Parlamentskorrespondenz Nr. 1137 vom 26.11.2014

Bericht: Gelungene Reform des Pflegegeldwesens

Kompetenzbereinigung, kürzere Verfahren, Einsparungen, einheitliche Ausbildung

Wien (PK) - Im Jahr 2012 wurde die gesamte Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für das Pflegegeld von den Ländern auf den Bund übertragen. Diese Konzentration der Kompetenzen beim Bund samt der Reduktion auf nur mehr fünf Entscheidungsträger sowie die rasche und effiziente Umsetzung der Vorgaben könne "als Musterbeispiel für eine Verwaltungsreform gesehen werden", heißt es in dem vom Sozialressort vorgelegten Bericht über die Vollziehung des Pflegegeldwesens (III-119 d.B. und III-535-BR/2014 d.B. ). Seit 1. Jänner 2012 gelten somit erstmals seit der Einführung des Pflegegeldes (1993) einheitliche Rechtsgrundlagen für alle 454.393 PflegegeldbezieherIinnen (Stand Juli 2014) sowie für alle künftigen AntragstellerIinnen in Österreich.

Grundlage für die rechtliche Gleichbehandlung aller Pflegebedürftigen in Österreich geschaffen

Der Rechnungshof hat im Jahr 2010 anlässlich einer Querschnittsprüfung in Bezug auf das Pflegegeldwesen vor allem die strukturelle Zersplitterung hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, der vollziehenden Stellen, der ärztlichen Gutachten sowie der administrativen Umsetzung bemängelt. Neben der Übertragung der Kompetenzen von den Ländern auf den Bund standen daher vor allem eine deutliche Reduktion der Entscheidungsträger, eine Vereinheitlichung der Vollziehung, Verwaltungseinsparungen sowie eine Beschleunigung der Verfahren im Mittelpunkt der Reformvorhaben. Im Jahr 2012 wurde schließlich das Pflegegeldreformgesetz beschlossen, durch das die wichtigsten Punkte umgesetzt werden konnten. Durch die Novelle zum Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 konnte zudem die Zahl der Entscheidungsträger weiter reduziert; seit 1. Jänner 2014 gibt es nur mehr fünf zuständige Stellen: die Pensionsversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalten der Bauern und der gewerblichen Wirtschaft sowie die Versicherungsanstalten für Eisenbahnen und Bergbau sowie für die öffentlich Bediensteten. Damit wurden erstmals die Voraussetzungen für einen österreichweit möglichst einheitlichen Vollzug des Pflegegeldwesens geschaffen, insbesondere für eine einheitliche Einstufungspraxis und eine Verbesserung der Qualität der Begutachtung.

Einheitliche Ausbildung und kürzere Verfahrensdauer

Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Vereinheitlichung und Verbesserung der Qualität des Begutachtungsverfahrens wurde durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 gesetzt, heben die AutorInnen des Berichts hervor. Seit 1.1.2014 gibt es nämlich die Verpflichtung, eine Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung aufzubauen, die alle Personen, die zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten des Pflegegeldes herangezogen werden, besuchen müssen. Der Trägerverein "Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK)" bietet ab Herbst 2014 die ersten Ausbildungsveranstaltungen an.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundes gelang es in den letzten Jahren sukzessive die Verfahrensdauer in Pflegegeldangelegenheiten zu verkürzen. Ungeachtet der großen Anzahl von rund 200.000 Erst- und Erhöhungsanträgen im Jahr 2013 konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer zwischen Stellung eines Antrags und dessen bescheidmäßiger Erledigung auf durchschnittlich unter 60 Tage verkürzt werden. Die zusätzliche Übernahme der Landespflegegeldfälle ab 1.1.2012 führte nur kurzfristig zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer auf Bundesebene.

Einheitliches Datenmaterial steht erstmals zur Verfügung

Vor der Pflegegeldreform 2012 hat sich die Datensituation als sehr inhomogen dargestellt, heißt es im Bericht. Nunmehr steht dem Bund einheitliches Datenmaterial über alle PflegegeldbezieherInnen in Österreich zur Verfügung; erstmals ist eine Gesamtbetrachtung möglich. So ist etwa den beigefügten Statistiken zu entnehmen, dass es im Jahr 2014 insgesamt 454.393 BezieherInnen von Pflegegeld gab, 69.332 davon waren ehemalige Landespflegefälle. Mehr als 50 % davon entfallen dabei auf die Pflegestufen 1 und 2. Die Bundesländer, die zahlenmäßig die meisten Anspruchsberechtigten aufweisen, sind Niederösterreich (89.685), Wien (85.803), Steiermark (79.034) und Oberösterreich (71.649). Rund 76 % der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt. In den Jahren 2012 und 2013 wurden für die Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz rund 2,467 Mrd. € bzw. 2,477 Mrd. € aufgewendet. (Schluss) sue