Parlamentskorrespondenz Nr. 1115 vom 24.11.2014

Vorlagen: Soziales

Pflege: Regierung legt Entwurf zur Änderung des Pflegegeldgesetzes vor, Grüne beantragen Studie

Pflegegeld wird erhöht, Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 erschwert

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz vorgelegt (365 d.B.). Zentrale Punkte des Entwurfs sind ein erschwerter Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 im kommenden Jahr sowie eine Erhöhung des Pflegegelds ab 2016. Außerdem sollen das Informations- und Beratungsangebot für PflegegeldbezieherInnen und ihre Angehörigen verbessert und die Abwicklung von Förderanträgen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung vereinfacht werden.

Konkret muss ab kommendem Jahr für die Zuerkennung der Pflegstufe 1 ein durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf vom mehr als 65 Stunden nachgewiesen werden, derzeit sind es 60 Stunden. Pflegegeld der Stufe 2 wird bei einem Pflegebedarf von 95 Stunden (alt: 85 Stunden) gewährt. Mit dieser Maßnahme sollen die steigenden Kosten für das Pflegegeldsystem gedämpft werden. Gleichzeitig ist allerdings eine Erhöhung des Pflegegelds in allen Stufen um 2 % ab 1. Jänner 2016 vorgesehen. In der Pflegestufe 1 werden dann 157,3 € (derzeit 154,2 €), in der höchsten Pflegestufe, der Pflegestufe 7, 1.688,9 € (derzeit 1.655,8 €) zur Verfügung stehen.

Zur Unterstützung pflegender Angehöriger sieht der Entwurf kostenlose Beratungsgespräche bei psychischen Belastungen durch private Organisationen vor. Außerdem werden die zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege eingeführten Hausbesuche ausgebaut und künftig auch auf Wunsch der gepflegten Person oder von pflegenden Angehörigen angeboten. Die bereits bestehenden Online-Informationsangebote des Sozialministeriums, insbesondere die Plattform www.pflegedaheim.at und die Servicedatenbank www.infoservice.sozialministerium.at, werden gesetzlich verankert.

Durch ihre ausdrückliche Aufnahme in den anspruchsberechtigten Personenkreis wird außerdem klargestellt, dass auch Kindergartenkinder, die das verpflichtende Kindergartenjahr absolvieren und damit unfallversichert sind, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld haben. Ausdrücklich festgeschrieben wird überdies, dass Österreich nur dann zur Leistung von Pflegegeld verpflichtet ist, wenn nicht ein anderer Staat für Pflegeleistungen, etwa im Rahmen einer Krankheit, zuständig ist.

In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf weist das Sozialministerium darauf hin, dass die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf kontinuierlich zunimmt. Mit Stand September 2014 hatten demnach mehr als 455.000 Personen bzw. rund 5,3% der österreichischen Bevölkerung Anspruch auf Pflegegeld. In Summe ist das Pflegebudget des Bundes – die Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Dotierung des Pflegefonds eingerechnet – von 2008 bis 2013 um mehr als ein Viertel gestiegen. Trotz des künftig schwierigeren Zugangs zu den untersten beiden Pflegegeldstufen, bleibe die Zugangsschwelle zu Pflegegeld im internationalen Vergleich niedrig, macht das Ministerium geltend. Gemäß den Kostenschätzungen des Ressorts bringt die Gesetzesnovelle im nächsten Jahr Einsparungen in der Höhe von insgesamt 19 Mio. €. 2016 werden es trotz der Pflegegelderhöhung voraussichtlich immer noch 7,6 Mio. € sein. 2017 sollen die Aufwendungen um 46,3 Mio. € und 2018 um 84,6 Mio. € sinken.

Grüne beantragen Studie zur Situation pflegender Angehöriger

Die Grünen sprechen sich dafür aus, eine Studie zur Situation pflegender Angehöriger in Auftrag zu geben (775/A(E)). Seit der letzten umfassenden Studie seien beinahe 10 Jahre vergangen, zudem hätten sich die Rahmenbedingungen inzwischen geändert, begründet Abgeordnete Judith Schwentner die Initiative. So habe man auf der einen Seite zwar neue Instrumente zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen wie die Pflegekarenz eingeführt, auf der anderen Seite aber den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 schon einmal, nämlich im Jahr 2011, erschwert. Schwentner fürchtet, dass der Druck auf Angehörige durch die nunmehr vorliegende Gesetzesnovelle weiter steigen wird. Ohne das hohe Engagement pflegender Angehöriger wäre das österreichische Pflegesystem ihrer Überzeugung nach aber weder finanzierbar noch organisierbar. (Schluss) gs