Parlamentskorrespondenz Nr. 1018 vom 05.11.2014

Gleichbehandlungsausschuss: Bessere Aufklärung über K.O.-Tropfen

Ministerin Heinisch-Hosek präsentiert Maßnahmenpaket zum Schutz von Frauen gegen Gewalt

Wien (PK) – Der Bericht über den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt stand als erster Punkt auf der Tagesordnung in der heutigen Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses. Österreich habe zwar eine hervorragende Gewaltschutzgesetzgebung, war Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek überzeugt, dennoch gelte es weitere Anstrengungen zu unternehmen, zumal jede fünfte Österreicherin in ihrem Leben von Gewalt betroffen ist. Im Zuge der Debatte wurde ein Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP eingebracht, in dem es um die Fortführung und den Ausbau der bestehenden Kampagne gegen K.O.-Tropfen geht. Es soll sichergestellt werden, dass SchulärztInnen und Lehrpersonal entsprechende Aufklärungsarbeit in dieser Frage leisten und über Vorsichtsregeln, Wirkungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen informieren. - Der Antrag wurde ebenso wie der Bericht einstimmig angenommen.

        

Heinisch-Hosek informiert über den Start der Kampagne "Gewaltfrei leben"

Gewaltausübung durch einen nahestehenden Menschen ist die häufigste Menschenrechtsverletzung an Frauen. Auf europäischer und internationaler Ebene wurden die Anstrengungen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, in den letzten Jahren verstärkt; ein entscheidender Schritt war dabei der Abschluss des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das am 1. August 2014 in Kraft getreten ist.

Dieses wichtige völkerrechtliche Instrument habe die österreichische Bundesregierung zum Anlass genommen, um einen nationalen Aktionsplan (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu beschließen, erklärte die zuständige Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek. In dem von ihr vorgelegten Bericht (III-117 d.B.) werden insgesamt 64 Maßnahmen für die kommenden Jahre angeführt, die von der Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe bis hin zu Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Unterstützung von Opfern (z.B. spezialisierte Hilfsdienste für Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen) und rechtlichen Vorhaben (z.B. im Bereich Gewaltschutz) reichen.

SPÖ-Mandatarin Gisela Wurm (S) bezeichnete die Istanbul-Konvention als wichtiges grenzübergreifendes Instrument, das einmal mehr deutlich mache, dass Gewalt gegen Frauen kein Kavaliersdelikt sein darf. Dieser Auffassung schloss sich auch Dorothea Schittenhelm (V) an, die vor allem den Menschenhandel und die Aufklärungsarbeit in den Schulen ansprach.

Carmen Gartelgruber von der FPÖ trat dafür ein, dass Zwangsverheiratung als eigener Tatbestand etabliert wird, wie dies in Deutschland bereits der Fall sei. Außerdem plädierte sie für eine gute Kooperation mit den Männerberatungsstellen.

Aygül Berivan Aslan (G) gab zu bedenken, dass viele Frauen noch immer nicht wissen, wohin sie sich in Notfällen wenden können. Ihrer Meinung nach gebe es in den ländlichen Regionen noch zu wenig Frauenhausplätze.

Martina Schenk vom Team Stronach wies darauf hin, dass laut einer Anfragebeantwortung durch das Innenministerium mehr Männer als Frauen Opfer von K.O.-Tropfen sind.

NEOS-Vertreterin Beate Meinl-Reisinger ging auf rechtliche Fragen ein (z.B. Cyber-Mobbing) und wollte wissen, wie die Abstimmung mit dem Justizressort dazu laufe. Sie hätte sich auch gewünscht, dass im Bericht Wirkungsziele definiert werden, um dann später überprüfen zu können, ob die Vorgaben erreicht wurden. Sehr viel halte sie von Bewusstseinskampagnen, da sie in der Praxis oft erlebt habe, dass Frauen ihre ursprünglichen Aussagen gegenüber Tätern in gerichtlichen Verfahren wieder zurückziehen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (S) erläuterte den Entschließungsantrag zum Thema K.O.-Tropfen, bei dem es grundsätzlich um die Fortführung einer bisher schon erfolgreichen Kampagne gehe. Um junge Menschen in Zukunft aber noch besser über die Motive der Täter und die Gefahren von K.O.-Tropfen aufzuklären, soll die Präventionsarbeit an den Schulen verstärkt und auch die Familienministerin eingebunden werden.

In Beantwortung der einzelnen Fragen informierte die Bundesministerin für Bildung und Frauen u.a. über die groß angelegte Kampagne "Gewaltfrei leben", die erfreulicherweise von Seiten der EU mit 320.000 € unterstützt wird und jetzt gerade anlaufe. Damit sollen z.B. Projekte in den Bildungseinrichtungen gefördert werden. Es können nicht nur Workshops für Jugendliche veranstaltet werden, sondern auch Experten eingeladen werden, die zu dem Thema referieren. Heinisch-Hosek informierte weiters darüber, dass die Kooperation mit dem Gesundheitssektor wichtig sei, weshalb es einen Leitfaden für Krankenhäuser geben wird, der u.a. zur weiteren Sensibilisierung in Bezug auf Auswirkungen von Gewalt an Frauen beitragen soll. Der G-Abgeordneten Aslan gegenüber teilte die Ministerin mit, dass ihr Ressort auch Mittel für Übergangswohnungen zur Verfügung stellt.

Großes Augenmerk soll auch auf die opferschutzorientierte Täterarbeit gelegt werden; dazu wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die u.a. die Länder einbindet. Gleichzeitig werden die Anstrengungen verstärkt, um so genannte Hochrisiko-Opfer besser zu schützen, merkte Heinisch-Hosek an. Als Beispiel führte sie die Ausarbeitung von standardisierten Risikoeinschätzungs-Tools an. Was die strafrechtliche Situation anbelangt, so gebe es aus ihrer Sicht noch einige offene Fragen, räumte die Ministerin ein. Den rechtlichen Rahmen in Bezug auf Zwangsehen, die als schwere Nötigung gesehen wird, halte sie aber – ebenso wie viele Experten – für ausreichend. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) sue