Parlamentskorrespondenz Nr. 648 vom 02.07.2014

Enquete-Kommission zur Würde am Ende des Lebens konstituiert

Gertrude Aubauer einstimmig zur Vorsitzenden gewählt

Wien (PK) – Die am 25. Juni 2014 im Hauptausschuss einstimmig eingesetzte Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens" hat sich heute unter der Leitung des Zweiten Präsidenten des Nationalrats Karlheinz Kopf konstituiert. Sie wird Ende September mit der inhaltlichen Arbeit beginnen.

Als Vorsitzende wurde einstimmig Gertrude Aubauer (V) gewählt. Ihre StellvertreterInnen sind Johannes Jarolim (S) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), ebenfalls nach einhelligem Votum.

Kommission holt Stellungnahmen der zuständigen Ressorts, der Notariatskammer und der Zivilgesellschaft ein

Die Kommissionsmitglieder wollen sich im Zuge der Beratungen unter anderem intensiv mit dem Thema der Sterbehilfe auseinandersetzen und in diesem Zusammenhang auch die Verankerung eines sozialen Grundrechts auf ein würdevolles Sterben diskutieren. Dazu sollen Stellungnahmen des Justizministeriums und des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts eingeholt werden. Expertisen zur Patientenverfügung fordern die Ausschussmitglieder ebenfalls vom Justizministerium und darüber hinaus von der Notariatskammer an. Was die Rahmenbedingungen und den möglichen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung betrifft, werden das Gesundheits- und das Sozialressort ersucht, Unterlagen für die Arbeit der Kommission bereitzustellen. Der Wissenschaftliche Dienst sowie der EU- und Internationale Dienst der Parlamentsdirektion holen auf Antrag der Kommissionsmitglieder Informationen über die Rechtslage in anderen Staaten ein.

Auch die Zivilgesellschaft wird ausdrücklich dazu eingeladen, sich am Diskussionsprozess zu beteiligen und kurze Stellungnahmen zu den zu behandelnden Themen sowie zur Empfehlung des Europarats Nr. 1418/99 abzugeben. Zu diesem Zweck wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Der Europarat spricht sich für die Stärkung der Palliativmedizin und -pflege unter den Bedingungen der Hospiz aus, ferner für die Stärkung des Patientenwillens durch die Rechtsform der Patientenverfügung und erteilt der Tötung auf Verlangen eine deutliche Absage.

Die Stellungnahmen sollen bis zum 15. September vorliegen, sodass die Enquete-Kommission laut Plan Ende September mit der konkreten Diskussion beginnen und dem Nationalrat Anfang des Jahres 2015 ihren Endbericht mit Empfehlungen vorlegen kann. Die Ergebnisse sollen dann auch in konkrete Gesetzesinitiativen münden.

Größtmögliche Einbindung der BürgerInnen in den Diskussionsprozess

Die E-Mail-Adresse zur Abgabe von Stellungnahmen durch die Zivilgesellschaft lautet: wuerdevoll.leben@parlament.gv.at.

Um größtmögliche Transparenz und breite Einbeziehung der Bevölkerung bei diesem wichtigen Thema sicherzustellen, werden die Sitzungen öffentlich sein. BürgerInnen sollen nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten daran teilnehmen können, zudem ist vorgesehen, die Diskussionen mittels eines Live-Streams zu übertragen. Die Protokolle sollen auf der Homepage des Parlaments zur Verfügung stehen, wobei BürgerInnen dazu Stellungnahmen abgeben können, die ebenfalls veröffentlicht werden. (Schluss) jan