Parlamentskorrespondenz Nr. 1052 vom 11.11.2014

Tiermedikamente: Zugang soll EU-weit erleichtert werden

EU-Unterausschuss nimmt geplante Bio-Verordnung ins Visier

Wien (PK) - Die Zulassung und der Einsatz von Tierarzneimitteln sollen in der Europäischen Union verbessert werden. Konkret will die Europäische Kommission mit einer Verordnung den Zugang zu veterinärmedizinischen Medikamenten erleichtern. Besonders dort, wo derzeit oft Mangel herrscht, etwa bei Tieren mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung wie Bienen sowie für bestimmte Krankheiten, führe die Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln zu einem Gesundheitsrisiko für Tier und Mensch, beschrieb Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser den Hintergrund der Initiative. Im EU-Unterausschuss des Nationalrats wurde der Vorstoß geteilt aufgenommen. Während SPÖ, ÖVP und Grüne die Regelungen für eine bessere Versorgung mit Tierarzneimitteln grundsätzlich befürworteten, sehen FPÖ und Team Stronach die Entscheidungshoheit darüber lieber in nationaler Hand.

Großteils ablehnend äußerte sich der Ausschuss zu einem Änderungsentwurf für die EU-Verordnung zur biologischen Landwirtschaft. Der Vorschlag verfehle das Ziel, die Bio-Landwirtschaft zu stärken, so der Tenor, weil darin auf regionale Gegebenheiten des Landbaus nicht eingegangen werde.

Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln im Unionsraum verbessern

Die EU-Regelungen für Tierarzneimittel sollen vereinfacht und präzisiert werden, nicht zuletzt, damit Innovationen auf dem Gebiet schneller realisierbar sind, so Gesundheitsministerin Oberhauser. Es gelte zu vermeiden, dass Versorgungslücken entstehen, weil die Entwicklung eines weniger häufig nachgefragten Arzneimittels – etwa in Nischenbereichen - auf Grund der Zulassungsauflagen zu teuer kommt. Positiv bewertet sie außerdem, dass in dem Vorschlag auch homöopathische Arzneimittel mitbedacht werden. Ganz anders sehen Reinhard Eugen Bösch (F) und Marcus Franz (T) die Überlegung, Arzneimittelgaben an Tiere EU-weit einheitlich zu regeln; dem tat auch Wolfgang Pirklhubers (G) Eintreten für eine Harmonisierung der Tierarzneimittel-Standards keinen Abbruch. Bösch und Franz befürchten, dass aus wirtschaftlichen Interessen mit enormen Kosten ein national gut geregelter Bereich von der EU-Zentrale bestimmt wird.

Im Sinne der Tiergesundheit begrüße er die praxisnahen EU-Vorgaben, hielt ÖVP-Abgeordneter Franz Eßl dagegen. Trotzdem, merkte er an, dürften neue Kontrollbestimmungen des Arzneimitteleinsatzes in der Tierhaltung nicht zur vermehrter Bürokratie führen. Ministerin Oberhauser betonte daraufhin, die bereits bestehende Antibiotika-Datenbank gewährleiste lediglich den notwendigen Überblick, schon im Interesse der VerbraucherInnen.

EU will Antibiotikaresistenz zurückdrängen

Um der wachsenden Antibiotikaresistenz durch Medikamentenrückstände in Fleischwaren entgegenzutreten, möchte die EU mit ihrem Vorschlag für Tierarzneimittel, dass Tiere nur noch eingeschränkt mit für Menschen vorgesehenen Antibiotika behandelt werden. Zur Vorbeugung von Krankheiten oder Leistungssteigerung bei Nutztieren sollten Antibiotika gar nicht mehr zum Einsatz kommen, erläuterte Ministerin Oberhauser zufrieden. Ihr Ressort informiere jährlich am Antibiotikatag über aktuelle Daten zur Antibiotikaresistenz, erklärte sie in diesem Zusammenhang, sowohl in der Humanmedizin wie auch im Veterinärbereich.

Die zentralisierte Zulassung von Tierarzneimitteln durch die Europäische Arzneimittelagentur wird laut Kommissionsentwurf vom entsprechenden Verfahren für Humanmedikamente abgekoppelt. Bestimmungen über Tiermedizin müssen daher aus dem Gemeinschaftsverfahren zu Genehmigung und Überwachung von Pharmaka herausgenommen und separat behandelt werden, wie es im Legislativvorschlag zur Änderung heißt. Ob ein Medikament von der EU-Behörde oder national zu genehmigen ist, hänge von der Arzneimittelart ab, so die Kommission. Jedenfalls seien in allen Fällen die gleichen Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Produkts zu stellen.

Handlungsbedarf sieht die EU-Kommission auch bei den Arzneifuttermitteln. In einem eigenen Verordnungsentwurf sind einheitliche Standards für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von mit Medikamenten angereichertem Tierfutter festgelegt. Angestrebt wird eine Qualitätssteigerung bei der Behandlung von Krankheiten, speziell in großen landwirtschaftlichen Tierbeständen. Mit der Verordnung will man eine Richtlinie zur gleichen Thematik aktualisieren. Neu sind beispielsweise Regeln zur Zulassung von Betrieben, die Arzneifuttermittel herstellen und vertreiben, und Grenzwerte für die Verschleppung von Tierarzneimitteln in gewöhnliches Futtermittel. Das "Null-Toleranz-Prinzip" bei minimalen Rückständen würde dabei aufgegeben, erläuterte die Gesundheitsministerin, die EU argumentiere hier mit der unvermeidbaren Feststellung von zurückgebliebenen Arzneimittelspuren durch die moderne Labortechnik.

Die Vorgaben zu Produktion und Mischen der Arzneifuttermittel werden im Entwurf an den technischen Fortschritt auf diesem Gebiet angepasst. Intention der Kommission ist auch hier, das Risiko der Antibiotikaresistenz zu verringern, die Tiergesundheit durch eine exakte Dosierung von Tierarzneimitteln zu verbessern und Hindernisse bei der Anwendung von neuartigen Arzneifuttermitteln zu beseitigen.

Oberhauser: Kein Internethandel mit Tierarzneimitteln

Insgesamt begrüßte Gesundheitsministerin Oberhauser die Maßnahmen zur besseren Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln. Starke Vorbehalte äußerte sie aber gegenüber Bestimmungen, die den Internetverkauf von rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln ermöglichen. Wie im Bereich Humanmedizin wendet Oberhauser sich hier gegen den Fernabsatz von Medikamenten, da dies dem Prinzip der Konsumentensicherheit widerspreche.

Angesichts der Überschneidungen in den drei verschiedenen Legislativakten zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln bedauere sie, so Oberhauser weiter, dass sich auf EU-Ebene unterschiedliche Ratsarbeitsgruppen damit befassen. Genauso befanden Michael Ehmann (S) und Wolfgang Pirklhuber (G), das zeitlich und inhaltlich getrennte Vorgehen der Verhandlungsgruppen erschwere Übereinstimmungen in vielen Bereichen. Beispielsweise sei der Begriff "Arzneifuttermittel" Österreich ein Dorn im Auge, präzisierte die Gesundheitsministerin das Missfallen, weil so beschriebene Mischungen folglich wie gewöhnliches Futtermittel behandelt würden. Viel besser wäre es, die seit Jahrzehnten gebräuchliche Bezeichnung "Fütterungsarzneimittel" zu verwenden. Ihre Bedenken untermauerte Oberhauser mit dem Fleischskandal, der in der EU 2013 für Aufregung sorgte, als undeklariertes Pferdefleisch in verarbeiteten Waren aufgetaucht war und in einigen Mitgliedsländern sogar Medikamentenreste in diesen Fleischwaren entdeckt wurden.

Ausschuss will Bio-Landbau differenziert geregelt wissen

Scharf kritisiert wurde heute im EU-Unterausschuss des Nationalrats ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung unionsweiter Bestimmungen für die biologische Landwirtschaft. Schon der EU-Ausschuss des Bundesrats hatte massiven Einspruch gegen die angedachte Verordnung zum ökologischen Landbau und zur Kennzeichnung biologischer Produkte erhoben, da der Entwurf nicht ausreichend die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten im Unionsraum beachte und die Regelungen unverhältnismäßig seien (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 423).

Wie die BundesrätInnen stießen sich die Abgeordneten zudem an dem großen Ausmaß delegierter Rechtsakte, mit denen die EU-Kommission die Umsetzung der Verordnung eigenständig regeln kann. "Damit würde das Entscheidungsrecht alleine bei der Kommission liegen", brachte der Grüne Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber den Unmut auf den Punkt. Er strebt daher fraktionsübergreifend eine Stellungnahme gegen den Kommissionvorschlag an, um als Parlament bei den Ratsverhandlungen auf EU-Ebene Österreichs Position zu unterstützen.

Protest des Parlaments gegen EU-Regelung in Aussicht

Die Idee eines Protestschreibens des Parlaments gegen den aktuellen Entwurf zur Bio-Landwirtschaft begrüßte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. In der derzeitigen Fassung würde die Verordnung nämlich zu wenig die geographischen, klimatischen und wirtschaftlichen Unterschiede im biologischen Landbau einzelner Mitgliedsländer berücksichtigen. Daher sei hier nationalen bzw. regionalen Einschränkungen der Vorzug zu geben, zumal ernste Bedenken in Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip bestünden. Die Kommission behält sich im Entwurf vor, mit Durchführungsrechtsakten detaillierte Regelungen zu einzelnen Aspekten von Produktion, Kennzeichnung, Vermarktung, Lagerung, Transport und Kontrolle zu erlassen.

Ursprüngliches Ziel des EU-Vorschlags war eine Stärkung der Rechtssicherheit für die biologische Landwirtschaft, damit biologische Produkte im Wettbewerb leichter reüssieren, so Oberhauser. Für stringentere Vorschriften in der Erzeugung sollten verschiedene Sonderregelungen und Ausnahmen aufgehoben werden, beispielsweise will die Kommission das Nebeneinander von ökologischer und herkömmlicher Landwirtschaft verbieten. Den Abgeordneten Franz Eßl (V) und Wolfgang Pirklhuber (G) geht dieses Parallelverbot aber zu weit. Die Almwirtschaft etwa würde sehr unter einheitlich vorgegebenen Einschränkungen der Produktion leiden, mahnte Eßl. Pirklhuber verdeutlichte die negativen Auswirkung für die ökologisch orientierte Landwirtschaft mit dem Beispiel eines Bio-Bauern, der nicht mehr das Bio-Label nutzen dürfte, falls er nebenbei auch konventionellen Weinbau betreibt.

Generell bedürfe es im Unionsraum einer Revision der Bio-Etikettierung, meinte Pirklhuber, sodass Produkte aus Drittstaaten nicht mehr automatisch wie EU-Lebensmittel als ökologisch nachhaltig gekennzeichnet werden. Das würde die Bio-Landwirtschaft in der Europäischen Union tatsächlich stärken.

SPÖ-Mandatar Maximilian Unterrainer führte ins Treffen, die geltende Bio-Verordnung der EU sei erst 2009 in Kraft getreten. Eine Änderung des Rechtsakts in dieser kurzen Zeitspanne sei deswegen zu hinterfragen, wiewohl er eine Anhebung des Verbrauchervertrauens durch neue Umweltschutzregelungen für Verarbeitungsbetriebe sowie Groß- und Einzelhändler grundsätzlich begrüßte. Um die Kritikpunkte am Verordnungsentwurf bei der nächsten Sitzung in einer Stellungnahme an Brüssel zu artikulieren, beschloss der Ausschuss einstimmig die Vertagung des Kommissionsvorschlags. (Schluss EU-Unterausschuss) rei