Parlamentskorrespondenz Nr. 1031 vom 06.11.2014

Bundesrat: Der Weg zur Zusammenlegung von Bezirksgerichten ist frei

Lob für Arbeit von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof

Wien (PK) – Mit seiner Zustimmung zur Änderung des Übergangsgesetzes 1920 räumte der Bundesrat rechtliche Hürden bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten aus dem Weg. Künftig dürfen sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke überschneiden, was bisher aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig war, wie der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat. Die Grünen sicherten mit ihrer Zustimmung die zur Änderung der Verfassungsbestimmung erforderliche Zweidrittelmehrheit auch im Bundesrat ab, während die FPÖ und der Vertreter des Teams Stronach dagegen votierten.

Die Zeit der Postkutschen ist vorbei

Die Zeit der Postkutschen ist lange vorbei, sagte Elisabeth Reich (S/O) in der Debatte. Die Tages-Reichweite dieses Verkehrsmittels war Mitte des 19. Jahrhunderts maßgeblich für die Größe von Bezirksgerichten. Heute müsse man über Bezirksgrenzen hinweg denken, sagte die Rednerin. "Wir brauchen keine schlecht ausgelasteten Kleingerichte. Maßgeblich für die Menschen sind nicht Bezirksgrenzen, sondern die tatsächliche Erreichbarkeit der Bezirksgerichte", meinte Reich.

Demgegenüber führte Werner Herbert (F/N) das Argument ins Treffen, die Zusammenlegung von Bezirksgerichten aufgrund nicht nachvollziehbarer Standortbestimmungen werde den Prozess der Ausdünnung des ländlichen Raums fortsetzen.

Größere Bezirksgerichte arbeiten besser

Der Staat müsse sich an die Veränderungen der Verkehrs- und Kommunikationsmittel anpassen, auch bei der Organisation der Bezirksgerichte, sagte Gottfried Kneifel (V/O). Er sah den Wert bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten nicht nur in der Einsparung, sondern auch in der Qualitätsverbesserung der Rechtsprechung. "Richter entscheiden besser, wenn sie pro Jahr nicht nur zwei oder drei Fälle zu entscheiden haben", meinte Kneifel.

Heidelinde Reiter (G/S) hielt es für blamabel, dass man bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten Jahrzehnte lang das Übergangsgesetz ignoriert habe und erst jetzt – nach Ohrfeigen vom Verfassungsgerichtshof – eine verfassungsrechtliche Grundlage für Strukturänderungen bei den Bezirksgerichten schaffe. Was gut für die Bürger sei, habe nichts mit der Frage zu tun, ob sich Bezirks- und Gerichtssprengelgrenzen kreuzen. Daher stimmen die Grünen zu.

Es sei politisch nicht glaubwürdig, wenn die FPÖ regelmäßig Verwaltungsreformen verlange, solche aber ablehne, wenn es gelte konkrete Beschlüsse zu fassen, sagte Bundesminister Josef Ostermayer.

Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof leisten hervorragende Arbeit

Die Länderkammer befasste sich heute auch mit dem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs für das Jahr 2013. Besonders positive Worte fanden die BundesrätInnen für die engagierte Arbeit der beiden Gerichtshöfe.

Laut Reinhard Todt (S/W) werde die stetige Weiterentwicklung der beiden Gerichte durch die Tätigkeitsberichte gut aufgezeigt. Das sehe man etwa durch die Verkürzung von Verfahrensdauern. In einem Rechtsstaat sei es prioritär, dass der Rechtssuchende schnell zu seinem Recht komme. Denn jahrelange Rechtsverfahren würden das Vertrauen in das Recht allgemein schwächen, sagte er und verwies zudem auf die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform, die Bundesrat  Magnus Brunner (V/V) als epochale Reform der Bundesregierung bezeichnete. Diese sei aus Ländersicht auch unter den interessantesten Dingen in den beiden Tätigkeitsberichten. Es handle sich dabei um eine Reform, die es in dieser Größenordnung seit den 1920er Jahren nicht mehr gegeben habe.

Auch Hermann Brückl (F/O) bezeichnete die Tätigkeitsberichte als informativ und gut ausgearbeitet. Man habe darin aber auch die Möglichkeit genutzt, auf Dinge aufmerksam zu machen und Problematiken aufzuzeigen, meinte er. Positiv herausgestrichen wurden von Brückl die Abarbeitung des Aktenrückstandes sowie die Verkürzung der Verfahrensdauer, Bedenken äußerte er gegenüber der finanziellen Ausstattung des Verfassungsgerichtshofs, die seiner Meinung in Zukunft aufgrund der zusätzlichen Aufgaben nicht ausreichen werde. Die Berichte seien sehr eindrucksvoll und klar, stimmte auch Heidelinde Reiter (G/S) zu. Die Auflistung vieler Einzelfälle mache sie zu Nachschlagewerken und das ganze Engagement, das in den beiden Gerichtshöfen besteht, komme klar zum Ausdruck. Was die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit angeht, brauche es zur Evaluierung wohl noch einen längeren Beobachtungszeitraum, meinte sie.

Angenommen wurde der Bericht von der Länderkammer einstimmig. (Fortsetzung Bundesrat) fru/keg


Format