Parlamentskorrespondenz Nr. 1056 vom 12.11.2014

Vorlagen: Familie

Kinderbetreuungsgeld, Elternteilzeit und Ausbildung von Tageseltern

Grüne für praxisgerechtere Regelung beim Wechseln der Kinderbetreuungsgeld-Variante

Wien (PK) – Mit der Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern eine einmalige Variantenänderung binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag des tatsächlichen Einlangens des ersten Antragsformulars vornehmen können. Da dies einem Wunsch der Grünen entsprach und auch Inhalt eines Antrags war, wurde diese Maßnahme sehr begrüßt, erinnert G-Mandatarin Daniela Musiol (676/A). Diverse Interessensvertretungen haben nun jedoch darauf hingewiesen, dass eine 14-tägige Frist unmittelbar nach der Antragstellung in der Praxis nicht zielführend sei. Die Grünen unterstützen daher den Vorschlag, Eltern eine Frist ab Erhalt der Bestätigung über das Einlangen des Antrags einzuräumen, und schlagen eine dementsprechende Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes vor.

… für Erleichterungen bei Elternteilzeit und Karenz

Familien brauchen neben finanzieller und sozialrechtlicher Absicherung vor allem Zeit, konstatiert G-Mandatarin Daniela Musiol (684/A). Folglich brauche es ihrer Ansicht nach neue Arbeitszeitmodelle, die Familien mehr Gestaltungsspielraum für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verschaffen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre es, zu ermöglichen, dass Elternteilzeit und Elternkarenz gleichzeitig von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden können. Außerdem sollte angesichts der zunehmenden Trennungs- und Scheidungsraten ein Rechtsanspruch auf Karenz und Elternteilzeit unabhängig vom gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind bzw. der vereinbarten Obsorgeregelung bestehen. Die Grünen treten daher für eine dementsprechende Überarbeitung des Mutterschutz- und des Väter-Karenzgesetzes ein.

… für Bundesrahmengesetz zur Ausbildung von Tageseltern

Eine weitere Forderung der Grünen bezieht sich auf die Schaffung eines bundesweiten Rahmengesetzes zur einheitlichen Ausbildung von Tageseltern (686/A(E)). Trotz der Einführung eines Gütesiegels für Ausbildungslehrgänge , sind die Niveaus in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, geben die Grünen zu bedenken. Negative Folgen erleben zudem auch jene Tageseltern, die aufgrund eines Umzugs in ein anderes Bundesland mit der vermeintlich gleichen Ausbildung nicht tätig werden können, weil diese den Vorschriften am neuen Wohnort nicht entspricht. Zur Absicherung der pädagogischen Qualität, aber auch zur Attraktivierung und Aufwertung des Berufs der Tageseltern soll nach Auffassung der G-Abgeordneten Daniela Musiol eine österreichweit verbindliche Ausbildung in der Mindesthöhe des vom Familienministerium entwickelten Gütesiegels (300 Unterrichtseinheiten) festgelegt werden. (Schluss) sue