Parlamentskorrespondenz Nr. 1176 vom 04.12.2014

FMA erhält Befugnisse zur Sanierung und Abwicklung von Banken

Finanzausschuss beschließt Ausweitung der Frühintervention sowie Abwicklungsplanung durch Finanzmarktaufsicht

Wien (PK) – Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird Abwicklungsbehörde für insolvente Banken. Ein heute vom Finanzausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien und des Teams Stronach beschlossenes Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz vervollständigt die bestehenden Bestimmungen zur Sanierung und Restrukturierung der Geldinstitute. Es regelt die Erstellung von Sanierungsplänen und die Befugnisse der FMA beim Ausscheiden maroder Banken aus dem Markt – möglichst ohne Belastung der SteuerzahlerInnen. Grüne und NEOS, die zwar von einem Schritt in die richtige Richtung sprachen, zeigten sich unter Hinweis auf die Rolle der FMA in der Causa Hypo skeptisch über die Erfolgsaussichten des Gesetzes. Die FPÖ wiederum sah im Lichte der Hypo sämtliche Bestrebungen zur Stabilisierung des Finanzmarkts trotz Milliardenbeträgen an Steuergeld als gescheitert.  

Ein gemeinsam mit dem Gesetz beschlossener Abänderungsantrag greift die Problematik der Sparvereine auf und bringt bis zu einer Einlagenobergrenze der Mitglieder in der Höhe von 1.500 € Ausnahmen von den Geldwäschebestimmungen. Ein weiter gehender Antrag der FPÖ, der unabhängig von einer Obergrenze eine gänzliche Ausnahme vorsieht, blieb bei der Abstimmung in der Minderheit. Auf der Tagesordnung der Sitzung stand überdies auch eine Initiative der Grünen betreffend eine Novellierung des ÖIAG-Gesetzes, die allerdings vertagt wurde.  

Banken müssen ihre Probleme aus eigener Kraft bewältigen

Künftig sollen ausfallgefährdete Banken ohne zusätzliche öffentliche Mittel rasch und effizient stabilisiert werden, die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll früher eingreifen können.

Durch das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (361 d.B.) erhält die FMA als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse für eine verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungsplanung bei den Banken und Instrumente zur Abwicklung von Banken. Konkret nennt die vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach verabschiedete Vorlage dabei auch Gläubigerbeteiligung, Unternehmensveräußerung und Ausgliederung von Vermögenswerten.

ÖVP-Abgeordneter Werner Groiß begrüßte das Gesetz, wies aber auf die bürokratischen Belastungen der Banken im Zuge der neuen Bestimmungen hin. Es sei zu hoffen, dass der Spagat zwischen der Sicherheit für Staat und SteuerzahlerInnen und dem Funktionieren des Bankensektors gelingen werde. "Lange hat's gedauert", befand Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann, der allerdings ebenso wie sein Fraktionskollege Werner Kogler und NEOS-Mandatar Rainer Hable eine Reihe offener Fragen bei der Trennung zwischen Abwicklung und Sanierung sowie bei der Kontrolle über die FMA sah. Als Schritt in die richtige Richtung wertete Robert Lugar (T) die Erweiterung der Befugnisse der FMA, während FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger kritisch bemerkte, trotz Milliarden an Steuergeldern sei eine Stabilisierung der Finanzmärkte nicht gelungen.

Grüne und NEOS spannten den Bogen zur Hypo und deponierten einmal mehr ihre Forderung nach einer Insolvenz der Bank. Heftige Kritik an den Kärntner Landeshaftungen übten darüber hinaus auch die Abgeordneten Jakob Auer (V) und Christoph Matznetter (S). Der SPÖ-Mandatar stellte in diesem Zusammenhang klar, seine Fraktion habe im Kärntner Landtag nicht für das Eingehen der Haftung, sondern für die Haftungsbeschränkung gestimmt. Für die FPÖ untermauerte Elmar Podgorschek die Kritik an der Notverstaatlichung der Hypo, betonte aber, die Freiheitlichen würden das Vorgehen der damaligen Kärntner Landesregierung keineswegs verteidigen.

Zu der von den Abgeordneten Axel Kassegger (F) und Werner Kogler (G) aufgeworfenen Frage, ob man auf Basis des nunmehr beschlossenen Gesetzes in Sachen Hypo anders entschieden hätte, stellte Finanzminister Hans Jörg Schelling fest, bei jeder Entscheidung gebe es Alternativen. In der Diskussion über allfällige andere Varianten müssten allerdings der Zeitpunkt der Entscheidung und jener der Nachbetrachtung auseinandergehalten werden. Die proaktive Lösung bei der ÖVAG habe jedenfalls gezeigt, dass man sehr wohl bereits Lehren aus der Hypo gezogen hat.

Sparvereine: Einlagen bis 1.500 € von Geldwäschebestimmungen ausgenommen

Was die Sparvereine betrifft, begrüßten die ÖVP-Abgeordneten Jakob Auer und Werner Groiß die Ausnahmeregelung des Abänderungsantrages als praxisnahe Lösung. Dadurch werde sichergestellt, dass es bei den Sparvereinen so weitergehen kann wie bisher, pflichtete ihnen auch  Gabriel Obernosterer (V) – selbst langjähriger Sparvereinsobmann – bei. Anders sahen das die Freiheitlichen. Die Obergrenze von 1.500 € pro Sparvereinsmitglied löse das Problem nicht, sondern belaste die Banken bloß mit bürokratischen Auflagen, führte Erwin Angerer ins Treffen, der in seinem letztlich abgelehnten Antrag (586/A(E)) ein gänzliches Aussetzen des Gesetzes für Sparvereine unabhängig von einer Einlagenobergrenze forderte. Die Institute müssten für jedes einzelne Sparvereinsmitglied ein eigenes Konto anlegen, manche Banken würden deshalb wegen des großen Aufwands die Betreuung von Sparvereinen ablehnen, warnte er.  

Grüne drängen auf Novellierung des ÖIAG-Gesetzes

Angesichts jüngster Ereignisse bei der ÖIAG verlangen die Grünen eine Novellierung der Beteiligungsgesetze der Republik Österreich, insbesondere des ÖIAG-Gesetzes (806/A(E)) . Für staatliche Beteiligungen und öffentliche Unternehmungen sind demnach Ziele und Rahmenbedingungen gesetzlich zu definieren. Als "staatliche Beteiligung" soll jede Beteiligung des Bundes ab 25 % + 1 Stimme gelten. Eigentümerrechte und optimale Ausübung anteilsbezogener Stimmrechte, insbesondere die Entsendung und Abberufung von Aufsichtsräten seien sicherzustellen. Für die Bestellung von Aufsichtsräten verlangt die im Ausschuss von Werner Kogler vertretene Initiative in allen Unternehmungen des Bundes klare strukturierte und transparente Verfahren. Außer Streit steht für die Grünen dabei, dass unternehmerische Entscheidungen frei von politischen Einflüssen durch das Management zu treffen sind.

Der Antrag wurde unter Hinweis auf die derzeit laufenden Verhandlungen vertagt. Finanzminister Schelling, der sich gegen eine Auflösung der ÖIAG aussprach, meinte im Übrigen, es müsse sichergestellt werden, dass im Aufsichtsrat die besten Köpfe Verantwortung für das Eigentum der ÖsterreicherInnen übernehmen. (Schluss) hof