Parlamentskorrespondenz Nr. 1155 vom 02.12.2014

Gleichbehandlungsausschuss bekräftigt gendergerechte Bundeshymne

Lebhafte Debatte um Sinnhaftigkeit eines Burka-Verbots

Wien (PK) – Fragen der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes beschäftigten den Gleichbehandlungsausschuss in seiner heutigen Sitzung. Anlass dazu bot ein Entschließungsantrag der Grünen, der das "Levelling up" des Diskriminierungsschutzes fordert. Die Grünen sprechen sich zudem für die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren im Bundesdienst aus. Beide Anträge wurden vertagt.

Auf der Tagesordnung standen auch drei Anträge der FPÖ, die zu Grundsatzdebatten führten, inwieweit die Gleichstellung der Geschlechter durch gesetzliche Regelungen gefördert werden und inwieweit der Staat in private Entscheidungen eingreifen kann. So sprachen sich die Freiheitlichen Abgeordneten für den Verzicht auf die Verwendung des Binnen-I im Bereich der Bundesverwaltung aus. Dieser Entschließungsantrag dazu wurde jedoch abgelehnt. Mehrheitlich abgelehnt wurde auch der Antrag der FPÖ, zum ursprünglichen Text der Bundeshymne zurückzukehren, also ohne die Erwähnung der "Töchter". Vertagt wurde hingegen nach einer lebhaften Debatte der Entschließungsantrag auf Einführung eines Verschleierungsverbots für den öffentlichen Raum.

Grüne wollen Diskriminierungsschutz ausweiten

Sigrid Maurer (G) unterstützte den Antrag ihrer Fraktionskolleginnen Alev Korun und Judith Schwentner auf Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf Bereiche außerhalb der Arbeitswelt (442/A(E)). Ein so genanntes "Levelling up" des Diskriminierungsschutzes beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, insbesondere zu Wohnraum, sei dringend notwendig, sagte sie. In diesem Sinne wären das Gleichbehandlungsgesetz als auch das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft um die Diskriminierungsmerkmale Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung zu ergänzen.

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) verwies auf die laufende Evaluierung des Gleichbehandlungsgesetzes. Zudem sollte eine geplante EU-Richtlinie in dieser Frage abgewartet werden. Der Entschließungsantrag der Grünen wurde auf ihren Antrag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Grüne für anonymisierte Bewerbungsverfahren im Bundesdienst

In einem weiteren Entschließungsantrag, der ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde, sprechen sich Alev Korun und Aygül Berivan Aslan von den Grünen für die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens im Bundesdienst aus (319/A(E)). Abgeordnete Aslan sagte, solche Bewerbungsverfahren seien in den USA, Großbritannien und Kanada weitgehend üblich und es gebe damit gute Erfahrungen. Wenn in der ersten Runde von schriftlichen Bewerbungen persönliche Daten wie Namen, Alter, Geschlecht, Geburtsort, Familienstand, Aussehen und allenfalls auch Nationalität anonymisiert werden, so schaffe man damit mehr Chancengleichheit für unterrepräsentierte Gruppen.

SPÖ-Abgeordneter Hermann Lipitsch stellte fest, dass im öffentlichen Dienst bereits Chancengleichheit sichergestellt werde, da stets alle qualifizierten BewerberInnen der ersten Runde zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Das Problem der Gleichbehandlung von Bewerbungen betreffe eher die Privatwirtschaft. Derzeit finde eine Diskussion statt, ob hier gesetzliche Vorgaben gemacht werden können, sagte Lipitsch. Daran anschließend meinte FPÖ-Abgeordnete Carmen Schimanek, dass gesetzliche Regelungen im privatwirtschaftlichen Bereich mit Vorsicht zu treffen seien. Eine zu starke staatliche Einmischung in Personalentscheidungen sei aus ihrer Sicht abzulehnen.

FPÖ: Bundesverwaltung soll auf Binnen-I verzichten

Die Abgeordneten der FPÖ Wolfgang Zanger und Carmen Schimanek fordern die Abschaffung des Binnen-I im Verwaltungsbereich des Bundes sowie ein Gesetz zur Streichung sämtlicher Binnen-I aus Bundesgesetzen und Bundesverfassungsgesetzen (444/A(E)). Schimanek wies in der Ausschussdebatte darauf hin, dass auch der Vorsitzende des "Komitees zur Regelung des Schriftverkehrs" im Österreichischen Normungsinstitut einen Verzicht auf diese Schreibung befürworte. Das Binnen-I trage grundsätzlich nichts zur Gleichbehandlung von Frauen bei und störe zudem die Benutzung des Angebots für sehbehinderte Menschen bei elektronischen Dokumenten der öffentlichen Hand, argumentierte sie.

Diese Sicht wurde von den Abgeordneten der anderen Fraktionen nicht geteilt. Da es keine gesetzliche Vorschrift einer Verwendung des Binnen-I gebe, könne auch kein Gesetz zu seiner Abschaffung formuliert werden, waren sich Asdin El Habbassi (V), Katharina Kucharowits (S) und Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) einig. In der weiteren Debatte unterstrichen neben Kucharowits und Wurm die Abgeordneten Sigrid Maurer (G), Wolfgang Knes (S) und Matthias Strolz (N) die frauenpolitische Forderung, im öffentlichen Bereich Frauen auch sprachlich "sichtbar zu machen". Dazu gebe es verschiedene Möglichkeiten, von denen das Binnen-I nur eine darstellt.

Abgeordnete Schimanek betonte, sie strebe kein generelles Verbot des Binnen-I an, sondern ihr Antrag ziele auf die bessere Lesbarkeit von Gesetzen und Texten der öffentlichen Verwaltung ab. Der Antrag fand in der Abstimmung nur die Unterstützung ihrer Fraktion und wurde damit abgelehnt.

FPÖ für Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum

Die FPÖ-Abgeordneten Carmen Schimanek und Gernot Darmann sprechen sich in einem weiteren Antrag für ein gesetzliches Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild aus (574/A(E)). Dieser Antrag wurde nach einer lebhaften Debatte mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Das Burka-Verbot in Frankreich werde auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht als Grundrechtsverletzung gewertet, hielt Schimanek fest. Es gehe hier nicht um Fragen der Religion, sondern um den Schutz von Frauen, denen von Männern die Teilnahme am öffentlichen Leben verwehrt werde. Die Verhüllungspflicht für Frauen in islamisch geprägten Staaten gehe immer mit einer schwachen Stellung der Menschen- und Frauenrechte Hand in Hand, stellte dazu FPÖ-Abgeordnete Petra Steger fest.

Abgeordnete Aygül Berivan Aslan (G) betrachtete den Antrag als sehr problematisch. Er sende falsche Signale aus, sagte sie. Ein Verbot von Kleidungsstücken helfe den betroffenen Frauen nicht, sondern setze sie im Gegenteil einem noch stärkeren Druck aus und verstärke ihre gesellschaftliche Isolation. Hilfe müsse in ganz anderen Bereichen kommen, etwa durch Angebote am Arbeitsmarkt. Es sei im Übrigen bekannt, dass am Arbeitsmarkt auch Frauen mit Kopftuch mit Benachteiligungen konfrontiert sind. Dabei handle es sich um eine weit größere Gruppe, als es die Trägerinnen von Burkas sind.

Auch ÖVP-Abgeordnete Dorothea Schittenhelm sah keine Veranlassung für ein Burka-Verbot, da dieses Kleidungsstück in Österreich kaum von Frauen getragen werde. Es werde hier fast nur von Touristinnen getragen, was schwierige Fragen der Umsetzung eines solchen Verbots aufwerfe. In der derzeitigen Situation trage der Antrag grundsätzlich nichts zu einer sachliche Debatte bei, weshalb sie seine Vertagung beantrage, sagte Schittenhelm. Ähnlich wie Aslan und Schittenhelm argumentierten auch Wolfgang Knes (S), Matthias Strolz (N) und Sigrid Maurer (G).

Steger (F) meinte hingegen, das Argument, dass nur eine kleine Zahl von Frauen betroffen sei, sei nicht stichhaltig, denn auch eine kleine Gruppe verdiene staatlichen Schutz. Dagegen wandte Abgeordnete Aslan ein, Frauen mit Migrationshintergrund sollten nicht immer auf den Aspekt einer vorgeblichen Schutzbedürftigkeit reduziert werden. Abgeordneter Asdin El Habbassi wandte sich dagegen, Frauen mit Kopftuch grundsätzlich als Opfer einer Unterdrückung zu sehen. Die Frage sei vielschichtiger, denn man dürfe auch niemandem eine freie Entscheidung für religiöse Symbole absprechen.

In der weiteren Diskussion hielt SPÖ-Abgeordnete Nurten Yilmaz hielt, dass nur diktatorische Regime Bekleidungsvorschriften für Frauen aufstellen und durchsetzen. Die Antwort Österreichs darauf könne nicht sein, im eigenen Land Bekleidungsvorschriften für Frauen aufzustellen.

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) meinte, das Problem sei zweifellos in einem größeren Zusammenhang zu sehen und betreffe auch Fragen der inneren Sicherheit. Die Debatte berührte auch Fragen einer verfehlten Zuwanderungspolitik, es sei daher notwendig, bestehende Konflikte anzusprechen.

FPÖ will Text der Bundeshymne ohne "Töchter"

Nicht durchsetzen konnte sich Carmen Schimanek (F) mit der Forderung nach Rücknahme der 2011 beschlossenen Änderung des Textes der Bundeshymne (730/A ). Aus ihrer Sicht sei eine mutwillige Veränderung des Originaltextes, die nichts zur Gleichberechtigung der Frauen beitrage, abzulehnen. Auch wenn sie wisse, dass es im Ausschuss eine breite Ablehnung gegen dieses Ansinnen gibt, fühle sie sich den vielen Frauen verpflichtet, die sich mit der Bitte an sie gewandt haben, diesen Antrag einzubringen.

Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) zeigte sich sehr froh darüber, dass eine Mehrheit des Parlaments vor zwei Jahren für die Änderung der Bundeshymne gestimmt hatte. Es gebe sehr viele große Töchter in Österreich und diese sollen auch gewürdigt werden. Ihre Fraktionskollegin Elisabeth Grossmann hielt die Debatte für absolut müßig, da es einen gültigen Beschluss gebe, der nicht alle paar Jahre wieder in Frage gestellt werden sollte.

Laut Brockhaus sei eine Bundeshymne nicht nur ein Staatssymbol, sondern auch ein Lob- und Preisgesang, erklärte ÖVP-Mandatarin Dorothea Schittenhelm. Es sei daher überhaupt nicht einzusehen, warum dies nur für die Hälfte der Bevölkerung gelten soll. Außerdem sei der neue Text für die Kinder und Jugendlichen schon eine Selbstverständlichkeit.

Es sei eine Frage der Wertschätzung gegenüber Frauen, dass sie in der Sprache entsprechend vorkommen, meinte auch Aygül Berivan Aslan von den Grünen. Wie absurd die Debatte über den vorliegenden Antrag sei, sehe man alleine schon daran, dass etwa in der Nationalhymne von Tansania 1897 bereits Männer, Frauen und Kinder erwähnt wurden. (Schluss) sox/sue