzesbestimmungen nur eingeschränkt prüfen kann. Damit gebe es keine effektive Rechtskontrolle. Hanreich ist aber zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei einer Beschwerde zu Gunsten der Betroffenen entscheiden wird. Einzelne Punkte des Gesetzes wertete Hanreich auch als gleichheitswidrig, etwa dass PensionistInnen ehemals staatlicher Banken nicht betroffen sind.

Marin: Luxuspensionen kosten mehr als Hypo Alpe Adria

Ganz anders beurteilte Bernd Marin, Direktor des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, den Gesetzentwurf. Seiner Meinung nach kann man von keinem massiven Eingriff in bestehende Pensionen sprechen. Marin sieht vielmehr das Problem, dass viele Pensionsprivilegien erhalten bleiben. So werden ihm zufolge etwa bei kombinierten Pensionen, also dem Zusammentreffen einer ASVG-Höchstpension und einer Sonderpension, erst ab 107.000 € Jahrespension Pensionssicherungsbeiträge fällig.

Dass eine absolute Obergrenze für Sonderpensionen eingeführt wird, ist für Marin zwar "sehr löblich", durch deren Höhe und großzügige Übergangsregelungen sind seiner Darstellung nach aber weiterhin Sonderpensionen von bis zu 234.000 € im Jahr möglich, bei den OeNB auch darüber hinaus. Bedauert wurde von Marin auch, dass die Pensionssicherungsbeiträge nicht in den öffentlichen Haushalt fließen.

Es sei daher die Frage, ob mit dem Gesetz bestehende Schieflagen tatsächlich beseitigt werden, fasste Marin zusammen. Er glaubt auch nicht, dass das Gesetz einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des staatlichen Pensionssystem leistet, und ist überzeugt, dass viel mehr möglich gewesen wäre. Auf lange Sicht wird ihm zufolge für Luxuspensionen wesentlich mehr ausgegeben, als die Hypo Alpe Adria dem Steuerzahler kostet.

SPÖ und ÖVP stellen Berechnungen Marins in Frage

Die Berechnungen Marins sorgten allerdings sowohl beim zuständigen Sektionsleiter im Sozialministerium Andreas Thaller als auch bei den Koalitionsparteien für Kopfschütteln. So warf SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger Marin vor, bewusst Äpfel mit Birnen zu verwechseln, und machte in Übereinstimmung mit ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger, SPÖ-Abgeordnetem Dietmar Keck und Sozialminister Rudolf Hundstorfer darauf aufmerksam, dass BeamtInnen, ÖBB-Bedienstete, AltpolitikerInnen und andere Gruppen ab dem ersten Euro Pensionssicherungsbeiträge zahlen.

Auch die Ausführungen Marins, wonach Sonderpensionen im Durchschnitt nur um 1 % bis 2 % gekürzt werden, während die seit der Ära Schüssel beschlossenen Pensionsreformen durchschnittliche Pensionseinbußen im ASVG-Bereich von 25 % bewirkten, stießen bei Hundstorfer auf heftigen Widerspruch. Man könne Periodenberechnungen über einen Zeitraum von über 30 Jahren nicht mit monatlichen Kürzungen vergleichen, bekräftigte er. Hundstorfer geht davon aus, dass Sonderpensionen durchschnittlich um 2 % bis 4 % pro Monat niedriger ausfallen werden, bei einzelnen Sonderpensionen seien es bis zu 10,25 %.

Thaller: In Einzelfällen Pensionseinbußen bis zu 4.000 € monatlich

Auch Sektionschef Andreas Thaller warnte davor, fahrlässig mit Zahlen zu hantieren, und verwies unter anderem darauf, dass BeamtInnen, ÖBB-Bedienstete und AltpolitikerInnen bereits jetzt Pensionssicherungsbeiträge zahlen, aus denen der Bund rund 300 Mio. € im Jahr lukriere. Überdies müsse man zwischen Vollpensionen und Zusatzpensionen unterscheiden, gab er zu bedenken. Zwei Drittel der vom Gesetz betroffenen Personen hätten eine Vollpension und würden damit vom ersten Euro an Pensionssicherungsbeiträge zahlen. Nur bei Zusatzpensionen gelte, dass die ASVG-Pension nicht in die Berechnung einfließe. Diese Entscheidung habe man bewusst getroffen, da es problematisch gewesen wäre, bei einer bestimmten Gruppe die ASVG-Pension zu kürzen und bei anderen nicht.

Allgemein wies Thaller darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf hauptsächlich der "Geschichtsbewältigung" diene. Aufgrund der mittlerweile beschlossenen Harmonisierung der Pensionssysteme und der für öffentliche Unternehmen des Bundes geltenden Schablonenverordnung seien überdurchschnittlich hohe Pensionen in Zukunft ohnehin ausgeschlossen. Auch die im Gesetz verankerte künftige Pensionsobergrenze von 13.590 € hat für ihn in diesem Sinn nur theoretischen Charakter und könnte bestenfalls Personen mit einer direkten Leistungszusage abseits des Einflussbereichs des Bundes treffen.  

Um konkrete Beispiele gebeten, wies Thaller darauf hin, dass ganz hohe OeNB-Pensionen um bis zu 4.000 € monatlich gekürzt werden. Für ein fiktives Beispiel aus der Wirtschaftskammer rechnet er mit Einbußen von 400 € bis 500 € pro Monat.

Walter: Gesetz berücksichtigt Empfehlungen des Rechnungshofs

Als Vertreter des Rechnungshofs hob Bruno Walter hervor, er sehe das vorliegende Gesetz als Versuch, diejenigen Sonderpensionsbereiche, die es noch gibt, zu durchforsten. Seiner Analyse nach hat die Regierung fast alle Empfehlungen, die der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Österreichischen Nationalbank ausgesprochen hat, umgesetzt. Das betrifft die jährliche Pensionsanpassung, die Verankerung höherer Pensionsbeiträge und höherer Pensionssicherungsbeiträge, ein späteres Pensionsalter, eine Erhöhung der Gesamtdienstzeit und Abschläge bei frühzeitigem Pensionsantritt. Lediglich die empfohlene Durchrechnung der Bezüge finde sich im Gesetz nicht wieder.

Walter zufolge will der Rechnungshof im Frühherbst noch einmal nachrechnen, ob die Einsparungsschätzungen plausibel sind.

Hesse: Verfassungsgerichtshof kann eingeschränkt prüfen

Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, nahm zum Entwurf aus verfassungsrechtlicher Sicht Stellung und wies darauf hin, dass man bewusst eine verfassungsrechtliche Regelung gewählt habe, da es zu Pensionskürzungen kommen könne, die über das hinaus gehen, was der Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit einfachgesetzlich akzeptiert hat. Damit werde die Prüfbefugnis des Verfassungsgerichtshofs partiell durchbrochen, räumte er ein. Allerdings wird ihm zufolge der Rechtsweg für betroffene Personen nicht beschnitten.

Wie Hesse ausführte, kann sich jeder, der vom Gesetz betroffen ist, grundsätzlich an den Verfassungsgerichtshof wenden. Allerdings wird der Maßstab für die Prüfung ein anderer sein als dies bei einfachgesetzlichen Bestimmungen der Fall wäre. Der Verfassungsgerichtshof könnte insbesondere hinterfragen, ob das rechtsstaatliche Prinzip gewahrt bleibe oder durch die Einschränkung seiner Prüftätigkeit verletzt werde. Sollte der VfGH zum Schluss kommen, dass die verfassungsrechtliche Grundordnung durchbrochen werde, müsste man eine Volksabstimmung durchführen.

Dass das Gesetz in die autonome Selbstverwaltung der Kammern eingreift, glaubt Hesse nicht. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Es wäre eher ein Problem gewesen, würden die Pensionssicherungsbeiträge an den Bund fließen, sagte er, dies sei aber nicht der Fall.

Die Frage der Kammerautonomie wurde von Hanspeter Hanreich allerdings anders bewertet. Im Gegensatz zu Hesse vertrat Hanreich außerdem die Auffassung, dass auch direkte Leistungszusagen vom Betriebspensionsgesetz geschützt sind.

FPÖ will noch um Verbesserungen kämpfen

Die Opposition stimmte darin überein, dass im Zuge der seit Dezember laufenden Verhandlungen über das Sonderpensionsgesetz viel erreicht worden sei. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf sei mit dem ursprünglichen Vorschlag der Regierung nicht zu vergleichen, räumte etwa FPÖ-Abgeordneter Herbert Kickl ein. Angesichts der Ausführungen von Bernd Marin plädierte er allerdings dafür, die Verhandlungen zu vertagen und über weitere Verbesserungen zu verhandeln. Da das Gesetz ohnehin erst mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten solle, gebe es keinen Grund für Eile, meinte er.

Inhaltlich forderte Kickl unter anderem, die Länder verbindlich in das Gesetz einzubeziehen. Er kann sich aber auch eine spezielle Vereinbarung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen vorstellen. Jene Bundesländer, die das Gesetz nicht umsetzen, sollen weniger Steuergeld erhalten. Zudem hält Kickl stärkere Eingriffe in bestehende Pensionen für gerechtfertigt.

Ob die FPÖ dem Gesetz im Plenum zustimmen wird, ließen Kickl und Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer offen. Er sei nicht grundsätzlich gegen das Gesetzespaket und wolle keinesfalls den bestehenden Zustand beibehalten, unterstrich Kickl, er wolle aber bis zum Schluss um die bestmögliche Regelung kämpfen.

NEOS setzen sich mit Abänderungsanträgen nicht durch

Namens der NEOS brachte Abgeordneter Gerald Loacker insgesamt drei Abänderungsanträge ein, die bei der Abstimmung jedoch nur die Unterstützung der Grünen fanden. Er forderte unter anderem, vertraglich bereits zugesicherte aber erst in Zukunft fällige Sonderpensionen bis zum Jahr 2027 stufenweise auf 70 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zu senken, abhängig vom Zeitpunkt des Pensionsantritts. Für neue arbeitsrechtliche Verträge wollen die NEOS überhaupt nur noch Sonderpensionen auf ASVG-Niveau zulassen. Außerdem sollen sich die progressiv gestaffelten Pensionssicherungsbeiträge ihrer Vorstellung nach an der Höhe der ASVG-Höchstpension und nicht an der Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage orientieren und in diesem Sinn bereits ab einer Sonderpension von 3.300 € greifen.

Man habe viel erreicht, sagte Loacker, das was heute vorliege, sei besser als das, was zu Beginn am Tisch gelegen sei. Es sei auch klar, dass man "nicht mit dem Fallbeil hineinfahren" und zugesagte hohe Pensionen mit einem Schlag auf die ASVG-Höchstpension kürzen könne, meinte er. Stufenweise Übergangsregelungen seien aber machbar. Knackpunkt ist für ihn, in welcher Höhe die Pensionsobergrenze für Neuverträge festgesetzt wird, 13.590 € sind für ihn unverantwortlich.

Grüne und Team Stronach stimmen Gesetz trotz Kritik zu

Seitens der Grünen hielt Abgeordnete Judith Schwentner fest, auch wenn ihr einiges am Gesetz immer noch nicht gefalle, sei im vergangenen halben Jahr viel weiter gegangen. Das müsse man den Regierungsparteien zugute halten. Die Zustimmung zum Vertagungsantrag der FPÖ begründete sie damit, dass es auch ihrer Fraktion jetzt zu schnell gehe. Ihre Fraktionskollegin Daniela Musiol äußerte die Hoffnung, dass noch Änderungen in einigen Bereichen möglich sind, im Plenum wollen die Grünen Schwentner zufolge jedenfalls noch Abänderungsanträge einbringen.

Team-Stronach-Abgeordnete Waltraud Dietrich bezweifelte, dass mit dem vorliegenden Gesetz alle bestehenden Pensionsprivilegien beseitigt werden. Sie stimmte dem Gesetz schließlich aber wie die Grünen doch zu.

SPÖ und ÖVP: Gemeinsam wurde bestmögliche Lösung erreicht

Ausschussvorsitzende Sabine Oberhauser (S) und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger rekapitulierten noch einmal die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und hoben wie Sozialminister Hundstorfer hervor, dass man von Anfang an von einem "Work in Progress" ausgegangen sei. Man habe gemeinsam mit der Opposition das Interesse gehabt, in konstruktiven Verhandlungen die bestmögliche Lösung zu erreichen. Viele der heute eingebrachten Einwände habe man bereits ausdiskutiert. Für den von Abgeordnetem Kickl eingebrachten und schließlich von der Koalition abgelehnten Vertagungsantrag zeigte Oberhauser in diesem Sinn wenig Verständnis, sie fragte sich, was Kickl damit erreichen wolle.

Abgeordneter Wöginger machte darauf aufmerksam, dass der ursprüngliche Ministerratsvortrag im vorliegenden Gesetz nicht wiedererkennbar sei. Dass man mit dem Eingriff in Eigentumsrechte einen schmalen Grat gehe, sei ihm bewusst, meinte er, er ist aber überzeugt, der Europäischen Menschenrechtskonvention Genüge zu tun.

Hundstorfer: Ohne Verfassungsmehrheit bleibt alles beim Alten

Sozialminister Rudolf Hundstorfer appellierte an die Abgeordneten, dem Gesetz zuzustimmen. Würde dieses keine Verfassungsmehrheit erzielen, hieße das, dass alles beim Alten bleibe. Auf Bundesebene seien alle Sektoren erfasst, bekräftigte der Minister, es werde niemand ausgelassen. Eine rasche Beschlussfassung ist für Hundstorfer auch deshalb geboten, weil die betroffenen Unternehmen Zeit bräuchten, um die Administration umzustellen.

Das Argument, wonach die Opposition der entscheidende Faktor war, um das Gesetz weiterzubringen, wollte Hundstorfer nicht gelten lassen. Man habe am Beginn des Verhandlungsprozesses etwas auf den Tisch gelegt, von dem von Vornherein klar gewesen sei, dass das in dieser Form nicht kommen werde, erklärte er. Alle hätten sich um eine konstruktive Lösung bemüht. Hundstorfer ist sich auch sicher, dass alle Länder dem Beispiel des Bundes folgen werden.

Was die OeNB betrifft, wies Hundstorfer darauf hin, dass von der vom Rechnungshof aufgezeigten "Manövriermasse" in der Höhe von 278 Mio. € 250 Mio. € gehoben würden. Sonderpensionen im öffentlichen Sektor von 20.000 € monatlich sind ihm zufolge künftig gänzlich ausgeschlossen.

Grüne und NEOS für Aufhebung des Arbeitsverbots für AsylwerberInnen

Abseits des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes befasste sich der Sozialausschuss mit einer Reihe von Oppositionsanträgen, wobei es zunächst um die Frage des Arbeitsmarktzugangs, den Bezug von Mindestsicherung und um private Arbeitsvermittlung ging. Sowohl die NEOS als auch die Grünen fordern, das grundsätzliche Arbeitsverbot für AsylwerberInnen aufzuheben und ihnen nach einigen Monaten Aufenthalt in Österreich vollen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren (346/A, 326/A[E]). Außerdem wollen die NEOS durch niedrigere Einkommenshürden für die Rot-Weiß-Rot-Karte, weniger Bürokratie und schnellere Verfahren mehr qualifizierte ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten nach Österreich locken (385/A, 383/A[E]).

Das Team Stronach drängt darauf, private Arbeitsvermittler mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) gleichzustellen (396/A[E]). Die Freiheitlichen beharren darauf, die Mindestsicherung nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland der BezieherInnen zu staffeln, also etwa BulgarInnen und RumänInnen eine deutlich niedrigere Leistung zu gewähren als ÖsterreicherInnen (303/A[E]).

Die Anträge wurden vom Ausschuss abgelehnt, wobei bezüglich der Rot-Weiß-Rot-Karte und der Beschäftigung für AsylwerberInnen von den ÖVP-Abgeordneten Michael Hammer und Gabriel Obernosterer, aber auch seitens des Sozialministers auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt hingewiesen wurde. Die Initiative der FPÖ betreffend das Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung wiederum würde eine Ungleichbehandlung von Menschen in Österreich schaffen, meinte Hundstorfer ebenso wie Grünen-Mandatarin Judith Schwentner. Was die Forderung nach privaten Arbeitsvermittlern betrifft, gab Ulrike Königsberger-Ludwig namens der Sozialdemokraten zu bedenken, das AMS erfülle auch hoheitliche Aufgaben, die ein Privater nicht übernehmen könne. 

Pflegegeld, Behinderte, Arbeitsrecht, Trinkgelder: Anträge der Opposition abgelehnt bzw. vertagt

Vom Ausschuss ebenfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag des Team Stronach (168/A[E]), in dem sich Abgeordnete Waltraud Dietrich für eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds und die Einführung einer Pflegeversicherung stark macht. Eine Pflegeversicherung würde den Faktor Arbeit noch zusätzlich belasten, auch seien die Pflegesachleistungen massiv ausgebaut worden, das Pflegegeld wiederum habe man sukzessive erhöht, hielten die Abgeordneten Gertrude Aubauer (V) und Johann Hechtl (S) der Forderung des Team Stronach entgegen.

Namens der Grünen sprach sich Abgeordnete Helene Jarmer für ein Maßnahmenbündel aus, um behinderte Menschen besser vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen (94/A[E] ). Außerdem will sie durch die Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und die Erweiterung des Verbandsklagerechts für Behindertenorganisationen erreichen, dass bauliche Barrieren, die behinderten Menschen das Leben schwer machen, rascher beseitigt werden (133/A[E] ).  Nach Ansicht der Regierungsparteien sollten noch die Arbeiten am nationalen Aktionsplan für Behinderte bzw. eine entsprechende Studie über das Thema sexueller Missbrauch behinderter Menschen abgewartet werden. Beide Anträge wurden deshalb vertagt.

Ein weiterer zur Diskussion stehender Antrag des Team Stronach zielte auf die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen zur anonymen Beratung von ungewollt Schwangeren ab (366/A[E]). Die Initiative soll nach dem Willen der Regierungsparteien an den Familienausschuss überwiesen werden.

Ein Antrag der FPÖ auf Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes (71/A) wurde mit der von SPÖ-Abgeordneter Sabine Oberhauser  und Sozialminister Hundstorfer vorgebrachten Begründung abgelehnt, dass die angestrebte Regelung aufgrund der rechtlichen Lage und der Judikatur nicht notwendig sei. Die FPÖ hatte zuvor argumentiert, dass in Konzernen immer mehr Angestellte gezwungen würden, Geschäftsführerfunktionen in Tochtergesellschaften zu übernehmen, und damit im Falle einer Kündigung oder Entlassung keinen arbeitsrechtlichen Schutz mehr hätten.

Schließlich lehnte der Sozialausschuss einen Antrag der FPÖ ab, mit dem Abgeordneter Roman Haider gegen Sozialversicherungsbeiträge für Trinkgelder mobil machen wollte (308/A[E]). Bis zu 80 € im Monat fließen ihm zufolge in Form von Pauschalen in die Bemessungsgrundlage nach dem ASVG ein. ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernosterer bemerkte dazu, das Problem sollte im Rahmen des geplanten Entbürokratisierungspakets sowie der anvisierten Senkung der Lohnnebenkosten gelöst werden. (Schluss) gs/hof