Parlamentskorrespondenz Nr. 1067 vom 13.11.2014

Sondersitzung des Bundesrats zu 5 Jahre Lissabon-Vertrag am 2.12.

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Arbeitsweise von EU-Fonds

Wien (PK) – Der Lissabon-Vertrag ist vor fünf Jahren, am 1. Dezember 2009, in Kraft getreten. Aus diesem Anlass wird der Bundesrat am 2. Dezember um 12.00 Uhr zu einer Sondersitzung zusammentreten. Dabei werden die LändervertreterInnen Gelegenheit haben, mit dem österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn über aktuelle europäische Fragen zu diskutieren.

Das gab heute Edgar Mayer (V/V) nach einem entsprechenden Beschluss der Präsidialkonferenz des Bundesrats im EU-Ausschuss bekannt. Mayer wurde am Beginn der Sitzung mit einhelligem Stimmenvotum wieder zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Die Wahl war deshalb notwendig, da nach der Vorarlberger Landtagswahl die Bundesrätinnen und Bundesräte aus dem westlichsten Bundesland neu entsandt und in der Vorwoche in der Länderkammer neu angelobt wurden.

Im Mittelpunkt des Ausschusses stand die Arbeitsweise des Globalisierungsfonds und des Solidaritätsfonds der EU, wobei unterstrichen wurde, dass Österreich aus diesen beiden Instrumenten bisher rund 190 Mio. € erhalten hat. Diskutiert wurde ferner über den Europäischen Entwicklungsfonds, der der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) dient.

16,9 Mio. € für Österreich aus dem Globalisierungsfonds

Großes Interesse zeigten die Bundesrätinnen und Bundesräte für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). Aus seinen Mitteln kann ArbeitnehmerInnen durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geholfen werden, wenn sie infolge von Veränderungen des Welthandelsgefüges (z. B. Schließung eines großen Unternehmens oder Verlagerung einer Produktionsstätte außerhalb der EU) ihren Arbeitsplatz verloren haben. Durch die Mitwirkung des Fonds kann der Personalabbau abgefedert werden, die Projekte bilden eine Brückenfunktion zwischen dem abgebauten und dem neuen Arbeitsplatz und helfen den ArbeitnehmerInnen, durch persönliche und fachliche Qualifizierung eine berufliche Neuorientierung zu finden.  

Wie der Experte des Sozialministeriums erläuterte, kann der Fonds in Anspruch genommen werden, wenn in einem Unternehmen, seinen Zulieferfirmen und Abnehmerbetrieben der Abbau von mindestens 500 Beschäftigten in einem Zeitraum von 4 Monaten vorgesehen ist. Dasselbe gilt, wenn mehrere Klein- und Mittelbetriebe einer Branche in einem oder zwei benachbarten Bundesländern oder zwei Regionen in zwei benachbarten Ländern von einer derartigen Entlassungswelle betroffen sind. Sollten diese Bedingungen nicht vollständig erfüllt werden, so ist eine Förderung möglich, wenn die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben. Der EGF ist EU-weit mit jährlich 150 Mio. € dotiert, maximal 60% der aufgewendeten Kosten für das Maßnahmenpaket können durch EGF-Gelder kofinanziert werden.

Auch Österreich konnte in der vorangegangenen Periode 2007-2013 aus dem Fonds 16,9 Mio. € lukrieren. Das betraf 5 Projekte, nämlich Automobil, die Stahlstiftung, TransportarbeiterInnen, Tabak und soziale Dienstleistungen.

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) zeigte sich froh darüber, dass die EU mit diesem Fonds auch ein soziales Instrument für den Fall einer drohenden Massenarbeitslosigkeit geschaffen hat. Auch Sonja Zwazl (V/N) und Marco Schreuder (G/W) begrüßten grundsätzlich diese Möglichkeiten seitens der EU, wobei Zwazl kritisch hinterfragte, warum in Österreich nach der Alpine-Pleite nicht auch aus dem Fonds geholfen werden konnte. Seitens des Ministeriums hieß es dazu, dass in diesem Fall die soziale Misswirtschaft zu groß gewesen sei. Monika Mühlwerth (F/W) wiederum hielt es für die Pflicht der Unternehmen, die Marktentwicklung ständig zu beobachten, weshalb sie den Globalisierungsfonds als nicht unbedingt notwendig erachtete.  

170,7 Mio. € für Österreich aus dem Solidaritätsfonds

Breite Zustimmung im Ausschuss fand auch der Solidaritätsfonds. Dieser wurde nach den schweren Überschwemmungen in Europa 2002 ins Leben gerufen, um im Fall von Naturkatastrophen größeren Ausmaßes solidarische Hilfe leisten zu können, wenn diese gravierende Folgen für die Lebensbedingungen der BürgerInnen, die Umwelt oder die Wirtschaft einer oder mehrerer Regionen in den Mitgliedsländern oder Beitrittsländern haben. Seit Bestehen des Fonds wurde in 56 Fällen geholfen, 23 verschiedene Länder konnten mit über 3,2 Mrd. € unterstützt werden.

Österreich nahm die Solidaritätsfondshilfe anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002 (Salzburg, OÖ, NÖ, Wien, Steiermark und Tirol), 2005 (Tirol und Vorarlberg), 2012 (Lavamünd/Kärnten) und 2013 (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, OÖ, NÖ, Wien und Steiermark) in Anspruch. Die Hilfsleistungen aus dem Solidaritätsfonds für Österreich beliefen sich laut Papier des Innenministeriums auf insgesamt 170,7 Mio. €.

Auch Serbien, Kroatien und Bulgarien soll nach den katastrophalen Überschwemmungen im Sommer 2014 geholfen werden. Die EU will rund 79.700 € aus dem Solidaritätsfonds zur Verfügung stellen. Bosnien, das von der Katastrophe genauso betroffen war, erhält aus dem Fonds kein Geld, weil es kein Beitrittskandidat ist. Wie die Ausschussmitglieder aus dem Außenministerium erfuhren, werden aber zur Unterstützung der dort lebenden Menschen andere EU-Mittel herangezogen.

Laut Innenministerium sind die Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds zusätzliche Mittel außerhalb des normalen EU-Haushaltes, weshalb jeweils ein Nachtragshaushaltsverfahren erforderlich ist. Daher müssen die Finanzhilfen im Anschluss an die Vorlage des Vorschlags der Kommission in jedem einzelnen Fall vom Europäischen Parlament und vom Rat bewilligt werden. Die jährliche Obergrenze liegt bei 500 Mio. €. Da die Bearbeitung der jeweiligen Anträge oft längere Zeit dauert und den Menschen rasch geholfen werden muss, wird es ab nächstem Jahr die Möglichkeit geben, Vorauszahlungen in der maximalen Höhe von 30 Mio. € zu tätigen. Präventive Maßnahmen werden aus dem Fonds nicht finanziert.

Die Verwendung der Mittel sowohl aus dem Globalisierungsfonds als auch aus dem Solidaritätsfonds werden genau kontrolliert, wurde seitens der Ressorts versichert. An der Diskussion beteiligten sich die BundesrätInnen Reinhard Todt (S/W), Stefan Schennach (S/W), Monika Mühlwerth (F/W) und Marco Schreuder (G/W).

Entwicklungszusammenarbeit – Schwerpunkt liegt auf entwicklungsorientierter Zusammenarbeit

Eine kleine Debatte über die Entwicklungszusammenarbeit ergab sich aufgrund von zwei Vorlagen zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Monika Mühlwerth (F/W) hatte sich kritisch über die Art der Entwicklungszusammenarbeit geäußert. Die Leistungen kämen oft nicht bei den Menschen an, meinte sie, trotz Kritik habe sich nichts geändert. Das wollte Stefan Schennach (S/W) so nicht im Raum stehen lassen und erinnerte an erfolgreiche österreichische Projekte, etwa in Uganda, wo Telekommasten gebaut und damit gewisse Strukturen im ländlichen Gebiet zur Verfügung gestellt werden. In Simbabwe organisiere Österreich Frauenkooperativen, die die Frauen unabhängig machen. Eine weitere Initiative gehe vom Österreichischen Parlament aus. Dabei werde den ParlamentarierInnen in Mozambique mit österreichischem Know-how und Infrastruktur geholfen, um ihre Kontrollaufgabe erfüllen zu können. Das alles komme punktgenau an, sagte er, der in diesem Zusammenhang auch besonders die Arbeit der Austrian Development Agency (ADA) lobte. Kritisch sieht Schennach jedoch reine Budgethilfen.

Seitens des Außenministeriums wurde betont, dass der Schwerpunkt derzeit auf einer entwicklungsorientierten Zusammenarbeit liege, wobei Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen.

Der EEF ist das wichtigste Hilfeinstrument der Gemeinschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Alle fünf Jahre wird ein neuer Fonds ausverhandelt. Da der EEF nicht im Gesamthaushalt der EU eingebunden ist, sondern von den EU-Mitgliedsstaaten finanziert wird, gelten für ihn auch eigene Finanzregelungen.  

Der letzte EEF hatte bis 2013 Gültigkeit. Österreich beteiligt sich am neuen Fonds, dem 11. EEF, mit 731,4 Mio. € bzw. rund 2,4% der Gesamtsumme für die vollständige Laufzeit bis 2020. Insgesamt verfügt der Fonds über 30,5 Mrd. €.

Konkret geht es in den beiden EU-Dokumenten um die Festlegung der finanziellen Beiträge der Länder für 2014 und 2015, einschließlich der ersten Tranche 2015 und der Obergrenze für 2016. Der Jahresbeitrag der EU umfasst 2015 und 2016 jeweils 3,6 Mrd. €, für Österreich ergibt sich 2015 ein Beitrag von rund 37,35 Mio. €.

Eigentlich sollte der 11. EEF (2014-2020) schon Anfang 2014 in Kraft treten, von den 28 Mitgliedstaaten haben aber bislang nur 21 ratifiziert, darunter auch Österreich. Ausständig ist noch die Zustimmung von Deutschland, Frankreich, Italien, Irland, Niederlande, Portugal und Finnland. Zur Absicherung der Mittel für die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten sieht die Europäische Kommission nun in einem Verordnungsvorschlag eine Überbrückungshilfe bis zum Inkrafttreten des neuen EEF vor. Diese Überbrückungsfazilität wird aus Restmitteln des 10. Entwicklungsfonds gespeist. Damit kann die 3. Tranche für 2014 überwiesen werden. Sobald alle EU-Mitgliedstaaten die Finanzierungsabkommen für den 11. EEF ratifiziert haben, werden die Mittel der Fazilität diesem neuen Fonds zugerechnet.

Aufgrund der fehlenden Ratifizierungen werde das Geld aber knapp, hieß es aus dem Außenressort gegenüber den Bundesräten Edgar Mayer (V/V) und Marco Schreuder (G/W), sodass es schwierig werde, zur Bewältigung der Ebola-Krise weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. (Schluss) jan


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