Parlamentskorrespondenz Nr. 627 vom 26.06.2014

Rupprechter für besseren Zugang von Umwelt-NGOs zum Recht

Mehr Rechtssicherheit soll Projekte erleichtern, nicht verhindern

Wien (PK) – Nach einer ausführlichen Klimaschutz-Debatte kamen im Umweltausschuss externe Fachleute zur Umsetzung der Aarhus-Konvention über Informations- und Mitwirkungsrechte von Umweltorganisationen und BürgerInnen zu Wort. Die Anhörung galt Möglichkeiten einer verbesserten Rechtsdurchsetzung bei Umweltverstößen, wie sie das Aarhus-Komitee verlangt. Die Grünen erzielten keine Zustimmung zu ihrem Antrag auf ein Bundes-Umweltrechtsschutzgesetz und eine Novellierung des Umweltinformationsgesetzes, ihr Antrag wurde aber mit der Absicht vertagt, einen Mehrparteienantrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention unter Einbindung der Länder auszuarbeiten. Eine Anpassung des Wasserrechtsgesetzes im Zusammenhang mit Gemeindezusammenlegungen empfahl der Ausschuss dem Plenum mit SPÖ-ÖVP-NEOS-Mehrheit. Auf Initiative der FPÖ sprachen sich die Abgeordneten einhellige für die bessere Sicherung von Tankanlagern gegen Überflutungen aus. Ihr Antrag auf Befreiung von Gemeinden und Privaten vom Altlastensanierungsbeitrag beim Katastrophenschutz wurde vertagt, jener auf Förderung des Ankaufs von Biodiesel-Traktoren erhielt nur die Unterstützung der Grünen. Deren Antrag auf Grenzwerte für Mikroplastik im Abwasser wurde vertagt und ein weiterer zum Thema Mikroplastik in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages verabschiedet. Alleine blieben die Grünen schließlich mit ihrer Forderung nach besserem Rechtsschutz für lärmgeplagte Menschen.

Aarhus-Konvention soll vollständig umgesetzt werden

Grün-Abgeordnete Christiane Brunner urgierte einmal mehr die vollständige Umsetzung der bereits 1998 unterzeichneten Aarhus-Konvention. Nur die ersten beiden Säulen der Konvention, Umwelt-Informationsrechte und Mitwirkungsrechte der BürgerInnen in Genehmigungsverfahren seien durch EU-Richtlinien umgesetzt worden, erinnerte die Antragstellerin. Zur dritten, dem Recht auf gerichtliche Durchsetzung von Umweltrechten, fehle eine Einigung der der EU. Brunner verlangte einen Entwurf für ein Bundes-Umweltrechtsschutzgesetz zur Umsetzung von Art.9 Abs.3 der Aarhus-Konvention. Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen sollen effektiven und leistbaren Rechtsschutz bei Umweltrechtsverstöße von Behörden oder Privaten bekommen, vor allem auch das Recht auf die Durchsetzung von Verordnungen (124/A(E)). Ihr mit einem Abänderungsantrag aktualisierter Antrag wurde auf Vorschlag des Abgeordneten Nikolaus Prinz (V) mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt.

Experten für erweiterten Rechtsschutz gegen Umweltrechtsverstöße

Lieselotte Feldmann (Umweltministerium) gab einen Überblick über Hintergrund und Entstehung der Aarhus-Konvention in Österreich sowie deren bisherige Umsetzung. Nach der Feststellung des Überprüfungsausschusses der Konvention, dass in Österreich NGOs keine Parteienstellung in wichtigen Umweltverfahren haben, bestehe für Österreich Handlungsbedarf, denn es sollte nicht zu jenen Ländern gehören, die nach Aufforderung des Aarhus-Komitees keinen positiven Bericht vorlegen können. Bundes- und Landeskompetenzen sollten getrennt behandelt werden, empfahl die Expertin, man sollte mit der Erfüllung dieser internationalen Verpflichtung Österreichs nicht auf eine EU-Richtlinie warten, sagte Lieselotte Feldmann.

Rechtsschutz bringt Rechtsicherheit

Rechtsanwalt Wilhelm Bergthaler informierte über verschiedene Modelle zur Implementierung zusätzlicher Rechtsinstrumente für Umwelt-NGOs in Österreich. Zu klären sei, wer, wo und in welchen Fällen Parteienstellung beanspruchen können soll. Die derzeitige Situation sei deshalb nicht zufriedenstellend, weil sie NGOs tendenziell dazu veranlasse, das Strafrecht einzusetzen und mit anonymen Anzeigen bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft vorzugehen. Bergthaler schlug vor, Materiengesetz für Materiengesetz durchzuarbeiten und von Fall zu Fall zu entscheiden, wo Parteienrechte erweitert werden können. Wichtig sei auch, die Größenordnung der betroffenen Projekte festzustellen. Die zusätzliche "Verfahrensschleife" würde Zeit, aber nicht mehr Geld kosten und Rechtssicherheit schaffen, erfuhren die Ausschussmitglieder.

Keine Klagsflut zu befürchten

Thomas Alge (Ökobüro – Allianz der Umweltbewegung) unterstrich die Notwendigkeit eines Interessensausgleichs zwischen Investoren, Behörden und Zivilgesellschaft und stellte fest, dass Österreich zwar bei der Umweltinformation und beim Rechtsschutz im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vorbildliche Regelungen, aber Mängel beim allgemeinen Rechtsschutz aufweise. Es zähle mit Großbritannien, Deutschland und Malta zu jenen Ländern, die den Rechtsschutz nicht umgesetzt haben und dabei auch kaum Verbesserungen erzielt haben. Der Experte führte dies auf die weit verbreitete Angst zurück, mit erweiterten Beschwerderechten für NGOs eine Klagsflut auszulösen. Diese Angst sei nicht berechtigt, wie die Erfahrungen mit Rechtsschutzinstrumenten in anderen Rechtsbereichen zeigten. Österreich müsse seine isolierte internationale Position verlassen und die Verpflichtung erfüllen, Umwelt-NGOs Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen. Als Länder, die als Best-Practice-Modell dienen können, nannte Thomas Alge Abgeordnetem  Michael Pock (N) auf dessen Frage Dänemark, Estland, Schweden, Ungarn und die Slowakei.

Öffentlichkeit soll auch Verordnungen überprüfen können

Eine schriftliche Stellungnahme von Expertin Verena Madner vom Forschungsinstitut für Urban Management und Governance verlas Ausschussobfrau Christine Brunner. Auch Madner unterstrich darin die Verpflichtung Österreichs, Umwelt-NGOs Zugang zum Rechtsschutz auch außerhalb von UVP-Verfahren und IPPC-Anlagenverfahren zuzugestehen. Da dies bislang nicht geschehen sei und das Aarhus-Komitee einen Verstoß Österreichs festgestellt habe, sei der Gesetzgeber gefordert, Überprüfungsrechte für Umweltorganisationen im österreichischen Rechtssystem umzusetzen. Die Aarhus-Konvention verlange Überprüfungsrechte für die Öffentlichkeit auch in Bezug auf Verordnungen und bei Untätigkeit von Behörden, stellte die Expertin in ihrem Schreiben fest, wobei sie den Gesetzgeber hinsichtlich der Durchsetzung von Verordnungen verfassungsrechtlich gefordert sah.

Die Umwelt braucht eine Stimme vor Gericht  

Abgeordnete Christine Brunner (G) aktualisierte und konkretisierte ihren Antrag mit einem Abänderungsantrag, in dem auch eine vom Aarhus-Komitee angesprochene Verbesserung des Umweltinformationsgesetzes notwendig sei. Außerdem fordern die Grünen, rasch Gesetzentwürfe auszuarbeiten, unter Einbindung der organisierten Öffentlichkeit, der Länder und der Parlamentsfraktionen. Bis 20. November 2014 soll ein Bundes-Umweltrechtsschutzgesetz Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen effektive und leistbare Rechtsschutzinstrumente gegen Umweltrechtsverstöße einräumen, und auch eine Novelle zum Umweltinformationsgesetz vorlegen. "Die Umwelt braucht eine Stimme vor Gericht", formulierte die Abgeordnete.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) schlug vor, den Antrag der Grünen zu vertagen, um die notwendige Zeit für den Dialog mit den Bundesländern und für Parteiengespräche zur Ausarbeitung eines Mehrparteienantrags zu gewinnen.

Abgeordneter Hannes Weninger (S) hielt fest, dass Österreich beim Umweltschutz ein hohes Rechtsschutzniveau aufweise und machte auf das Problem aufmerksam, dass Umweltschutzbürgerinitiativen etwa in Niederösterreich ein Windparkprojekt nach dem anderen verhindern. Dies sei aus Sicht der Energiewende bedauerlich. Weninger plädierte dafür, rasch einen gemeinsamen Antrag in Richtung auf Umsetzung der Aarhus-Konvention durch eine materiengesetzliche Regelung unter Einbindung der Bundesländer auszuarbeiten.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) wandte sich dagegen, in der Frage der Einbindung von NGOs auf die EU zu warten und trat für sinnvolle Maßnahmen in Österreich ein.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) plädierte angesichts der peinlichen Situation, in der sich Österreich beim Thema NGO-Rechte befinde, auf eine rasche Umsetzung und schlug aus Effizienzgründen die Ausarbeitung eines Umweltrechtsschutzgesetzes vor.

Abgeordneter Werner Groiß (V) hielt es für notwendig, genau zu definieren, was eine NGO sei, und vernünftige Größenordnungen für die betroffenen Projekte einzuführen, um die Probleme von Bürgermeistern, die Projekte umsetzen müssen, nicht noch weiter zu vergrößern. Er sei dagegen, ein einziges Gesetz auszuarbeiten und bevorzugte Maßnahmen in den einzelnen Materiengesetzen.

Abgeordnete Christiane Brunner wies darauf hin, dass nicht BürgerInnen für die Probleme bei der Genehmigung von Windparks verantwortlich seien, sondern fehlende klare Rahmenbedingungen. Dafür habe der Gesetzgeber zu sorgen. Das Parlament sah Brunner auch dazu aufgerufen, BürgerInnen zu unterstützen, die Gesetze durchzusetzen, die die ParlamentarierInnen beschließen.

Rupprecher kündigt Vorlagen zur Aarhus-Umsetzung an    

Umweltminister Andrä Rupprechter begrüßte die konstruktive Debatte mit den Experten und hielt fest, die Evaluierung der Umsetzung der Aarhus-Konvention habe Anpassungsbedarf beim Zugang zum Recht ergeben. "Wir wollen niemanden ausschließen", betonte der Minister, daher habe er die RegierungskollegInnen, die Bundesländer und die Sozialpartner über seine Absicht informiert, Anpassungen in Umweltgesetzen vorzunehmen. Gegen ein Bundesinformationsgesetz spreche aber die Verfassungslage. Auch bei den Bundesländern bestehe Anpassungsbedarf, daher habe er eine Arbeitsgruppe eingerichtet, teilte der Minister mit. Rupprechter fügte auch hinzu, dass er die Sorgen der Wirtschaft ernst nehme und es ihm darum gehe, die Machbarkeit von Projekten durch Einbindung der Öffentlichkeit zu verbessern. Die Aarhus-Konvention diene nicht der Verhinderung, sondern der Ermöglichung von Projekten. Bei den notwendigen Maßnahmen wolle er nicht auf eine EU-Richtlinie warten, sagte der Minister.

Gemeindezusammenlegungen erfordern Anpassung im Wasserrechtsgesetz

Werden Gemeinden zusammengelegt, können bei der Übertragung der Wasserbenutzungsrechte auf die neue Gemeinde Probleme auftreten, weil das Wasserrechtsgesetz keine Übertragung von Benutzungsrechten vorsieht, die nicht mit dem Eigentum an der Liegenschaft oder Betriebsanlage verbunden sind. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes (489/(A)) beantragten die Abgeordneten Johann Höfinger (V) und Hannes Weninger (S). Die Empfehlung an das Plenum erfolgte mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und NEOS.

Während die Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger (S) und Karin Greiner (S) die Bedeutung dieser Maßnahme für die Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark unterstrichen, kündigten die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) und Norbert Hofer (F) an, bis zur Abstimmung im Plenum noch Kontakt mit Bürgermeistern aufzunehmen, um offene Fragen abzuklären. Etwa, ob mit diesem Gesetz in lokale oder regionale Konflikte eingegriffen werde, sagte Abgeordneter Pirklhuber. Diese Aussage wurde von den Abgeordneten Johann Rädler (V) und Johann Höfinger (V) als falsch zurückwiesen.

FPÖ verlangt überflutungssichere Tankanlagen

FPÖ-Abgeordneter Gerhard Schmid beantragte die Absicherung von Öltanks in Gebäuden gegen Überflutungen. Bei den Überschwemmungen der letzten Jahre seien Tankräume oftmals beschädigt und die Umwelt durch austretendes Öl beeinträchtigt worden, erinnerte Gerhard Schmid (282/A(E)). Die Kontrolle der Tankraumsicherung sollte bei der Heizanlagen-Überprüfung vorgenommen werden, schlug Schmid mit Erfolg vor. Seine Initiative führte zur einstimmigen Annahme seines Antrags in der Fassung eines Gesamtändernden Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Errichtung von Öltanklagern hauptsächlich durch die Bauordnungen der Länder geregelt werde.  

FPÖ: Kein Altlastensanierungsbeitrag beim Katastrophenschutz

Bei der Abwehr von Hochwässern, Lawinen und Muren oder bei der (Wieder-)Herstellung von Einrichtungen gegen Naturgefahren müssen Gemeinden oder Private oft Abfälle wie Geschiebe, Sedimente oder Murgänge deponieren. Sie sollten dafür keinen Altlastensanierungsbeitrag zahlen müssen und dabei auch nicht im Einzelnen nachweisen müssen, dass die Abfälle auf eine Katastrophe zurückzuführen sind, verlangte FPÖ-Abgeordneter Norbert Hofer (301/A(E)). – Der Antrag wurde auf Vorschlag des Abgeordneten Johann Höfinger (V) mit der Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt, nachdem Höfinger angesichts von Missbrauchsmöglichkeiten und Umsetzungsproblemen eine umfassendere Betrachtung des Themas angeregt hatte.

FPÖ für Förderung von Traktoren mit Biodiesel

Dem Beispiel Niederösterreichs folgend wollte FPÖ-Abgeordneter Norbert Hofer (520/A(E)) die Umrüstung und den Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb fördern. Die Abschaffung des "Agrardiesels", der Rückvergütung der Mineralölsteuer, und die ständig steigenden Treibstoffkosten belasteten die Landwirte, erinnerten die Antragsteller. Deswegen und zur Schonung der Umwelt soll die Umrüstung von Traktoren, Mähdreschern, Heuerntemaschinen, Rübenvollernter u.a. auf Pflanzenöltreibstoff mit 3.000 € und die Anschaffung von Pflanzenöltraktoren mit einer Prämie von 20 % des Kaufpreises gefördert werden, argumentierte Abgeordneter Hofer. - Der Antrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit der FPÖ und der Grünen. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) hielt es für sinnvoll, den Einsatz von Biotreibstoffen im Bereich der bäuerlichen Produktion zu fördern. Die Ablehnung begründete Abgeordneter Hannes Weninger (S) mit dem Hinweis auf bereits bestehende Förderschienen im Rahmen des Klimaschutzes. Neue Förderungen lehnte Weninger ebenso ab wie Abgeordneter Werner Groiß (V) und Bundesminister Rupprechter, der dies für ein falsches Signal hielt und seinerseits auf Förderungen im Rahmen des Programms klimaaktiv aufmerksam machte.

Gefahren durch Mikroplastik – Grüne für Grenzwerte und Verbote 

Dann thematisierte Abgeordnete Christiane Brunner (G) die von Mikroplastik in der Umwelt ausgehenden Gefahren. Derzeit bestehe kein Grenzwert für den Eintrag von Kunststoffteilchen in Fließgewässer oder Kanalisation durch Industriebetriebe. Laut Branchenverordnung können 30 mg Kunststoff pro Liter Abwasser in ein Fließgewässer und 150 mg in öffentliche Kanäle eingeleitet werden. Die Firma Borealis in Schwechat-Mannswörth etwa darf pro Tag 586 kg abfiltrierbare Stoffe mit ihren Abwässern in die Schwechat einleiten. Sind nur die Hälfte dieser Stoffe Kunststoffteilchen, gelangen fast 300 kg Plastik pro Tag in ein Fließgewässer - das entspricht 10.000 Plastikflaschen, rechnete die Antragstellerin vor. Abgeordnete Brunner verlangte daher Grenzwerte sowie Maßnahmen gegen das Einleitung von Kunststoffteilchen in Fließgewässer und öffentliche Kanäle (471/A(E)).

Abgeordneter Harry Buchmayr (S) wies die von der Antragstellerin behaupteten Daten über die Einleitung von Mikroplastik durch die Firma Borealis in die Donau als Falsch zurück und plädierte dafür, genau zu analysieren, woher die Verschmutzung der Donau durch Mikroplastik tatsächlich stamme. Außerdem sprach sich der Abgeordnete dafür aus, die Forschung zum Thema Plastikmüll in der EU zu intensivieren.

"Plastik gehört nicht in die Donau", hielt Bundesminister Rupprechter fest und berichtete über die von ihm beauftragte Untersuchung der Donau. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werde er dem Ausschuss darüber berichten und Konsequenzen ziehen, denn er habe bereits auf Grundlage der bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, die Einleitung von Abwässern mit Kunststoffabfällen zu verhindern. - Der Antrag der Grünen wurde auf Vorschlag des Abgeordneten Werner Groiß (V) von den Koalitionsparteien vertagt.

Mit einem weiteren "Plastikantrag" verlangte Abgeordnete Christiane Brunner ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika (474/A(E)). Mikroplastik aus Kosmetik- und Pflegeprodukten, die nach der Benützung in das Abwassersystem eingeleitet werden, passieren die Kläranlagen, landen in den Meeren, nehmen zusätzlich toxische Zusatzstoffe wie DDT oder PCB auf und werden samt diesen Schadstoffen in Seehunden, Fischen, Muscheln und kleinen Organismen nachgewiesen. Mikroskopisch kleine Plastikteile wurden aber auch in Honig, Mineralwasser und Bier gefunden. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen sind ungeklärt, liest man im Entschließungsantrag der Grünen, die vorschlagen, Mikroplastik in Kosmetika durch biologisch abbaubare und ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe zu ersetzen. – Zu diesem Antrag brachten die Abgeordneten Johann Höfinger (V) und Hannes Weninger (S) einen Gesamtändernden Abänderungsantrag ein, der auf Forschungen über die EU-Initiative "Oceans for Tomorrow" und auf geeignete Schritte zum Schutz der Umwelt und der Meere vor Plastikabfällen auf EU-Ebene abzielt. Diese Abänderung lehnte Abgeordneter Matthias Köchl (G) ab, die Entschließung gehe damit zu wenig weit, sagte er. - Die Annahme erfolgte schließlich mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit.

Menschen haben ein Recht auf Lärmschutz, sagen die Grünen

Ein subjektives Recht auf Lärmschutz verlangten die Grün-Abgeordneten Christiane Brunner und Georg Willi mit einem Änderungsantrag zum Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (13/A). Dieses Gesetz sei bislang zahn- und wirkungslos geblieben, argumentieren die Abgeordneten. Es ignoriere den von der EU vorgeschriebenen Schutz ruhiger Gebiete ebenso wie jede sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Grünen wollen lärmgeplagten Menschen das Recht geben, die Umsetzung von Lärmschutz-Aktionsplänen einzuklagen, die Grünen blieben mit ihrer Initiative aber in der Minderheit. (Schluss) fru