Parlamentskorrespondenz Nr. 663 vom 08.07.2014

Heinisch-Hosek: Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Schulen gesichert

Unterrichtsausschuss genehmigt Novelle der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern

Wien (PK) – Kurz vor Beginn der heutigen Nationalratssitzung machte der Unterrichtsausschuss einstimmig eine Änderung bei der Ausbaufinanzierung für Ganztagsschulen plenumsreif. Demnach soll der Bund heuer die Auszahlung überschüssiger Mittel für schulische Tagesbetreuung, 50,2 Mio. €, zwecks Beitrags zur Budgetkonsolidierung auf 2017/18 bzw. 2018/19 verschieben. Außerdem will man die Gelder bedarfsgerechter eingesetzt wissen. Eigentlich für Personalaufwendungen veranschlagte Beträge können die Schulen mit der Gesetzesänderung auch zum Infrastrukturumbau heranziehen.

Durch diese Novelle der Vereinbarung mit den Ländern und mit Verwaltungseinsparungen im Bildungsministerium erfülle ihr Ressort bereits großteils die Sparvorgaben des Finanzministers, so Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Für die noch ausständigen Einsparungen wolle sie mit den Bundesländern weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Schulwesen, etwa die Ausweitung der Schulautonomie, erarbeiten.

Überschüssige Fördermittel sollen nachträglich ausbezahlt werden

Grundsätzlich wurde die Regierungsvorlage von allen Fraktionen im Ausschuss mitgetragen. Die heuer aus Spargründen zurückgehaltenen 50,2 Mio. € an ungenutzter Anschubfinanzierung blieben weiterhin verfügbar, wie Brigitte Jank (V) erklärte. Von der Opposition wurden aber generelle Bedenken über Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Förderungen angemeldet. So hinterfragten Harald Walser (G) und Matthias Strolz (N), ob bürokratische Hürden die Schulen nicht daran hindern, die Mittel zur Nachmittagsbetreuung abzurufen. Walser und Gerald Hauser (F) zeigten sich überdies besorgt, dass in den Schuljahren 2017/18 bzw. 2018/19 womöglich das Budget nicht zur nachträglichen Auszahlung der überschüssigen Zweckzuschüsse ausreichen wird.

Da der aktuelle Bundesfinanzrahmen bis 2018 gelte, hielt Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek demgegenüber fest, seien die Gelder gesichert. Zudem rechnet sie damit, dann über einen größeren budgetären Spielraum zu verfügen als heuer. Die Sparvorgaben 2014 würden allerdings dank der unverbrauchten Mittel für ganztägige Schulformen sowie mit Verwaltungsreformen im Bildungsministerium fast zur Gänze erfüllt, informierte die Ministerin. Konkret fehlten ihrem Ressort derzeit 8,4 Mio. € an Einsparungen, diese sollten aber über Strukturreformen und Verwaltungsvereinfachungen hereingebracht werden. Gespräche mit den Ländern dazu seien über den Sommer hinaus geplant. Seitens der Bundesländer gebe es auch Überlegungen, den Schulen das Abrufen der Zuschüsse für ganztägige Betreuungsformen über Landesregierung bzw. Landesschulrat zu erleichtern. Am wichtigsten seien für viele Standorte Investitionen in die Infrastruktur, hob Heinisch-Hosek hervor, das habe sich aber erst nach dem Anlaufen der Finanzierungshilfen 2011 herausgestellt.

Vor dem Hintergrund der zeitintensiven Planung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen, unterstrich Elisabeth Grossmann (S), werde mit der Novelle die Inanspruchnahme der Förderungen vereinfacht. Beispielsweise reduzierten sich die Mindestanforderungen der Förderberechtigung, erläuterte die SPÖ-Mandatarin. Bereits bei Gruppen von 12 SchülerInnen gebe es Zuschüsse zur schulischen Tagesbetreuung von bis zu 50.000 €.

Zur bedarfsgerechten Verwendung der Anschubfinanzierung schlägt die Regierung weiters vor, dass für Personalkosten vorgesehene Zuschüsse wenn nötig auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden können. Aus der Vereinbarung 2011 sind das heuer 37,6 Mio. €. Ziel der Ausbauoffensive sei letztlich, am Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 über 200.000 Plätze schulischer Tagesbetreuung zu verfügen, heißt es in der Regierungsvorlage. (Schluss) rei


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