Parlamentskorrespondenz Nr. 664 vom 08.07.2014

Abgeordnete bekommen künftig mehr Geld für ParlamentsmitarbeiterInnen

Auch Novelle zum ORF-Gesetz passiert Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Die Nationalratsabgeordneten werden für die Beschäftigung persönlicher MitarbeiterInnen künftig mehr Geld erhalten. Statt wie bisher 3.197 € sollen ab 1. August 4.291 € monatlich zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat heute mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Von einer deutlichen Erhöhung der Spesenobergrenzen für Abgeordnete nahm die Koalition hingegen Abstand, das wurde auch von den Grünen ausdrücklich unterstützt. Sie können sich nun vorstellen, dem gesamten Antrag im Plenum des Nationalrats zuzustimmen, Voraussetzung ist für Abgeordneten Dieter Brosz allerdings eine politische Einigung bis Donnerstag über die neuen Spielregeln für Untersuchungsausschüsse.

Der Abstimmung war eine intensive Diskussion über die Angemessenheit der Bezüge und Spesen von Abgeordneten sowie von parlamentarischen MitarbeiterInnen vorausgegangen. Vor allem von Seiten der Koalitionsparteien wurden Stimmen laut, die vor einer Selbstzerstörung der Politik warnten. In der Privatwirtschaft sei es selbstverständlich, dass die Kosten für Dienstreisen, etwa nach Linz oder Innsbruck, von der Firma getragen würden, nur bei den Abgeordneten gebe es eine Diskussion darüber, hielt etwa Abgeordneter Otto Pendl (S) kritisch fest. Abgeordneter August Wöginger (V) rechnete vor, dass für einen Abgeordneten aus dem oberösterreichisch-tschechischen Grenzgebiet, dessen Wahlkreis 110 Gemeinden umfasst, 40.000 km Autofahrt im Jahr und 100 Nächtigungen auswärts keine Seltenheit seien, damit liege man aber bereits deutlich über den Spesenobergrenzen.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak zeigte für die Erhöhung des Budgets für parlamentarische MitarbeiterInnen von Abgeordneten zwar ein gewisses Verständnis, seiner Meinung nach sind aber insgesamt zu viel Mittel "im System". Ohne eine Kürzung der Parteienförderung kommt für ihn mehr Geld für Abgeordnete nicht in Frage. FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann hielt fest, die Abgeordneten würden sich ohnehin "in einer privilegierten Umgebung" befinden, seiner Auffassung nach müsste eine Senkung der Lohnnebenkosten Vorrang haben, damit der Bevölkerung "mehr netto vom Brutto" bleibt.

Beschlossen wurde vom Verfassungsausschuss auch eine gesetzliche Verpflichtung des ORF zur Filmförderung und die Senkung des passiven Wahlalters für die Personalvertretungswahlen im Bundesdienst.

Spesenobergrenzen werden nur marginal erhöht

Den Abgeordneten steht es frei, ob sie mit dem für parlamentarische MitarbeiterInnen zur Verfügung stehenden Budget, mehrere Teilzeitkräfte oder eine Vollzeitkraft beschäftigen oder gemeinsam mit anderen Abgeordneten die Kosten für einen Mitarbeiterpool teilen. In den 4.291 € sind auch die Arbeitgeberbeiträge inkludiert, die Summe entspricht in etwa einem Bruttogehalt von rund 3.389 €.

Zur Frage der Spesenobergrenzen haben SPÖ und ÖVP heute einen Abänderungsantrag zu ihrem Antrag (465/A) vorgelegt, dem auch die Grünen zustimmten. Demnach wird der Spesendeckel durch eine Umstellung der Berechnungsbasis lediglich marginal erhöht. So können Abgeordnete künftig bis zu 514,9 € (statt derzeit 506 €) pro Monat gegen Beleg rückvergütet bekommen. Ursprünglich waren 644 € vorgesehen gewesen. Der Entfernungszuschlag für auswärtige Abgeordnete wird von 253 € pro halber Stunde Fahrzeit auf 257 € (statt 322 €) erhöht. Etwas höhere Spesenobergrenzen wird es auch für Abgeordnete mit schweren Behinderungen geben, signifikanter steigen diese für parlamentarische MitarbeiterInnen. Insgesamt werden sich die Spesen künftig prozentuell nicht mehr an den Abgeordnetengehältern, sondern an den Beamtengehältern orientieren.

Im Rahmen der Diskussion betonte Abgeordneter August Wöginger (V) die Notwendigkeit, parlamentarische MitarbeiterInnen fairer und gerechter zu entlohnen. Die Aufgaben seinen in den letzten Jahren immer mehr geworden und würden auch in Zukunft steigen, zudem müsse man bedenken, dass die Betroffenen oft auch noch um zwei Uhr in der Früh zur Verfügung stehen müssten. Etwas mehr als 2.000 € netto dafür seien nicht zu viel, bekräftigte er.

Dieser Meinung schloss sich auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) an. Die Grünen werden dem Antrag im Plenum des Nationalrats zustimmen, nachdem die seiner Ansicht nach nicht notwendige Erhöhung der Spesenobergrenzen nunmehr abgesagt wurde, kündigte er an. Voraussetzung ist Brosz zufolge allerdings, dass die politische Punktation zur Neuregelung der Untersuchungsausschüsse bis Donnerstag fertig ist. Zur Feststellung von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak, seine Fraktion könne sich durchaus mehr Geld zur Stärkung der Unabhängigkeit der Abgeordneten vorstellen, wenn gleichzeitig die Parteienförderung zurückgeschraubt wird, hielt Brosz fest, er teile die Auffassung der NEOS nicht, dass die Parteienförderung des Bundes besonders überschießend sei.

Eine intensive Diskussion entwickelte sich im Ausschuss über die Angemessenheit der Bezahlung von Abgeordneten. Vor allem Abgeordnete von SPÖ und ÖVP kritisierten das öffentliche und mediale Politiker-Bashing, das ihrer Ansicht nach von manchen Oppositionsparteien gefördert wird. So wiesen etwa die Abgeordneten August Wöginger (V) und Otto Pendl (S) darauf hin, dass in anderen Parlamenten, etwa im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament, Abgeordnete ein viel höheres Mitarbeiterbudget zur Verfügung hätten. Niemand habe in Österreich zudem so viele Nulllohnrunden hinter sich wie die PolitikerInnen, hoben sie hervor. Nach Meinung von Pendl sollte das Parlament "den Mumm haben", selbstbewusster aufzutreten.

In dieselbe Kerbe schlug Abgeordneter Josef Cap (S). Er sprach von einem Selbstzerstörungsprozess der Politik, der vom früheren FPÖ-Chef Jörg Haider eingeleitet worden sei. Auch heute noch spielt die FPÖ seiner Ansicht nach "aus durchsichtigen politischen Gründen" jenen in die Hände, die in PolitikerInnen nur "Privilegienritter und Ganoven" sehen. Selbst ehrenamtliche Tätigkeiten würden Abgeordneten mittlerweile zum Vorwurf gemacht, wie aktuelle Zeitungsberichte zeigen.

Abgeordneter Wöginger warnte davor, die Arbeit, die PolitikerInnen Tag für Tag leisten, selbst zu entwerten. Seiner Meinung nach wäre – unabhängig von der öffentlichen Diskussion – eine Erhöhung der Spesenobergrenzen für Abgeordnete durchaus gerechtfertigt. Wöginger rechnete vor, dass ein Abgeordneter aus dem oberösterreichisch-tschechischen Grenzgebiet mit 110 Gemeinden in seinem Wahlkreis in einem Jahr leicht auf 40.000 Kilometer Autofahrt und bis zu 100 Auswärtsübernachtungen komme. Schließlich gebe es neben den Plenar- und Ausschusssitzungen noch unzählige weitere Sitzungen, an denen ein Mandatar teilnehmen müsse. Mit einem solchen Pensum würden die Spesenobergrenzen aber rasch gesprengt. Er verstehe die öffentliche Kritik nicht, sagte Wöginger, noch dazu wo ohnehin alle Ausgaben mit Rechnung belegt werden müssten.

Abgeordneter Pendl wies darauf hin, dass in der Privatwirtschaft die Kosten für Dienstreisen selbstverständlich von der Firma übernommen würden. Kein Arbeitnehmer käme auf die Idee, sie aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Nur bei den Abgeordneten gebe es darüber eine Diskussion. Er als Wiener Abgeordneter nutze die Spesenobergrenze ohnehin nicht aus, skizzierte Pendl, Abgeordnete aus den Bundesländern hätten aber Probleme.

Nach Ansicht von Abgeordnetem Brosz ist die Koalition allerdings mit Schuld an der Entwicklung. Die Initiative zu den vergangenen Nulllohnrunden für PolitikerInnen sei meist von der Regierung ausgegangen. Zudem habe man versucht, die Spesenerhöhung für Abgeordnete an der Öffentlichkeit vorbei zu beschließen. Dass das nicht gut ankomme, sei zu erwarten gewesen.

Seitens der FPÖ meinte Abgeordneter Gernot Darmann, seine Fraktion stehe hinter der Intention, Fleiß und Arbeitspensum adäquat zu entlohnen. Die Koalition habe mit dem vorliegenden Antrag aber einen falschen Zugang gewählt, sagte er. Die Abgeordneten würden sich ohnehin in einer privilegierten Umgebung befinden. Für Darmann muss eine allgemeine Senkung der Lohnnebenkosten Vorrang haben, damit der Bevölkerung mehr netto vom Brutto in der Tasche bleibt. Um ein von Darmann aufgezeigtes legistisches Problem zu beheben, stellte die ÖVP eine redaktionelle Klarstellung im Gesetzestext in Aussicht.

ORF wird zu Filmförderung verpflichtet

Durch eine mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS angenommene Änderung des ORF-Gesetzes (185 d.B.) wird der ORF de facto gesetzlich verpflichtet, österreichische Filmproduktionen bzw. internationale Koproduktionen mit heimischer Beteiligung weiter zu fördern. Als Zielvorgabe sind 8 Mio. € jährlich vorgesehen. Sollte der ORF in einem Jahr weniger als diese Summe zum Film/Fernseh-Abkommen beisteuern, wäre die Gebührentochter GIS laut Gesetzentwurf verpflichtet, den Differenzbetrag von der Rundfunkgebühr einzubehalten und auf ein Sperrkonto zu überweisen. Damit wolle man den ORF motivieren, weiterhin zur Herstellung österreichischer Filme und zum Erfolg des Film/Fernsehabkommens beizutragen, heißt es in den Erläuterungen. Die 8 Mio. € orientieren sich an den in den Jahren 2010 bis 2013 aufgewendeten Mitteln.

Bei der Beschlussfassung wurde auch ein Abänderungsantrag berücksichtigt, der neben technischen Änderungen ein Verschieben des Inkrafttretens vom 1. Juli auf 1. August vorsieht, wobei das Gesetz bereits heuer erstmals anzuwenden ist.

Trotz Zustimmung zum Gesetz äußerten sich die Grünen in der Debatte kritisch. Sowohl Abgeordneter Wolfgang Zinggl als auch Abgeordneter Dieter Brosz sprachen sich dafür aus, dem ORF die manchen ZuseherInnen aus sozialen Gründen gewährte Gebührenbefreiung automatisch zu refundieren, wie dies auch in der Vergangenheit geschehen sei. Durch die nunmehrige Verpflichtung zur Filmförderung für den ORF greife man in die Gebarung des Rundfunks ein, kritisierte Zinggl. Man hätte zumindest dem Wunsch des ORF nach mehr Flexibilität, etwa in Form eine Aufteilung von 16 Mio. € Fördermittel auf 2 Jahre, Rechnung tragen können, sagte er.

Nicht ganz zufrieden zeigte sich auch Abgeordneter Josef Cap. Er sprach von einer "Notwehrmaßnahme" und einmaligen Ausnahme im Sinne der österreichischen Filmwirtschaft. Lieber wäre auch ihm eine automatische Gebührenrefundierung mit gewissen Auflagen für den ORF gewesen, man habe sich in der Vergangenheit mit der ÖVP bereits darauf geeinigt gehabt, erklärte er. Aufgrund des nunmehrigen Sparprogramms beim ORF müssten JournalistInnen sowohl im Fernsehen als auch im Radio unter schwierigsten Bedingungen arbeiten. Generell hielt Cap fest, es gebe kein anderes Land, das mit so wenig Fördermittel für den Film so erfolgreich sei wie Österreich.

ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl sah dem gegenüber keine Notwendigkeit, den ORF anders zu behandeln als andere Unternehmen. Dieser müsse genauso Restrukturierungsmaßnahmen setzen. "Erpressen lassen wir uns nicht", bekräftigte er.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) machte geltend, dass die ORF-Gebühren insgesamt zu hoch seien. Er forderte zudem mehr Transparenz bei der Filmförderung.

Kulturminister Josef Ostermayer versicherte, dass die Verpflichtung zur Filmförderung die einzige derartige Vorgabe für den ORF bleiben werde. Darüber hinausgehende Eingriffe in die Gebarung des ORF wären seiner Auffassung nach aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit des ORF ohnehin nicht zulässig. Warum der Schritt überhaupt gesetzt wird, begründete er mit beihilfenrechtlichen Vorgaben der EU. Das Budget für die Filmförderung sei zuletzt auf 20 Mio. € aufgestockt worden, man brauche einen entsprechenden Finanzierungsanteil von Privaten wie dem ORF, skizzierte er. "Wir tun es, weil uns der österreichische Film und die Zukunft des österreichischen Films ein Anliegen ist." In Richtung Abgeordnetem Bösch hielt Ostermayer fest, die Filmförderung sei sehr transparent gestaltet.

Personalvertretung im Bundesdienst: Passives Wahlalter wird gesenkt

Einstimmig billigte der Verfassungsausschuss eine von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Bundes-Personalvetretungsgesetzes (183 d.B.), die eine Senkung des passiven Wahlalters für die Personalvertretung im Bundesdienst vorsieht. Künftig können bei Personalvertretungswahlen alle Bediensteten kandidieren, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Damit soll eine bessere Vertretung der Interessen jugendlicher Bundesbediensteter gewährleistet werden.

Mit der Novelle werden außerdem die Zuständigkeiten der Zentralausschüsse an die neue Ressortverteilung in der Regierung angepasst sowie ein gemeinschaftlicher Zentralausschuss für das gesamte Ressort des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gebildet. Personalvertretungsrechtliche Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht werden von der Gebührenpflicht befreit. Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter S-V-Abänderungsantrag stellt sicher, dass der bzw. die Vorsitzende der Personalvertretungsaufsichtsbehörde verfahrenstechnische Anordnungen ohne Senatsbeschluss treffen kann.

Von der Koalition abgelehnt wurde hingegen ein Abänderungsantrag der FPÖ, der eine Abschaffung des Fachausschusses des Militärischen Immobilien Management Zentrums zum Inhalt hatte. Dieser Fachausschuss sei aufgrund des Wegfalls des Status als Dienstbehörde nicht mehr notwendig, hatte Abgeordneter Christian Lausch argumentiert. Die nächsten Personalvertretungswahlen im Bundesdienst finden am 26./27. November statt. (Schluss) gs