Parlamentskorrespondenz Nr. 561 vom 13.06.2014

Parlamentssanierung: Gemeinsamer Gesetzesantrag aller Klubs

Parlamentsgebäudesanierungsgesetz soll vor dem Sommer beschlossen werden

Wien (PK) – Alle sechs Parlamentsklubs haben sich auf einen gemeinsamen Antrag für ein Parlamentsgebäudesanierungsgesetz (PGSG) geeinigt. Der Entwurf wurde gestern im Nationalrat eingebracht. Darin sind die wesentlichen Eckpunkte der ab 2017 beginnenden Parlamentssanierung wie etwa der Umfang und die Kosten des Projekts festgeschrieben. Inhaltliche Grundlage des Gesetzesentwurfs sind die einstimmigen Ergebnisse der Präsidiale vom Jänner 2014.

Der Gesetzesentwurf folgt dem Konsens der Präsidialkonferenz über die "Nachhaltige Sanierung", der Anfang des Jahres auf Basis der Entscheidungsgrundlage "Sanierung Parlament" zwischen den sechs Parlamentsklubs erzielt wurde. Demnach sollen alle Schäden und Mängel behoben sowie der gesetzeskonforme Zustand des Gebäudes hergestellt werden. Umgesetzt werden können damit außerdem Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen und der Nutzung des Gebäudes, etwa durch die Erschließung vorhandener Raumreserven. Ferner bestätigt der Gesetzesantrag, den Parlamentsbetrieb während der Sanierungsarbeiten für drei Jahre aus dem Parlamentsgebäude abzusiedeln. Dabei sollen die bestehenden Räumlichkeiten der Parlamentsklubs beziehungsweise der Parlamentsdirektion außerhalb des Parlamentsgebäudes weiterhin genutzt werden.

Geregelt wird im Antrag außerdem das Thema Kosten. Der Gesamtkostenrahmen für die "Nachhaltige Sanierung" soll mit 352,2 Mio. € festgesetzt werden und eine finanzielle Obergrenze bilden. Die Kosten der Übersiedlung und des Ausweichquartiers werden mit 51,4 Mio. € festgelegt. In beiden Fällen ist allerdings aufgrund des frühen Planungsstadiums eine Toleranz von plus/minus 20 % anzunehmen, wobei auch hier eine Erhöhung des Kostenrahmens nur durch neuerlichen Gesetzesbeschluss möglich wäre.

Laut Vorschlag sollen die Aufwendungen in den Jahren 2014 und 2015 aus bestehenden Rücklagen des Parlamentsbudgets bedeckt werden. Ab 2016 sollen dann die weiteren Mittel vorfinanziert und ab 2020 durch regelmäßige jährliche Rückzahlungen getilgt werden.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, alle Klubs in die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Sanierungsprojekts durch Nutzer- und Kontrollgremien einzubinden. Dem Kontrollgremium soll auch der Präsident des Rechnungshofs angehören. Abgewickelt werden soll das Projekt durch eine eigene Realisierungsgesellschaft, die bereits in Kooperation mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) nach dem Vorbild der Errichtungsgesellschaft "WU-Neu" in Planung ist.

Behandelt wird das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz im Ausschuss für Wirtschaft und Industrie. Beschlossen werden soll es noch vor dem Sommer.

Entscheidungsgrundlage zur Sanierung

(Schluss) red