Parlamentskorrespondenz Nr. 656 vom 03.07.2014

Bund stellt weitere 305 Mio. € für Ausbau der Kinderbetreuung bereit

Vereinbarung mit den Ländern hat Familienausschuss passiert

Wien (PK) – Der Bund wird zwischen 2014 und 2017 weitere 305 Mio. € für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen bereitstellen. Neben den Koalitionsparteien stimmten heute im Familienausschuss auch FPÖ, Grüne und Team Stronach der vor kurzem abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zu. Je 100 Mio. € sollen in den Jahren 2014 und 2015 fließen, für 2016 und 2017 sind jeweils 52,5 Mio. € vorgesehen. Voraussetzung für die Freigabe der Mittel ist eine Kofinanzierung durch die Länder, zudem müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Rechtssicherheit wird außerdem für grundsätzlich nicht selbsterhaltungsfähige behinderte Menschen geschaffen, die aus einer Beschäftigung vorübergehend ein höheres Einkommen erzielen. Durch eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird klargestellt, dass der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wieder auflebt, sollte das Einkommen wieder unter die festgelegte Zuverdienstgrenze von maximal 13.492 € sinken. Damit will man verhindern, dass Arbeitsversuche am offenen Arbeitsmarkt aus Angst vor einem dauerhaften Verlust der erhöhten Familienbeihilfe unterbleiben.

Familienministerin Sophie Karmasin sprach in Zusammenhang mit der Bund-Länder-Vereinbarung von der bisher größten Ausbauoffensive des Bundes in Bezug auf Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Oppositionsparteien zeigten sich zwar nicht ganz zufrieden, mit Ausnahme der NEOS stimmten sie der Vereinbarung letztlich aber doch zu. FPÖ, Grüne und NEOS vermissen etwa ausreichende Qualitätsvorgaben.

Regierung will Betreuungsquote für unter Dreijährige anheben

Ziel der Bund-Länder-Vereinbarung zum weiteren Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (187 d.B.) ist insbesondere die Anhebung der Betreuungsquote für unter Dreijährige. Zudem sollen noch bestehende regionale Lücken im Betreuungsangebot für Drei- bis Sechsjährige geschlossen und ganztägige Einrichtungen forciert werden.

Als Mindestanforderung für den Erhalt eines Bundeszuschusses müssen die Kinderbetreuungseinrichtungen 45 Wochen im Jahr und 20 Stunden in der Woche geöffnet haben. Bei längeren Öffnungszeiten steigt die Förderung. Am meisten Geld erhalten Einrichtungen, die mit einer Vollbeschäftigung beider Elternteile vereinbar sind, also mindestens 47 Wochen im Jahr und mindestens 45 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Auch für die Verlängerung der Öffnungszeiten bestehender Einrichtungen, die Verbesserung des Betreuungsschlüssels, generations- und gemeindeübergreifende Projekte sowie die Förderung von Tageseltern werden Fördermittel bereitgestellt. Zur Sicherung der Betreuungsqualität sollen bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards erarbeitet werden.

Die Länder müssen die Bundeszuschüsse kofinanzieren, wobei als Beitrag im Jahr 2014 50 %, 2015 45 %, 2016 40 % und 2017 35 % des Zuschusses vorgesehen sind (insgesamt rund 135 Mio. €). Auch Mittel von privaten Rechtsträgern können zu 50 % bei der Kofinanzierung angerechnet werden. Im Sinne einer besseren Planbarkeit wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, 50 % der für 2014 vorgesehenen Gelder bis ins Jahr 2016 mitzunehmen. Die Vereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Mit der Vereinbarung mitverhandelt wurden zwei Entschließungsanträge der Grünen bzw. der NEOS, die beide schließlich vertagt wurden. Nach Meinung der Grünen sollte der Bund die Bereitstellung von Fördermittel stärker dazu nutzen, um eine einheitlich hohe Bildungs- und Betreuungsqualität in den Kinderbetreuungseinrichtungen sicherzustellen, und etwa auf einem niedrigen Betreuungsschlüssel, kleinen Gruppengrößen sowie einer Ausdehnung der Öffnungszeiten beharren (123/A[E]). Die NEOS sprechen sich dafür aus, das Hort- und Kindergartenwesen zur Erreichung einheitlicher Qualitätsstandards in die Kompetenz des Bundes überzuführen. Zudem fordern sie einen Rechtsanspruch auf einen qualitätsvollen Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahrs des Kindes (209/A[E]).

Opposition vermisst verpflichtende Qualitätskriterien

Auch in der Debatte waren fehlende Mindeststandards für Kinderbetreuungseinrichtungen einer der Hauptkritikpunkte der Opposition. Wenn der Bund schon so viel Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung in die Hand nehme, hätte er zeitgleich auch Qualitätskriterien festlegen müssen, waren sich FPÖ, Grüne und NEOS einig. Grün-Abgeordneter Harald Walser und NEOS-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger kritisierten außerdem, dass man nicht auf eine Mindestöffnungszeit der geförderten Einrichtungen von 47 Wochen im Jahr bestanden habe. Sieben Wochen Schließzeiten seien absurd und mit einer vollen Berufstätigkeit beider Elternteile nicht vereinbar, sagte Meinl-Reisinger. Angesichts der hohen Fördermittel hätte man ihrer Meinung nach durchaus mehr Druck machen können.

Walser zeigte sich mit der Vereinbarung insgesamt dennoch zufrieden. Auch wenn es letztendlich nicht die ursprünglich versprochenen 400 Mio. € geworden seien, wolle er das Paket nicht kleinreden, sagte er. Es handle sich um einen großen Schritt vorwärts. Positiv ist für ihn auch, dass nicht mehr nur von Betreuung, sondern auch von Bildung gesprochen wird. Kritik übte Walser allerdings daran, dass keinerlei Schritte gesetzt würden, um die Ausbildung von KindergartenpädagogInnen auf tertiäres Niveau zu heben.

Zustimmung zum Gesetz gab es auch von der FPÖ. Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Gernot Darmann und Barbara Rosenkranz bedauerten jedoch, dass mit der Bund-Länder-Vereinbarung nicht gleichzeitig ein Förderpaket für die innerfamiliäre Kinderbetreuung einhergeht. Familienpolitik könne sich nicht darauf beschränken, die Fremdbetreuung von Kleinkindern zu forcieren, man müsse im Sinne einer echten Wahlfreiheit auch Familien gegenüber Wertschätzung zeigen, die ihre Kinder zu Hause betreuen, sagte Darmann. Familien müssten es sich leisten können, dass ein Elternteil ganz oder teilweise beruflich zurückstecke, ergänzte Rosenkranz und meinte, alles sei förderwürdig, nur die Betreuung des Kindes durch die eigene Mutter offenbar nicht. Rosenkranz machte auch geltend, dass das sogenannte Barcelona-Ziel, eine Betreuungsquote von 33 % für unter Dreijährige, kein familienpolitisches Ziel sei, sondern ein Ziel der Wirtschaft, um genügend Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben.

Ein von der FPÖ vorgelegter Antrag auf Ausschussfeststellung, der darauf abzielte, die innerfamiliäre Kinderbetreuung stärker zu unterstützen, wurde bei der Abstimmung aber nur von der FPÖ und vom Team Stronach unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Team-Stronach-Abgeordneter Leopold Steinbichler hielt dazu fest, eine innerfamiliäre Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren wäre ideal, damit die Kinder möglichst viel Nestwärme mitbekommen.

SPÖ und ÖVP: Länder würden bei zu hohen Anforderungen Geld nicht abholen

Von Seiten der Koalitionsparteien wertete Ausschussobmann Georg Strasser (V) die vorliegende Bund-Länder-Vereinbarung als "sehr, sehr guten Pakt".  Sie enthalte zahlreiche Anreize, um sowohl das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen als auch deren Qualität zu verbessern, unterstrich er.

Zur Kritik der Opposition merkte Abgeordnete Angela Lueger (S) an, es hätte keinen Sinn, würde der Bund zu hohe Anforderungen festlegen und die Länder aus diesem Grund das Geld nicht abholen. Sie bedaure auch, dass man sich nicht auf fünf Wochen Schließtage einigen habe können, sagte sie, die SPÖ hätte sich gegenüber den Ländern aber nicht durchsetzen können. Das gelte auch für die Frage der gleichzeitigen Festlegung von Qualitätskriterien. Generell hob Lueger die Notwendigkeit hervor, den Beruf der Kindergartenpädagogin bzw. des Kindergartenpädagogen attraktiver zu machen.

ÖVP-Abgeordnete Claudia Durchschlag meinte, es sei ein Irrglaube, dass die Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen nur mit einer Bundeskompetenz sichergestellt werden könne. Für alle, die außerhäusliche Kinderbetreuung anbieten, sei Qualität ein wichtiges Thema, sagte sie. Die Länder und Gemeinden würden enorm viel Geld für Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeben.

Die Vertagung der beiden Oppositionsanträge begründeten Durchschlag und Lueger damit, dass eine verpflichtende Senkung des Betreuungsschlüssels und ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes derzeit allein schon aus personellen Gründen nicht möglich wäre. Für Lueger ist das zwar ein guter Ansatz für die Zukunft, vorranging sei jedoch ein Ausbau der Betreuungsplätze. Abgeordnete Meinl-Reisinger hielt dazu fest, man könnte jetzt schon einen Rechtsanspruch in zehn Jahren festlegen, und Sorge dafür tragen, dass bis dahin die erforderlichen Ressourcen bereitstehen.

Familienministerin Sophie Karmasin hob hervor, dass der Bund mit der neuen Vereinbarung fast sechs Mal so viel Geld für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in die Hand nehme wie bisher, nämlich 305 Mio. € gegenüber 55 Mio. €. Zudem seien nun die Kofinanzierungsbeiträge der Länder niedriger. Erstmals werden Karmasin zufolge außerdem Investitionskostenzuschüsse für Gruppen und Sonderförderungen für gemeindeübergreifende Einrichtungen bereitgestellt. Bei einem besonders günstigen Betreuungsschlüssel – 1:4 bei den Kleinen, 1:10 bei den Drei- bis Sechsjährigen – gebe es zusätzliche Personalkostenzuschüsse. Was die Öffnungszeiten betrifft, setzte man auf ein Anreizmodell. Bis zum Jahr 2016 soll laut Karmasin ein bundesweiter Qualitätsrahmen entwickelt werden, das sei in Artikel 10 der Vereinbarung festgelegt.

In Richtung FPÖ hielt Karmasin fest, bei einer Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen von aktuell nicht ganz 23 % könne man nicht von einer Wahlfreiheit der Eltern sprechen. Es sei in diesem Sinn notwendig, die Zahl der Betreuungsplätze auszubauen. Auch das Argument, dass innerfamiliäre Kinderbetreuung nicht unterstützt wird, wollte sie mit Hinweis auf Ausgaben von 1 Mrd. € für das Kinderbetreuungsgeld nicht gelten lassen.

Gesetzesnovelle bringt mehr Rechtssicherheit für behinderte Menschen

Auf Basis eines gemeinsamen Antrags der Koalitionsparteien (517/A) stimmte der Familienausschuss einhellig einer Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes zu. Mit der Gesetzesnovelle wollen die Abgeordneten Befürchtungen ausräumen, grundsätzlich nicht selbsterhaltungsfähige behinderte Menschen könnten die ihnen gewährte erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft verlieren, sollte ein Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt scheitern.

Nunmehr wird eindeutig klargestellt, dass auch dann, wenn das Einkommen über mehrere Jahre hinweg die derzeitige Zuverdienstgrenze – maximal 13.492 € im Kalenderjahr, einschleifend ab 10.000 € – übersteigt, der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wieder auflebt, wenn das Einkommen wieder unter die Grenze sinkt. Voraussetzung ist, dass das Sozialministeriumservice einmal die Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand festgestellt hat, ein neuerliches Sachverständigengutachten ist nicht erforderlich. Zeiten, in denen die Einkommensgrenze überschritten wurde, gelten in diesem Fall als erfolgloser Arbeitsversuch.

Bereits gestern hat der Sozialausschuss ergänzend dazu den Beschluss gefasst, dass auch der Anspruch auf Waisenrente im Falle eines erfolglosen Arbeitsversuchs wieder auflebt.

Die Novelle wurde im Rahmen der Debatte von den Abgeordneten Daniela Holzinger (S), Georg Strasser (V), Julian Schmid (G) und Anneliese Kitzmüller (F) ausdrücklich begrüßt. Damit trage man auch einem langjährigen Anliegen von seiner Fraktionskollegin Helene Jarmer Rechnung und schließe eine Lücke, sagte Schmid.

FPÖ fordert erweiterte Steuerabsetzmöglichkeit für Kinderbetreuung

Vom Familienausschuss mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt wurden zwei Entschließungsanträge der FPÖ zur Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Zum einen fordert Abgeordnete Anneliese Kitzmüller, die derzeit geltende Betragsobergrenze von 2.300 € jährlich aufzuheben und auch Betreuungskosten für Kinder über 10 Jahre steuerlich geltend machen zu können (153/A[E]). Zum anderen drängt sie auf eine bessere Information der betroffenen Eltern, die ihr zufolge aufgrund fehlenden Wissens und komplizierter Formulare viel Geld liegen lassen (440/A[E]).

Das Geld, das den Familien zusteht, soll nicht liegen bleiben, argumentierte Kitzmüller und stand wie Fraktionskollege Gernot Darmann für eine maßgebliche Vereinfachung der Formulare ein. Für Gabriele Tamandl (V) griff der Antrag der FPÖ zu kurz, es handle sich hier nur um Einzelmaßnahmen, meinte sie und sprach sich in der Frage des Kinderfreibetrags für ein Gesamtkonzept aus. Familien mit mehr Kindern sollen weniger Steuern zahlen, unterstrich die ÖVP-Mandatarin. Die Steuerreformkommission werde sich mit diesen Problemen, nämlich auch mit Vereinfachungen von Steuererklärungen, auseinandersetzen, zeigte sie sich ferner überzeugt. In diese Argumentation reihte sich auch Hermann Lipitsch (S), der überdies auf bereits existierende Online-Tools sowie Informationsbroschüren über die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verwies. Es sollte aber zu einem Automatismus für die Familien werden, sagte er.

Was die Steuerreformkommission betrifft, plädierte Darmann für ein größeres Selbstbewusstsein des Familienausschusses. Eine entsprechende Beschlussfassung könnte als Ausrufezeichen in Richtung Kommission gesehen werden. Aygül Berivan Aslan von den Grünen meinte, dass das Problem von missverständlichen Formularen keine Bildungsfrage sei. Selbst AkademikerInnen würden oft nicht wissen, wie die Arbeitnehmerveranlagung richtig auszufüllen sei. Zuvor müsse jedoch das Problem mit der Absetzbarkeit und den Freibeträgen gelöst werden, sagte sie und sprach sich für mehr Sachleistungen aus.

August Wöginger (V) erachtet die Höhe der Betragsobergrenze als auch die Altersgrenze der Kinder für diskussionswürdig. Die ÖVP sei für eine diesbezügliche Anhebung sowie für eine Entlastung der Familien, sagte er. Wie Tamandl und Lipitsch setzt auch er auf die Steuerreformkommission in dieser Angelegenheit.

Jugendwohlfahrt: Grüne wollen Jugendliche länger unterstützen

Ebenfalls mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP vertagt wurde eine von den Grünen beantragte Änderung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (146/A). Für Abgeordneten Julian Schmid ist es unverständlich, warum Maßnahmen der Jugendwohlfahrt grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres enden und betreute Jugendliche keinen Rechtsanspruch auf weitere Unterstützung haben. Er fordert, bestehende Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu gewähren, wenn es für den Weg in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben notwendig ist, in begründeten Fällen auch darüber hinaus.

Das 18. Lebensjahr sei ein "brutales Datum", bemängelte Schmid im Ausschuss und wies überdies auf die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern hin. Komme etwa Kärnten den Jugendlichen sehr entgegen, handhabe dies Niederösterreich beispielsweise sehr streng. Darüber hinaus gehe es in dieser Debatte auch um Folgekosten für den Staat, mahnte er. Das Grundproblem sah Katharina Kucharowits (S) ebenso im Fehlen von bundesländereinheitlichen Kriterien. Im Sinne der jungen Menschen solle man sich ansehen, wo es Probleme von der Jugend- zur Erwachsenenhilfe gibt und mit den Bundesländern in Kontakt treten, schlug die Mandatarin vor. Diesen Gedanken griffen auch Nikolaus Prinz sowie Georg Strasser (beide V) auf, die eine fachliche Diskussion mit den Ländern und Gemeinden, aber auch mit ExpertInnen von anderen Institutionen als notwendig erachteten. Überdies sei eine entsprechende Evaluierung für die laufende Legislaturperiode geplant, machte Prinz aufmerksam.

"Wir sind gesetzlich nicht in der Lage hier einzugreifen", sagte Familienministerin Karmasin, verwies aber auf engen Kontakt mit Landesräten in dieser Angelegenheit. Grünen-Jugendsprecher Schmid wollte dieses Argument nicht gelten lassen. "Wir sollten uns nicht darauf hinausreden, dass das Bundesländersache ist", sagte er.

Grüne für Rechtsanspruch auf bezahlten Papa-Monat

Schließlich vertagten die Abgeordneten mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP einen Entschließungsantrag der Grünen, der darauf abzielt, allen Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf einen vierwöchigen Papa-Monat bei vollem Einkommensersatz zu gewähren (239/A[E]).

Nach Auffassung von Aygül Berivan Aslan (G) wäre der Papa-Monat, der bisher nur im öffentlichen Dienst, aber unter Entfall der Bezüge, gewährt wird, eine wichtige Unterstützung für Jungfamilien, da er die Neuorganisation des Familienalltags nach der Geburt eines Kindes erleichtern, Frauen in den Wochen nach der Geburt entlasten und die Beziehung zwischen Vater und Kind stärken würde. Zudem sei es zur Zeit auch eine Frage des Einkommens, ob man den Papa-Monat in Anspruch nimmt oder nicht, argumentierte sie. Für die SPÖ sprach sich Cornelia Ecker klar für den Papa-Monat aus und verwies auf eine angekündigte entsprechende Reform im Herbst. Wichtig sei hier, auch ExpertInnenmeinungen zu hören, sagte sie. (Schluss) gs/keg