Parlamentskorrespondenz Nr. 1075 vom 18.11.2014

Vorlagen: Finanzen

Mehr Geld für Entwicklungsländer, Änderungen im Nationalbankgesetz

Mehr Geld für die Entwicklungszusammenarbeit

Wien (PK) - Mit einem Entwurf für ein Gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014; 345 d.B. ) schlägt die Bundesregierung dem Nationalrat vor, sich an der Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds zu beteiligen, um die Unterstützung von Entwicklungsländern zu stärken. Folgende Beiträge sollen beschlossen werden: 107,475 Mio. € für die dreizehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) samt Sonderziehungsrechten für 8,019 Mio. €; 380,78 Mio. € für die siebzehnte Wiederauffüllung des Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und 29,281 Mio. € an Sonderziehungsrechten sowie 50,28 Mio. € für die sechste Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF). Zudem ist ein Beitrag von 15,48 Mio. € an den Treuhandfonds der Internationalen Entwicklungsorganisation für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund) geplant. Österreich setzt damit einen Schritt zur Erreichung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen ODA-Quote (Official Development Assistance-Quote), die Beiträge in Höhe von 0,7% des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit vorsieht.

Nationalbank ermittelt Durchschnittsrendite für Bundesanleihen

        

Die Oesterreichische Nationalbank soll ab 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) errechnen und veröffentlichen (350 d.B.). Diese Größe soll künftig die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) ersetzen, die bislang von der Oesterreichischen Kontrollbank ermittelt wird. Begründet wird diese Neuerung mit Änderungen im regulatorischen Umfeld. Dazu kommen weitere Änderungen und Rechtsanpassungen: Die Nationalbank soll künftig etwa Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlichen, statt wie bisher in der Wiener Zeitung. Externe Rechnungsprüfer der OeNB erhalten - auf Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB) - ein Mehrjahresmandat. Bei der Aufsicht über Zahlungssysteme soll die OeNB Daten, die sie in einem ihr übertragenen Aufgabengebiet erhält, auch für andere Tätigkeiten verwenden können. Meldepflichtige, die der OeNB Daten nicht zur Verfügung stellen, sollen künftig Strafzahlungen leisten müssen. Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz wird dazu führen, dass Leistungen aus der Pensionsreserve der OeNB zurückgehen. Daher wird die Nationalbank per Gesetz dazu angehalten, eine allenfalls überdotierte Reserve abzubauen. (Schluss) fru/gro