Parlamentskorrespondenz Nr. 1025 vom 06.11.2014

Bundesrat trägt Reform von Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit

Beibehaltung der Wertgrenze in Zivilverfahren ebenfalls von der Länderkammer genehmigt

Wien (PK) - Mit Justizthemen beschäftigte sich der Bundesrat auch gleich im Anschluss an die Fragestunde mit Justizminister Wolfgang Brandstetter. Die vom Nationalrat beschlossene Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts befürwortete die Länderkammer einstimmig, die Beibehaltung der Wertgrenze in der Jurisdiktionsnorm mehrheitlich.

Bundesminister Brandstetter unterstrich in der Bundesratsdebatte seine Freude über die große Zustimmung zur Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) hinsichtlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nicht nur biete sie den Betroffenen Erleichterungen und verbesserten Vertrauensschutz im Rechtsverkehr, sie sollte auch der Auftakt sein für weitere Modernisierungsschritte im ABGB aus 1811.

Eingangs wählte der Bundesrat den Steirischen FPÖ-Mandatar Gerd Krusche als Ordner für den Rest des 2. Halbjahres 2014.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf moderner Gesetzesbasis

Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) aus dem ABGB von 1811 soll nun das Gesetz an die heutige Rechtsprechung angepasst werden. Die gänzliche Neufassung der Regeln für die GesbR nach über 200 Jahren fand einhellige Zustimmung im Bundesrat. Wie Justizminister Wolfgang Brandstetter betrachteten die LändervertreterInnen die Reform als wichtigen Schritt der Erneuerung des ABGB. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bleibe auch in Zukunft attraktiv und kann für jeden Zweck gegründet werden, begrüßte etwa Hermann Brückl (F/O) diese Modernisierung im Zivilrecht. Ausdrücklich geregelt und damit erleichtert werde nun aber die Umwandlung in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG).

Die Bundesräte Klaus Fürlinger (V/O) und Christian Füller (S/St) lobten ebenfalls die Anpassung des Gesetzes im Sinne der Bevölkerung. Gerade Freiberuflern biete die GesbR nun tatsächlich Privatautonomie beim Wirtschaftstreiben, so Fürlinger und Füller ergänzte, Rechtsunsicherheiten würden damit ausgeräumt. Folglich könnten hohe Kosten der Rechtsberatung zukünftig vermieden werden.

Brandstetter: Bezirksgerichte und Landesgerichte gleichwertig ausgelastet

Die 2012 zum Ausgleich der unterschiedlichen Auslastungen von Bezirksgerichten und Landesgerichten geplante stufenweise Anhebung der Wertgrenze in der Jurisdiktionsnorm auf 25.000 € im Jahr 2016 wird fallengelassen. Die BundesrätInnen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach sprachen sich dafür aus, bei den bisher als Schwelle für die Abgrenzung zwischen Bezirksgericht und Landesgericht bei Zivilprozessen erster Instanz geltenden 15.000 € zu bleiben und auf weitere Anhebungsschritten zu verzichten.

Einzig die FPÖ zeigte sich ablehnend. Für die Freiheitlichen ist die Rücknahme der Wertgrenzenerhöhung ein weiteres Zeichen für die Aushöhlung der Justiz, wie Hermann Brückl (F/O) erklärte. Schon jetzt würden Gerichte tageweise gesperrt und es gebe immer weniger Personal. Damit werde weiteren Schließungen von Bezirksgerichten Vorschub geleistet, warnte Brückl. Klaus Fürlinger (V/O) und Brigitte Bierbauer-Hartinger (S/St) hielten dem entgegen, die Beibehaltung der Wertgrenze in der Jurisdiktionsnorm stehe im Einklang mit dem Controlling, aus dem hervorging, dass die Auslastungen der Gerichte schon nahezu ident ist. Gerichtsschließungen dürfe man daraus keine folgern, betonte Fürlinger.

Justizminister Wolfgang Brandstetter bestätigte, schon 2013 sei eine fast gleichwertige Auslastung an Landesgerichten und Bezirksgerichten festgestellt worden; eine neuerliche Steigerung der Wertgrenze von Zivilfällen, die an Bezirksgerichte gehen, hätte diese schlicht überlastet. Die Maßnahme ziele letztlich auf mehr Effizienz im öffentlichen Dienst ab.

Marco Schreuder (G/W) erklärte zwar die Zustimmung seiner Fraktion, wies dabei allerdings auf den Personalmangel hin, der vor allem bei Österreichs Staatsanwaltschaft bestehe. In Österreich gebe es weit weniger StaatsanwältInnen gemessen an der Einwohnerzahl als im EU-Durchschnitt; da dennoch die Verfahren hierzulande im internationalen Vergleich relativ schnell verlaufen, stelle sich für ihn die Frage, so Schreuder, ob die Justiz sich nicht kurz vor dem Burnout befinde. Hermann Brückl hinterfragte genauso, wie lange noch Österreich mit mangelnden Ressourcen in der Justiz seinen internationalen Spitzenplatz bei den Verfahren werde halten können. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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