Parlamentskorrespondenz Nr. 1165 vom 03.12.2014

RH-Ausschuss: Debatte über Münze Österreich und OeNB-Pensionen

Viel Kritik von RH-Präsident Moser und von Abgeordneten

Wien (PK) – Die wirtschaftliche Gebarung der Münze Österreich AG, einer Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), sowie das Pensionsrecht der Bediensteten der ÖeNB standen im Mittelpunkt des ersten Teils der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses. In beiden Fällen lagen sehr kritische Berichte vor; im Fall der Münze Österreich kündigte RH-Präsident Josef Moser eine Follow-up-Prüfung für das nächste Jahr an. Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz sei im Hinblick auf die Reform des OeNB-Pensionssystems ein wichtiger erster Schritt, dem im Hinblick auf das Ziel, insgesamt ein gerechteres Pensionssystem für alle zu schaffen, weitere folgen sollten, sagte der Rechnungshofpräsident.

Münze Österreich: Hohe Umsätze, aber zahlreiche interne Probleme

Der Rechnungshof überprüfte Ende 2011 die Münze Österreich Aktiengesellschaft (Münze), wobei vor allem die Zielerreichung und Aufgabenerfüllung, das Risikomanagement, die wirtschaftliche Entwicklung, die Angemessenheit der Vergütungssysteme und das Beteiligungsmanagement im Fokus der Prüfer standen (III-23 d.B.). Getrieben von der Nachfrage nach Gold- und Silberanlageprodukten steigerte die Münze Österreich AG von 2006 bis 2012 ihren Umsatz um 830 %; im Jahr 2011 wurde sogar ein Rekordwert von rund 2,6 Mrd. € erzielt. Dieser Erfolg resultierte vor allem aus einem überplanmäßigen Absatz von Euro-Umlaufmünzen und in den Folgejahren aus der im Jahr 2008 akut gewordenen internationalen Finanzkrise.

Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass wegen des garantierten Abnahmepreises in der Höhe des vollen Nennwerts der produzierten Euro-Umlaufmünzen und des gesetzlich garantierten Absatzes an die Muttergesellschaft Österreichische Nationalbank die Münze Österreich keinen externen Anreiz zur Steigerung von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit hatte. Als Hauptkritikpunkte werden u.a. die lückenhafte Dokumentation von Geschäftsfällen, die fehlenden Veranlagungs-, Beteiligungs- und Risikobewältigungsstrategien, mangelnde Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, die Nachlässigkeit bei der Umsetzung von Verbesserungspotentialen sowie gravierende Mängel beim Personalmanagement angeführt. Auch bei Provisionszahlungen der Münze Österreich fehlte eine durchgängige und vollständige Dokumentation der Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Geschäftspartnern.

Moser: Missachtung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

Aufgrund der eingeschränkten Aufsichtsmöglichkeit durch den Bund sei es umso wichtiger, dass der Rechnungshof Unternehmen wie die Münze Österreich kontrollieren kann, konstatierte RH-Präsident Josef Moser. Im Prüfzeitraum 2006 bis 2010 habe sich im vorliegenden Fall gezeigt, dass in vielen Bereichen gegen die Prinzipien der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verstoßen wurde. Die Tatsache, dass etwa freiwillige Abfertigungszahlungen an Vorstandsmitglieder bezahlt wurden, obwohl teilweise grobe Pflichtverletzungen attestiert wurden, sei nur ein markantes Beispiel von vielen. Auch war eine Gegenüberstellung der Gesamtrisikoposition mit der Deckungsmasse nicht möglich, da nur Einzelrisiken erfasst wurden. Moser wies u.a. darauf hin, dass die Münze Österreich gesetzlich dazu verpflichtet ist, jederzeit Münzen umzutauschen und für den Bedarfsfall daher entsprechende Rücklagen zu bilden hatte. Diese so genannten Rücklösungsvorsorgen sind seit dem Jahr 2006 aber sehr stark angestiegen (2012: 486 Mio. €) und es stelle sich daher die Frage, ob sie in dieser Höhe wirklich notwendig sind. All diese Kritikpunkte haben in insgesamt 52 Empfehlungen gemündet, informierte Moser; deren Umsetzung werde im Rahmen einer Follow-up-Prüfung im nächsten Jahr noch einmal genau kontrolliert.

Was kann man aus den Vorfällen in der Münze Österreich lernen?

Ausschussvorsitzende Gabriela Moser (G) wies auf die "Zwitterstellung" der Münze Österreich hin, die einerseits zu 100 % der OeNB gehört und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat, andererseits aber auch privatwirtschaftlich agieren müsse und Gewinne einfahren soll. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass bei der Münze Austria sehr viel falsch gelaufen ist, wobei Vorwürfe bezüglich Schmiergeld- und Provisionszahlungen sowie missbräuchlicher Verwendung der Firmenkreditkarte bereits Gegenstand von Prozessen geworden sind. Deshalb es sei es umso wichtiger, dass nun klare Compliance-Regeln festgelegt und häufig Kontrollen durchgeführt werden. Moser regte auch an, dass Aufsichtsräte in Zukunft entsprechende Qualifikationen nachweisen müssen, da etwa im vorliegenden Fall gravierende Fehlentwicklungen sehr lange unentdeckt blieben.

Trotz gewaltiger Umsatzsteigerungen und guter Bilanzen habe der Rechnungshof bei der Münze Österreich gravierende Mängel aufgedeckt, die sich wie ein roter Faden durch den Bericht ziehen, erklärte Karin Greiner (S). Sie stellte eine Reihe von Detailfragen, die u.a. die Strategieentwicklung, die Darstellung der Gesamtrisikoposition, das fehlende Reporting, das interne Kontrollsystem und die Geschäftsordnungen für den Vorstand und die Aufsichtsräte betrafen.

ÖVP-Mandatar Josef Lettenbichler thematisierte die strategischen Geschäftsfelder und erkundigte sich danach, ob bereits alle 52 Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt wurden.

Martina Schenk (Team Stronach) war der Meinung, dass der Rechnungshofbericht zur Münze Österreich sehr kritisch ausgefallen ist und man den Eindruck gewinne, dass große Summen an Geld verschleudert wurden. Nicht nachvollziehbar waren auch einige Personalentscheidungen, da trotz offensichtlicher Verfehlungen noch hohe Abfertigungen ausbezahlt wurden.

Rainer Hable (N) wollte wissen, welche internen Prozesse bei der Münze Österreich implementiert wurden, damit eine bessere Einbindung des Aufsichtsrats und der Nationalbank in Hinkunft sichergestellt sind. Weiters interessierte er sich dafür, ob es bereits Zielvereinbarungen für die Gewährung von Prämien gibt, für das Risikomanagement, die Dokumentation der Provisionen sowie den vom Rechnungshof empfohlenen Stresstest.

Es sei schon sehr eigenartig, wenn gerade ein Unternehmen, das mit Geld zu tun hat, keine schriftlich dokumentierte Anlagestrategie hat und auch über kein Reporting verfügt, meinte Wolfgang Zanger (F). Seine Detailfragen bezogen sich u.a. auf Aufträge an Tochterfirmen.

Neuausrichtung der Münze Österreich und Umsetzung fast aller Empfehlungen 

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Münze Österreich Kurt Pribil räumte ein, dass eine Neuausrichtung des Unternehmens notwendig war. Er selbst sei seit Mitte 2013 im Amt und habe sich u.a. dafür eingesetzt, dass sich die Münze Österreich wieder auf ihre Kerngeschäfte (Münzprägung, Geldversorgung, Zahlungsverkehr etc.) konzentrieren soll. Dies sei auch ein Grund dafür, dass man die Anteile an den Casinos Austria so schnell wie möglich verkaufen wolle. Als die wichtigsten Eckpunkte der Umgestaltung der Münze führte Pribil die Einführung einer Konzernrevision, die Durchführung einer Geschäftsfeldanalyse oder die Verabschiedung einer neuen Veranlagungsstrategie an. Die Konzern-Treasury werde ab Mitte 2015 von der OeNB verwaltet. In den nächsten Monaten sollen zudem die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen werden, kündigte er an. Sichergestellt sei auch, dass künftige keine Provisionszahlungen mehr fließen werden, da keine Handelsagenten mehr eingesetzt werden sollen. Durch die Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf bestimmte Länder sollen Probleme mit Geldwäsche, Schmiergeldzahlungen etc. effizient verhindert werden. Was die gerichtliche Aufarbeitung der Vorfälle angeht, so habe es sowohl Schuld- als auch Freisprüche in erster Instanz gegeben. Die Münze Österreich hat sich als Privatbeteiligter am Prozess angeschlossen; man werde genau prüfen, ob noch weitere Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen.

Gerhard Starsich (Vorstand Münze Österreich) stellte einleitend fest, dass 50 der insgesamt 52 Empfehlungen des Rechnungshofs bereits realisiert wurden. Er ging sodann detailliert auf die Fragen der MandatarInnen ein und zeigte sich überzeugt davon, dass aufgrund der zahlreichen gesetzten Maßnahmen eine beachtliche Effizienzsteigerung bewirkt werden konnte. Gut unterwegs sei man auch im Veranlagungsbereich, wo hohe Erträge erwirtschaftet werden können. Der Abgeordneten Gabriela Moser gegenüber merkte Starsich an, dass man sehr wohl bemüht sei, noch mehr auf "sauberes Gold, das unter sozial gerechten Bedingungen gefördert wird, zurückzugreifen; allerdings werden weltweit davon nur sehr geringe Mengen angeboten.

Schelling überlegt Qualifikationsnachweis für Aufsichtsräte

Finanzminister Hans Jörg Schelling gab eingangs zu bedenken, dass die OeNB weisungsfrei und unabhängig sei; es gebe keine Möglichkeit von Seiten des Ressorts, in die Geschäftspolitik einzugreifen. Die Münze Österreich unterliege nur einer Rechtsaufsicht, die durch einen Staatskommissär, der an den Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses teilnimmt, ausgeübt werde. Zum Thema Provisionszahlungen, das bereits in den Medien für große Schlagzeilen sorgte, merkte der Minister an, dass diese Problematik im Rahmen einer Großbetriebsprüfung durch das Finanzamt entdeckt wurde.

Es sei richtig, dass nun die Casino-Anteile verkauft werden sollen, erklärte Schelling, die ersten Schritte dazu wurden bereits eingeleitet. Was den Vorschlag der G-Abgeordneten Moser angeht, so könne er sich durchaus vorstellen, dass im Zuge der Neugestaltung der ÖIAG auch gleichzeitig neue Bestimmungen in Bezug auf den Qualifikationsnachweis von Aufsichtsräten erlassen werden. – Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Kritik am Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank

Dem Bericht des Rechnungshofes (III-63 d.B.) über das Pensionsrecht der Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB)war zu entnehmen, dass die OeNB zur Deckung von Pensionszusagen gegenüber ihren DienstnehmerInnen eine Pensionsreserve bildete, die 2014 1,879 Mrd. € umfasste und 2015 mit 2,033 Mrd. € ihren Höchststand erreichen wird. Die Höhe der Pensionsreserve entsprach bislang den hohen Pensionsansprüchen der DienstnehmerInnen, liest man im Bericht des Rechnungshofes. Auch nach den zwischenzeitlich erfolgten Einschränkungen der Pensionsansprüche beurteilt der Rechnungshof die Pensionen der OeNB-Bediensteten im Vergleich zu Beamten- und ASVG-Pensionen als weiterhin sehr günstig.

Abgeordnete Martina Schenk (T) öffnete die Debatte über den medialen Dauerbrenner Pensionsprivilegien bei der Oesterreichischen Nationalbank, in dem sie darauf hinwies, dass die durchschnittlichen Pensionen bei der Nationalbank im Jahr 2012 bei jährlich 87.800 € lagen, während die Durchschnittspension bei den Bundesbediensteten 37.200 € betrug. Witwenpensionen lagen nach 20 Ehejahren bei 66% des Aktivbezugs, kritisierte die Parlamentarierin, die danach fragte, ob die mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz beschlossene Reform ausreichen werde.

Den sehr kritischen Rechnungshofbericht über das Pensionsrecht der Oesterreichischen Nationalbank kommentierte Johann Hell (S) mit dem Hinweis auf die gravierende Unterschiede zwischen den Pensionen der Nationalbankbediensteten und jenen der Beamten oder den ASVG-Pensionen. Hell registrierte aber auch sehr unterschiedliche Pensionsarten innerhalb der OeNB, wobei der feststellte, dass die Reformmaßnahmen nur für Neueinsteiger gelten, also für derzeit 48% der Mitarbeiterinnen. Für Gabriela Moser (G) reicht die beschlossene Reform nicht aus, auch wenn festzustellen sei, dass sie einiges verbessere.

Viele Lob für den Bericht des Rechnungshofs – "der den Blutdruck manchen Lesers erhöhen dürfte" – äußerte Gerald Loacker (N). Der Abgeordnete wies auf Unterschiede in der Entlohnung von MitarbeiterInnen in anderen Banken und jenen in der Nationalbank hin und wies Darstellungen der Nationalbank zurück, sie verdiene sich ihre Pensionen selbst.

Nationalbank braucht ein attraktives Pensionsrecht

Ein attraktives Pensionsrecht bei der Nationalbank sei notwendig, wenn man dort auf dem Arbeitsmarkt mit den Banken konkurrieren wolle, sagte Johann Singer (V). Singer erkundigte sich nach Gesprächen über Vertragsänderungen mit Mitarbeitern und über die Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen sowie des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes in der Nationalbank. 

Die FPÖ lehne den Bericht ab, nicht als Kritik am Rechnungshof, sondern als Kritik an der "Reformignoranz" der Nationalbank, sowie als Kritik an dem Ton, dessen sich die Nationalbank gegenüber dem parlamentarischen Kontrollorgan Rechnungshof bediene, sagte Wolfgang Zanger (F), während sich Gabriela Moser (G) durch die Einzelvertragssituation in der OeNB an feudale Zustände erinnert fühlte.  

Schelling: Unmut über OeNB-Pensionen ist verständlich

Finanzminister Hans-Jörg Schelling zeigte Verständnis für den Unmut angesichts des vorliegenden Rechnungshofberichts, beurteilte das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz als eine passable Teillösung und gab seiner Hoffnung auf Nachjustierungen Ausdruck. Die Aussage, die Nationalbank zahle sich ihre Pensionen selbst, wies der Finanzminister entschieden zurück, letztlich vermindere die Dotierung des Pensionsfonds die Gewinnabfuhren an den Bund und belaste den Steuerzahler. Schelling, der das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz als einen ersten richtigen Schritt betrachtete, sah das Hauptproblem bei der Umsetzung einer Pensionsreform in der Nationalbank in den dort geltenden Einzelverträgen. Er sprach sich dafür aus, das Thema entschlossen weiterzuverfolgen und alles zu tun, damit das Sonderpensionen-Begrenzungsgesetz nicht umgangen werde. Abgeordneter Philip Kucher (S) schloss sich der Einschätzung des Finanzministers an und plädierte seinerseits für ein faires und gerechtes Pensionssystem. Gerald Loacker (N) schlug vor, die OeNB-Pensionen an eine Pensionskasse auszulagern.

OeNB-Pensionen: Eingriffe in Einzelverträge rechtlich nicht möglich 

Von Seiten der OeNB führte Kurt Pribil als Mitglied des OeNB-Direktoriums aus, dass es aus rechtlichen Gründen unmöglich sei, in oft Jahrzehnte alte Einzelverträge einzugreifen. Anders sei dies bei den Pensionsbestimmungen neuer MitarbeiterInnen, die in der Dienstbestimmung IV und V bereits außer Streit stehen. Pribil machte darauf aufmerksam, dass die OeNB wegen ihrer Aufgaben bei der Bankenaufsicht "auf Augenhöhe mit anderen Banken" agieren müsse. Dass Durchschnittspensionen in der Notenbank teilweise höher seien als Aktivbezüge, führte Pribil darauf zurück, dass die Aktivbezüge nach Einführung einer Obergrenze heute wesentlich niedriger seien als früher, auch bei anderen Banken galten früher andere Regeln als heute – eine Aussage, der Gerald Loacker (N) entschieden widersprach. Weiters informierte Pribil über die bereits erreichten Änderungen sowie über Gespräche mit dem Betriebsrat und wies den Ausdruck "Reformignoranz" entschieden zurück. Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz werde von den OeNB hundertprozentig umgesetzt, die Zahl der MitarbeiterInnen gesenkt, die Effizienz gesteigert und Sozialleistungen zurückgefahren, sagte Pribil.

Den Bedarf an Personalrückstellungen bezifferte Pribil für 2014 mit 2 Mio. €. Die Pensionsreserve werde bis 2018/20 auf gegenwärtigem Niveau bleiben und in der Folge deutlich abgesenkt. Als Ursache für die aktuelle Rückstellung nannte Pribil geringe Erträge der Reserve infolge niedriger Zinsen.

OeNB-Grundsatz lautet: Weniger Pension, länger arbeiten, höhere Beiträge

Matthias Schroth von der Nationalbank informierte darüber, dass Eingriffe in Einzelverträge eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nach sich ziehen würden. Das VfGH-Erkenntnis zu den ÖBB-Pensionen sei nicht 1:1 auf die Nationalbank zu übertragen. Gespräche mit den Bediensteten werden geführt, sagte Schroth und wies auf die interne Pensionsreform der OeNB hin, der zwei Drittel der Bediensteten zugestimmt haben. Das Prinzip laute: weniger Pension, länger arbeiten, höhere Beiträge.

Josef Moser: OeNB kann sich ihr Pensionsrecht nicht leisten

Demgegenüber leitete Rechnungshofpräsident Josef Moser seine Ausführungen mit der Feststellung ein, die OeNB könne sich ihr Pensionsrecht nicht leisten. Ihr Pensionsaufwand betrug 2012 114 Mio. €. Auf die Unterdeckung des Pensionsfonds im Jahr 2008 habe die OeNB nicht reagiert, sondern dem Fonds im Jahr 2009 113 Mio. € aus der stillen Reserve zugeführt. Das Finanzierungsrisiko der Pensionen der OeNB-Bediensteten liege bei der Notenbank, was zu finanziellen Nachschüssen der Notenbank führe, kritisierte Moser. Dafür stehe letztlich der Steuerzahler gerade, weil dieser auf Gewinnabfuhren der Notenbank an das Bundesbudget verzichten müsse.

Moser machte auf das gegenüber Bundesbediensteten geringere Pensionsantrittsalter bei den OeNB aufmerksam sowie darauf, dass Einsparungspotentiale, die der Rechnungshof errechnete, bei den OeNB nur teilweise gehoben, teilweise aber nicht umgesetzt wurden, insbesondere nicht in der Dienstbestimmung III, kritisierte Moser. Die vom Rechnungshof empfohlene Anhebung des Pensionsbeitrags wurde teilweise umgesetzt. Während die Pensionen bei den Bundesbediensteten auf maximal 50% des Letztgehalts gesenkt wurden, sanken sie bei den OeNB von 85% auf 82,2%. Das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz sei ein großer Schritt in die richtige Richtung, er kann aber nicht der letzte sein, weitere Maßnahmen seien notwendig, insbesondere bei Bediensteten der Dienstbestimmung III, sagte der Rechnungshofpräsident.

Kurt Pribil bekannte sich zum Sonderpensionsbegrenzungsgesetz, erinnerte daran, dass die Gehälter, die der Rechnungshof nenne, bei der OeNB nicht mehr bezahlt werden. Nicht möglich sei es, über Einzelverträge drüberzufahren, wiederholte Pribil. Die Finanzierung der Pensionsreserve sei rechtlich abgesichert und das Pensionssystem der Dienstbestimmungen IV und V bereits wettbewerbskonform. Die Witwenpensionen werden auf 60% abgesenkt, kündigte Pribil an und erinnerte daran, dass die interne Pensionsreform der OeNB an manchen Stellen strenger sei als es die Rechnungshofempfehlungen vorsehen. Die Pensionssicherungsbeiträge werden auf bis zu 25% angehoben Vergleiche zwischen der OeNB und Raiffeisenkassen lehnte Pribil ab.

Matthias Schroth wies die Ansicht zurück, die OeNB hätten ihr Pensionssystem Anfang der 90iger Jahre durch Einzelverträge abgesichert. Dieses System, das nun eine Reform erschwere, wie Schroth einräumte, reiche bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. 80% des Letztgehalts erreichten Bedienstete der OeNB nur dann, wenn sie während ihres Arbeitslebens hohe Eigenbeiträge von bis zu 140.000 € geleistet haben, teilte Schroth mit.

Das Schlusswort in der Debatte hatte Rechnungshofpräsident Josef Moser, der einmal mehr die Notwendigkeit einer Reform des OeNB-Pensionssystems betonte, weil es insgesamt darum gehe, ein gerechteres Pensionssystem für alle zu schaffen, schloss der Rechnungshofpräsident.

Der Kenntnisnahme des RH-Berichts über das OeNB-Pensionsrecht stimmte nur die FPÖ nicht zu. Die Debatte über den Rechnungshofbericht III-121 d.B., den der Ausschuss aus Gründen der Fristwahrung in Verhandlung nahm, wurde einstimmig vertagt. (Schluss) fru