Parlamentskorrespondenz Nr. 917 vom 15.10.2014

RH mahnt Verbesserungen bei Ausgliederungen und Beteiligungen ein

RH-Ausschuss debattiert auch die Bildungsarbeit der Parteien

Wien (PK) - Verbesserungspotenzial ortete der Rechnungshof bei der Systematik der Steuerung ausgegliederter Einheiten und Beteiligungen auf Bundes-, Länder– und Gemeindeebene, wobei konkret das damalige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), die Länder Burgenland und Salzburg, die Stadtgemeinde Kufstein und die Marktgemeinde Rankweil geprüft wurden.

In seinem vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommenen Bericht (III-20 d.B.) hält der Rechnungshof fest, im BMUKK, im Land Salzburg, in der Stadtgemeinde Kufstein und in der Marktgemeinde Rankweil seien keine Richtlinien erstellt worden, die eine einheitliche, effiziente und transparente Aufgabenwahrnehmung durch das Beteiligungsmanagement gewährleistet hätten. In Salzburg, Kufstein und Rankweil fand zudem keine Evaluierung der Ausgliederungsgründe und der Zweckmäßigkeit der gewählten Rechtsform statt, heißt es weiter. Der Rechnungshof kritisierte überdies, dass im Burgenland und in Salzburg für das Beteiligungs-, Finanz- und Risikocontrolling die Controlling-Richtlinien des Bundes nicht als best practice genutzt wurden. In Kufstein und Rankweil wiederum war kein umfassendes und institutionalisiertes Beteiligungs- und Finanzcontrolling eingerichtet. Allgemein monierte der Rechnungshof schließlich, dass die Frauenquote in den Aufsichtsorganen der Beteiligungen relativ niedrig sei.

In der Debatte wies ÖVP-Abgeordneter Hermann Gahr auf die Bedeutung der laufenden Evaluierung bei Ausgliederungen und Beteiligungen hin und hob den Stellenwert des Controllings hervor. Steuerungsinstrumente wiederum waren für FPÖ-Mandatar Erwin Angerer entscheidend, der darüber hinaus auch die Frage nach möglichen Umstrukturierungen bei Beteiligungen in den Raum stellte. Andrea Gessl-Ranftl von der SPÖ wiederum drängte auf Maßnahmen, um eine Erhöhung der Frauenquote in den Aufsichtsorganen sicherzustellen.

Durch Auslagerungen dürfe der effiziente Mitteleinsatz nicht verlorengehen, mahnte Rechnungshofpräsident Josef Moser. Evaluierungen sollten daher laufend prüfen, ob die Ausgliederungen den Kriterien der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Was nun das Kulturministerium betrifft, trat Moser dafür ein, die verschiedenen Einrichtungen des Beteiligungsmanagements in eine einzige Beteiligungsverwaltung zusammenzuführen. Wie Bundesminister Josef Ostermayer bestätigte, gibt es im Übrigen bereits die vom Rechnungshof urgierten Musterverträge für alle in der Verantwortung des Ressorts stehenden Häuser und Einrichtungen.

Bildungseinrichtungen der Parteien – reicht die Kontrolle der Förderungen aus?  

Von 2007 bis 2011 erhielten Bildungseinrichtungen der Parteien Förderungsmittel für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit in der Höhe von 56,63 Mio. €, erfuhren die Mitglieder des Rechnungshofausschusses vom Rechnungshof (III-55 d.B.). Renner-Institut (SPÖ), Politische Akademie (ÖVP), FPÖ–Bildungsinstitut, Grüne Bildungswerkstatt und Zukunftsakademie Österreich (BZÖ) setzten im Jahr 2011 zwischen 75 % und 87 % der Förderungsmittel für Bildungsaktivitäten ein, wobei der Personalaufwand bei vier der fünf geförderten Bildungseinrichtungen mehr als die Hälfte der Förderungsmittel ausmachte. Da das Publizistikförderungsgesetz und die Richtlinien des zuständigen Beirats im Bundeskanzleramt den Vereinen großen Interpretations– und Handlungsspielraum bieten, empfahl der Rechnungshof Änderungen und Klarstellungen.

Die Zahl der Abgeordneten einer politischen Partei und der Mitglieder eines Parlamentsklubs sollte jeweils einheitlich ermittelt werden, führte Rechnungshofpräsident Josef Moser konkret aus. Klarere Regeln brauche es auch für die Rechtsfolgen bei Änderung der Zahl der Abgeordneten sowie für den Verbrauch von Restmitteln nach Wegfall der Förderungswürdigkeit und für die Rückgabe nicht verbrauchter Förderungen. Klarzustellen sei auch, wie der substanzielle Anteil der jeweiligen Partei an den Kosten exklusiver Trainingsangebote für Spitzenfunktionäre zu berechnen ist. Förderungswerber sollen dem Bundeskanzleramt Einsicht in Unterlagen gewähren und Auskünfte über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln erteilen müssen. Zu regeln sei auch die Gewährung oder Aufnahme von Darlehen sowie die Bildung von Rücklagen für Abfertigungen, freiwillige Pensionsleistungen und Einrichtungen zur Fortbildung der DienstnehmerInnen. Jahresabschlüsse sollten gemäß Unternehmensgesetzbuch gestaltet und die zweckgemäße Verwendung der Förderungen im jährlichen Bericht an den Rechnungshof dargestellt werden. Die Terminologien von Unternehmensgesetzbuch, Vereinsgesetz und Publizistikförderungsgesetz sollten harmonisiert werden, rät der Rechnungshofpräsident.

Während für ÖVP-Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Richtung stimme, in der sich die Förderung der Bildungseinrichtungen der Parteien entwickele, machte sich Abgeordnete Gabriela Moser (G) dafür stark, die Empfehlungen des Rechnungshofs ernst zu nehmen und umzusetzen. Aus demokratiepolitischer Sicht gab Kanzleramtsminister Josef Ostermayer zu der vom Rechnungshof vorgeschlagenen stärkeren Kontrolle allerdings zu bedenken, er hielte es für problematisch, wenn er, als Minister, der einer bestimmten Partei angehört, in Bildungseinrichtungen anderer Parteien Belege zu kontrollieren hätte. Dies sei Aufgabe des Beirats, dem Vertreter aller Parteien angehgören. Rechnungshofpräsident Josef Moser hielt demgegenüber an seiner Empfehlung fest, die Kontrollrechte des Förderungsgebers Bundeskanzleramt zu stärken und etwa die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Belegen im Gesetz zu fixieren. Spezielle Kontrollaufgaben könnte ein vom genannten Beirat eingerichteter Kontrollausschuss wahrnehmen, schlug der Rechnungshofpräsident vor.

Die Notwendigkeit klarerer Regeln bei der Förderung der Bildungsarbeit der Parteien unterstrichen in der Debatte insbesondere die Abgeordneten Robert Lugar (T) und Gabriela Moser (G), die sich dafür aussprach, die Empfehlungen des Rechnungshofs ernst zu nehmen und durch einen gemeinsamen Antrag umzusetzen. "Die Kontrolle müssen die Parteien selber in die Hand nehmen", sagte auch Abgeordneter Elmar Mayer (S) – Der Bericht wurde mit den Stimmen aller Abgeordneten zur Kenntnis genommen. (Schluss) hof/fru/gro