Parlamentskorrespondenz Nr. 641 vom 01.07.2014

Österreichische Unterwegskontrollen entsprechen bereits EU-Vorgaben

Mehr Verkehrssicherheit durch Fahrzeugüberprüfungen auf den Straßen

Wien (PK) – Die technischen Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen werden auf den österreichischen Straßen regelmäßig von technischen Sachverständigen der Länder und der BAV gemeinsam mit der Polizei durchgeführt. Sie dienen dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem möglichst wenige technisch mangelhafte Fahrzeuge mit potentieller Unfallgefährdung am Straßenverkehr teilnehmen. Die Bundesministerin für Verkehr hat dem Nationalrat nun den Bericht der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2013 vorgelegt (III-88 d.B. und III-524-BR).

Im April 2014 ist auch eine neue EU-Richtlinie über die Kontrolle von Nutzfahrzeugen auf Europas Straßen in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben ihr bis 20. Mai 2017 mit gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen, die ein Jahr später in Kraft treten sollen. Art und Umfang der Fahrzeugkontrollen in Österreich werden durch die Richtlinie keine wesentliche Änderung erfahren, merkt der Bericht an. Die Vereinheitlichung der Unterwegskontrollen in den EU-Mitgliedsstaaten trägt nicht nur zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und zur Verringerung von Fahrzeugemissionen bei, sondern soll auch Wettbewerbsverzerrungen im Straßenverkehrssektor wegen unterschiedlich hoher Kontrollniveaus verhindern.

Technische Unterwegskontrolle bedeutet, dass gezielt Fahrzeuge, bei denen der Verdacht technischer Mängel besteht, von speziell geschulten Polizeiorganen angehalten und einer ersten Überprüfung durch technische Fachverständige zugeführt werden. Bestätigt sich der Verdacht auf technische Mängel, erfolgt eine ausführliche Überprüfung an einem mobilen Prüfzug oder in einer Prüfhalle. 2013 wurde eine weitere mobile Prüfzugeinrichtungen angeschafft, um die hohe Flexibilität der Prüforte sicherzustellen.

Die am häufigsten festgestellten Mängelerscheinungen waren nicht oder nicht einwandfrei funktionierende Bremsanlagen, Schäden an der Achsaufhängung, der Bereifung, der Leuchten und Beleuchtung, Schäden an Fahrgestell und Rahmen sowie defekte Lenkanlagen. Da gezielt Fahrzeuge geprüft werden, bei denen der Verdacht von Mängeln besteht, lassen sich die erhobenen Prozentzahlen aber nicht direkt auf das gesamte Fahrzeugkollektiv umlegen, wird im Bericht angemerkt.

Prüfungstätigkeit 2013 weiter ausgedehnt

2013 wurden 2.946 Einsätze (2012: 2.750, 2011: 2.764) durch Sachverständige der Bundesanstalt für Verkehr oder der Bundesländer durchgeführt und dabei insgesamt 33.994 Fahrzeuge geprüft (2012: 32.046, 2011: 30.658). Der Anteil der Fahrzeuge, bei denen Gefahr im Verzug gegeben war, lag mit 22,64 % etwas höher als in den Jahren davor (2012: 21,25 %; 2011: 21,57 %). Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung einer hohen Kontrolldichte in Österreich, denn die Anzahl der Fahrzeuge, bei denen im Zuge einer Überprüfung tatsächlich gravierende Mängel festgestellt werden, bleibt konstant hoch.

Von den überprüften Fahrzeugen stammten 21.650 aus Österreich, bei 17,95 % davon war Gefahr in Verzug (2012: 16,98 %), bei 39,89 % (2012: 37,5 %) wurden zudem schwere Mängel festgestellt. Bei den 11.130 geprüften Fahrzeugen aus dem EU-Raum (exklusive Österreich) galt in 26,87 % der Fälle "Gefahr in Verzug" (2012: 25,67 %), bei weiteren 32,24 % (2012: 31,79 %) der Fahrzeuge wurden schwere Mängel konstatiert. An Fahrzeugen aus Drittländern wurden nur 1.214 überprüft (2012: 1.008), doch war der Prozentsatz der mangelhaften  Fahrzeuge hier, wie auch in den Jahren davor, am höchsten. Laut Bericht war bei 32,5 % Gefahr in Verzug gegeben (2012: 29,66 %), der Anteil der Fahrzeuge mit schweren Mängeln betrug 33,83 % (2012: 31,65 %). (Schluss) sox