Parlamentskorrespondenz Nr. 649 vom 02.07.2014

RH-Ausschuss analysiert Behördenfunkprojekt und Flüchtlingsbetreuung

Josef Moser lobt Umsetzung von RH-Empfehlungen im Innenressort

Wien (PK) – Die Prüfergebnisse zum Beschaffungswesen im Innenministerium, unter besonderer Berücksichtigung des Projekts "Digitalfunk", wie von Ministerin Johanna Mikl-Leitner in Auftrag gegeben, standen an der Spitze einer gewichtigen Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. In der mehrstündigen Sitzung behandelten die Abgeordneten zudem auch Prüfberichte zur Flüchtlingsbetreuung in einzelnen Bundesländern, zum Wiener Stadterneuerungsfonds und zum Personaleinsatz im Innenressort. Die Berichte zu den Themen Digitalfunk und Flüchtlingsbetreuung wurden einstimmig akzeptiert und können noch vor dem Sommer auch im Plenum des Nationalrates debattiert werden.

Beschaffungswesen im Innenressort: Die Kritik des Rechnungshofes … 

Das Innenministerium hatte 2010 mit 72 Mio. € das höchste Beschaffungsvolumen aller Ressorts, aber keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über seine Liefer– und Dienstleistungsaufträge, hatte der Rechnungshof in seinem Bericht über die Sonderprüfung festgestellt. Die Abwicklung größerer Vergaben durch die hauseigene Beschaffungsabteilung sei zwar positiv zu beurteilen, was aber fehle, sei eine regelmäßige Kontrolle ausgewählter Beschaffungen. In mehr als der Hälfte der überprüften Fälle wurden interne Vorgaben nur mangelhaft eingehalten, schreiben die Prüfer. Vergleichsangebote fehlten, Preise seien nicht auf Angemessenheit geprüft worden und das Bundesvergabegesetz durch unzulässige Direktvergaben verletzt worden.

Bei der neuerlichen Ausschreibung für ein digitales Behördenfunknetz nach der Auflösung des Vertrags mit Master–talk sei die Annahme unrealistisch gewesen, ein Auftragnehmer würde die Akquisition übernehmen, Länder einbinden und das Marktrisiko tragen. Tatsächlich übernahm letztlich das Innenministerium das Risiko für die Akquisition der Länder. Den Zuschlag erhielt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren die Bietergemeinschaft Motorola/Alcatel, die in weiterer Folge die Projektgesellschaft Tetron gründete. Die Länder erteilten vor Vertragsabschluss keine Zusage zur Teilnahme am Behördenfunknetz und acht Jahre nach Vertragsabschluss wurde erst mit vier Ländern eine Einigung erzielt. Da ein Ausbau ohne Länderbeteiligung nicht in Betracht kommt, entstand ein massiver Verzug im Ausbau. Daher und wegen eigener Fehleinschätzungen entstanden Tetron Mehrkosten, die das Innenressort zu einem großen Teil übernahm und damit eine vorzeitige Vertragsauflösung, eine Insolvenz von Tetron und damit ein Scheitern des Projekts verhinderte. Aufgrund der Verzögerungen und wegen der Fehleinschätzungen von Tetron entstehen dem BMI über die Gesamtlaufzeit feststehende Mehrausgaben für höhere Funkdienstentgelte und Investitionszuschüsse an Tetron sowie an die Länder. Um ein rasches Zustandekommen eines österreichweiten digitalen Behördenfunknetzes für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu gewährleisten, sollten mit den noch fehlenden Ländern bindende Vereinbarungen abgeschlossen werden, Einsparungsmöglichkeiten genutzt und mit Tetron die Partizipation des Bundes an Einnahmenüberschüssen vereinbart werden. Kostensenkungen sollten insbesondere bei den Funkdienstentgelten realisiert werden, empfahl der Rechnungshof.

… und die Reaktion der Innenministerin

"Vergabeverfahren werden in meinem Ressort korrekt abgewickelt", leitete Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ihre Ausführungen ein und dankte dem Rechnungshof für seine 27 Empfehlungen, von denen 22 bereits zur Gänze umgesetzt wurden. Mikl-Leitner erläuterte die dabei geltenden Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, merkte aber an, dass im Interesse der inneren Sicherheit Direktvergaben "nach strenger Einzelfallprüfung dort, wo dies gerechtfertigt ist", erfolgen können. Die Einholung von Vergleichsangeboten dürfe nur in Ausnahmefällen entfallen. Rechtsauskünfte externer Experten seien in Einzelfällen notwendig, unterstrich die Ressortleiterin, die sich zur sorgfältigen Dokumentation von Vergabeentscheidungen bekannte. Reformprozesse in ihrem Ressort – Beispiel Asylwesen – haben viele Einsparungen gebracht, sagte die Ministerin insbesondere gegenüber Abgeordnetem Elmar Mayer (S), der Mehrkosten durch Verzögerungen beim Ausbau des Funksystems in den Ländern kritisierte, was umso weniger nachvollziehbar sei, als zugleich Einsparungen gefordert werden. Mayers Kritik hatte auch die Nichteinhaltung von Vorgaben des Vergabegesetzes angeprangert. Demgegenüber informierte die Ministerin über regelmäßige risikoorientierte Kontrollen sowie über neue Einrichtungen zur Verbesserung der Transparenz bei Beschaffungen im Innenressort.

Projekt Digitaler Behördenfunk – Umsetzung als steiniger Weg

Die Umsetzung des Projekts digitaler Behördenfunk bezeichnete die Ministerin als "einen steinigen Weg", zeigte aber zugleich Stolz auf die erfolgreiche Überzeugungsarbeit, die sie in den Bundesländern geleistet habe, wofür sie Abgeordneter Andreas Hanger (V) lobte. Es sei gelungen, mit dem Burgenland, Oberösterreich und Salzburg drei weitere Bundesländer sowie mit der ASFINAG Und der ÖBB zwei wichtige große Organisationen als Kooperationspartner zu gewinnen. 86% der Fläche Österreichs und 89% der BürgerInnen seien damit vom digitalen Behördenfunk erfasst. Vorarlberg und Kärnten fehlen noch, sie sei aber optimistisch, auch diese Bundesländer rechtzeitig zu gewinnen und das Projekt "Digitaler Behördenfunk" wie vorgesehen bis Ende 2018/Anfang 2019 abzuschließen, teilte Mikl-Leitner Abgeordnetem Christian Lausch (F) mit, der sich auch mit den Folgekosten des gescheiterten ADONIS-Projekts, mit großen Ausgaben für Beraterleistungen befasste und fragte, ob das Projekt Digitaler Behördenfunk wie geplant bis 2018 abgeschlossen werden kann. Der Digitalfunk habe bei Hochwasserkatastrophen, Lawinenabgängen und Sportgroßveranstaltungen in Schladming und in Spielberg gezeigt, was er könne.

Gespräche über einen Anteil des Bundes an Einnahmenüberschüssen der Betreiberfirma laufen bereits, erfuhren die Abgeordneten. Kostendämpfungen erwarte sie sich durch optimalen Personaleinsatz und wettbewerbsorientierte Ausschreibung bei der Beschaffung der Endgeräte, sagte die Ministerin. Abgeordneten Werner Kogler informierte die Ministerin, dass die Betriebskosten im Plan bleiben. Beim Vergleich zur Vertragsauflösung mit dem ursprünglichen Anbieter wurde das Optimum herausgeholt - der ursprünglichen Forderung von 182 Mio. € steht eine Vergleichssumme von 29,9 Mio. € gegenüber.

Kritik des Rechnungshofs an Ausnahmebestimmungen bei persönlichen Beratungen wurde Rechnung getragen. Über die Tagesordnung hinaus ging Johanna Mikl-Leitner auch auf die aktuelle Frage der von der EU geforderten Waffenregistrierung ein und zerstreute Bedenken der Abgeordneten Martina Schenk (T): Waffenbesitzer, die sich innerhalb einer bestimmten Frist registrierten, würden nicht bestraft, sondern lediglich ermahnt.

In der Debatte hatte auch Abgeordneter Niko Alm (N) die vom Rechnungshof aufgezeigten Mehrkosten für den Bund kritisiert und eine bessere Umsetzung von Vergabevorschriften in der Zukunft eingemahnt.

Digitalfunk – Josef Moser will Konsequenzen aus Erfahrungen ziehen

Rechnungshofpräsident Josef Moser lobte das Innenressort für die gesetzten Maßnahmen und sah insbesondere die Fortschritte in Richtung höhere Transparenz im Beschaffungswesen sehr positiv. Positiv bewertete Moser auch, dass das Ressort mit dem Bieter über eine Partizipation des Bundes an Einnahmenüberschüssen verhandle, nachdem sich der Bund im Interesse des Projektfortschritts gezwungen sah Investitionen und höhere Entgelte zu übernehmen. Nun gehe es darum, den Vollausbau bis 2018 abzuschließen um weitere Mehrkosten für den Bund zu vermeiden.

Auf Detailfragen der Abgeordneten eingehend, räumte die Innenministerin ein, dass beim Projekt Digitaler Behördenfunk Lehrgeld zu zahlen war. Dies sei unvermeidlich gewesen, weil Österreich - wie Abgeordnete Gabriele Moser in der Debatte ausdrücklich problematisierte - als Vorreiter unterwegs gewesen sei und ohne Expertise vielfach erst  Erfahrungen sammeln musste. Im internationalen Vergleich liege Österreich aber auch bei den Kosten sehr günstig, informierte die Ministerin. Dass es nicht möglich gewesen sei, vor dem Start des Projekts eine Vereinbarung mit allen Bundesländern herbeizuführen sei auch darauf zurückzuführen, dass die Bundesländer keinerlei Expertisen besaßen und - vor allem Vorarlberg und Kärnten - relativ junge Analogfunksysteme verwendeten, die aber technisch nunmehr auslaufen, was auch diese Bundesländer zum Umstieg auf das digitale System motivieren wird. Außerdem wisse man heute, dass der Digitalfunk Leben retten könne. Vom Ressort war weiters zu erfahren, dass sich die Überwindung topografischer Probleme bei der Einführung des Digitalfunks in manchen Bundesländern ganz anders darstellte, als zuvor angenommen. Kostendämpfungen seien insbesondere durch verstärkten Wettbewerb zwischen Anbietern zu erwarten. - Rechnungshofpräsident Josef Moser zog aus den Erfahrungen den Schluss, bei vergleichbaren Projekten künftig die Planung zu verbessern, um Mehrkosten für die SteuerzahlerInnen zu vermeiden.

Grundversorgung von AsylwerberInnen – Unterschiede in den Ländern

Die Aufwandsverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Flüchtlingsunterbringung erörterten die Ausschussmitglieder außerdem anhand eines RH-Prüfberichts zur Grundversorgung von AsylwerberInnen in den Bundesländern Salzburg, Steiermark und Wien. Unausgewogen sei nicht nur die Erfüllung der Aufnahmequote, sondern auch die Kostenaufteilung, zeigte Rechnungshofpräsident Josef Moser auf. Klarere Kriterien für den Kostenersatz sowie bundesweite Standards der Grundversorgung wären daher hoch an der Zeit. - Nach intensiver Debatte wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.

In mehreren Punkten ortet der Rechnungshof Reformbedarf beim System der Flüchtlingsbetreuung, das Bund und Länder vor zehn Jahren vereinbart haben. Strittige Fragen wie die Anpassung der Kostensätze und der Umfang des Begünstigtenkreises seien mehrere Jahre ungelöst geblieben, heißt es im RH-Prüfbericht darüber, weswegen die Länder ihre Aufnahmequoten teils unzureichend erfüllt hätten. So beanstandeten die PrüferInnen in den Ländern Salzburg und Steiermark mangelhafte Verfügbarkeit von Flüchtlingsquartieren und raten, die Berechnung der Quotenerfüllung zu verbessern.

Die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern einerseits sowie zwischen den Ländern andererseits regle die Grundversorgungsvereinbarung zwar detailliert, geht aus dem RH-Bericht hervor, von einzelnen Bundesländern verursachte Mehrkosten – etwa durch überzogene Beratungs- und Betreuungsaufwendungen – seien aber trotzdem von den anderen Partnern mitzutragen gewesen. Hingewiesen wird zudem darauf, dass Salzburg und Steiermark im Unterschied zu Wien die Flüchtlinge überwiegend in organisierten Quartieren unterbrachten, ohne auf die Möglichkeiten der kostengünstigeren individuellen Unterbringung zurückzugreifen. Daher sollte die im Koordinierungsrat aller Gebietskörperschaften bereits beschlossene Erhöhung des Kostenersatzes für Individualunterbringung endlich umgesetzt werden.

Um die Kostenfrage generell in den Griff zu bekommen, rät der Rechnungshof den Bundesländern, vom Koordinierungsrat die Kostenersätze für Grundversorgungsleistungen einvernehmlich festlegen und zeitnah abwickeln zu lassen. Über den Koordinationsrat sollten überdies bei Tarifänderungen Kriterien bestimmt werden, die neben spezifischen Kostenentwicklungen beispielsweise auch die Zahl unterzubringender Flüchtlinge, die Marktlage bei den jeweiligen Leistungen und die Situation der öffentlichen Haushalte berücksichtigen. Hinsichtlich der Beratungsleistungen seien einheitliche Regelungen über Entgelthöhe und Leistungsumfang nötig. Mehrbelastungen sind in den Augen des Rechnungshofs sachlich zu rechtfertigen, zum Beispiel mit einer erhöhten Zahl minderjähriger Flüchtlinge. Eine Schiedsinstanz könnte letztlich den schwelenden Kostenstreit zwischen Bund und Ländern beilegen, sinnvoll wären auch regelmäßige Treffen der Flüchtlingsbeauftragten aus den Landesregierungen, bemerkt der Prüfbericht.

Weitere Empfehlungen des Rechnungshofs sind die Optimierung der Datenverfügbarkeit über die Sozialleistungen für AsylwerberInnen, eine umfassende Kontrolle der Beratungs- und Betreuungsorganisationen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz von Flüchtlingsunterkünften in der Bevölkerung.

Mikl-Leitner: Flüchtlingsunterbringung – Vorbild Österreich

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner dankte dem Rechnungshof auch für diesen Bericht und berichtete über die Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen. Kostenersätze wurden, wie empfohlen erhöht, um die Unterbringung der Flüchtlinge zu erleichtern. Die Anregung der Abgeordneten Karin Greiner (S), den Koordinationsrat zu ermächtigen von sich aus Kostenersätze zu erhöhen, wies die Ministerin aber zurück, diese Entscheidung sollte eine politische bleiben. Der Anregung des Rechnungshofs, eine Schiedsinstanz einzurichten, folgte die Innenministerin nicht und informierte darüber, dass bei den Treffen der Landesamtsdirektoren und der Landeshauptleute übergeordnete Unstimmigkeiten ausgeräumt werden können.

Dann machte die Innenministern darauf aufmerksam, dass Österreich ein Vorbild für Europa bei der Betreuung von Flüchtlingen sei und informierte über die verbesserte Kontrolltätigkeit der "Sonderkommission Grundversorgung" bei den Themen Unterbringung und Schutzrechte. Diese Kommission agiere rasch und zielgerichtet, erfuhren die Mandatare. Mit dem von den Abgeordneten zitierten niederösterreichischen Landeshauptmann Pröll stimmte die Innenministerin darin überein, dass kirchliche Stellen, etwa in lehrstehenden Pfarrhöfen, vermehrt Flüchtlinge unterbringen könnten. Gespräche mit Kardinal Schönborn darüber würden bereits geführt. Mit NGOs, die bei der Unterbringung der Flüchtlingen gute Arbeit leisteten, bestehe eine gute Zusammenarbeit. Mit Rechnungshofpräsident Moser und Abgeordnetem Gerald Hauser (F) stimmte die Innenminister darin überein, dass unterschiedliche Betreuungsstandards in den einzelnen Bundesländern zu "Wanderungsbewegungen" führten. Dieses Problem thematisierte in der Debatte Abgeordneter Niko Alm (N).

RH-Präsident Moser für klarere Berechnungsgrundlagen und Richtlinien

Abgeordnetem Werner Kogler (G) gab Rechnungshofpräsident Moser in der Debatte darin Recht, dass die Erfahrungen beim Vergleich der Flüchtlingsbetreuung in den verschiedenen Bundesländern zeigten, wie schwierig es unterschiedliche Rechnungssysteme in den Ländern machten, zu vergleichbaren Daten zu gelangen, vor allem, wenn Rechnungssysteme mit und ohne doppische Elementen miteinander verglichen werden sollen. In der Steiermark führe die relativ teure Unterbringung der Flüchtlinge durch Organisationen dazu, dass die Steiermark ihre Flüchtlingsquote nicht erfülle und andere Bundesländer die Kosten mittragen müssten. Daraus zog der Rechnungshofpräsident den Schluss, dass man klarere Richtlinien schaffen sollte, um zu verhindern, dass andere Länder Mehrkosten zu tragen haben. Auch die Akzeptanz der Flüchtlingsunterbringung würde zunehmen. NGOs, die sich der Unterbringung von Flüchtlingen widmen, habe der Rechnungshof teilweise geprüft, eine Vollprüfung sei aus Ressourcengründen nicht möglich, erfuhr Abgeordneter Axel Kassegger (F). Weiters regte RH-Präsident Moser eine Indexierung an und blieb bei seiner Empfehlung, eine Schiedsinstanz einzuführen, weil der Bund in die von der Ministerin genannten Beratungen der Landesamtsdirektoren und der Landeshauptleute nicht eingebunden sei.

Die Mindeststandards bei der Unterbringung von Flüchtlingen werden nur in Wien und im Burgenland erfüllt und nur in Wien und in Niederösterreich werden die Quoten bei der Flüchtlingsunterbringung erfüllt, gab schließlich Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) zu bedenken. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) fru