Parlamentskorrespondenz Nr. 600 vom 24.06.2014

Vorlagen: Familie

SPÖ-ÖVP-Antrag schafft Rechtssicherheit für behinderte Menschen

Initiativantrag von SPÖ und ÖVP betreffend die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes

Wien (PK) - Durch einen SPÖ-ÖVP-Initiativantrag soll Rechtssicherheit für behinderte Menschen in Bezug auf die Zuerkennung von erhöhter Familienbeihilfe geschaffen werden (517/A). Unternimmt dieser Personenkreis oder Menschen mit Behinderung, die als nicht selbsterhaltungsfähig gelten, nämlich einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt, der sich letztlich trotz aller Bemühungen als nicht erfolgreich erweist, besteht derzeit bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit im Hinblick auf den weiteren Bestand eines Anspruchs auf erhöhte Familienbeihilfe. Oftmals hindert die Sorge um den Verlust dieser finanziellen Unterstützung die Personen daran, sich überhaupt auf den offenen Arbeitsmarkt zu wagen.

Durch eine Änderung des Familienlastenausgleichgesetzes soll nunmehr eindeutig klargestellt werden, dass für den Fall, dass das Einkommen mehrere Jahre über einer bestimmen Grenze (maximal 13.492 pro Kalenderjahr) liegt und demzufolge für diesen Zeitraum die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe weggefallen, der Anspruch darauf wieder aufleben kann (infolge der Einschleifregelung auch anteilig), wenn das Einkommen in einem Folgejahr wieder unter der Grenze liegt. Zeiten, in denen die Einkommensgrenze überschritten wurde, gelten in diesem Fall als erfolgloser Arbeitsversuch. Voraussetzung ist jedenfalls, dass das Sozialministeriumservice die Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand einmal festgestellt hat. Insofern ist auch eine Einholung eines neuerlichen Sachverständigengutachtens nicht erforderlich. (Schluss) sue