Parlamentskorrespondenz Nr. 684 vom 09.07.2014

Gesundheitsminister Stöger gegen Zusammenlegung der Krankenkassen

Nationalrat diskutiert auch Sicherheit in Psychiatrien

Wien (PK) – Lebensmittelsicherheit, Freiheitsentzug in Psychiatrien, Abtreibung, Alternativmedizin und Wundmanagement sowie Entschädigung für Conterganopfer. Aus diesen Themen setzte sich heute der Gesundheitsblock am Abend in der Nationalratssitzung zusammen. Außerdem drehte sich die Debatte einmal mehr um die Organisation des heimischen Gesundheitswesens, wobei die Opposition neuerlich zur Zusammenlegung der Krankenkassen aufrief. Die Regierungsparteien wiesen dagegen auf die umfassende Gesundheitsversorgung im österreichischen System und den geringen Verwaltungsaufwand der Kassen hin.

Im Sinne der regionalen Versorgung wolle er nicht an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger rütteln, hielt Gesundheitsminister Alois Stöger fest. Das heimische System zeichne sich durch gleichwertige Leistungen für alle Versicherten aus, gemeinsam mit den Ländern werde zudem laufend an weiteren Verbesserungen gearbeitet.

Klares Votum gegen Klonfleisch

Mehrheitlich beschoss das Plenum zunächst eine Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes mit Ergänzungen zur betrieblichen Hygienekontrolle. Einhellig folgte das Plenum jedoch der im Ausschuss noch abgeänderten Initiative der Grünen, den Import von Klonfleisch nach Österreich zu untersagen. Keine ausreichende Mehrheit fanden hingegen FPÖ und Team Stronach mit ihren Anträgen, eine bürokratisch aufwendige Kennzeichnungspflicht von Speisen in der Gastronomie abzuwenden.

Die Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz dient vor allem gesetzlichen Anpassungen an das Unionsrecht. Zudem wird damit ermöglicht, beauftragte amtliche Tierärzte für Hygienekontrollen in allen zugelassenen Betrieben heranzuziehen. Mitverhandelt wurde die Empfehlung des Gesundheitsausschusses, ein Importverbot für sämtliche Lebensmittel, die von Klontieren bzw. deren Nachkommen stammen, vorzusehen. Initiiert von einem Entschließungsantrag der Grünen richtet sich dieser Vorstoß gegen den Import und den Handel mit Fleisch, Lebensmitteln, Sperma und Embryonen aus geklonten Tieren und deren Nachkommen. Außerdem befasste sich das Plenum mit der bevorstehenden Verpflichtung von Gastronomiebetrieben, bestimmte allergene Inhaltsstoffe in Speisen zu kennzeichnen. In Österreich soll die Information nicht in der Speisekarte stehen, sondern durch das Personal mündlich erfolgen. FPÖ und Team Stronach forderten dazu in ihren jeweiligen Anträgen(417/A[E], 500/A[E]), diese Verordnung der Europäischen Union im Sinne der heimischen Wirte und Wirtinnen wenn überhaupt dann möglichst praxistauglich umzusetzen.

In der Debatte konzentrierten sich die Rednerinnen und Redner auf das Verbot des Imports von Klonfleisch sowie auf die Verpflichtung von Wirtinnen und Wirten, über allergene Inhaltsstoffe der angebotenen Speisen zu informieren. Während SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS die gefundene Lösung für die Gastronomie begrüßten, lehnten FPÖ und Team Stronach diese ab. Martina Diesner-Wais (V) und Johannes Schmuckenschlager (V) nannten die mündliche Informationspflicht als keine unüberwindliche Aufgabe für die WirtInnen. Michael Ehmann (S) reagierte auf kritische Stimmen, man habe eine einfache Regelung gefunden, die Information könne durch geschultes Personal weitergegeben werden und das Gesundheitsministerium werde Leitlinien für die Schulungen herausgeben. Auch Josef Schellhorn (N) zeigte sich zufrieden, der Weg sei praktikabel, sagte er. Schellhorn sah aber die Verantwortung nicht nur bei den Gastronomen, sondern appellierte auch an die Eigenverantwortung von Kunden und Kundinnen, aktiv ihre Allergien anzusprechen. So sei es schon weitverbreitete Praxis, dass beispielsweise Vegetarier und Veganer ihre entsprechenden Wünsche äußern. Als angemessen und vernünftig bewertete Wolfgang Pirklhuber (G) die Umsetzung der EU-Richtlinie, sie erfülle nicht nur die europäischen Vorgaben, sondern diene auch der Verbraucherinformation.

Eine klare Ablehnung kam in diesem Zusammenhang jedoch seitens des Team Stronach. Ulrike Weigerstorfer (T) bezeichnete die mündliche Informationspflicht als unglaublich schwer und praxisfern, auf die Wirtinnen und Wirte komme nun nach den Auflagen für den Raucherschutz eine weitere Herausforderung zu. Bis jetzt bleibe auch unklar, so Weigerstorfer, wer für die Folgen haftet.

Große Übereinstimmung gab es allerdings beim Thema Verbot des Imports von Fleisch, Lebensmitteln, Sperma und Embryonen aus geklonten Tieren und deren Nachkommen. Für Wolfgang Pirklhuber (G) ist ein umfassendes Verbot unumgänglich. Deshalb sei es auch notwendig, den Import von Sperma zu verbieten, um die Produktion von Nachkommen von Klontieren zu unterbinden. Ein solches weitreichendes Verbot hätte auch Auswirkungen auf die TTIP-Verhandlungen, unterstrich Pirklhuber, zumal dann nicht mehr das Lebensmittelrecht in diesem Punkt ausgehebelt werden könne. Es müsse kurzfristig zu einem Klonverbot kommen, langfristig sei eine glaubhafte Kennzeichnung von Klonprodukten anzustreben, umschrieb Markus Vogl (S) die Position seiner Partei. Für Ulrike Weigerstorfer (T) ist die geplante EU-Regelung nur ein erster Schritt, auch sie plädierte für eine Kennzeichnungspflicht von Klonfleisch. Weigerstorfer sprach in diesem Zusammenhang auch ethische Überlegungen an, die der Ablehnung von Klonen und Klonprodukten zugrunde liegen.

Bundesminister Alois Stöger bekräftigte seinerseits die Linie der Bundesregierung, wonach Klonfleisch dezidiert abgelehnt wird. Er begrüßte daher den Antrag, der die Position der Regierung in der EU entsprechend stärke.

Was das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz betrifft, so trägt dieses laut Bundesminister Stöger zu mehr Qualität und verbesserter Kontrolle bei. Sein Ziel sei es, den Menschen Sicherheit zu geben, gesunde Lebensmittel angeboten zu bekommen. Die Menschen sollen Vertrauen können, bekräftigte er. Begrüßt wurden die Änderungen auch von den Abgeordneten Michael Ehmann (S), Martina Diesner-Wais (V) und Wolfgang Pirklhuber (G). Diesner-Wais wandte jedoch ein, man möge den Bäuerinnen und Bauern keine zusätzlichen Auflagen aufbürden und auf das Gesamtwohl der Tiere achten. Ähnlich argumentierte Johannes Schmuckenschlager (V), der die Putenhaltung ansprach. Der Deckungsgrad mit heimischem Putenfleisch liege nur bei 50%, weshalb er die Bemühungen des Ministeriums begrüßte, im Rahmen der Verordnung weniger auf die Zentimeter bei der Putenhaltung zu achten und mehr das Wohlbefinden der Tiere im Auge zu behalten.

Auf wenig Begeisterung stieß die Novelle aber bei den Freiheitlichen. Josef A. Riemer (F) befürchtete zu hohe Kosten für die Wirtschaft. Wenn TTIP kommt, sei das Gesetz Makulatur, meinte er und wies in diesem Zusammenhang auf das Gentechnikverbot und das Frackingverbot hin.

Sicherheit in Psychiatrien weiterhin heikles Thema

Berichte der Volksanwaltschaft über Freiheitsentzug bei PatientInnen in psychiatrischen Krankenanstalten - Stichwort Netzbetten und Fixierungen - haben die Grünen veranlasst, auf nachhaltige Verbesserungen zu drängen. So erachten sie es für notwendig, privaten Sicherheitskräften in Krankenhäusern ausdrücklich zu verbieten, Tätigkeiten wahrzunehmen, die eigentlich dem Gesundheitspersonal vorbehalten sind (467/A[E]). Außerdem urgiert Grünen-Gesundheitssprecherin Eva Mückstein die Erarbeitung evidenzbasierter Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (468/A[E]) und die Einrichtung eines anonymisierten Zentralregisters zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (469/A[E]). Wie schon im Gesundheitsausschuss fand allerdings keiner dieser Anträge ausreichende Unterstützung im Plenum.

Die Abgeordneten Sabine Oberhauser (S), Erwin Rasinger (V), Martina Diesner-Wais (V), Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und Rupert Doppler (F) argumentierten, dass weitere gesetzliche Regelungen nicht nötig seien. In den Berufsgesetzen sei ganz klar geregelt, welche Befugnisse medizinischem Personal vorbehalten seien, sagte Oberhauser. Ebenso gebe es eine strenge Dokumentationspflicht freiheitsentziehender Maßnahmen. Dass es gelegentlich zu Missbrauch und Missständen kommt, ist für Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein evident, man dürfe aber aus Einzelfällen keine verallgemeinernden Schlussfolgerungen ziehen. Vielmehr gelte es, auf solche Fälle konkret zu reagieren.

Für die Abgeordneten ist auch klar, dass Sicherheitsdienste in Krankenhäusern notwendig sind. Es gebe immer wieder Übergriffe von aggressiven Angehörigen auf das Personal, skizzierte Oberhauser. Abgeordnete Diesner-Wais berichtete, dass Pflegepersonal regelmäßig getreten und gebissen werde. Abgeordneter Rasinger machte geltend, dass Deeskalationsversuche in psychiatrischen Einrichtungen nicht immer erfolgreich seien, Krankenschwestern und Ärzte hätten es auch mit Menschen im Alkoholrausch zu tun. Was die von Mückstein geforderten baulichen Auflagen betrifft, wies Diesner-Wais darauf hin, dass in den letzten Jahren bereits viel passiert sei.

Auch Abgeordneter Nikolaus Scherak (N) sieht keine Notwendigkeit einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung. Seiner Meinung nach haben SPÖ, ÖVP und FPÖ das eigentliche Problem aber nicht verstanden. Es gehe um Grundrechte, betonte er. PatientInnen hätten im Falle von Menschenrechtsverletzungen durch private Sicherheitskräfte keinerlei Rechtsschutz und könnten nur mit zivil- bzw. strafrechtlichen Klagen vorgehen. Eine ähnliche Problematik gebe es im Asylbereich. Da müsse die Politik handeln.

Grün-Abgeordnete Eva Mückstein bekräftigte ihre Forderungen. Zwangsmaßnahmen seien ein schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte und dürften nur bei einer schwerwiegenden Selbst- oder Fremdgefährdung und ausschließlich durch ausgebildetes Pflegepersonal ergriffen werden, konstatierte sie. Die Fixierung von PatientInnen oder die Verabreichung von Medikamenten gegen ihren Willen seien überdies nur die allerletzte Maßnahme, wenn deeskalierende Maßnahmen wie die Sicherung der Privatsphäre, angebotene Rückzugsmöglichkeiten oder Gespräche mit Vertrauenspersonen nicht fruchten. Wie Mückstein schilderte, funktioniert das in den psychiatrischen Einrichtungen sehr unterschiedlich. Oft führe auch Personalmangel im Bereich des medizinischen Personals dazu, dass Befugnisse an privates Sicherheitspersonal delegiert werden.

Gesundheitsminister Alois Stöger hob hervor, dass alle, die in Psychiatrien tätig sind, sich immer wieder mit der Frage der Menschenrechte auseinandersetzten. Auch ihm sei es ein Anliegen, sehr kritisch mit dem Thema umzugehen. Das Personal brauche aber Schutz und Sicherheit, betonte er.

Team Stronach und FPÖ urgieren Abtreibungsstatistik

Ebenfalls vom Nationalrat abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag des Team Stronach betreffend eine bessere Unterstützung von Frauen bei ungewollten Schwangerschaften. Um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich zu verringern und die Geburtenrate zu steigern, will das Team Stronach neben kostenlosen Beratungen für ungewollt Schwangere die Möglichkeit der "vertraulichen Geburt" schaffen (400/A[E]). Wenn Frauen bei der Geburt ein Pseudonym wählen könnten, würden sich viel mehr Betroffene gegen eine Abtreibung entscheiden, ist Team-Stronach Gesundheitssprecher Marcus Franz überzeugt.

In der Diskussion mahnte Franz vor allem seriöse Statistiken und Daten über Schwangerschaftsabbrüche ein. Das Team Stronach wolle Frauen nicht unter Druck setzen, versicherte er. Um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu verringern, müsse man aber wissen, warum Frauen abtreiben. Überdies erachtet er eine validierte einheitliche Beratung für schwangere Frauen für erforderlich. Österreich habe "eine degenerierte Haltung zu Kindern und Familien", sagte Franz, die derzeitige Geburtenrate von 1,4 bedeute, dass das Volk Österreich in absehbarer Zeit nicht mehr existieren wird.

Unterstützt wurde die Forderung nach Zahlen und Fakten von Abgeordnetem Andreas Karlsböck (F). Er schätzt, dass derzeit in Österreich zwischen 40.000 und 80.000 Abtreibungen pro Jahr durchgeführt werden. Es handle sich um ein großes Geschäft, dass sich wenige "Abtreibungsunternehmen" aufteilten. Immerhin gehe es um 17 bis 34 Mio. €, rechnete Karlsböck vor. Unterbunden werden könnte "der schmutzigen Kampf um Marktanteile" seiner Meinung nach nur, wenn man Schwangerschaftsabbrüche auf staatlich geschützte Einrichtungen ohne Gewinnbestrebungen beschränkt. Karlsböck erachtet es zudem als notwendig, die Beratung von Schwangeren räumlich von Abtreibungseinrichtungen zu trennen.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) nahm Franz nicht ab, dass er Frauen nicht unter Druck setzen wolle. Im Antrag stehe ganz klar, das Ziel der Beratung von Schwangeren solle die Verhinderung eines Schwangerschaftsabbruchs sein, skizzierte sie. Sie sei froh, dass es die Fristenlösung gebe, sagte Königsberger-Ludwig, damit könnten sich die Frauen für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden. Sie fragt sich auch, was es bringen soll, die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch zu erfragen, schließlich treffe niemand eine leichtfertige Entscheidung. Wichtiger wäre es für die Abgeordnete, präventiv anzusetzen.

Gesundheitsminister Alois Stöger machte gegenüber Abgeordnetem Franz geltend, dass seit der Einführung der Fristenlösung sehr viel unternommen wurde, um ungewollten Schwangerschaften entgegenzuwirken. Unter anderem wies er auf die Frauengesundheitszentren, den Sex-Koffer in der Schule und die rezeptfreie Pille danach hin.

Gesundheitswesen: SPÖ und ÖVP gegen Zusammenlegung der Kassen

Die Debatte über die Neuorganisation des Gesundheitswesens in Österreich löste heftige Wortgefechte zwischen Regierungsfraktionen und Opposition aus. Während FPÖ, Grüne, Team Stronach und NEOS für eine Harmonisierung von Österreichs föderal strukturiertem Gesundheitswesen plädieren und dadurch weitreichende Verbesserungen sowie Kosteneinsparungen erhoffen, sind SPÖ und ÖVP gegen eine völlige Abkehr vom jetzigen System. Erwin Spindelberger (S) warnte etwa, folge man den Vorstellungen einer einzigen österreichweiten Krankenversicherung, werde nur noch die Grundversorgung sichergestellt. Er bezog sich dabei konkret auf einen Vorschlag des Team Stronach, mit einem bundesweiten Organisations-, Finanzierungs- und Beitragssystem die unterschiedlichen Gesundheits- und Pflegestrukturen in Österreich zu vereinheitlichen (485/A[E]). Dieser Antrag blieb im Nationalrat ebenso in der Minderheit wie die Team Stronach-Forderung nach einer Gesetzesvorlage, die es ÄrztInnen ermöglicht, in ihrer Praxis weitere Ärzte und Ärztinnen anzustellen (218/A[E ]). Die NEOS unterstützten die Öffnung von Arztpraxen für weitere MedizinerInnen zwar mit einem eigenen Entschließungsantrag im Plenum, fanden aber auch dafür keine ausreichende Zustimmung.

Mehrheitlich abgelehnt wurden ebenfalls die FPÖ-Forderungen nach Kostenersatz für ärztlich verordnete alternative Heilmethoden (483/A[E]) und nach gesetzlicher Anerkennung des Berufs Wundmanager (302/A[E]). Da chronische Wunden wie das diabetische Fußsyndrom immer häufiger auftreten, argumentierte Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), gewinne professionelles Wundmanagement durch eigens ausgebildete Pflegepersonen und ÄrzteInnen zunehmend an Bedeutung. Behandlungsdauer und -kosten würden dadurch drastisch reduziert, weswegen "Wundmanager" als eigenständige Berufsgruppe mit Zugang zu den Krankenkassen gesetzlich anzuerkennen seien.

Den Vorstoß der FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer und Dagmar Belakowitsch-Jenewein in Bezug auf Ausweitung der Entschädigungsleistungen an Contergan-Opfer beschloss der Nationalrat schließlich einstimmig, im Sozialausschuss weiterzuverhandeln. Geht es nach den Freiheitlichen, sollten Thalidomid- bzw. Contergangeschädigte aus den Jahrgängen 1954 und 1955 ebenfalls Entschädigungen in Form von monatlichen Renten erhalten.

Die regionale Versorgung im Gesundheitswesen sei mit den verschiedenen Sozialversicherungsträgern Österreichs gut abgesichert, unterstrich Bundesminister Alois Stöger in der Diskussion über das heimische Krankenkassensystem. Regionale Entscheidungsträger könnten dank ihrer Kenntnis der örtlichen Gesundheitsversorgung am besten die Leistungen für die Bevölkerung verwalten. Zudem würden im Rahmen der Gesundheitsreform mit den Bundesländern, Krankenanstalten und Sozialversicherungsträgern ausverhandelte Zielvereinbarungen die Kosteneffizienz sicherstellen.

Sogar US-Präsident Barack Obama habe das österreichische Gesundheitswesen auf Grund der gleichwertigen Versorgung aller Versicherten als eines der weltbesten hervorgehoben, untermauerte Wolfgang Knes (S) diese Haltung. Verteidigt wurde Österreichs Gesundheitssystem auch von Erwin Rasinger, Angela Fichtinger (beide V) und Johann Hechtl (S), die auf die im internationalen Vergleich geringen Verwaltungskosten der heimischen Krankenkassen und den mäßigen Erfolg von einheitlichen Kassensystemen im Ausland hinwiesen. Eine Beteiligung der PatientInnen an den Kosten des Gesundheitswesens, bezog sich Erwin Spindelberger (S) auf den debattierten Antrag des Team Stronach, würde besonders chronisch kranken Menschen massiv schaden. Ebenso abzulehnen sei eine Privatisierung der Krankenkassen-Ambulatorien und –Rehabilitationszentren.

Der Gesundheitssprecher des Team Stronach Marcus Franz erwiderte, an einer Harmonisierung des heimischen Gesundheitswesens führe kein Weg vorbei. Das aktuelle System mit unzähligen Krankenkassen sei nicht nur unrentabel, sondern auch ungerecht. Dementsprechend wertete auch Eva Mückstein von den Grünen die derzeitige Struktur, in der 19 Krankenkassen ihr zufolge unterschiedliche Leistungen erbringen, als Beleg für eine Mehrklassenmedizin, die einer grundlegenden Änderung bedürfe. Bei seinem Plädoyer, die Anstellung mehrerer MedizinerInnen in Arztpraxen zu ermöglichen und so die Versorgungssicherheit in Österreich zu gewährleisten, erhielt Franz Verstärkung von NEOS-Mandatar Gerald Loacker, der dazu auch einen Entschließungsantrag einbrachte. Für Loacker würde sich damit eine zusätzliche berufliche Option für JungmedizinerInnen eröffnen, zumal Mehranstellungen ja auch in anderen Berufsgruppen wie den RechtsanwältInnen möglich sind. Ebenso schloss sich Andreas Karlsböck dieser Argumentationslinie an, denn mit mehreren ÄrztInnen in einer Praxis ließen sich auch Probleme wie zu kurze Öffnungszeiten von Ordinationen beheben, wie er sagte.

Das Auftreten Josef Riemers (F) für eine Kostenrückerstattung bei alternativen Heilmethoden wie Homöopathie wurde indes von Eva Mückstein unterstützt, weil derartige Heilmethoden in der Gesellschaft gut akzeptiert seien und immer häufiger Anwendung fänden. Alternativmedizin im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung als Unterstützung der Schulmedizin zu begreifen, wie Riemer dies fordert, befürwortete auch Angela Fichtinger (V) durchaus, sie warnte aber vor einer Kostenexplosion, wenn diese Behandlungen ebenfalls von öffentlicher Stelle bezahlt werden. (Fortsetzung Nationalrat) jan/stei/rei