Parlamentskorrespondenz Nr. 1172 vom 04.12.2014

Tourismuswerbung muss Inserate im Ausland nicht mehr melden

Verfassungsausschuss stimmt Lockerung des Medien-Transparenzgesetzes zu

Wien (PK) – Werbeeinschaltungen der österreichischen Tourismuswerbung in ausländischen Medien müssen künftig nicht mehr gemeldet werden, wenn sie sich ausschließlich an ein ausländisches Publikum richten. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte heute einer entsprechenden Lockerung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes zu. Damit wollen die Abgeordneten die österreichische Tourismuswerbung von Verwaltungsaufwand entlasten.

Basis für den einstimmigen Beschluss bildete ein Fünf-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Team Stronach und NEOS (804/A). Die Grünen zeigten sich zwar ein wenig skeptisch, stimmten der Initiative letztendlich aber doch zu. ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser hielt dazu fest, Transparenz sei wichtig, man solle jedoch unnötige bürokratische Regelungen vermeiden.

Verschiedene Forderungen der Opposition fanden im Ausschuss keine Mehrheit, die zur Diskussion stehenden Anträge wurden durchwegs vertagt. Konkret ging es etwa um eine Ausweitung des Wahlrechts für AusländerInnen, die Vorab-Prüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof, die Abhaltung von Hearings im Parlament vor der Bestellung neuer MinisterInnen und das Nominierungsrecht für das österreichische Mitglied der EU-Kommission. Rasch reagiert hat der Ausschuss hingegen auf ein EuGH-Urteil zum Dienstrecht für den öffentlichen Dienst: die Abgeordneten empfehlen auf Grundlage einer Regierungsvorlage einstimmig, einen vorläufigen Verjährungsverzicht abzugeben.

EuGH-Urteil zum Dienstrecht: Regierung will auf Verjährung verzichten

Im Konkreten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) moniert, dass auch die im Jahr 2010 beschlossenen neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Gehaltsvorrückung von BeamtInnen und Vertragsbediensteten nicht EU-konform, weil gleichheitswidrig sind (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1109/2014 ). Durch den nunmehr vorgesehenen Verjährungsverzicht (372 d.B. ) will die Regierung eine Klagsflut vermeiden – betroffene öffentlich Bedienstete können zuwarten, bis eine neue, EU-konforme, Rechtslage vorliegt, ohne befürchten zu müssen, Ansprüche zu verlieren.

Wie Staatssekretärin Sonja Steßl schilderte, hat der EuGH das Gehaltssystem für Beamte erstmals bereits im Jahr 2005 als altersdiskriminierend gewertet, weil Lehr- und Ausbildungszeiten vor dem 18. Lebensjahr bei der Entlohnung nicht berücksichtigt wurden. Mit der daraufhin erfolgten Gesetzesreparatur hat man nach Meinung des EuGH nun allerdings neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Eine unionskonforme und gleichzeitig praktikable Lösung zu finden, sei nicht einfach, sagte Steßl, man habe sich daher für einen Verjährungsverzicht entschieden, um ausreichend Zeit für die Erarbeitung einer Lösung zu haben.

Ausdrücklich begrüßt wurde der Verjährungsverzicht und die beabsichtigte Gesetzesreparatur von den Abgeordneten Johann Singer (V) und Christian Lausch (F). Die FPÖ sei immer schon der Meinung gewesen, dass auch die Neuregelung diskriminierend sei, weil sie Bundesbedienstete benachteilige, die lange in der Privatwirtschaft gearbeitet haben und erst in einem höheren Alter in den Bundesdienst gewechselt sind, hielt Lausch fest.

Grüne fordern Wahlrecht für AusländerInnen

Vom Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (569/A(E) ), der darauf abzielt, ausländischen Staatsangehörigen nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in Österreich bei Gemeinderats- und Landtagswahlen sowie auf Bezirksebene in Wien das Wahlrecht zu gewähren. Anders als in vielen anderen europäischen Staaten dürften erhebliche Teile der Wohnbevölkerung in Österreich derzeit nicht einmal auf Gemeindeebene wählen, begründet Abgeordnete Daniela Musiol den Vorstoß. In Wien könnten sich bereits 24 % der WohnbürgerInnen nicht am demokratischen Prozess beteiligen, in einzelnen Bezirken wie Rudolfsheim-Fünfhaus seien es bis zu 40 %. Die Menschen sollten dort, wo sie leben und Steuern zahlen, auch politisch mitentscheiden dürfen, argumentiert die Abgeordnete.

Unterstützt wurde der Antrag der Grünen von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak. In vielen Ländern gebe es bereits ein Wahlrecht für AusländerInnen, machte er geltend.

Auch die SPÖ-Abgeordneten Josef Cap und Johannes Jarolim zeigten Sympathie für das Anliegen. Der Antrag der Grünen sei ein guter Diskussionsansatz, man solle die Vorschläge ernst nehmen, hielt Cap fest. Schließlich könne man nicht die Augen davor verschließen, dass bis zu einem Drittel der Bezirksbevölkerung in Wien kein Wahlrecht habe.

Skeptisch zum Antrag äußerte sich hingegen ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Bevor man das Wiener Wahlrecht für ausländische StaatsbürgerInnen öffne, sollte man lieber darüber nachdenken, ÖsterreicherInnen, die in Wien einen Zweitwohnsitz haben, das Wahlrecht bei den Wiener Landtagswahlen einzuräumen, hielt er fest. Gerstl vermutet außerdem, dass die Grünen mit dem vorliegenden Antrag nur davon ablenken wollen, dass sie ihrer vor drei Jahre gemachten Zusage, ein neues Wahlrecht für Wien mitzubeschließen, nach wie vor nicht nachgekommen sind.

Dem Argument von Gerstl, dass auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorliege, wonach das Wahlrecht in Österreich an die Staatsbürgerschaft gebunden sei, hielt Cap allerdings entgegen, dass das Parlament jederzeit eine Verfassungsänderung beschließen könne, wenn es wolle.

Strikt abgelehnt wurde die Initiative der Grünen von FPÖ-Abgeordnetem Harald Stefan. Man solle Entscheidungen über einen Staat den StaatsbürgerInnen vorbehalten, betonte er. AusländerInnen lebten oft nur temporär in Österreich, man müsse einen Unterschied machen zwischen jenen, die nicht zu 100 % zu dieser Gemeinschaft gehören, und jenen, die der Gemeinschaft lebenslang verbunden sind. Stefan ist auch überzeugt, dass die Einräumung des Wahlrechtes an AusländerInnen eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedeuten würde und daher einer Volksabstimmung unterzogen werden müsste.

FPÖ: VfGH soll Staatsverträge vor Kundmachung prüfen können

Ebenfalls vom Ausschuss vertagt wurde eine Initiative der FPÖ zur Änderung der Bundesverfassung (823/A ). Die Abgeordneten Harald Stefan und Reinhard Eugen Bösch wollen dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit geben, Staatsverträge noch vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen. Damit würde ihrer Meinung nach eine Rechtsschutzlücke geschlossen. Zudem würde man vermeiden, dass Österreich durch einen Staatsvertrag internationale Verpflichtungen eingehe, die der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein allerdings als verfassungswidrig beurteile, skizzierte Stefan. Das Recht, einen Prüfantrag zu stellen, sollen laut Antrag 20 Nationalratsabgeordnete, 7 Mitglieder des Bundesrats oder eine Landesregierung haben.

Zustimmend zur Initivative äußerten sich auch die Abgeordneten Daniela Musiol (G) und Nikolaus Scherak (N). Der Antrag sei zwar noch nicht optimal formuliert und lasse ein paar Fragen offen, erklärte Musiol, grundsätzlich sei das Anliegen aber sinnvoll.

Dem Vertagungsantrag stimmte neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ zu, nachdem SPÖ-Abgeordneter Josef Cap zuvor versichert hatte, dass es nicht darum gehe, den Antrag mit der Vertagung auf die lange Bank zu schieben, sondern man ernsthaft darüber nachdenken werde. Für ÖVP-Abgeordneten Johann Singer sind nicht zuletzt einige organisatorische Fragen ungeklärt.

EGMR: Regierung hat Dreiervorschlag bereits an den Europarat geschickt

Gleich drei Anträge lagen dem Ausschuss zur Frage der Vorgangsweise bei der Besetzung diverser Spitzenpositionen vor. So schlägt die FPÖ vor, dem Nationalrat die Entscheidung zu überlassen, wen Österreich für die EU-Kommission nominiert, und dabei ausschließlich der bei den Europawahlen mandatsstärksten Partei ein Vorschlagsrecht einzuräumen (293/A ). Zudem urgiert sie mehr Mitwirkungsrechte des Parlaments bei der Bestellung weiterer österreichischer VertreterInnen in EU-Organen. Die NEOS wiederum fordern ein Hearing im Nationalrat vor der Ernennung neuer Regierungsmitglieder, um die KandidatInnen auf ihre Kompetenz abklopfen zu können (348/A ) und verweisen auf die ihrer Meinung nach erfolgreichen Hearings im Europäischen Parlament.

Bereits überholt ist ein Antrag der Grünen (807/A(E)), in dem Abgeordnete Daniela Musiol mehr Transparenz beim laufenden Auswahlverfahren für die Nachfolge des österreichischen Mitglieds am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einmahnt. Die Regierung hat bereits einen Dreiervorschlag an den Europarat übermittelt, wie Kanzleramtsminister Josef Ostermayer heute entsprechende Medienberichte bestätigte. Diesem gehören Gabriele Kucsko-Stadlmayer, seit 19 Jahren Ersatzmitglied im Verfassungsgerichtshof, und die UniversitätsprofessorInnen Peter Lewisch und Katharina Pabel an. Die Entscheidung sei letzte Woche gefallen.

Ostermayer berichtete den Abgeordneten auch, dass es ursprünglich sechs BewerberInnen gegeben habe, wobei eine Bewerbung vorzeitig zurückgezogen wurde. Von den fünf verbliebenen BewerberInnen seien die genannten drei Personen durch ein vierköpfiges Gremium, dem zwei VertreterInnen des Bundeskanzleramtes und zwei Vertreter des Außenministeriums angehört haben, ausgewählt worden. Dass die Entscheidung bereits getroffen wurde, begründete Ostermayer damit, dass es eine Frist für die Mitteilung an den Europarat bis 15. Dezember gibt. Die Funktionsperiode der jetzigen österreichischen Richterin am EGMR endet ihm zufolge am 31. Oktober 2015, die Wahl der Nachfolge durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats wird im Juni erfolgen.

Kritik von Musiol und NEOS-Abgeordnetem Scherak an der Intransparenz des Auswahlverfahrens ließ Ostermayer nicht gelten. Er ist überzeugt, dass das Auswahlverfahren den Kriterien des Europarats entsprochen hat. Einem öffentlichen Hearing stehe er skeptisch gegenüber, sagte Ostermayer, er wisse aus anderen Bereichen, dass viele qualifizierte Personen nicht bereit seien, sich zu bewerben, wenn sie damit rechnen müssen, dass ihre Bewerbung bekannt wird.

Sowohl Musiol als auch Scherak ließen sich vom Minister allerdings nicht überzeugen und blieben beim Vorwurf der Intransparenz. Für Musiol ist klar, dass die vom Europarat vorgegebenen Grundsätze für das Nominierungsverfahren – demokratisches Verfahren, Transparenz und Nichtdiskriminierung – nicht erfüllt sind. Es sei nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher Kriterien die Auswahl erfolgt sei. Wer sich für Positionen bewerbe, die im öffentlichen Interesse stehen, müsse außerdem damit rechnen, dass die Bewerbung öffentlich gemacht werde, meinte Musiol. Verteidigt wurde die Position Ostermayers hingegen von Ausschussvorsitzendem Peter Wittmann (S), der meinte, es wäre für die betreffende Person "wirklich gefährlich", würde man öffentlich begründen, warum man sie nicht ausgewählt hat.

Ausdrücklich von Musiol unterstützt wurde auch die Stoßrichtung des FPÖ-Antrags. Man solle allerdings nicht nur der stärksten Fraktion bei EU-Wahlen das Recht einräumen, einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin für die Position des österreichischen EU-Kommissars bzw. der EU-Kommissarin aufzustellen, sondern allen Parteien, hielt sie fest. Der Nationalrat könnte dann etwa die Möglichkeit erhalten, zwischen vier vorab ausgewählten KandidatInnen – zwei Männer und zwei Frauen – zu entscheiden. Auch ein parlamentarisches Hearing mit designierten MinisterInnen erachtet Musiol für sinnvoll, noch besser wäre es ihrer Meinung nach aber, die Bundesregierung überhaupt vom Nationalrat wählen zu lassen.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak sprach sich ebenfalls dafür aus, dem Nationalrat die Möglichkeit zu geben, aus mehreren KandidatInnen das österreichische Mitglied der EU-Kommission zu wählen.

Seitens der FPÖ bekräftigte Abgeordneter Gernot Darmann den Vorstoß seiner Fraktion. Das derzeitige Verfahren zur Nominierung des österreichischen Mitglieds für die EU-Kommission sei intransparent, kritisierte er. Die Auswahl obliege de facto der Regierung. Der Hauptausschuss des Nationalrats könne deren Vorschlag nur abnicken und erfahre nicht einmal, ob es auch andere geeignete KandidatInnen gegeben hätte.

Die Vertagung der Anträge begründete SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl damit, dass man im Rahmen der zum Themenkomplex Demokratiereform eingesetzten Enquete-Kommission darüber mitberaten solle. Alle Vorschläge hätten jedenfalls etwas für sich, meinte er.

Koalition schnürt gerade "kleines Medienpaket"

Schließlich vertagte der Verfassungsausschuss neuerlich einen gemeinsamen Antrag der Grünen und der NEOS auf Änderung des Privatradiogesetzes (609/A ). Die Abgeordneten Dieter Brosz (G) und Nikolaus Alm (N) wollen den InhaberInnen von Hörfunklizenzen künftig zwei Jahre Zeit geben, um das zugelassene Programm auf die Beine zu stellen. Die derzeit geltende Frist von einem Jahr ist ihrer Meinung nach gerade bei neuen Sendestandorten bzw. bisher noch nicht genutzten Übertragungskapazitäten nicht immer ausreichend.

In der Debatte räumte Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) ein, dass es um einen Einzelfall gehe. Der Gesetzgeber habe aber schon öfter ein Gesetz geändert, um zu verhindern, dass es zu weiteren gleichartigen "Einzelfällen" komme, argrumentierte er.

Ein gewisses Verständnis für den Antrag der Grünen äußerte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl, auch wenn er es als problematisch wertete, als Gesetzgeber in die Arbeit der Exekutive einzugreifen. Eine gesetzliche Regelung zu ändern, die nicht mehr "up to date" sei, sei aber sinnvoll, unterstrich er. Die Vertagung des Antrags begründete Gerstl damit, dass die Koalition gerade dabei sei, "ein kleines Medienpaket" zu schnüren, in diesem Zusammenhang wolle man sich auch das von den Grünen und den NEOS aufgezeigte Problemfeld anschauen.

SPÖ-Abgeordneter Josef Cap warnte hingegen vor einem Systembruch. Rundfunkfrequenzen seien ein knappes Gut, gab er zu bedenken. Zudem wäre es seiner Ansicht nach rechtsstaatlich bedenklich, würde man in ein laufendes Verfahren eingreifen. (Schluss) gs