Parlamentskorrespondenz Nr. 1150 vom 27.11.2014

PädagogInnenbildung Neu erhält verbesserten rechtlichen Rahmen

Wissenschaftsausschuss begrüßt Kooperationsregeln für Pädagogische Hochschulen und Universitäten

Wien (PK) – Einer umfangreiche Sammelnovelle zum Universitätsgesetz 2002 (UG) und zum Hochschulgesetz 2005 (HG) stimmte der Wissenschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung zu. Im Zentrum steht die bessere Kooperation von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten bei der Durchführung von Lehramtsstudien. Weitere Eckpunkte sind Gleichstellungsfragen und die Schaffung von Handhaben der Universitäten gegen Plagiate.

Der Ausschuss befasste sich auch mit den Jahresberichten 2012 und 2013 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Darin sind erste Erfahrungen mit dem einheitlichen System der externen Qualitätssicherung im österreichischen Hochschulraum dargestellt. Die Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Die NEOS wollen für Studierende das Recht auf Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle bei Aufnahmeverfahren an einer Universität. Dieser Antrag wurde vertagt. Die FPÖ will hingegen ein Herkunftslandprinzip für Studienzulassungen verankern, fand dafür aber nur die Unterstützung des Team Stronach. Der Antrag wurde somit abgelehnt.

Die FPÖ ist weiters für eine Aufwertung der Ombudsstelle für Studierende. Dieser Antrag wurden mehrheitlich vertagt. Allgemeine Unterstützung fand das Anliegen der Ausdehnung der Veröffentlichungspflicht von Dissertationen auf Privatuniversitäten und die Donauuniversität Krems. Es wurde dazu ein Abänderungsantrag aller Fraktionen formuliert und einstimmig angenommen.

Kooperationsklauseln für die Durchführung der PädagogInnenbildung Neu

Eine Reihe von Änderungen im Universitätsgesetz und im Hochschulgesetz (369 d.B.) stand heute im Wissenschaftsausschuss zur Debatte. Die Novelle wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags der SPÖ und ÖVP, der redaktionelle Klarstellungen enthält, auf den Weg ins Plenum gebracht.

Gänzlich der Zustimmung enthielten sich die Freiheitlichen. Die Grünen wollten einer Bestimmung, welche die Beibehaltung der verpflichtenden Studieneingangs- und Orientierungsphase festschreibt, nicht zustimmen und verlangten dazu eine getrennte Abstimmung. Sie stimmten aber den restlichen Teilen der Novelle zu.

Als Hauptpunkt der Sammelnovelle hoben die Abgeordneten Karlheinz Töchterle (V) und Elisabeth Grossmann (S) die Bestimmungen hervor, die eine reibungslose Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten im Bereich der Lehramtsstudien sicherstellen. Damit werde die Umsetzung einer qualitativ hochwertigen gemeinsamen Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen einen neuen Impuls erhalten, meinten sie.

Axel Kassegger (F) und Nikolaus Scherak (N) sahen zwar einen Schritt in die richtige Richtung, aber wenn Pädagogische Hochschulen nun tatsächlich Hochschulrang haben, müsse man sie konsequenterweise auch dem Wissenschaftsministerium unterstellen, argumentierte sie. FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek bezeichnete das weitere Festhalten an der Studieneingangsphase als sinnlos. Mit dieser versuche man ein Problem zu lösen, das eigentlich im Bereich der Mittelschule angesiedelt ist, nämlich die Frage, inwieweit die Matura noch ein Nachweis der Studienbefähigung ist.

Auch Sigrid Maurer (G) sah einige positive Aspekte der Novelle, meinte aber, dass auch diesmal nicht alle Unklarheiten der Kooperation zwischen den beiden Hochschultypen ausgeräumt wurden. Maurer erkundigte sich bei Staatsekretär Harald Mahrer über den Stand der Verhandlungen über zusätzliche Mittel für die Universitäten in der Periode 2016-2018.

Mahrer betonte, dass man sich des Zeitdrucks bewusst sei und intensive Verhandlungen mit dem BMF führe. Er gehe davon aus, dass spätestens Mitte Dezember ein Ergebnis vorliegt. Zur Kritik an der Studieneingangsphase stellte er fest, dass 2015 Ergebnisse einer Evaluierung vorliegen werde. Dann werde man entscheiden, ob eine Neuregelung notwendig sei. Vorerst gehe es mit der Novelle um eine Regelung, die Rechtssicherheit in der Frage der Studieneingangs- und Orientierungsphase schafft.

Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek begrüßte die Kooperationsklauseln der Novelle und meinte, damit werde eine gute gesetzliche Grundlage für die Weiterentwicklung der PädagogInnenbildung geschaffen.

Die Sammelnovelle umfasst noch eine Reihe weiterer Punkte. Zufrieden zeigte sich Nikolaus Scherak (N) über die Klarstellung, dass die Universitäten und deren Angehörige berechtigt sind, aktiv Vermögenswerte unterschiedlicher Art für universitäre Aufgaben einzuwerben.

Breite Zustimmung der Abgeordneten fanden auch die Bestimmungen für eine bessere Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Betreuungspflichten. Diese werden in den leitenden Grundsätzen des Universitätsgesetzes verankert und gelten für alle Universitätsangehörigen mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörigen. Andrea Kuntzl (S) hob hervor, dass die Gleichstellung von Frauen in Entscheidungsprozessen an den Universitäten gefördert und im Universitätsgesetz eine rechtlichen Grundlage für die Erlassung eines Gleichstellungsplanes zusätzlich zum Frauenförderungsplan geschaffen wird.

ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Töchterle wies darauf hin, dass die Novelle auch einem langjährigen Wunsch von Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung entgegenkommt und ihre Zugehörigkeit zum wissenschaftlichen Universitätspersonal festlegt. Die Novelle verankere im Universitätsgesetz auch den Bauleitplan des Wissenschaftsressorts als Planungsinstrument für die Realisierung universitärer Immobilienprojekte, stellte er zustimmend fest. Sie gebe auch den Universitäten das Recht auf ein Vorgehen gegen Plagiate, was der wissenschaftlichen Qualität diene.

Anträge von NEOS und FPÖ zu Aufnahmeverfahren an Universitäten

Die NEOS wollen für StudienanfängerInnen das Recht auf Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle von Aufnahmeverfahren. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak legte einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung vor (616/A), der auf Antrag von ÖVP-Abgeordneter Asdin El Habbassi mehrheitlich vertagt wurde. Habbassi drückte Verständnis für das Anliegen aus, das der Transparenz diene. Die Möglichkeiten zur Umsetzung der Forderung werde derzeit geprüft, sagte er.

Einen ungebremsten Ansturm ausländischer Studierender auf Österreichs Universitäten sieht FPÖ-Abgeordneter Andreas Karlsböck. Es müsse daher sichergestellt werden, dass österreichische Studierende einen Studienplatz in Österreich erhalten, sagte Karlsböck und forderte die Einführung des Herkunftslandprinzips für StudienanfängerInnen (795/A(E)). Zum Studium in Österreich zugelassen soll nur werden, wer auch im Heimatland eine Studienberechtigung hat. Seiner Ansicht, eine EU-rechtskonforme Bestimmung sei dazu möglich, konnten sich Beatrix Karl (V) und Andrea Kuntzl (S) nicht anschließen. Sie verwiesen auf eine bereits gefallene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, an die Österreich gebunden ist. Der Antrag fand nur die Zustimmung von Seiten der FPÖ und des Team Stronach und wurde damit abgelehnt.

Erste Erfahrungen mit neuer externer Qualitätssicherung der Hochschulen

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat für die Jahre 2012 und 2013 die ersten Jahresberichte seit ihrer Gründung vorgelegt (III-107 d.B.). Die AQ Austria übernahm mit März 2012 die Agenden von drei Institutionen der Qualitätssicherung und Akkreditierung: des für den Fachhochschulsektor zuständigen Fachhochschulrats (FHR), des Österreichischen Akkreditierungsrats (ÖAR) für Privatuniversitäten und der Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA), die für den gesamten tertiären Sektor zuständig war.

Die Abgeordneten des Wissenschaftsausschusses hatten Gelegenheit, mit dem Geschäftsführer der AQ Austria, Achim Hopbach, über die ersten Erfahrungen zu diskutieren. Sie nahmen anschließend die Jahresberichte einstimmig zur Kenntnis.

Die Abgeordneten Karlheinz Töchterle (V), Sigrid Maurer (G), Rouven Ertlschweiger (T) und Nikolaus Scherak (N) thematisierten die Herausforderungen, welche die Doppelrolle der Akkreditierung und der Qualitätssicherung für die AG Austria besonders gegenüber Fachhochschulen und Privatuniversitäten mit sich bringt.

Achim Hopbach stellte dazu fest, dass die AQ Austria im ersten Jahr vor allem mit organisatorischen Fragen, die sich aus der Fusion der Vorgängerinstitutionen ergaben, beschäftigt war. Es wurde gleichzeitig intensiv daran gearbeitet, eine international anerkannte Stellung als Qualitätssicherungsagentur zu gewinnen. Dieser Prozess sei sehr erfolgreich verlaufen. Die AU Austria darf bereits Audits in Deutschland durchführen. Er hoffe, dass demnächst die Entscheidung über eine europaweite Zulassung fällt, teilte Hopbach dem Ausschuss mit.

Eine besondere Herausforderung sei die Durchführung der Auditverfahren im Fachhochschulsektor. Die Struktur der Agentur habe sich als adäquat erwiesen habe. Mit der Akkreditierung nimmt die AQ Austria einerseits behördliche Aufgaben war, im Bereich der Qualitätssicherung ist sie hingegen Serviceunternehmen, das auch im Wettbewerb mit anderen Agenturen steht. Da das Gesetz das Audit mit dem Akkreditierungsstatus verknüpfe, müssten vor allem die Fachhochschulen erst Vertrauen gegenüber dem Auditverfahren gewinnen, berichtete Hopbach. Er gehe davon aus, dass sich diese Frage lösen werde, wenn die Fachhochschulen mehr Erfahrungen mit Audits gesammelt haben.

Die Frage von Abgeordnetem Philip Kucher (S), ob Anpassungsbedarf im Privatuniversitäten-Gesetz bestehe, verneinte Hopbach. Er sehe derzeit keinen Trend zu Privatuniversitäten mit einem breiter aufgestellten Angebot an Studienrichtungen, sagte er auf eine diesbezügliche Frage von Ausschussobmann Andreas Karlsböck (F). Bisher kenne er nur einen einzigen Fall.

FPÖ für Aufwertung der Ombudsstelle für Studierende

Die FPÖ-Abgeordneten Petra Steger und Andreas Karlsböck sprechen sich für eine Aufwertung der Ombudsstelle für Studierende im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) aus (598/A). Die Stelle soll künftig aufgrund eigener Wahrnehmungen und nicht nur wie bisher aufgrund von Informationen von Studierenden tätig werden können. Weiters soll die Verschwiegenheitspflicht entfallen, denn diese hindere die Ombudsstelle daran, Missstände und Problemfälle im jährlichen Tätigkeitsbericht detailliert darzustellen, argumentierte Abgeordnete Steger.

Brigitte Jank (V) und Nikolaus Scherak (N) unterstützten die erste Forderung des Antrags. Über eine Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht gebe es jedoch noch Diskussionsbedarf, denn es gehe dabei auch um die Frage des Vertrauensschutzes für Studierende, die sich an die Ombudsstelle wenden, sagten sie. Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS vertagt.

Einstimmige Zustimmung zu Erweiterung der Veröffentlichungspflicht von Dissertationen

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) fordert eine Ausdehnung der Veröffentlichungspflicht von Dissertationen auf Privatuniversitäten und die Donauuniversität Krems (725/A(E)). Das Anliegen wurde von allen Fraktionen unterstützt und der Antrag in Form eines gemeinsamen Abänderungsantrags einstimmig angenommen. (Schluss) sox