Parlamentskorrespondenz Nr. 858 vom 01.10.2014

Vorlagen: Kultur

Änderungen im Filmförderungsgesetz und Ausweitung der Buchpreisbindung, Reform der Bundestheaterholding

Filmförderungsgesetz erhält EU-rechtliche Anpassungen

Wien (PK) – Eine EU-Verordnung, die seit Mitte 2014 in Kraft ist, erlaubt den EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung von bestimmten Beihilfen und von höheren Beihilfenbeiträgen, ohne diese vorher der Kommission zur Genehmigung anzumelden. Mit einer Novelle des Filmförderungsgesetzes werden die flankierenden Maßnahmen geschaffen, um diese Befreiung von der Anmeldepflicht für den Bereich der Filmförderung in Österreich umzusetzen (269 d.B.).

Laut EU-Vorgaben genügt in Zukunft eine Mitteilung des zuständigen Bundesministeriums an die Europäische Kommission sowie eine Jahresberichterstattung über die jährlich ausbezahlte Gesamtsumme und die Gesamtzahl der gewährten Beihilfen. Es sind zudem neue Transparenzregeln über die Verwendung der Mittel einzuhalten. Allerdings kann die Freistellung von der Genehmigung nur für Filme mit kulturellem Inhalt beansprucht werden und die Mitgliedsstaaten müssen ein angemessenes Verfahren für die Auswahl von Projekten einrichten. Das Filmförderungsgesetz wird daher um alle diese Kriterien erweitert. Die Novellierung wird auch für zahlreiche redaktionelle Anpassungen des Gesetzestextes benützt.

Buchpreisbindung wird auf E-Books ausgedehnt

Die Ausweitung der Buchpreisbindung auf E-Books ist Inhalt einer Novelle des Buchpreisbindungsgesetzes (BPrBG). Sie soll durch einen Initiativantrag in die Wege geleitet werden, den die Abgeordneten Elisabeth Hakel (S), Maria Fekter (V) und Wendelin Mölzer (F) vorgelegt haben (672/A). Die explizite Einbeziehung von E-Books in den Gesetzestext erfordert auch Anpassungen bei der Definition des Begriffs Importeur, um sicherzustellen, dass zukünftig sämtliche Letztverkäufer im grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich die Regeln der Buchpreisbindung einzuhalten haben.

RH-Empfehlungen zur Bundestheaterholding umsetzen

Ein Drei-Parteien-Entschließungsantrag thematisiert die Überprüfung der Bundestheater-Holding durch den Rechnungshof, als deren Ergebnis 66 teilweise sehr detaillierte Empfehlungen formuliert wurden (655/A(E)). Die Abgeordneten Elisabeth Hakel (S), Maria Fekter (V) und Walter Rosenkranz (F) weisen darauf hin, dass derzeit das Organisationsberatungsunternehmen Integrated Consulting Group ein Konzept für die Reorganisation der Bundestheater erarbeitet. Die Abgeordneten fordern in diesem Zusammenhang, dass die Ergebnisse der Analyse der Bundestheater-Holding dem Nationalrat zur Verfügung gestellt werden. Sie wollen auch, dass die RH-Empfehlungen im Reformprozess der Holding berücksichtigt werden und in die Organisationsanalyse der Bundestheater-Holding sowie die Professionalisierung und Neugestaltung ihrer Steuerung einfließen. Bei der Novellierung des Bundestheaterorganisationsgesetzes sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten die Kontrolle und das Controlling im Konzern als prioritäre Aufgabe der Holding definiert werden. (Schluss) sox