Parlamentskorrespondenz Nr. 637 vom 30.06.2014

Vorlagen: Petitionen

Trafikantensterben, Flüchtlingsheim, Rettung des Bundesheers, Polizeiinspektion, Blindenführhunde

Petition gegen "Trafikantensterben"

Wien (PK) In den letzten 40 Jahren mussten weit mehr als die Hälfte der heimischen Trafiken, die zu 53 % von behinderten Menschen geführt werden, schließen, heißt es in einer vom FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm unterstützten Petition (11/PET). Hauptgrund dafür seien die schlechten Rahmenbedingungen, die zu ständig sinkenden Handelsspannen für die Trafikanten führen. Gleichzeitig herrsche durch die 2011 in Kraft getretene 800-Stück-Regelung bei Zigaretten ein ungehinderter "legaler" Import aus den EU-Oststaaten, der durch illegale Verkäufe noch verschlimmert werde. Die Unterzeichner der Petition fordern daher eine Reihe von Maßnahmen, um das "Trafikantensterben" zu stoppen: Aussetzen der Tabaksteuererhöhungen 2014 bis 2017, Deckelung der Steueranteils an den Konsumentenpreisen bei Tabakware auf 50 %, Wiedereinführung der 200-Stück-Regelung, lückenlose Kontrolle des Tabakwarenimports nach Österreich, teilweise Zweckwidmung von Strafzöllen und Finanzstrafgeldern auf illegalen Tabakwarenimport für den Solidaritäts- und Strukturfonds der Trafikanten, Erhöhung der Einzelhandelsspanne auf 18 % für Tabakfachgeschäftsinhaber und 10 % für Tabakverkaufsstelleninhaber, Inflationsschutz für die Einzelhandelsspanne, Ausweitung des Zahlungsziels für Trafikanten gegenüber dem Großhandel auf 14 Banktage, exklusiver Vertrieb von Rauchersatzprodukten wie der E-Zigarette durch den Trafikanten, Zweckbindung und Gewinnabfuhr der Monopolverwaltung an den Solidaritäts- und Strukturfonds der Trafikanten sowie Verwendung der Gelder des Solidaritäts- und Strukturfonds der Trafikanten für Struktur- und Standortverbesserung.

Petition gegen ein Flüchtlingsheim in Gries am Brenner

In einer vom Abgeordneten Hermann Gahr (V) eingebrachten Petition sprechen sich die Unterstützer gegen die Einrichtung eines Flüchtlingsheims in Gries am Brenner aus (12/PET). Dabei gehe es nicht um die grundsätzliche Ablehnung von fremden MitbürgerInnen, sondern darum, dass die Unterbringung von etwa 50 AsylwerberInnen an dem geplanten Standort aus verschiedenen Gründen als ungeeignet angesehen wird. So sei etwa weder die notwendige Infrastruktur für ein Flüchtlingsheim vorhanden, noch gebe es ausreichend Plätze für die Kinder dieser Familien in den Ausbildungsstätten der Umgebung. Gries am Brenner befinde sich auch aufgrund des Durchreiseverkehrs, seiner schlechten Anbindung an öffentliche Transportmittel und seiner exponierten geografischen Lage in einer sehr benachteiligten Situation. Da neue Arbeitsplätze trotz großer Bemühungen von Seiten der Gemeinde nicht geschaffen werden konnten, würde die Aufnahme von rund 50 Personen die Situation vor Ort noch weiter verschlechtern.

Verpflichtende Volksabstimmung bei Zusammenlegung von Gemeinden und Städte

Aus den größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark sei klar ersichtlich, dass die Zusammenlegung von Kommunen nur dann von der Bevölkerung mitgetragen wird, wenn diese ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht hat, argumentieren die Unterstützer einer Petition, die von vier FPÖ-Mandataren eingebracht wurde (13/PET). Die Bundesregierung sollte daher einen Gesetzesentwurf vorlegen, der insbesondere die verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung zum Inhalt hat.

Beseitigung der Ungleichbehandlung von Beamtinnen mit Karenzurlauben bei der Korridorpension

Durch die Änderungen im Beamten- und Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz im Jahr 2012 kam es zu einer massiven Benachteiligung der ab 1954 geborenen Frauen mit längeren Karenzurlauben bei der Korridorpension, geben die Unterstützer der von ÖVP-Mandatar Hermann Gahr eingebrachten Petition zu bedenken (14/PET). Es erfolgte nämlich eine stufenweise Erhöhung der für die Versetzung in den Ruhestand notwendigen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 450 auf 480 Monate. Eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten sei dabei nicht vorgesehen. Dadurch werde es für Frauen, die in einer Zeit Kinder erzogen haben, in der nur ein gesetzlich verankertes Karenzjahr pro Kind existierte (bis 1990), nahezu unmöglich gemacht, die Korridorpension in Anspruch zu nehmen. Zur Beseitigung bzw. Milderung dieser Ungleichbehandlung wird daher gefordert, dass bei allen Frauen dieser Gruppe zumindest zwei Karenzjahre pro Kind, unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes/der Kinder, angerechnet werden.

Petition zur Rettung des Bundesheers

Abgeordneter Mario Kunasek von den Freiheitlichen hat dem Hohen Haus eine Petition zugeleitet, in der die ausreichende finanzielle Ausstattung des österreichischen Bundesheers gefordert wird, da es sonst seinen verfassungsmäßigen Auftrag - militärische Landesverteidigung, aber auch Assistenzeinsatz und Katastrophenschutz – nicht erfüllen könne (15/PET). Der Umstand, dass im Verteidigungsressort in den nächsten Jahren bis zu 250 Mio. € eingespart werden sollen, stelle einen Anschlag auf das Bundesheer und somit auf die Sicherheit Österreichs dar.

Petition gegen Schließung der Polizeiinspektion Wildschönau

Eine Petition betreffend "Sichere Wildschönau – Nein zur Schließung der Polizeiinspektion in Oberau" wurde von Abgeordneter Carmen Gartelgruber (F) eingebracht (16/PET).

20 Prozent der ORF-Gebühreneinnahmen für die heimische Filmproduktion

Da sich die österreichische Filmbranche trotz großer nationaler und internationaler Erfolge unverschuldet in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Situation befinde, setzen sich die Unterstützer einer Petition dafür ein, dass 20 % der ORF—Gebühreneinnahmen für heimische Produktionen verwendet werden (17/PET). Als Argument wird u.a. angeführt, dass sich der ORF derzeit selbst schädige, da österreichisches Produktionen mehr als zwei- bis dreimal so viele Zuseher haben als zum Beispiel zugekaufte amerikanische Serien, mit denen man die freien Sendeplätze füllen müsste. Außerdem sind in der Filmbranche etwa 1.500 Menschen beschäftigt, deren Arbeitsplätze sonst gefährdet wären. Das Anliegen der von Abgeordneter Elisabeth Hakel (S) eingebrachten Initiative wird sogar in einem Video visuell dargestellt; zu finden unter: www.filmfernsehfreunde.at.

Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten

In Österreich werden fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) nicht im Personenstandsregister eingetragen. Dies bedeutet, dass diese Kinder nicht als Menschen anerkannt und geführt werden, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und der Größe der Leibesfrucht. Dies führe bei betroffenen Eltern zu einer belastenden Situation, welche für die Verarbeitung dieses traumatischen und tragischen Ereignisses nicht hilfreich sei, heißt es in der vom Abgeordneten Hermann Lipitsch (S) unterstützten Petition (18/PET). In der medizinischen Literatur sind jedoch viele Fälle von extremen Frühgeburten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm dokumentiert, die dank dem Fortschritt der Neonatologie überleben. In Deutschland ist es seit vorigen Jahr möglich, dass Eltern ihre fehlgeborenen Kinder auf eigenen Wunsch beurkunden lassen können, wenn sie das möchten. Die Petenten wünschen sich von der Bundesregierung eine ähnliche Lösung in Österreich und eine entsprechende Änderung des Personenstandsgesetzes.

Protest gegen das Verhalten gegenüber Flüchtlingen in Österreich

Eine Initiative gegen das Verhalten des offiziellen Österreichs gegenüber Flüchtlingen wurde von Ernst Löschner und Michael Kerbler gemeinsam mit 15 Trägerorganisationen (Caritas, Amnesty, Ute Bock, SOS Mitmensch etc.) ins Leben gerufen (19/PET). In der von Abgeordneter Alev Korun (G) dem Parlament zugeleiteten Petition wird u.a. gefordert, dass in Hinkunft gut integrierte Personen nicht abgeschoben und Familien nicht zerrissen werden dürfen sowie humanitäre Umstände berücksichtigt werden müssen. Zu gewährleisten wäre auch ein effektiver Zugang zum Arbeitsmarkt nach längstens sechs Monaten sowie ein ungehinderter Zugang zu Schul- und Weiterbildung für Asylsuchende. Wichtig wäre zudem eine an menschlichen Bedürfnissen orientierte Grundversorgung mit flächendeckender professioneller Betreuungsstruktur, die Eigenverantwortlichkeit unterstützt und auch realistische Möglichkeiten der Eigenversorgung vorsieht. Voraussetzungen dafür wäre u.a. eine komplette und übersichtliche Überarbeitung der österreichischen Asyl- und Fremdengesetze sowie ein öffentlich finanzierter unabhängiger Rechtsbeistand für Menschen, die um Schutz ansuchen. Was die europäische Ebene angeht, so müsste endlich die "Asyllotterie" beendet und stattdessen ein solidarisches System der Flüchtlingsaufnahme geschaffen werden; Österreich könnte dabei mit gutem Beispiel vorangehen.

Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe

Für die gesetzliche Anerkennung von Blindenführhunden als förderungswürdiger Rehabilitations-Behelf durch die Republik Österreich setzen sich zahlreiche BürgerInnen im Rahmen einer Petition ein, die vom Abgeordneten Johann Hechtl (S) unterstützt wird (20/PET). Ein Blindenführhund könne für hochgradig Sehbehinderte und Erblindete ein Ersatz des verlorenen Augenlichtes sein und sei auf Zeit gesehen die wesentlich kostengünstigere Variante, um diesen Menschen die Bewältigung des Alltags ohne Inanspruchnahme von teurem Pflegepersonal zu gewährleisten. Die Anschaffungskosten für einen gut ausgebildeten Blindenführhund in der Höhe von derzeit ca. 30-33.000 € können sich meisten Betroffenen jedoch nicht leisten. In Deutschland und auch in der Schweiz gibt es bereits seit Jahren eine gesetzliche Regelung, wonach Blindenführhunde als offiziell anerkannter Reha-Behelf gelten und von den Krankenkassen bzw. der öffentlichen Hand mitfinanziert werden; eine ähnliche Maßnahme wäre auch in Österreich wünschenswert. (Schluss) sue