Parlamentskorrespondenz Nr. 1167 vom 03.12.2014

Sozialausschuss: Notarversicherungsgesetz wird novelliert

NotarInnen können weiter mit 65 Jahren in Pension gehen

Wien (PK) – Notarinnen und Notare sollen weiter mit 65 Jahren ihren Beruf an den Nagel hängen können. Das sieht eine Novelle zum Notarversicherungsgesetz vor, die heute einstimmig den Sozialausschuss des Nationalrats passierte. Bei einer "vorzeitigen Alterspension" müssen sie künftig allerdings Pensionsabschläge von bis zu 24 % - statt wie derzeit 14,4% - in Kauf nehmen. Damit soll der Anreiz für eine längere Erwerbstätigkeit erhöht werden. Grundsätzlich ist für NotarInnen laut einem Beschluss aus dem Jahr 2006 ein Regelpensionsalter von 70 Jahren vorgesehen, bis zum Jahr 2027 gelten allerdings Übergangsfristen. Nach der alten Regelung wäre ein vorzeitiger Pensionsantritt erst mit 67 Jahren möglich gewesen.

Weitere Diskussionsthemen im Sozialausschuss waren die weitere Harmonisierung des Pensionsrechts, die vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters, bessere Rahmenbedingungen für die betriebliche und die private Pensionsvorsorge, die Streichung des Pensionssicherungsbeitrags für Beamtenpensionen unter der ASVG-Höchstgrenze, der schwierige Zugang älterer Selbständiger zu einer Zusatzversicherung, die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger sowie die Einführung eines Herkunftslandprinzips bei der Mindestsicherung. Die Opposition konnte sich mit dazu vorgelegten Anträgen allerdings nicht durchsetzen.

Zahlreiche Detailänderungen im Notarversicherungsgesetz

Der einstimmige Beschluss zur Änderung des Notarversicherungsgesetzes erfolgte auf Basis eines gemeinsamen Gesetzesantrags von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und NEOS (794/A). Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur die Pensionsregelungen adaptiert, sondern auch zahlreiche weitere Änderungen und Aktualisierungen im Notarversicherungsgesetz vorgenommen, angefangen von einer Anpassung des Gesetzes an das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz über neue Vorschriften für Notar-Partnerschaften bis hin zu restriktiveren Vorgaben für die Versicherungsanstalt, was die Anlage von Vermögen betrifft. Bei Verstößen gegen Melde- und Auskunftspflichten kann die Versicherungsanstalt künftig Leistungen zurückhalten.

Um überproportional hohe Pensionsanpassungen zu vermeiden, wird zudem für die Berechnung der jährlichen Pensionserhöhung künftig neben dem Einkommensindex auch der Verbraucherpreisindex herangezogen. Die Bestimmung über das Zusammentreffen von mehreren Pensionsansprüchen nach dem Notarversicherungsgesetz entfällt.

Pensionsrecht: Opposition sieht Bedarf rascherer Harmonisierung

Mehrere Oppositionsanträge lagen dem Sozialausschuss zum Thema Pensionsrecht vor. So fordern sowohl das Team Stronach (562/A(E)) als auch die NEOS (621/A(E)) eine weitere Harmonisierung der Pensionssysteme in Österreich. Die in der Vergangenheit gesetzten Schritte sind ihrer Meinung nach nicht ausreichend, sie orten etwa immer noch große Unterschiede bei der Berechnung von Beamtenpensionen und ASVG-Pensionen.

Zu den Anliegen der NEOS gehören außerdem eine vorzeitige Anhebung des Pensionsalters für Frauen (739/A(E)) sowie attraktivere rechtliche Rahmenbedingungen für die betriebliche und die private Altersvorsorge (714/A(E)), etwa was Einzahlungsmodalitäten und Steuerbefreiungen betrifft.

Diese Anträge der Opposition wurden nach einer Grundsatzdebatte über das österreichische Pensionssystem und seine drei Säulen schließlich abgelehnt.

Gerald Loacker (N) ging die Harmonisierung des Pensionssystems zu langsam. Er sprach sich auch dafür aus, die Bereitschaft zu mehr Eigenvorsorge in der zweiten und dritten Säule durch steuerliche Anreize zu fördern. Die Anhebung des Frauenpensionsalters beseitige Ungerechtigkeiten und würde außerdem die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt stärken. Das Argument, die Altersarbeitslosigkeit würde damit steigen, ließ er nicht gelten. Hier sitze man einer Scheinlogik auf, denn ein größeres Angebot an Arbeitskräften könnte von der Wirtschaft zum Großteil durch zusätzliche Arbeitsplätze absorbiert werden. Es sei außerdem der falsche Ansatz, Probleme des Arbeitsmarkts über das Pensionssystem sanieren zu wollen, sagte Loacker.

Abgeordnete Judith Schwentner (G) unterstützte zwar die Forderung nach Harmonisierungen des Pensionssystems, sah aber den Ansatz der NEOS als verfehlt an, Eigenvorsorge für die Pension über den Kapitalmarkt betreiben zu wollen. Dieser sei ungeeignet, die demographischen Herausforderungen, die für das Pensionssystem bestehen, abzufedern, meinte sie. Das könne nur das staatliche Pensionssystem in effektiver Weise. Ähnlich argumentierte in dieser Frage auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Sie war auch strikt gegen eine raschere Anhebung des Frauenpensionsalters. Dies würde nach Ansicht von ExpertInnen zu einem Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu Lasten älterer Arbeitnehmerinnen führen, widersprach sie Loacker.

Walter Schopf (S) stellte fest, die Pensionsharmonisierung sei auf Schiene, es gebe ein einheitliches System für alle, wenn auch mit angemessenen Übergangsfristen. Er bezweifelte, dass der Arbeitsmarkt die Effekte einer Anhebung des Frauenpensionsalters verkraften würde. Die Forderung würde in der Realität auf Pensionskürzungen für viele Frauen hinauslaufen. Markus Vogl (S) meinte, die Forderung der NEOS in Bezug auf Eigenvorsorge durch die dritte Säule würde nicht zu mehr Gerechtigkeit führen, denn diese sei nur für BezieherInnen hoher Einkommen interessant. Das System der Mitarbeitervorsorgekasse in der derzeitigen Form könne man jedoch zur Diskussion stellen, meinte er. Derzeit sei der Zugriff auf diese Gelder zu leicht möglich, wodurch der gewünschte Effekt einer Pensionsvorsorge nicht erzielt werde.

Auch August Wöginger (V) wies, wie seine Vorredner der SPÖ, auf die großen Schritte der Pensionsharmonisierung hin, zu denen im Übrigen der öffentliche Dienst einen nennenswerten Beitrag geleistet habe. "Beamtenbashing" sei daher nicht angebracht. Die erste Säule, das staatliche Pensionssystem, bleibe sicherlich die wichtigste. Verbesserungen könne er sich bei der zweiten Säule, der Betriebsvorsorge, vorstellen. Dieses Thema wäre im Rahmen der Diskussion über die Steuerreform zu bearbeiten.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer stellte fest, dass der Staat schon jetzt jährlich 2 Mrd. € in Form von Steuergutschriften für die zweite und dritte Säule des Pensionssystems aufwende. Es sei also nicht zulässig zu sagen, hier geschehe nichts. Eine Ausweitung der Pensionsvorsorgekassen der Betriebe stoße an natürliche Grenzen, da nur 2,9 % der Unternehmen in Österreich mehr als 25 MitarbeiterInnen haben, gab er zu bedenken. Das derzeitige durchschnittliche Frauenpensionsantrittsalter betrage, wenn man Invaliditätspensionen herausrechne, 59,4 Jahre, bei steigender Tendenz. Auch hier sei Österreich "gut unterwegs", meinte der Minister.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker spricht sich überdies dafür aus, Personen, die eine Alterspension beziehen und daneben erwerbstätig sind, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Pensionsbeiträgen auszunehmen (351/A(E)). Er hofft, damit einen Anreiz für ältere Personen zu schaffen, über das gesetzliche Pensionsalter hinaus im Erwerbsleben zu bleiben. Über diesen Antrag der NEOS will der Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt nochmals beraten.

Zu dem Vorschlag der NEOS meinte Sozialminister Rudolf Hundstorfer, es gehe hier um eine Gruppe von 67.000 Personen, die jährlich 130 Mio. € ins Sozialversicherungssystem einzahlen. Den Wegfall dieser Leistungen müsste man kompensieren. Darüber hinaus träte der Effekt ein, dass man Arbeitskräfte über 65 Jahren sehr billig mache. Er hielte das für arbeitsmarktpolitisch sehr ungünstig, sagte Hundstorfer.

Die Grünen haben beantragt, von pensionierten BeamtInnen und ÖBB-Bediensteten ab 2015 keine Pensionssicherungsbeiträge mehr einzuheben, wenn ihre Pension unter der ASVG-Höchstpension liegt (472/A). Der Ausschuss empfahl eine Weiterleitung dieses Antrag an den Verfassungsausschuss.

Zusatzversicherung auf Krankengeld: Grüne für Änderung des GSVG

Dem Gesundheitsausschuss zugewiesen werden soll auf Antrag des Sozialausschusses ein Antrag der Grünen (774/A), der auf eine ersatzlose Streichung jener Bestimmung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) abzielt, wonach Selbständige, die nach diesem Gesetz versichert sind, nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs eine Zusatzversicherung auf Krankengeld abschließen können. Es werde in den nächsten Jahren immer mehr Menschen geben, die erst im Alter von 60 Jahren oder später in die Situation kommen werden, eine Zusatzversicherung zu brauchen, gibt Abgeordnete Judith Schwentner zu bedenken und weist darauf hin, dass es am "freien Markt" oft keine adäquaten Angebote gebe.

FPÖ pocht auf gestaffelte Mindestsicherung nach Herkunftslandprinzip

Irritation bei den Abgeordneten der SPÖ, ÖVP und der Grünen löste ein Antrag der FPÖ (759/A(E)) aus, die Mindestsicherung nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland der BezieherInnen zu staffeln und beispielsweise Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Bulgarien, Rumänien, Polen sowie anderen osteuropäischen Ländern eine deutlich niedrigere Leistung auszuzahlen als ÖsterreicherInnen und BürgerInnen aus wohlhabenderen EU- und EWR-Staaten. Der Nationalrat hat heuer bereits zwei entsprechende Anträge abgelehnt, nun unternehmen Abgeordneter Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen einen dritten Anlauf. Der Antrag wurde von SPÖ und ÖVP vertagt.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) erklärte, bisher sei dieser Antrag mit Hinweis auf das Europarecht abgelehnt worden. Nun sei es aber sehr wohl möglich geworden, das Herkunftslandprinzip anzuwenden. Das bisherige Argument entfalle nun, und es handle sich um eine Frage des politischen Willens, das Prinzip anzuwenden. August Wöginger (V) hielt ihr entgegen, es habe sich nichts an der grundlegenden Situation geändert, zu dem Antrag sei alles gesagt, nachdem man sich gründlich mit ihm befasst habe. Ihn trotz begründeter Ablehnung immer wieder einzubringen, erachte er in Hinblick einer effizienten parlamentarischen Arbeit als nicht sinnvoll.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer erklärte, das Herkunftslandprinzip, von dem die FPÖ spreche, könne in der EU nur im Bereich der Waren und Dienstleistungen, aber nicht in Fragen der Personenfreizügigkeit angewandt werden. Daher sei die Forderung der FPÖ auch EU-rechtlich nicht möglich. Grundsätzlich sei sie auch nicht sinnvoll, denn das Prinzip müsste dann auch für die Zuwanderung von Arbeitskräften gelten. Das hieße, dass große Massen an Billigstarbeitskräften ins Land kämen, mit allen Folgen für das Sozialsystem. Die von der FPÖ immer wieder unterstellte Zuwanderung ins Sozialsystem gebe es deshalb nicht, weil einem Anspruch auf eine österreichische Sozialleistung immer auch ein Beitrag zum Versicherungssystem entgegenstehen muss. Wer diesen nicht vorweisen kann, erhält auch keine Leistungen daraus, unterstrich der Sozialminister.

Sozialversicherung: Opposition kritisiert Organisationsstruktur

Schließlich setzte sich der Sozialausschuss mit Anträgen der FPÖ (761/A(E) ) und der NEOS (709/A(E) ) auseinander, die auf eine Änderung der Organisationsstruktur der Sozialversicherung abzielen.

Nur durch ein einheitliches Sozialversicherungssystem in Österreich mit einheitlichen Beiträgen könne man eine schlanke, effiziente und zeitgemäße Verwaltungsstruktur gewährleisten, sind die FPÖ- Abgeordneten Herbert Kickl und Dagmar Belakowitsch-Jenewein überzeugt. Damit wäre auch ein einheitlicher Leistungskatalog möglich, Ungerechtigkeiten im Sozialsystem würden beseitigt. SPÖ-Abgeordneter Johann Hechtl sah eine Zusammenführung der Sozialversicherungen, wie die FPÖ sie wolle, als nicht sinnvoll an. Die Zusammenlegung würde noch keine Verbesserungen der Leistungen bringen, die Verwaltung der Krankenkassen in Österreich sei sehr serviceorientiert, bei vergleichsweise sehr geringen Verwaltungskosten, sagte er. Der Antrag wurde schließlich nur von Freiheitlichen, NEOS und Team Stronach unterstützt und damit abgelehnt.

Auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker hält die derzeitige Struktur mit insgesamt 22 Sozialversicherungsträgern und 17 Krankenfürsorgeanstalten für nicht mehr zeitgemäß und verlangt eine Studie über Möglichkeiten der Effizienzsteigerung. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), Waltraud Dietrich (T) und Judith Schwentner schlossen sich der Forderung nach rascher Vorlage einer Studie explizit an. Die Abgeordneten Gertrude Aubauer (V) und Johann Hechtl (S) verwiesen darauf, dass die Untersuchung der Potenziale zur Effizienzsteigerung im Sozialversicherungssystem im Gange sei. Der Antrag wurde vertagt. (Schluss Sozialausschuss) gs/sox