Parlamentskorrespondenz Nr. 1043 vom 10.11.2014

Parlament gibt Kindern und Jugendlichen eine Stimme

Nationalratspräsidentin Doris Bures eröffnet Parlamentarische Enquete zu Kinderrechten

Wien (PK) – Heute werde erstmals in einer Parlamentarischen Enquete nicht über Kinder und Jugendliche, sondern mit Kindern und Jugendlichen diskutiert, unterstrich Nationalratspräsidentin Doris Bures am Beginn der Enquete "25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention". So gesehen, stellt die heutige Enquete eine Premiere dar, zumal sich Kinder und Jugendliche auf Augenhöhe mit PoltikerInnen und ExpertInnen austauschen können. Das große Interesse an dem Thema zeigte sich auch am voll besetzen Nationalratssitzungssaal.

Die Nationalratspräsidentin machte darauf aufmerksam, dass nicht nur die Mauer, die Berlin während des Kalten Kriegs getrennt hat, vor 25 Jahren gefallen ist, sondern mit der Konvention auch ein wesentlicher völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschlossen wurde. "Träume können wahr werden," meinte Bures angesichts dieser beiden Ereignisse, die vor einem Vierteljahrhundert stattgefunden haben.  

Bures: Kinderrechte werden weltweit noch immer mit Füßen getreten

Die Unterzeichnung dieses völkerrechtlichen Vertrags habe zu wesentlichen Verbesserungen geführt - etwa in Österreich zum Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dennoch dürfe man nicht die Augen davor verschließen, dass Kinder- und Jugendrechte weltweit noch heute mit Füßen getreten werden, so Bures, dass hunderttausende Kinder an Hunger leiden und auch an Hunger sterben und die Welt noch immer mit den schrecklichen Phänomenen Kinderarbeit, Kinderprostitution und Kindersoldaten konfrontiert ist. Auch in Österreich stünden noch zahlreiche Verbesserungen für die kindliche Lebenswelt an, betonte Bures und nannte in diesem Zusammenhang vor allem die noch immer ungleichen Startbedingungen von jungen Menschen. Kinder und Jugendliche seien auch in besonderem Ausmaß Verhältnissen von Macht, Abhängigkeit und Vertrauen ausgesetzt, tausende würden in Österreich psychisch und physisch missbraucht, hunderttausende seien von Armut und Ausgrenzung betroffen, skizzierte die Nationalratspräsidenten das oft düstere Szenario, in dem Kinder und Jugendliche aufwachsen. Es gelte daher, die Situation von Kindern und Jugendlichen immer wieder zu beleuchten und dazu diene auch die heutige Enquete.

Karmasin und Heinisch-Hosek: Gewaltverbot durchsetzen

Auch die beiden Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek würdigten die UN-Kinderrechtskonvention als eine unverzichtbare Grundlage für die Verbesserung der Situation der Kinder. Beide räumten jedoch ein, dass noch viel zu tun ist. Ein besonderes Anliegen ist Familien- und Jugendministerin Karmasin, das Gewaltverbot tatsächlich durchzusetzen. 30% der Erwachsenen hätten in ihrer Kindheit Gewalt erlebt, jeder zweite Erwachsene in Österreich verteile Ohrfeigen, skizzierte Karmasin, die angesichts dieser Zahlen von einem nicht tolerierbaren Zustand sprach. Dennoch habe das Gewaltverbot in Österreich eine positive Entwicklung eingeleitet, man könne das an der Tatsache ablesen, dass in Ländern ohne gesetzlichem Verbot Gewalt an Kindern bei 72% liegt. Kinder seien bei strittigen Scheidungen und bei Gewalt in der Familie immer mitbetroffen und hätten an langzeitlichen Folgen zu leiden, umriss auch Bildungsministerin Heinisch-Hosek die Dringlichkeit dieser Frage.

Karmasin: Neue Herausforderung Cyber-Mobbing

Man müsse auch die Aufmerksamkeit auf neue Herausforderungen, wie Cyber-Mobbing richten, gab Karmasin zu bedenken und wies darauf hin, dass dieses Phänomen in Österreich gegenüber anderen Ländern stark verbreitet sei. Hier sei Bewusstseinsarbeit notwendig, sagte sie. Allgemein führe ihr Ressort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein Kinderrechte-Monitoring durch.

Die Familienministerin erinnerte in ihrem Statement aber auch an die Schritte, die Österreich nach der Ratifizierung der Kinderrechtekonvention gesetzt hat. Als bedeutsamste Maßnahme nannte sie, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, wenn es um die rechtliche Position der Kinder in Bezug auf Erwachsene geht. Weitere wichtige Schritte waren laut Karmasin die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die gesetzliche Verankerung der Bundesjugendvertretung, die gemeinsame Obsorge und das Mitspracherecht in familiengerichtlichen Verfahren.

Heinisch-Hosek: Nachteile durch Bildungsangebote ausgleichen

Sowohl Karmasin als auch Bildungsministerin Gabriele Heinich-Hosek erachten den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen mit hohem Qualitätsanspruch als einen wichtigen Ansatzpunkt, um die Chancengleichheit von Kindern zu gewährleisten. "Den Kindern in Österreich geht es unterschiedlich gut", sagte Heinisch-Hosek. Es gelte, alles zu unternehmen, um die Bildungsnachteile auszugleichen, obgleich sie gleichzeitig einräumte, das Bildungswesen könnte viel aber nicht alles abfangen.

Heinisch-Hosek griff drei Punkte heraus, wo sie ansetzen möchte. Besonders am Herzen liegt ihr die Inklusion, um Kindern jeden Weg zu öffnen. "Wir wollen in einem inklusiven Schulsystem und in einer inklusiven Gesellschaft leben," hielt sie fest und kündigte dazu Schritte bis zum Jahr 2020 an. Darüber hinaus beabsichtigt die Bildungsministerin, das Unterrichtsprinzip Politische Bildung neu aufzustellen und Kindern und Jugendlichen auch im Bildungsbereich mehr Partizipation zu ermöglichen, ihnen mehr Gehör zu verschaffen und mehr Mitgestaltung als bisher zu eröffnen.

Tradinik fordert vollständige verfassungsrechtliche Verankerung der Konvention

Kinderrechte müssen vollwertige Rechte sein, die allen Kindern und Jugendlichen ohne Einschränkung zustehen, schickte Johanna Tradinik als Vorsitzende der Bundesjugendvertretung in ihrem Impulsreferat voraus und sah Österreich aufgefordert, in diesem Bereich Musterschüler zu sein und mit gutem Beispiel voranzugehen. Dies treffe aber nicht immer zu, kritisierte sie und erinnert dabei an den Umstand, dass von den 50 Artikeln der Konvention nur sechs in Verfassungsrang stehen. Nicht nachvollziehbar sei dies, zumal doch sämtliche Kinderrechte den gleichen Stellenwert haben, klagte Tradinik und plädierte für die vollständige Verankerung des Übereinkommens in der Verfassung.

Handlungsbedarf bestehe aber auch noch in anderen Bereichen. So dürfe es nicht dem Zufall überlassen werden, ob ein Kind gesund aufwächst oder Zugang zu Bildung hat. Aufgabe der Politik sei es vielmehr, dafür zu sorgen, dass alle Kinder auch tatsächlich die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben. Gerade vor diesem Hintergrund sollte die Einbindung der Kinder und Jugendlichen selbstverständlich sein, betonte die Vorsitzende der Bundesjugendvertretung und rief dazu auf, die Ideen junger Menschen ernst zu nehmen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dürfe nicht mit dieser Enquete zu Ende sein.

Winter: Auch Österreich hat noch nicht alle Verpflichtungen umgesetzt

Der wesentliche Grundgedanke der Kinderrechtskonvention, dass Kinder und Jugendliche Rechtssubjekte und nicht Rechtsobjekte sind, sei noch nicht überall zum Durchbruch gelangt, zog Renate Winter vom UN-Kinderrechtsausschuss kritisch Bilanz. Kein einziger Unterzeichnerstaat habe bisher sämtliche Verpflichtungen umgesetzt. Österreich war einmal Musterschüler, dies sei aber schon lange her, stellte sie fest. Viele Prinzipien, wie etwa das Verbot der Diskriminierung, seien zwar formell im Gesetz verankert, hätten aber noch nicht Eingang ins Bewusstsein der Menschen gefunden.

Einen besonderen Handlungsauftrag sah Winter überdies durch die Zusatzprotokolle der Konvention gegeben. Die Verpflichtung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in bewaffneten Konflikten bestehe auch gegenüber jugendlichen IS-Kämpfern, die nach Österreich zurückkehren. Hier seien in einem ersten Schritt ärztliche und psychologische Betreuung und nicht Bestrafung gefordert, mahnte sie. Betroffen sei Österreich aber auch durch das Protokoll gegen Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Hier sollte die Rechtsordnung stärker bei den erwachsenen Kunden der missbrauchten Kinder ansetzen, schlug Winter vor. Kein Verständnis zeigte sie schließlich auch dafür, dass das Zusatzprotokoll über die Individualbeschwerde noch immer nicht von Österreich ratifiziert wurde.

Holz-Dahrenstaedt: Chancengleichheit für Kinder darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein

Keine Zeit für Stillstand gibt es nach Meinung der Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt, die vor allem angesichts der neuen Medien, aber auch im Zusammenhang mit Individualisierung und Radikalisierung neue Gefahren auf Kinder und Jugendliche zukommen sah. Auch in Österreich bestünden bei der praktischen Durchsetzung der Kinder- und Jugendrechte noch Defizite, gab sie zu bedenken und sprach zunächst den Schutz vor Gewalt an. Mit polizeilicher und strafrechtlicher Intervention erreiche man hier die Kinder nicht, es brauche vielmehr andere Formen der Unterstützung wie etwa schulische Sozialarbeit oder den Ausbau von Kinderschutzzentren.

Der Grundsatz der Chancengleichheit wiederum stehe für 10 bis 20% der Kinder und Jugendlichen bloß auf dem Papier. So seien mehr als 300.000 Kinder armutsgefährdet, die Zahl der SchulabbrecherInnen wachse. Ein Grund mehr für Holz-Dahrenstaedt, vermehrte Anstrengungen zu fordern - von einheitlichen Betreuungsstrukturen und einer besseren Finanzierung bis zur Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften und der Schaffung eines zentralen Kinder- und Jugendanwalts für Österreich. (Fortsetzung Enquete) jan/hof

HINWEIS: Fotos von der Enquete finden Sie im Fotoalbum auf www.parlament.gv.at.