Parlamentskorrespondenz Nr. 614 vom 25.06.2014

Wirtschaftsausschuss ebnet Weg für Sanierung des Parlamentsgebäudes

Parlamentsgebäudesanierungsgesetz sieht Kostendeckel von 352,2 Mio. € vor

Wien (PK) – Nach dem einstimmigen Beschluss in der Präsidialkonferenz gab heute auch der Wirtschaftsausschuss grünes Licht für die geplante Parlamentssanierung, sodass einem Beschluss der dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen im Plenum noch vor der Sommerpause nun nichts mehr im Weg steht. Der von allen sechs Fraktionen unterstützte gemeinsame Antrag (491/A) für ein Parlamentsgebäudesanierungsgesetz (PGSG) schreibt die wesentlichen Eckpunkte der ab 2017 beginnenden nachhaltigen Sanierung fest und zieht dabei auch einen Kostenrahmen mit einer Obergrenze von 352,2 Mio. € für das Projekt ein.

Ziel der von den Abgeordneten Barbara Prammer (S), Karlheinz Kopf (V), Norbert Hofer (F), Eva Glawischnig-Piesczek (G), Katrin Nachbaur (T) und Mathias Strolz (N) unterzeichneten Sechs-Parteien-Initiative ist es, alle Schäden und Mängel zu beheben und den gesetzeskonformen Zustand des Gebäudes herzustellen. Darüber hinaus sollen Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen und der Nutzung des Gebäudes, etwa durch die Erschließung vorhandener Raumreserven, umgesetzt werden. Während der Sanierungsarbeiten soll der Parlamentsbetrieb für drei Jahre aus dem Parlamentsgebäude abgesiedelt werden. Geplant ist dabei, die bestehenden Räumlichkeiten der Parlamentsklubs beziehungsweise der Parlamentsdirektion außerhalb des Parlamentsgebäudes weiterhin zu nutzen.

Was die Kosten betrifft, setzt der Antrag einen Gesamtrahmen von 352,2 Mio. € fest, der auch eine finanzielle Obergrenze bildet. Die Kosten der Übersiedlung und des Ausweichquartiers werden mit 51,4 Mio. € beziffert. In beiden Fällen ist allerdings aufgrund des frühen Planungsstadiums eine Toleranz von plus/minus 20 % anzunehmen, wobei eine Erhöhung des Kostenrahmens nur durch neuerlichen Gesetzesbeschluss möglich wäre. Die Aufwendungen in den Jahren 2014 und 2015 sollen aus bestehenden Rücklagen des Parlamentsbudgets bedeckt werden. Ab 2016 werden dann die weiteren Mittel vorfinanziert und ab 2020 durch regelmäßige jährliche Rückzahlungen getilgt.

Vorgesehen ist zudem, alle Klubs in die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Sanierungsprojekts durch Nutzer- und Kontrollgremien einzubinden. Dem Kontrollgremium soll auch der Präsident des Rechnungshofs angehören. Abgewickelt werden soll das Projekt durch eine eigene Realisierungsgesellschaft, die bereits in Kooperation mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) nach dem Vorbild der Errichtungsgesellschaft "WU-Neu" in Planung ist.

Ein in der Ausschusssitzung eingebrachter Abänderungsantrag, der ebenfalls die Zustimmung aller Fraktionen erhielt, präzisiert, dass der vorgesehene Entfall der Vergütung für die Überlassung von Liegenschaften des Bundes nicht nur für die Projektgesellschaft, sondern auch für die Parlamentsdirektion gelten soll. Darüber hinaus ist nunmehr im Hinblick auf eine mögliche Bedeckung über eine Vorfinanzierung eine entsprechende Vorbelastungsermächtigung vorgesehen. Für die haushaltsrechtliche Vorsorge weist der Antrag die Zuständigkeit der Bundesregierung zu. Konsens bestand auch über eine Ausschussfeststellung, die klarstellt, dass die Zuständigkeit zur Vollziehung des Projekts "Sanierung Parlament" beim Parlament selbst und damit auch bei der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrats liegt.

Sowohl Präsidentin Barbara Prammer (S) als auch der Dritte Präsident Norbert Hofer (F) zeigten sich zufrieden über den parteiübergreifenden Konsens und hoben vor allem die Bedeutung des Kostendeckels hervor. Prammer sah das Projekt auch unter dem Aspekt eines gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtigen Impulses für Unternehmen und Beschäftigung. (Schluss) hof