Parlamentskorrespondenz Nr. 624 vom 26.06.2014

Stöger stellt neues Modell für ärztliche Primärversorgung in Aussicht

Einigung könnte bereits am Montag erfolgen

Wien (PK) – Im Anschluss an die Themenkomplexe Tierschutz und Lebensmittelsicherheit diskutierte der Gesundheitsausschuss über weitere Oppositionsanträge, die schließlich ablehnt bzw. vertagt wurden. Unter anderem ging es um das österreichische Gesundheitssystem im Allgemeinen, von der Volksanwaltschaft aufgezeigte Missstände in psychiatrischen Kliniken, die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Ausweitung des Rehabilitationsangebots für Kinder, Kostenrückvergütungen für alternative Heilmethoden und die gesetzliche Anerkennung von "Wundmanagern".

Gesundheitsminister Alois Stöger zeigte sich zuversichtlich, dass bereits bei der nächsten Sitzung der Bundeszielsteuerungskommission kommenden Montag das neue Konzept für die ärztliche Primärversorgung besiegelt werden kann. Durch eine Stärkung der Hausärzte, vermehrte Gruppenpraxen mit längeren Öffnungszeiten, eine engere Zusammenarbeit zwischen ärztlichem und nichtärztlichem Personal und andere Maßnahmen sollen PatientInnen künftig besser ambulant versorgt und die Krankenhaus-Ambulatorien gleichzeitig entlastet werden. Auch bei der Kinderrehabilitation sind sich Länder und Sozialversicherungen Stöger zufolge schon sehr nahe gekommen, auch hier könnte eventuell schon am Montag eine Lösung am Tisch liegen.

Skeptisch äußerte sich Stöger zur Forderung von Team Stronach, FPÖ und NEOS, Ärzten eine Anstellung von Ärzten abseits der bestehenden Ambulatorienregelung zu ermöglichen.

Diskussion um Befugnisse von Sicherheitsdiensten in Psychiatrien

Zunächst wandte sich der Ausschuss drei Entschließungsanträgen der Grünen zu, mit denen diese auf von der Volksanwaltschaft aufgezeigte Missstände in psychiatrischen Krankenhäusern bzw. psychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern reagiert haben. Abgeordnete Eva Mückstein fordert unter anderem ein ausdrückliches Verbot, Befugnisse, die dem Gesundheitspersonal vorbehalten sind, an private Sicherheitsdienste zu delegieren (467/A[E]). Außerdem urgiert sie die Erarbeitung evidenzbasierter Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (468/A[E]) und die Einrichtung eines anonymisierten Zentralregisters zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (469/A[E]).

Im Rahmen der Debatte bekräftigte Mückstein ihre Forderungen. Sie hält es für unerträglich, dass private Sicherheitsdienste Hand an kranke Menschen legen, wie die Volksanwaltschaft aufgezeigt hat. Psychotische bzw. suizidgefährdete Personen bräuchten besonderen Schutz, sagte sie, Fixierungen müssten dem medizinischen Personal überlassen bleiben. Die bestehenden Probleme führt Mückstein vor allem auf die extremen Personaleinsparungen in den letzten Jahren zurück, früher sei man in der Psychiatrie ohne Sicherheitspersonal ausgekommen.

Kritik übte Mückstein auch daran, dass die baulichen Gegebenheiten in Psychiatrien oftmals inadäquat sind. Es sei häufig viel zu klein und viel zu eng gebaut worden. Sie urgierte in diesem Sinn architektonische Mindestanforderungen in Form einer Ö-Norm.

Mit ihren Anträgen stieß Mückstein bei den anderen Fraktionen allerdings auf wenig Verständnis. Es gebe eine klare gesetzliche Regelung, welche Befugnisse medizinischem Personal vorbehalten seien, es brauche dazu keine weiteren Klarstellungen, argumentierte unter anderem Abgeordnete Sabine Oberhauser (S).

Oberhauser und die Abgeordneten Rupert Doppler (F), Erwin Rasinger (V), Marcus Franz (T) und Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wiesen zudem auf die Notwendigkeit hin, das medizinische Personal zu schützen. Sie wolle die Freiheitsbeschränkung von PatientInnen nicht verharmlosen, und Missstände müsse man auch abstellen, sagte Oberhauser, Ärztinnen und Pflegepersonal seien aber heilfroh, dass es Sicherheitsdienste gebe. Es seien nicht nur die PatientInnen manchmal aggressiv, sondern auch die Angehörigen. Es gebe Situationen, die ließen sich mit Reden nicht bewältigen, machte Rasinger geltend. Abgeordneter Franz gab zu bedenken, dass psychotische Menschen unvorstellbare Kräfte entwickeln könnten, daher sei Hilfe durch das Sicherheitspersonal nicht immer vermeidbar. Abgeordneter Doppler betonte, einzige Lösung sei ausreichendes Fachpersonal.

Auch Abgeordneter Gerald Loacker (N) gestand Sicherheitsdiensten in der Psychiatrie ihre Berechtigung zu. Man müsse aber aufpassen, dass aus Kostengründen Tätigkeiten, die geschultem medizinischen Personal vorbehalten seien, nicht ausgelagert werden, mahnte er. Generell ist Loacker überzeugt, dass kleine und dezentrale Einheiten besser funktionieren als große Psychiatrien. Bauliche Ö-Normen und ein Zentralregister lehnte er ebenso ab wie die anderen Abgeordneten. Nur Abgeordneter Franz konnte sich neben den Grünen detailliertere Bauvorschriften vorstellen.

SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig hielt fest, man müsse die Berichte der Volksanwaltschaft ernst nehmen. Das von Mückstein gezeichnete Bild von Psychiatrien entspreche aber nicht der Realität. Das dortige Personal sei ihrer Erfahrung nach sehr engagiert und sehr bemüht.

TS und FPÖ für statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen

Auf Basis von zwei Anträgen des Team Stronach (365/A[E], 400/A[E]) diskutierte der Gesundheitsausschuss über das Thema Abtreibung. Abgeordneter Marcus Franz sorgt sich um die niedrige Geburtenrate in Österreich und hofft, die Geburtenbilanz unter anderem durch die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen, standardisierte Beratungszentren für werdende Mütter in allen Bundesländern sowie finanzielle Unterstützung, etwa in Form von subventionierten "Leihomas" und Babysitter-Zuschüssen, verbessern zu können. Außerdem tritt er für eine bessere Unterstützung ungewollt schwangerer Frauen und gesetzliche Regelungen für eine so genannte "vertrauliche Geburt" ein.

Die Forderung nach einer statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen wurde allerdings nur von der FPÖ unterstützt. Wenn man gleichzeitig die Gründe für Schwangerschaftsabbrüche miterfasse, könnte man diesen gezielter entgegenwirken, argumentierte Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F). Es wäre auch nicht unspannend zu wissen, welche Altersgruppen besonders betroffen seien, ergänzte Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Sie machte sich außerdem für einen Ausbau der Beratungsstellen für Schwangere stark und gab zu bedenken, dass viele Frauen vom Kindsvater oder anderen zur Abtreibung gedrängt würden.

Für die Abgeordneten Judith Schwentner (G), Sabine Oberhauser (S), Ulrike Königsberger-Ludwig (S), Erwin Rasinger (V) und Gerald Loacker (N) ist hingegen nicht ersichtlich, wozu eine statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen gut sein soll. Was würden Zahlen an der sehr individuellen Entscheidung einer Frau ändern, fragte Königsberger-Ludwig und zeigte sich überzeugt, dass niemand eine Abtreibung leichtfertig durchführen lasse. Abgeordneter Rasinger befürchtet lediglich zusätzliche Bürokratie.

Generell betonte Oberhauser, Plan A müsse es sein, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Sie plädierte in diesem Sinn für kostenfreie Verhütungsmittel für Jugendliche. Auch Abgeordnete Schwentner sprach sich für einen barrierefreien und kostengünstigen Zugang zu Verhütungsmitteln aus. Überdies könnte ihrer Meinung nach eine Enttabuisierung des Sexualthemas dazu beitragen, ungewünschte Schwangerschaften zu verhindern. Beratungsgespräche seien wichtig, meinte sie zum Antrag des Team Stronach, sie müssten aber ergebnisoffen stattfinden.

Abgeordneter Franz bedauerte die breite Ablehnung seiner Anträge. Seriöse Politik könne nur dann gemacht werden, wenn Zahlen existierten, das gelte für jeden Bereich, argumentierte er. Ohne Fakten sei eine ordentliche und sachkundige Debatte nicht möglich. Auch in anderen Bereichen der Medizin würden Daten erfasst. Ausdrücklich versicherte Franz, dem Team Stronach gehe es nicht um eine Aufweichung der Fristenlösung.

Der Antrag betreffend statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen wurde schließlich vertagt, der zweite Antrag abgelehnt.

Koalition gegen totale Umkrempelung des heimischen Gesundheitssystems

Zum Thema ärztliche Versorgung lagen dem Ausschuss mehrere Entschließungsanträge des Team Stronach, der FPÖ und der Grünen vor. Das Team Stronach tritt für eine umfassende Reform des österreichischen Gesundheitssystems mit einer bundesweit einheitlichen Organisation und Finanzierung ein (485/A[E]) und spricht sich dafür aus, ÄrztInnen zu gestatten, in ihrer Praxis andere ÄrztInnen anzustellen (398/A[E]). Die FPÖ will LandärztInnen gezielt fördern, um dem ihrer Meinung nach drohenden Ärztemangel  im ländlichen Raum entgegenzuwirken und auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige flächendeckende medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung sicherzustellen (414/A[E ]). Außerdem verlangt FPÖ-Abgeordneter Josef A. Riemer, PatientInnen einen Kostenersatz für alternative Heilmethoden zu gewähren, sofern diese von einem Arzt verordnet wurden (483/A[E]). Grün-Abgeordnete Eva Mückstein drängt mit Hinweis auf den Nationalen Aktionsplan Behinderung auf einen Ausbau des Rehabilitationsangebots für Kinder (470/A[E]).

In der Debatte bekräftigte Abgeordneter Marcus Franz (T) die Notwendigkeit, das österreichische Gesundheitssystem auf ein einheitliches System umzustellen. Ohne Reform werde das System an die Wand gefahren, prophezeite er. Österreich sei auf dem Weg in ein Systemversagen. Als konkrete Anliegen nannte Franz unter anderem gleiche Tarife und gleiche Behandlungsmöglichkeiten für alle PatientInnen. Absurd ist für ihn der Umstand, dass ein Arzt keinen anderen Arzt anstellen dürfe.

Die Forderung nach einer kompletten Umkrempelung des österreichischen Gesundheitssystems stieß bei den Koalitionsparteien allerdings auf Ablehnung. Er sehe diese Notwendigkeit nicht, sagte etwa ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. Vielmehr solle man das bestehende System laufend evaluieren und verbessern. Er wolle jedenfalls kein ökonomisiertes Gesundheitssystem, wo Ärzte unter Druck kommen, wenn sie teure Mittel verwenden oder teure Patienten wie chronisch kranke alte Menschen behandeln.

Die SPÖ-Abgeordneten Markus Vogl, Wolfgang Knes und Erwin Spindelberger hoben hervor, dass Österreich ein funktionierendes Sozialversicherungssystem habe. Das, was das Team Stronach wolle, sei ein zentraler Moloch, kritisierte Vogl. Dabei funktionierten die bestehenden dezentralen schlanken Struktur und die Selbstverwaltung klaglos. Es gebe keine Organisation weltweit, die mit Verwaltungskosten von nur 2% auskomme, hielt Spindelberger ergänzend fest. Für ihn ist es wesentlich, dass die Bedürfnisse der PatientInnen im Vordergrund stehen.

Auch zur Forderung nach einer Anstellungsmöglichkeit von Ärzten bei Ärzten äußerten sich SPÖ und ÖVP skeptisch. Man könne darüber diskutieren, sagte Rasinger, müsse sich aber genau überlegen, wie man das System ausgestalte und missbrauchssicher mache. Was er nicht wolle, sei, dass ein Primar andere Ärzte zu einem "Lehrlingsgehalt" anstelle und sich selbst auf seine Jacht verfüge, während diese für ihr arbeiten, spitzte Abgeordneter Spindelberger zu.

Zum Antrag betreffend Kostenersatz für alternative Heilmethoden hielt Spindelberger fest, die Gebietskrankenkassen würden die Kosten ohnehin übernehmen, wenn traditionelle Behandlungsmethoden nicht fruchten.

Die FPÖ und die NEOS unterstützten die Forderung nach einer Anstellungsmöglichkeit von Ärzten bei Ärzten hingegen. Abgeordneter Gerald Loacker (N) glaubt, dass dies dazu beitragen könnte, den Arztberuf zu attraktiveren. Abgeordneter Rupert Doppler (F) meinte, er verstehe nicht, warum das nicht möglich sein solle. Zum Thema alternative Heilmethoden merkte Abgeordneter Josef A. Riemer (F) an, Österreich könnte ein Vorreiter in Sachen Ganzheitsmedizin werden.

Zustimmend zum Antrag betreffend Harmonisierung des Gesundheitssystems äußerte sich Grün-Abgeordnete Eva Mückstein. Der Kompetenzdschungel zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung gehöre gelichtet, meinte sie. Auch der Kostenübernahme für alternative Heilmethoden durch die Krankenkassen steht sie positiv gegenüber. Im Bereich der Kinderrehabilitation sieht Mückstein dringenden Handlungsbedarf: Derzeit gebe es gerade einmal 60 Reha-Betten für Kinder, gebraucht würden 350.

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) bezeichnete die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum als zentrales Anliegen der ÖVP. Ihr zufolge müssen aber noch budgetäre Fragen geklärt werden.

Gesundheitsminister Alois Stöger hielt fest, einfache Lösungen, die lauten, einer schafft an und alle anderen führen aus, seien nicht immer die besten. Österreich habe ein komplexes Gesundheitssystem, es habe sich aber bewährt. Der Zugang der Menschen zum Gesundheitssystem sei ausgezeichnet. Er habe zudem begonnen die einzelnen Player besser miteinander zu vernetzen, zuletzt seien insgesamt 10 gemeinsame Ziele festgelegt worden.

Stöger hofft, das neue Modell der ärztlichen Primärversorgung bereits kommenden Montag in einer Sitzung der Bundeszielsteuerungskommission besiegeln zu können. Die PatientInnen wollen wissen, wo sie sich mit welchen gesundheitlichen Problemen hinwenden können, sie wollen nicht warten müssen, sie wollen adäquate Öffnungszeiten haben und sie wollen eine qualitative Behandlung, sagte er. Das solle mit dem neuen Konzept gewährleistet werden. Auch im Bereich Kinderrehabilitation könnte es Stöger zufolge am Montag eine Lösung geben, die Länder und die Sozialversicherungen seien sich schon sehr nahe gekommen.

Zur Forderung nach einer Anstellungsmöglichkeit für Ärzte bei anderen Ärzten stellte Stöger klar, formal könne jeder Arzt einen Arzt anstellen. Die Ordination werde dann aber zu einem Ambulatorium. Er sei durchaus für buntere Zusammenarbeitsformen, erklärte Stöger, für ihn sei der Arztberuf aber ein klassischer Selbstständigenberuf.

Was alternative Heilmethoden betrifft, meinte Stöger, für ihn gebe es nur Heilmethoden, die wirken, und jene, die nicht wirken. Heilmethoden, die wirken, seien anerkannt und bei diesen habe man auch einen Anspruch auf Kostenersatz. Er wolle aber verhindern, dass in der Not der Krankheit PatientInnen Geld aus der Tasche gezogen werde.   

Die Anträge betreffend Maßnahmen- und Förderprogramm zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und betreffend Ausbau der Kinderrehabilitation wurden vertagt, die anderen Anträge mit unterschiedlichen Mehrheiten abgelehnt.

Wundmanager sollen keine eigenständige Berufsgruppe werden

Einstimmig traten die Ausschussmitglieder dafür ein, den Antrag der FPÖ, die Rentenzahlungen für Contergan-Opfer auf die Geburtenjahrgänge 1954 und 1955 auszuweiten (375/A[E]), dem Sozialausschuss zuzuweisen.

Schließlich lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS einen Antrag der FPÖ (302/A[E]) ab, der darauf abzielt, Wundmanager als eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Gesundheitsberufe gesetzlich anzuerkennen. Wie die Abgeordneten Norbert Hofer und Dagmar Belakowitsch-Jenewein betonen, nehmen Krankheiten wie das diabetische Fußsyndrom oder venös bedingte Ulcerationen stark zu. Durch die hohe Kompetenz des modernen Wundmanagements ließen sich Behandlungsdauer und -kosten dieser Beschwerden drastisch reduzieren, argumentieren sie.

Sowohl Marcus Franz (T) als auch Erwin Rasinger (V) und Eva Mückstein (G) wandten sich dagegen, für Wundmanager einen eigenen Berufsstand zu schaffen. Schwere Wunden zu versorgen, stelle eine interdisziplinäre Tätigkeit dar, man sollte dieses spezielle Wissen von Pflege und Arzt nicht herausbrechen. Vielmehr wäre es notwendig, das Angebot an Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich zu verbessern.

Dem konnte sich Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) nicht anschließen. Wundmanager verfügten über ein ganz spezielles Wissen zur Behandlung, sagte sie. Die Betreffenden wollten auch selbst mit den Krankenkassen verhandeln können. (Schluss) gs/jan