Parlamentskorrespondenz Nr. 1069 vom 14.11.2014

Vorlagen: Inneres

Regierung legt Anti-Terror-Paket vor

Wien (PK) – Die Regierung hat zur effizienteren Bekämpfung des islamistischen Terrors zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Unter anderem ist vorgesehen, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz zu ändern, um die Rekrutierung von österreichischen Dschihad-KämpferInnen zu erschweren (351 d.B.). Mit einem eigenen Symbole-Gesetz soll außerdem die Verwendung von Symbolen des Islamischen Staates (IS) und der Al-Qaida sowie von Organisationen, die mit diesen Gruppierungen in Zusammenhang stehen, verboten werden (346 d.B.).

Mit der vorgesehenen Änderung des Grenzkontrollgesetzes erhält die Exekutive die Befugnis, im Rahmen von Grenzkontrollen zu überprüfen, ob Minderjährige das Einverständnis ihrer Eltern zur Ausreise haben, wenn der Verdacht besteht, dass sie beabsichtigen, sich im Ausland an Kampfhandlungen zu beteiligen. Bis zur Ausräumung von Zweifeln werden die Sicherheitsorgane ermächtigt, die Ausreise zu verwehren und den Reisepass einzubehalten. Außerdem sollen sie auch Personen, denen das Reisedokument entzogen oder die Ausstellung eines Reisedokuments versagt wurde, die Ausreise verweigern können. Gleichzeitig wird im Staatsbürgerschaftsgesetz normiert, dass ÖsterreicherInnen, die im Ausland freiwillig und aktiv an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilgenommen haben, die Staatsbürgerschaft entzogen wird, wenn sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen.

Ziel des Symbole-Gesetzes ist es, die Verwendung von Terrorsymbolen in Österreich weitestgehend einzuschränken. Wer Symbole des Islamischen Staates (IS), der Al-Quaida oder diesen Gruppierungen nahe stehender Organisationen in der Öffentlichkeit zur Schau stellt, über elektronische Kommunikationsmittel verbreitet oder einschlägige Abzeichen und Embleme trägt, soll mit bis zu 4.000 € oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft werden können. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. sechs Wochen Haft. Auch der Versuch der Verwendung wird strafbar sein.

Ausgenommen vom Symbole-Verbot sind unter anderem die mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut der Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll. Welche terroristischen Gruppierungen neben dem IS und der Al-Quaida noch auf die schwarze Liste kommen, soll per Verordnung festgelegt werden. In Kraft treten soll das Anti-Terror-Paket am 1. Jänner 2015. (Schluss) gs