Parlamentskorrespondenz Nr. 545 vom 10.06.2014

Vorlagen: Finanzen

Rechtsanpassungen für die EU-Bankenaufsicht, Freibetrag für Ökostrom

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus für europäische Banken

Wien (PK) – Am 4. November 2014 wird die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Aufgaben im einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) aufnehmen. In Österreich wird die neue Bankenaufsicht aus EZB, Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichischer Nationalbank (OeNB) bestehen, wobei die EZB für die direkte Aufsicht großer Kreditinstitute zuständig ist. Für kleine, nicht kapitalmarktorientierte Kreditinstitute in Organisationen mit schuldrechtlichen "Sicherungsnetzen" sind Erleichterungen vorgesehen. Die Übertragung von Aufgaben der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank erfordert Anpassungen im Bankwesengesetz (BWG) und in anderen finanzpolitischen Normen. Prüfberichte werden weiterentwickelt, die Beiträge der Bankprüfer beim Erkennen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen verbessert, der Prüfungsumfang an neue Anforderungen angepasst. Klarstellungen im Gesetzestext erhöhen die Rechtssicherheit. Konkret passt der Regierungsentwurf (162 d.B.) Verfahrensregeln an den einheitlichen Aufsichtsmechanismus an und koordiniert das Vorgehen von Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichischer Nationalbank im einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Die Anwendung des nationalen Verfahrensrechts beim Tätigwerden der Europäischen Zentralbank sowie Haftungsfragen bei der Zusammenarbeit von FMA und EZB werden geklärt. Die Module zum Prüfbericht werden in der Anlage zum BWG neu strukturiert und auch der Umfang der Prüfungen näher festgelegt. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses können künftig Mehrkosten auf die Kreditinstitute zukommen, liest man in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

Elektrizitätsabgabe: Freibetrag für Ökostrom

Für die Erzeugung von elektrischem Strom aus erneuerbaren Primärenergiequellen - Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerke, Windenergieanlagen und ähnlichem – wird ein Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt, was einer weitgehenden Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht gleichkommt und Verwaltungsvereinfachungen für die Erzeuger bringt. Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll forciert werden, liest man in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Elektrizitätsabgabegesetzes (163 d.B.). Den zu erwartenden Steuerausfall berechnet die Regierung ab 2015 für den Gesamtstaat mit 200.000 € pro Jahr. (Schluss) fru