Parlamentskorrespondenz Nr. 1174 vom 04.12.2014

Bundesrat begrüßt strengere Bestimmungen im Kampf gegen Doping

Auch Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping werden verschärft

Wien (PK) – Dem verschärften Kampf gegen Doping dient ein Bundesgesetz, dem der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung einhellig die Zustimmung gab. Der Bundesrat befasste sich auch mit einer Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich Arbeit und Soziales den Bundesrat und begrüßte Maßnahmen, mit denen der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping verstärkt werden soll. Er befasste sich schließlich mit einem Bericht des Sozialministers über die Reform des Pflegegeldbezugs. Hier stellten die Bundesrätinnen und Bundesräte fest, dass bereits große Schritte einer Verwaltungsreform umgesetzt wurden, die den Zugang zu Pflegegeldleistungen erleichtert haben.

Dopingbestimmungen werden an internationale Vorgaben angepasst

Eine Neugestaltung des nationalen Testpools, die Implementierung zweier neuer Dopingtatbestände und die Verbesserung der Mitwirkung in Anti-Doping-Verfahren sind die zentralen Punkte der Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz. Damit folgt Österreich den neuen Regelungen im internationalen Welt-Anti-Doping Code (WADC). Würden die Anpassungen an das internationale Regelwerk nicht mit 1. Jänner 2015 erfolgen, wäre Österreich als möglicher Kandidat für die Austragung von Großsportveranstaltungen ausgeschieden. Die Änderung des Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 passierte den Bundesrat einstimmig.

Der Druck auf SportlerInnen, Höchstleistungen zu vollbringen, werde immer stärker, konstatierte Bundesrat Michael Lampel (S/B). Das erhöhe die Versuchung, unfairerweise zu verbotenen und zudem stark gesundheitsschädlichen Hilfsmitteln zu greifen. Er begrüßte die neuen Bestimmungen, mit denen der Kampf gegen Doping im Sport und vor allem die dahinter stehenden Netzwerke verstärkt wird.

Mit dem neuen, modernen Anti-Doping-Gesetz werde Österreich international Vorreiter sein, sagte Peter Oberlehner (V/O). Zentral sei, dass die Strafen für Beihilfe zu Doping erhöht werden. Die Regelung nehme auf die Bedürfnisse kleinerer Sportverbände Rücksicht, sagte Oberlehner, der für die Implementierungsphase um Unterstützung des Sportministeriums bat. Datenschutzbestimmungen schützen die Rechte der SportlerInnen.

Doping sei eine Wettbewerbsverzerrung und deshalb abzulehnen, sagte Christoph Längle (F/V). Leider komme es immer wieder zu solchen Fällen im Spitzensport. Vom nationalen Testpool und anderen Bestimmungen erhoffte er sich entscheidende Verbesserungen im Kampf gegen Doping.

Der Sport sei ein Milliardengeschäft geworden, sagte Marco Schreuder (G/W), mit Schattenseiten wie Korruption und Doping. Auch er freute sich, dass es zu dem einhelligen Beschluss kommt. Er regte an, dass nicht nur SportlerInnen, sondern auch Ärztinnen und Ärzte über unerlaubte medizinische Mittel der Dopingliste Bescheid wissen sollten. Derzeit werde das von ihnen nämlich nicht erwartet.

Sportminister Gerald Klug stellte fest, dass die Rolle Österreichs als Vorreiter im Kampf gegen Doping international anerkannt sei. Dieser Rolle werde es auch mit diesem Gesetzesbeschluss gerecht, der viele Neuerungen bringe, sagte er. Als zentralen Punkt sah er, dass die neugeschaffenen Tatbestände der Komplizenschaft und des "verbotenen Umgangs" auch das Umfeld der SportlerInnen stärker in den Blickpunkt rücken. Die strengeren Bestimmungen werde künftig für SportlerInnen bei Doping das Karriereende bedeuten, damit erziele man abschreckende Wirkung. Durch den nationalen Testpool werde eine gezielte Testung der besonders für Doping anfälligen Sportarten sichergestellt. Es gelte der Grundsatz von Null Toleranz gegen bewusstes Doping. Wichtig sei aber, dass auch andere Staaten so streng vorgehen und Europa in dieser Frage mit einer Stimme spricht.

Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping wird verstärkt

Betriebe, die ihren MitarbeiterInnen zu wenig Lohn zahlen oder ihnen andere zustehende Leistungen vorenthalten, müssen künftig mit höheren Strafen rechnen. Eine umfangreiche Novellierung des Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetzes 2014 (ASRÄG 2014) schließt Schlupflöcher, die sich in der Praxis bei der Vollziehung des 2011 beschlossenen Lohn- und Sozialdumpinggesetzes gezeigt haben. Grundsätzlich zeigten sich alle Fraktionen mit den verschärften Bestimmungen zufrieden, nur der FPÖ gehen die Maßnahmen nach wie vor viel zu wenig weit.

Zusammen mit der Novelle wurden auch eine Änderung des Arbeitsruhegesetzes behandelt. Auch hier bestätigte der Bundesrat mehrheitlich den Beschluss des Nationalrats. Ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, passierte den Bundesrat einstimmig.

Die Änderung des Arbeitsruhegesetzes bringt Vereinfachungen der Bestimmungen über die Aufzeichnung der Arbeitszeiten, soll aber auch sicherstellen, dass Störungen der Wochenendruhe, Wochenruhe, Feiertagsruhe und Ersatzruhe von den Unternehmen jedenfalls weiter aufgezeichnet werden. Mit einer Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz können auch im kommenden Jahr Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung von Kurzarbeit bereitgestellt werden.

Mit einer Verspätung von fünf Jahren setze die Bundesregierung Änderungen um, auf deren Notwendigkeit die FPÖ schon von Anfang an hingewiesen habe, sagte Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W). Dabei sei sie jedoch wieder auf halbem Weg stehen geblieben. Sie werde der Novelle deshalb nicht zustimmen, obwohl sie selbstverständlich klar gegen Lohn- und Sozialdumping auftrete. Mühlwerth forderte einen schärferen Kampf gegen Scheinfirmen, die Schließung von Baustellen bei Gesetzesverstößen und eine Erhöhung des Kontrollpersonals bei Finanzpolizei und anderen Behörden.

Unlauterem Wettbewerb und Sozialbetrug müsse ein Riegel vorgeschoben werden, stellte Richard Wilhelm (S/St) fest. Es gehe um den Kampf gegen betrügerische Unternehmer, die zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen und zum Nachteil der ehrlichen Unternehmen handeln. Es gehe um beträchtliche Summen. Österreich sei das einzige Land, das Unterentlohnung strafrechtlich verfolge, er erhoffe sich davon eine Vorbildwirkung für andere Staaten.

Das Gesetz sei in einigen Nuancen noch nicht ganz dort, wohin man wolle, aber grundsätzlich gut, widersprach Edgar Mayer (V/V) Bundesrätin Mühlwert. Eine weitere Novellierung sei bereits auf dem Weg. Die Neuerungen seien sinnvoll und zu begrüßen, da sie auch der Entbürokratisierung dienten. Er begrüßte auch die zusätzlichen Mittel für den Arbeitsmarkt zur Finanzierung der Kurzarbeit.

Efgani Dönmez (G/O) begrüßte die Verschärfung des Kampfes gegen Lohn- und Sozialdumping. Die Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen und Wettbewerbsverzerrungen könnten nicht hingenommen werden. Firmen, die auf Formen der modernen Sklaverei aufbauen, müsse man konsequent schließen, forderte er.

Einen wichtigen Schritt, um gesetzliche Lücken zu schließen sah Rene Pfister (S/N). Weitere Schritte würden folgen, kündigte er an. Es sei damit möglich, ausländischen Firmen, die Lohn- und Sozialbestimmungen nicht einhalten, die Tätigkeit auf dem österreichischen Markt zu verwehren. Diesen Weg müsse man konsequent weiterverfolgen. Pfister lobte das Instrument der Kurzarbeit. Es habe geholfen, Österreich erfolgreich und rascher als die Nachbarstaaten durch die Krise zu führen.

Sonja Zwazl (V/N) begrüßte, dass mit einer aus ihrer Sicht sehr ausgewogenen Novelle ein Instrument zur Einhaltung österreichische Entgeltbestimmungen geschaffen wird. Das sei ein wichtiger Beitrag zu einem fairen Wettbewerb, sagte sie. Positiv sah Zwazl, dass das Prinzip "Beratung statt Strafen" gelte, denn Fehler könnten angesichts komplizierter Bestimmungen immer passieren. Die Bundesrätin forderte in diesem Zusammenhang weitere Schritte zur Entbürokratisierung und Vereinfachung komplizierter Bestimmungen. Daher begrüßte sie einfachere Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten. Der Personalstand der Finanzpolizei sei im Übrigen entgegen den Behauptungen von Bundesrätin Mühlwerth nicht geschrumpft, hielt sie fest.

Bundesminister Gerald Klug stellte in Vertretung des Sozialministers fest, dass mit dem Lohn- und Sozialdumping-Gesetz ein in Europa einzigartiges Gesetz zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, aber auch zugunsten der fair arbeitenden UnternehmerInnen geschaffen wurde. Unterentlohnung werde damit nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt und sichergestellt, dass für alle faire Wettbewerbsbedingungen gelten. Schließungen von Baustellen, wie Mühlwerth fordert, seien nicht so einfach umsetzbar, denn es dürften nicht die fairen Unternehmen für die Vergehen anderer bestraft werden, gab Klug zu bedenken. Der Minister zitierte statistische Angaben, um zu untermauern, dass das Gesetz auch bisher konsequent vollzogen wurde.

Vollzug des Pflegegeldgesetzes wurde effizienter

Der Bundesrat befasste sich auch mit einem Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Vollziehung der Angelegenheiten des Pflegegeldwesens. Dieser Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Pflege sei ein Thema, das viele Kommunen vor ernste Probleme stelle, sagte Christoph Längle (F/V). Der Bericht zum Vollzug des Pflegegelds bringe einen klaren Willen zu Reformen zum Ausdruck, stellte er fest. Der Zugang zum Pflegegeld werde allerdings immer mehr erschwert und das System damit insgesamt verschlechtert, beklagte er.

Die Reform des Pflegegeldwesens sei eingeleitet worden, nachdem der Rechnungshof den komplizierten Vollzug des Pflegegelds kritisiert hatte, erinnerte Rene Pfister (S/N). Der vorliegende Bericht stelle nun fest, dass sie als Musterbeispiel einer Verwaltungsreform umgesetzt wurde. Unter anderem wurde die Zahl der Entscheidungsträger von über 300 auf sieben und dann fünf reduziert, die Verfahrensdauer verkürzt und die Verwaltungskosten gesenkt.

Auf demographische Veränderungen wies Josef Saller (V/S) hin, durch die auch die Zahl der Pflegegeldbedürftigen ansteigt. Er begrüßte die Erhöhung des Pflegegeldes. Die weniger gute Nachrichten sei die Verschärfungen im Zugang. Wichtig sei, dass bestehende Ansprüche bestehen bleiben und alle Anträge, die bis Ende 2014 eingebracht werden, nach dem derzeit bestehenden System behandelt werden.

Das Pflegegeldreformgesetz sei ein positives Beispiel der Verwaltungsreform, konstatierte auch Efgani Dönmez. Allerdings sollte der Zugang nicht erschwert werden. Es sei zu fragen, warum die Inanspruchnahme regional sehr unterschiedlich sei. Geplante Änderungen des Pflegegeldgesetzes sah er kritisch.

Sonja Ledl-Rossmann (V/T) konstatierte ebenfalls einen Erfolg der Reform des Vollzugs des Pflegegeldgesetzes. Härtefälle können nun leichter gelöst werden. Aus ihrer Erfahrung dauere es gerade bei niedrigen Pflegestufen sehr lange, bis sie einen Antrag stellen. Das erkläre vielleicht regionale Unterschiede, vermutete sie. Hier müsse mehr Beratung erfolgen, um vorhandene Hemmschwellen bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen zu beseitigen, meinte sie.

Bundesminister Gerald Klug freute sich, dass vom Bundesrat die Reform des Pflegegeldvollzugs positiv aufgenommen wurde. Die Vereinheitlichung der Vollziehung sei sehr rasch gelungen. Alle Geldleistungen werden nun über den Bund abgewickelt und die Verfahrensdauer wesentlich verkürzt. Damit habe man sogar die Vorgaben des Rechnungshofs unterbieten können. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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