Parlamentskorrespondenz Nr. 1006 vom 03.11.2014

Vorlagen: Soziales

Anträge zu Arbeitsmarkt, Mindestlohn und Sozialversicherung

Grüne gegen Zugangsbeschränkungen für Nicht-EWR-Studierende am Arbeitsmarkt

Wien (PK) - Studierende aus Ländern, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, unterliegen erheblichen Beschränkungen im Zugang zum Arbeitsmarkt, gibt Grün-Mandatarin Judith Schwentner in einem Antrag ihrer Fraktion zu bedenken (693/A). Diese Situation sei aus mehreren Gründen kontraproduktiv, argumentiert Schwentner, weil sie u.a. nicht nur die Integration zukünftiger, gut ausgebildeter Fachkräfte erschwert und die Schwarzarbeit fördert, sondern auch zusätzliche Wertschöpfung und potentielle Beitrags- und Steuereinnahmen in Österreich verhindert. Da diese Beschränkungen eine Situation ungleichen Schutzes von ArbeitnehmerInnen schaffen, werden nach Ansicht der Grünen implizit auch die Lohn- und Arbeitssituation von Menschen mit vollem Arbeitsmarktzugang unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft verschlechtert. Im Ausländerbeschäftigungsgesetz soll daher der Passus "für eine Beschäftigung, die zehn Wochenstunden und nach Abschluss des ersten Studienabschnitts eines Diplomstudiums bzw. nach Abschluss eines Bachelor-Studiums 20 Wochenstunden nicht überschreitet" entfallen, lautet die zentrale Forderung des Antrags auf Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.

Grüne für Beseitigung von familiären Härten im Arbeitslosenversicherungsgesetz

Die Beseitigung von familiären Härten, die sich aus den Verpflichtungen des Arbeitslosenversicherungsgesetz ergeben, ist die Intention eines weiteren Antrags der Grünen (694/A). Darin wird darauf hingewiesen, dass BezieherInnen von Arbeitslosengeld die ständige Verpflichtung haben, der Jobvermittlung zur Verfügung zu stehen oder sich im Inland aufzuhalten. Auf diese Weise werde in mehrfacher Hinsicht das Recht auf soziale Kontakte und Familienleben in ungerechtfertigter Weise eingeschränkt, argumentiert Judith Schwentner. Ähnlich wie in der Schweiz und in Deutschland sollte daher nach Ansicht der Grünen die Inanspruchnahme von Tagen, an denen Melde- und Aufenthaltsverpflichtungen beschränkt sind, möglich sein.

Der Gesetzesvorschlag sieht im Konkreten bis zu 20 verpflichtungsfreie Tage im Rahmen des Leistungsbezugs für arbeitslosen Menschen pro Jahr vor. Dabei erhalten die Menschen nach jeweils 90 Tagen Leistungsbezug einen Anspruch auf 5 verpflichtungsfreie Werktage (zuzüglich an diese angrenzenden Wochenend- oder Feiertage). Eine rechtzeitige Meldung bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS vorausgesetzt, entfallen für diese Tage die Verpflichtung, etwa Kontrolltermine wahrzunehmen, Kursmaßnahmen zu besuchen oder Veränderungen des Aufenthalts bekanntzugeben. Einzig die Verpflichtung, die Aufnahme einer Beschäftigung bekannt zu geben, bleibt erhalten. Die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung dieser Tage zur Vereitelung etwa der Vereinbarung einer Betreuungsvereinbarung wird von der Antragstellerin nicht gesehen, da solche Tage erstmals nach 90 Tagen des Leistungsbezugs und somit erst wenige Tage vor Erreichung der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit konsumiert werden können.

Grüne wollen effektiven Arbeitsmarkzugang für AsylwerberInnen 

Die Grünen kritisieren den Umstand, dass AsylwerberInnen aufgrund eines Erlasses des Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2004 außer kurzfristigen Jobs im Tourismus und als ErntehelferInnen keinerlei Beschäftigung nachgehen dürfen (737/A(E)). Dies sei weder im Sinne des Arbeitsmarkts, noch helfe es den Betroffenen, da sie gezwungen seien, oft jahrelang von der öffentlichen Hand abhängig zu sein. Zahlreiche PolitikerInnen aller Parteien und ExpertInnen (NGOs, UNHCR etc.) haben sich bereits für eine Änderung dieser Regelung eingesetzt, erinnern die Grünen. G-Mandatarin Alev Korun ersucht daher den Sozialminister, den sogenannten "Bartenstein-Erlass" abzuändern und dafür Sorge zu tragen, dass AsylwerberInnen einen effektiven Arbeitsmarktzugang erhalten, wie ihn auch die EU-Aufnahmerichtlinie aus 2013 vorsieht.

FPÖ-Maßnahmenpaket zur Eindämmung von Armut

Massive Kritik an der Sozialpolitik der Bundesregierung, die auf den Rücken der Ärmsten ausgetragen werde, üben die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag (696/A(E) ). FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein präsentiert ein Bündel an Maßnahmen, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern: Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 1.600 € für alle ArbeitnehmerInnen sowie einer Mindestpension von 1.200 € als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben, keine Verschlechterung des Zugangs zum Pflegegeld bei den einzelnen Pflegestufen, eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes sowie der Freibeträge für behinderte Menschen, einen rückwirkenden Inflationsausgleich für die Pensionen der Jahre 2013 und 2014 auf der Basis des Pensionistenpreisindexes sowie ein regelmäßiger Inflationsausgleich auch in den Folgejahren.

NEOS für Zinsenreduktion bei Nachzahlungen für Sozialversicherungsträger

Mit dem Problem von Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger, die Unternehmen oft vor große finanzielle Probleme stellen, befassen sich die NEOS in einem Antrag (702/A). Doch nicht nur die Rückzahlungen selbst, sondern insbesondere die Höhe der Verzugszinsen, die angesichts des gegenwärtigen Zinsniveaus eine unverhältnismäßig harte Bestrafung der Betroffenen darstelle, gefährden ihrer Meinung nach oft den Fortbestand der Betriebe. Eine sofortige Anpassung der Verzugszinsenlogik sei daher unumgänglich, fordert NEOS-Mandatar Gerald Loacker.

NEOS: Studie soll Effizienzsteigerungen in der Sozialversicherung untersuchen

Die derzeitige Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger (insgesamt 22 Sozialversicherungsträgern und 17 Krankenfürsorgeanstalten) sei - gemessen an der Kleinheit der Republik Österreich - zahlenmäßig vollkommen überdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß, urteilen die NEOS (709/A(E) ). Einsparungsmöglichkeiten würden in vielen Bereichen bestehen, wobei insbesondere eine Zusammenlegung aller Sozialversicherungsträger aus der Sicht vieler Kenner des Systems eine große Entlastung für die Versicherten bringen würde. Um dazu eine genauere Datenlage zu bekommen, schlägt Gerald Loacker (N) die Durchführung einer Studie vor, die die möglichen Effizienzsteigerungen und Kostendämpfungen durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten sowie die strukturellen und finanziellen Potenziale einer Zusammenlegung aller Organisationen zu je einer Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsanstalt zum Inhalt hat.

NEOS für verpflichtende Parteistellung von Betroffenen bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Aufgrund von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen ist es in Österreich möglich, bei mehreren Sozialversicherungsträgern gleichzeitig Beiträge leisten zu müssen, erklärt NEOS-Vertreter Gerald Loacker (711/A(E) ). Außerdem werde es immer schwerer, zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit messerscharf abzugrenzen. Diese Umstände haben zu zahlreichen strittigen Fällen geführt, die nach Auffassung der NEOS das Ergebnis eines verdeckten Kampfes der unterschiedlichen Versicherungsträger um Mitglieder und deren Beitragszahlungen sind. Die einfachste Lösung wäre nach Meinung der NEOS eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Da dies aufgrund der unterschiedlichen Interessenslagen nicht so bald zu erwarten sei, fordern die NEOS als ersten Schritt eine Formalparteistellung für die Sozialversicherungsanstalten sowie die betroffenen Unternehmen und Versicherten, damit nicht weiterhin über deren Köpfe hinweg entschieden wird. (Schluss) sue