Parlamentskorrespondenz Nr. 901 vom 10.10.2014

Vorlagen: Justiz

Initiative von SPÖ und ÖVP betreffend Wertgrenzen in der Jurisdiktionsnorm, Anträge von NEOS und FPÖ zu Vorratsdaten und Wohnungszubehör

Regierungsparteien gegen weitere Anhebung der Wertgrenze in der Jurisdiktionsnorm

Zu der vom 2. Stabilitätsgesetz 2012 vorgesehenen schrittweisen Anhebung der für die sachliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte und der Landesgerichte für Zivilprozesse erster Instanz maßgeblichen Wertgrenze auf 25.000 € ab 2016 soll es nun doch nicht kommen. Die Abgeordneten Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S) sprechen sich für eine Beibehaltung der seit 2013 geltenden Wertgrenze von 15.000 € aus und schlagen in einem gemeinsamen Initiativantrag (607/A) eine entsprechende Klarstellung in der Jurisdiktionsnorm vor. Die Praxis habe gezeigt, dass der vom Gesetzgeber angestrebte Ausgleich der unterschiedlichen Auslastung zwischen Bezirksgericht und Landesgericht bereits im Zuge der ersten Anhebung eingetreten ist, weitere Anhebungsschritte seien daher nicht mehr notwendig, heißt es dazu in der Begründung des Antrags der Regierungsparteien.

Vorratsdatenspeicherung: NEOS wollen Quick-Freeze-Modell prüfen

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm erteilt Bestrebungen des Justizministers, zum Kampf gegen Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, eine klare Absage namens seiner Fraktion, zeigt sich aber gesprächsbereit in Bezug auf grundrechtskonforme Nachfolgeregelungen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das von Experten favorisierte sogenannte Quick-Freeze-Modell, das die Datenspeicherung anlässlich eines Verdachts zulässt, den Abruf aber nur nach richterlicher Überprüfung gestattet. In einem Entschließungsantrag (664/A(E)) fordert Alm nun die Bundesregierung auf, diese Variante in Hinblick auf die Wahrung der Grundrechte von unabhängigen Experten prüfen zu lassen und dem Parlament über die Ergebnisse zu berichten.

FPÖ für gesetzliche Klarstellung bei Zubehör von Eigentumswohnungen

Als unbefriedigend bemängelt FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan die derzeitige Rechtslage hinsichtlich der Zubehöre zu Wohnungseigentumseinheiten. So sei es bisher üblich gewesen, Zubehöre wie Keller, Gartenflächen oder Autoabstellplätze nicht ins Eigentums-(B)-Blatt des Grundbuchs einzutragen. Der OGH habe nun aber festgestellt, dass in diesem Fall kein alleiniges Verfügungsrecht über derartiges Zubehör besteht. Stefan spricht von Verunsicherung bei den Betroffenen durch die oberstgerichtliche Entscheidung und fordert in einem Entschließungsantrag (673/A(E)) eine Gesetzesreparatur, die klarstellt, dass im Nutzwertgutachten angeführtes Zubehör zu einer Wohnungseigentumseinheit auch dann als Bestandteil des Wohnungseigentums zählt, wenn es nicht im B-Blatt des Grundbuchs eingetragen ist. (Schluss) hof