Parlamentskorrespondenz Nr. 1019 vom 05.11.2014

Bundesdienst: Gehälter von Frauen nähern sich Männergehältern an

Frauenquoten in Aufsichtsräten: Keine Einigung auf EU-Ebene in Sicht

Wien (PK) – Der Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2014 und ein Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes in den Jahren 2012 und 2013 standen heute im Mittelpunkt der weiteren Beratungen des Gleichbehandlungsausschusses des Nationalrats. Wie Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek berichtete, gibt es im Bundesdienst Fortschritte beim Frauenanteil in Führungspositionen, auch die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen ging in den letzten beiden Jahren weiter zurück. Eine völlige Gleichstellung ist aber noch nicht erreicht, was die Ministerin unter anderem darauf zurückführt, dass es unter den älteren BeamtInnen überproportional viele Männer gibt und Top-Führungspositionen nur in größeren Abständen besetzt werden.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten darüber, dass auf EU-Ebene in Bezug auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Frauenquote in Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen trotz eines entschärften Entwurfs noch keine Einigung in Sicht ist. Auch die Verhandlungen über die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt, etwa beim Zugang zu Wohnraum und zu Dienstleistungen, das so genannte "Levelling up", stocken.

Aus Zeitgründen vom Ausschuss auf die nächste Sitzung verschoben, wurden die Beratungen über die Forderung der FPÖ, in Österreich ein Burka-Verbot nach französischem Vorbild zu verankern. Auch zwei weitere FPÖ-Anträge zum Text der österreichischen Bundeshymne und zum Binnen-I sowie zwei Anträge der Grünen blieben noch offen.

Gleichbehandlung im Bundesdienst: Gute Ausgangslage, teilweise noch Aufholbedarf

In ihrem Einleitungsstatement zum 10. Gleichbehandlungsbericht des Bundes (III-108 d.B.) hob Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek unter anderem hervor, dass beim Bund seit dem Jahr 2011 um 3,1 % mehr Frauen in Top-Führungspositionen gekommen sind und ihr Anteil bei mittlerweile 26,3 % liegt. Insgesamt sind 41,2 % der Bundesbediensteten weiblich. Heinisch-Hosek ist überzeugt davon, dass diese Entwicklung, an der sich die Privatwirtschaft ein Vorbild nehmen könne, der Einführung der Quote im Jahr 1993 zu verdanken ist. Seither sind Frauen bei gleicher Qualifikation zu bevorzugen, wenn sie in der entsprechenden Einstufungsebene unterrepräsentiert sind.

Was die Einkommensunterschiede betrifft, so bestünden zwar noch immer welche, aber auch sie sind kleiner geworden, machte Heinisch-Hosek geltend. Als Hauptgründe dafür, dass Männer auch im Bundesdienst noch um 12,8 % mehr verdienen als Frauen, nannte sie das Senioritätsprinzip, den höheren Männeranteil in den Führungsebenen und die Tatsache, dass mehrheitlich Männer Überstunden machen und Zuschläge erhalten. Auch das im Vergleich zur Privatwirtschaft hohe Pensionsantrittsalter mache sich bemerkbar.

Zur Forderung von Grün-Abgeordneter Judith Schwentner und NEOS-Abgeordneter Beate Meinl-Reisinger, die Frauenförderpläne der einzelnen Ministerien zu evaluieren und die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts zu institutionalisieren, merkte Heinisch-Hosek an, es gebe einen regelmäßigen Austausch der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Gender-Mainstreaming-Beauftragten über alle Ressorts hinweg. Im Rahmen dieses Austauschs will sie auf Anregung von Abgeordneter Schwentner auch die stärkere Förderung der Teilzeitbeschäftigung von Männern ansprechen. Die bessere Anrechnung von Vordienstzeiten, ein Anliegen von FPÖ-Abgeordneter Barbara Rosenkranz, versprach Heinisch-Hosek zu prüfen, sie gab aber zu bedenken, dass dies auch eine finanzielle Frage sei. Rosenkranz urgierte auch Maßnahmen, um das Geschlechterverhältnis unter den LehrerInnen, wo mittlerweile eine fast 60%ige Frauenquote erreicht ist, wieder stärker auszugleichen.

Erfreut über den steigenden Anteil von Frauen in Führungspositionen beim Bund und die Verringerung des Gender-Pay-Gap äußerten sich unter anderem die Abgeordneten Philip Kucher (S), Nurten Yilmaz (S) und Claudia Durchschlag (V).   

Der Bericht wurde schließlich mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ zur Kenntnis genommen.

Gleichbehandlungsanwaltschaft bräuchte für Mitwirkung in Gerichtsverfahren mehr Ressourcen

Ebenfalls mit S-V-G-T-N-Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde der gemeinsam von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Staatssekretärin Sonja Steßl vorgelegte Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes für die Jahre 2012 und 2013 (III-116 d.B.). Der Bericht informiert über die praktischen Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes im Arbeitsleben sowie über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBA) und über die Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK).

Wie Staatssekretärin Sonja Steßl ausführte, waren die häufigsten Genderthemen, mit denen sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft im vergangenen Jahr beschäftigte, nicht-geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen, sexuelle Belästigungen, die Festsetzung des Entgelts, und die Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses. Von den rund 2.800 Anfragen und Beratungen fielen 79% auf Frauen und 21% auf Männer. Wegen einer Diskriminierung aufgrund des Alters, der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, der Religion und der ethnischen Zugehörigkeit wandten sich 1.101 Personen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, davon 54% Frauen und 46% Männer, wobei die meisten Fälle (208) die ethnische Zugehörigkeit betrafen. Derzeit sind laut Steßl 30 MitarbeiterInnen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft beschäftigt, etliche davon in Teilzeit, wobei ein enormes Arbeitspensum zu leisten sei.

Die Ressourcenfrage ist auch ein Hauptgrund dafür, warum sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei der Mitwirkung an Gerichtsverfahren bislang stark zurück gehalten hat, erklärte deren Leiterin Ingrid Nikolay-Leitner. Ihr zufolge gibt es überhaupt erschreckend wenig Gerichtsverfahren in Gleichbehandlungsfragen. Für die betroffenen Frauen sei es zwar positiv, wenn die Gleichbehandlungsanwaltschaft außergerichtlich Schadenersatz erstreite, sagte sie, das führe aber dazu, dass es kaum eine verbindliche Judikatur gebe.

Die stellvertretende Leiterin Sandra Konstatzky hob die Bemühungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Sensibilisierung von BetriebsrätInnen und Arbeitgebern hervor, da es bei Beschwerden wegen sexueller Belästigung oft zu einer Opfer-Täter-Umkehr in den Betrieben komme. Männer, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, haben ihr zufolge oft damit zu kämpfen, dass sie wegen einer angestrebten besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie diskriminiert würden, etwa weil sie Teilzeitarbeit wünschen.

Zum Stand der Umsetzung des Diskriminierungsschutzes und des Gleichbehandlungsrechts hält die Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bericht fest, dass die ständige Konfrontation mit neuen Rechtsproblemen immer wieder deutliche Schwachstellen der gesetzlichen Regelungen aufzeige. Sie nennt dabei als die beiden Hauptgründe einerseits die je nach Diskriminierungsgrund und Anwendungsbereich unterschiedlichen Schutzniveaus im Gleichbehandlungsgesetz selbst und andererseits die extreme Zersplitterung der gleichbehandlungsrechtlichen Regelungen in Österreich. Der Bericht enthält deshalb auch Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Im Ausschuss von mehreren Abgeordneten angesprochen wurde das Problem der langen Verfahrensdauer bei der Gleichbehandlungskommission. Laut Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek dauern die Verfahren beim Senat I durchschnittlich 18 Monate, beim Senat II 14 Monate und beim Senat III 6,7 Monate. Die finanzielle Situation erlaube keine wesentliche Beschleunigung, bedauerte sie, man bemühe sich aber sehr, die Verfahren rascher abzuwickeln. Zuletzt seien neben der steigenden Zahl von Verfahren und der Tendenz zu komplexeren Fällen auch viele Krankenstände dazugekommen. Dass viele Verfahren wieder zurückgezogen werden, hat Heinisch-Hosek zufolge vielfältige Gründe, in einzelnen Fällen werde auch ein Vergleich erzielt.

Inwieweit die vorgeschriebene Einkommenstransparenz wirkt, wird Heinisch-Hosek zufolge gerade evaluiert, die Ergebnisse sollen Mitte 2015 vorliegen.

Ausweitung des Diskriminierungsschutzes: Gespräche laufen

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten unter anderem über den aktuellen Stand von EU-Vorhaben auf dem Gebiet der Gleichbehandlung. Seinen Ausführungen nach hat die EU-Kommission in Bezug auf die geplante Festsetzung von Frauenquoten in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen einen entschärften Vorschlag für ein transparentes Auswahlverfahren vorgelegt. Eine Einigung über die Richtlinie ist seiner Einschätzung nach derzeit aber nicht in Sicht. Auch die Verhandlungen über die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt – Stichwort "Levelling-up" – stocken. Innerpolitisch gibt es zu diesem Thema Gespräche, erklärte Hundstorfer, er wollte sich trotz insistierender Fragen von Grün-Abgeordneter Judith Schwentner dazu aber nicht näher äußern.

Was die erleichterte gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen von Diskriminierungsopfern betrifft, gibt es laut Hundstorfer ein paar Vorschläge, die in die nächste Gesetzesnovelle einfließen sollen.

Diskussion über Bundeshymne, Burka-Verbot und Binnen-I vertagt

Abseits der Regierungsberichte stand eine Reihe von Oppositionsanträgen auf der Tagesordnung des Gleichbehandlungsausschusses. Aus Zeitgründen mussten etliche davon vertagt werden, sie sollen in einer zusätzlichen Ausschusssitzung noch in diesem Jahr behandelt werden. Dabei geht es um die Forderungen der FPÖ, das Binnen-I aus allen Gesetzen zu streichen und im gesamten Verwaltungsbereich des Bundes nicht mehr zu verwenden (444/A(E)), in Österreich ein Burka-Verbot nach französischem Vorbild zu verankern (574/A(E)) und die Textänderungen in der österreichischen Bundeshymne wieder rückgängig zu machen (730/A). Die Grünen urgieren eine Ausdehnung des Diskriminierungsschutz auf Bereiche außerhalb der Arbeitswelt, etwa was den Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum betrifft ("Levelling up" - 442/A(E)) und schlagen die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens im Bundesdienst mit Anonymisierung sämtlicher persönlicher Daten wie Namen, Alter, Geschlecht, Geburtsort, Familienstand und Aussehen (319/A(E)) vor. Die betreffenden Vertagungsbeschlüsse erfolgten einstimmig.

Team Stronach will mehr Männer in pädagogischen Berufen

Ebenfalls vom Gleichbehandlungsausschuss vertagt, und zwar mit den Stimmen der Koalitionsparteien, wurden zwei Anträge des Team Stronach, die auf die Erstellung eines Konzepts zur Erhöhung des Männeranteils in pädagogischen Berufen (38/A(E)) und die Erstellung einer aktuellen Mobbing-Studie (46/A(E)) abzielen. ÖVP-Abgeordnete Martina Diesner-Wais wertete es zwar ebenfalls als wünschenswert, wenn in Kindergärten und Volksschulen mehr Männer tätig wären, ihrer Meinung nach sollte man aber abwarten, ob bereits gesetzte Initiativen wie die neue Lehrerausbildung wirken. Nach Meinung von Team-Stronach-Abgeordneter Martina Schenk wird das Problem damit aber auf die lange Bank geschoben, auch die anderen Oppositionsparteien bedauerten die Vertagung des Antrags. Die Zahl der männlichen Kindergartenpädagogen sei beschämend niedrig, es gehe nicht nur um Identifikationsprozesse, sondern auch um Sozialisierungs- und Bindungsprozesse, hielt etwa Grün-Abgeordnete Eva Mückstein dazu fest.

Was das Thema Mobbing betrifft, betonte SPÖ-Abgeordnete Nurten Ylmaz, dass es sich um ein ernst zu nehmendes Phänomen handle. Ihrer Auffassung nach ist der Rechtsrahmen in Österreich aber ausreichend. So verwies sie etwa auf die im Arbeitsrecht verankerte Fürsorgepflicht von Vorgesetzten sowie die Möglichkeit von einstweiligen Verfügungen. Wichtiger als eine Studie wäre es für sie, Aufklärung zu leisten. Abgeordnete Mückstein und FPÖ-Abgeordnete Carmen Gartelgruber schlossen sich hingegen mit dem Hinweis auf zunehmende Mobbing-Probleme in Schulen der Forderung des Team Stronach an.

NEOS für modernes Eherecht und rasche Anhebung des Frauenpensionsalters

Zwei Entschließungsanträge der NEOS, die darauf abzielen, AsylwerberInnen einen raschen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren (740/A(E)), und das Frauenpensionsalter schneller als geplant an jenes der Männer anzupassen (739/A(E)) sollen dem Sozialausschuss zugewiesen werden. Eine frühere Angleichung des Pensionsalters wäre auch im Sinne der Frauen, argumentierte Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger und wies auf Nachteile durch das niedrige Pensionsalter wie eine niedrige Pension und den oft eingeschränkten Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen hin.

Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) sieht allerdings keinen Anlass, am gesetzlich verankerten Termin zur Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer zu rütteln. Die niedrigen Frauenpensionen seien in erster Linie auf das niedrigere Einkommen von Frauen und die hohe Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen, argumentierte sie. Die Gleichstellung am Arbeitsmarkt sei noch nicht erreicht, daher sei auch ein unterschiedliches Pensionsalter gerechtfertigt.

Ähnlich argumentierte auch Grün-Abgeordnete Judith Schwentner. Sie machte zudem darauf aufmerksam, dass die Hälfte der Frauen nicht aus einem Arbeitsverhältnis in Pension gehe, sondern aus der Arbeitslosigkeit, einem Krankenstand, oder einer Nicht-Berufstätigkeit. Vorrangig wäre es für Schwentner, beim Arbeitsmarkt anzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, damit Frauen, die länger arbeiten wollen, auch länger arbeiten können. Dieser Meinung schloss sich auch FPÖ-Abgeordnete Carmen Gartelgruber an.

Verständnis für den Antrag der NEOS zeigte hingegen ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer. Auch die ÖVP habe wiederholt auf Nachteile für Frauen durch das niedrige Pensionsalter hingewiesen, unterstrich sie. Aubauer gab allerdings zu bedenken, dass ein höheres Pensionsalter für Frauen nicht im Regierungsprogramm stehe, überdies brauche es die erforderlichen Jobs.

Scharfe Kritik am NEOS-Antrag betreffend den raschen Arbeitsmarktzugang von Asylwerbern übte FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz. Es sei ihr völlig unbegreiflich, wie die NEOS angesichts von 400.000 Arbeitslosen in Österreich eine derartige Forderung erheben könnten, sagte sie und urgierte stattdessen mehr Kooperation von AsylwerberInnen, um Asylverfahren rascher abschließen zu können. Auch der Argumentation von Meinl-Reisinger, dass der Zugang zu Arbeit ein Grundrecht sei, konnte Rosenkranz nichts abgewinnen, es gebe kein Grundrecht für alle Menschen der Welt in Österreich zu arbeiten.

Schließlich vertagte der Gleichbehandlungsausschuss einen Antrag der NEOS, die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen und das Eherecht insgesamt zu modernisieren (732/A(E)). Die SPÖ unterstütze den Antrag inhaltlich, sagte Abgeordnete Katharina Kucharowits, sie hoffe, dass endlich Bewegung in die Sache komme. ÖVP-Abgeordnete Martina Diesner-Wais wies darauf hin, dass das Justizministerium gerade an gesetzlichen Anpassungen in diesem Themenkomplex arbeite.

Dezidiert ablehnend zur Forderung äußerte sich FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger. Für ihn ist das geltende Eherecht nicht überholt, sondern zeitgemäß und bedarf daher inhaltlich keiner Änderung. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) gs/sue