Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 01.10.2014

Vorlagen: Äußeres

Wirtschaftsabkommen mit Cote d´Ivoire, Kamerun und Karibik-Staaten

Wien (PK) – Durch Übergangsverträge für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen soll die ökonomische Zusammenarbeit mit Cote d´Ivoire (261 d.B.) und Kamerun (272 d.B.)auf der einen Seite und der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der anderen Seite auf eine WTO-konforme Basis gestellt werden. Die beiden Vertragswerke bezwecken dabei vor allem einen bevorzugten Zugang der beiden afrikanischen Länder zum EU-Markt sowie die Unterstützung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Verhandlungen für ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten Zentralafrikas und der EU werden derzeit zwar fortgeführt, wesentliche Fortschritte sind aber nicht erkennbar. Bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen würde das Übergangsabkommen jedenfalls durch die neuen Partnerschaftsabkommen ersetzt werden, heißt es dazu in den beiden Regierungsvorlagen.

Abgeschlossen sind die Verhandlungen über eine Wirtschaftspartnerschaft hingegen bereits zwischen der EU und den Staaten der Karibik-Region (CARIFORUM). Das diesbezügliche Abkommen (186 d.B.), das auf dem Cotonou-Abkommen aus dem Jahr 2000 zwischen der EU und den Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifischen Raum aufbaut, schafft eine WTO-konforme Basis für den Handel zwischen den Vertragspartnern und zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung durch wirtschaftliche Zusammenarbeit und regionale Integration zu fördern und die Partnerländer stärker in die Weltwirtschaft einzubinden.(Schluss) hof