Parlamentskorrespondenz Nr. 726 vom 24.07.2014

Bundesrat begrüßt Ausbau ganztägiger Schulformen

Grünes Licht für StPO-Reform und Exekutionsordnung

Wien (PK) – Den Abschluss der umfangreichen Tagesordnung der Länderkammer bildeten die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen sowie Justizthemen. Dabei geht es einerseits um die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, größere Effizienz, aber auch verbesserten Rechtsschutz für die Betroffenen und andererseits um Verbesserungen bei der Eintreibung von Forderungen. Auch diese Neuerungen passierten den Bundesrat ohne Einspruch.

Ausbau ganztägiger Schulformen: Fördermittel werden bis 2019 ausgezahlt

Einhellige Zustimmung fand die zwischen Bund und Ländern vertraglich fixierte Änderung bei der Ausbaufinanzierung für ganztägige Schulformen. Laut der nunmehr vorliegenden Vereinbarung wird der Bund heuer die Auszahlung überschüssiger Mittel für schulische Tagesbetreuung in Höhe von 50,2 Mio. € als Beitrag zur Budgetkonsolidierung auf 2017/18 bzw. 2018/19 verschieben. Außerdem will man die Gelder bedarfsgerechter einsetzen. Eigentlich für Personalaufwendungen veranschlagte Beträge können die Schulen mit der Gesetzesänderung auch für Infrastrukturmaßnahmen heranziehen.

Bundesrätin Elisabeth Reich (S/O) hob in der Debatte hervor, dass die vom Bund für den Ausbau ganztägiger Schulformen zur Verfügung gestellten Fördermittel in voller Höhe erhalten bleiben. Wesentlich ist für sie die adäquate räumliche Ausstattung von Schulen, durch Freizeit- und Kommunikationsräume werde die Betreuung der SchülerInnen am Nachmittag erheblich erleichtert.

Auch die Bundesrätinnen Angela Stöckl (V/N) und Monika Mühlwerth (F/W) begrüßten den Ausbau ganztägiger Schulformen. Beiden ist es aber wichtig, dass die Wahlfreiheit der Eltern erhalten bleibt. Eltern müsse es möglich sein, ihre Kinder selbst am Nachmittag zu betreuen bzw. eine andere Betreuung zu organisieren, unterstrichen sie. Niemand solle gezwungen werden, sein Kind in eine Ganztagsschule zu geben.

Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) erachtet es für notwenig, nicht nur die Schul-Räumlichkeiten an heutige Bedürfnisse anzupassen, sondern auch die Form des Unterrichts. Lerneinheiten im 50-Minuten-Takt seien überholt, stattdessen sollte projektorientiertes Lernen stärker forciert werden. Insgesamt bräuchten die Schulen mehr Autonomie, ist Dönmez überzeugt.

Brandstetter: Novelle zum Strafprozessrecht bedeutet große Änderung

Hauptstoßrichtung des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes, das den Bundesrat einstimmig passierte, ist die Verfahrensbeschleunigung, zu der unter anderem auch eine grundsätzlich mit drei Jahren festgelegte Frist für die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens beitragen soll. Daneben bezweckt die Novelle aber auch den Ausbau des Rechtsschutzes. So nimmt das Gesetz nunmehr eine eindeutige Abgrenzung zwischen den Begriffen "Beschuldigter" und "Verdächtiger" vor und schafft darüber hinaus eine klare Rechtsgrundlage für die staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit während des Strafverfahrens. Wieder eingeführt wird ferner das Mandatsverfahren.

Im Gegensatz zum Nationalrat stimmten in der Länderkammer auch die Grünen zu. Wie Marco Schreuder (G/W) erläuterte, hätten auch die Grünen NationalrätInnen durchaus Positives in der Novelle gesehen. Deshalb wolle er im Bundesrat ein Zeichen dafür setzen und die Fortschritte, die die Novelle bringt, in den Vordergrund stellen. Bundesminister Wolfgang Brandstetter sprach von einer "großen Änderung" und einer "runden Sache".

Einstimmig passierte die Novelle zur Exekutionsordnung den Bundesrat ohne Debatte. Sie verfolgt im Wesentlichen den Zweck, die Effizienz der Forderungseintreibung zu verbessern und den Rechtsschutz weiter auszubauen. So ist eine Stärkung der Rechte prozessunfähiger Personen vorgesehen, weiters soll es im Aufschiebungsverfahren rechtliches Gehör geben, das Rekursverfahren wiederum wird zweiseitig gestaltet. Enthalten ist in der Novelle zudem eine Indexanpassung der Vollzugsgebühren.

Archäologisches Erbe muss geschützt werden

Schließlich war man auch im Bundesrat dafür, dass Österreich dem revidierten Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes beitritt. Die dazu einhellig genehmigte Regierungsvorlage – der Bundesrat hat hier ein ausdrückliches Zustimmungsrecht - sieht zunächst die Kündigung des ursprünglichen Abkommens aus dem Jahr 1969 vor, sodass die revidierte Fassung des Dokuments ratifiziert werden kann. Kern der Übereinkunft ist, das archäologische Erbe als Quelle gemeinsamer europäischer Erinnerung und als Instrument für historische und wissenschaftliche Studien zu schützen. (Schluss Bundesrat) gs/jan


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